5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) - in der ...
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- H 1 -<br />
Haushaltssicherungskonzept<br />
<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Rosendahl<br />
2010 - 2014<br />
<strong>5.</strong> <strong>Fortschreibung</strong>
- H 2 -<br />
Glie<strong>der</strong>ung:<br />
I. Ausgangslage<br />
II. Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Haushaltssicherungskonzeptes</strong><br />
1. Vorbemerkung<br />
2. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010<br />
3. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011<br />
4. vorläufiger Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012<br />
<strong>5.</strong> Haushaltsplanung 2013<br />
III. <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Haushaltssicherungskonzeptes</strong><br />
1. Ergebnisplan<br />
2. F<strong>in</strong>anzplan<br />
3. Bilanz<br />
4. Än<strong>der</strong>ung von Konsolidierungsmaßnahmen
- H 3 -<br />
I. Ausgangslage<br />
Am 2<strong>5.</strong>03.2010 hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Rosendahl die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan<br />
2010 sowie e<strong>in</strong> Haushaltssicherungskonzept (<strong>HSK</strong>) beschlossen. Mit Verfügung<br />
<strong>des</strong> Landrates <strong>des</strong> Kreises Coesfeld als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom<br />
21.04.2010 wurde das <strong>HSK</strong>, zu <strong>des</strong>sen Aufstellung die Geme<strong>in</strong>de Rosendahl aufgrund <strong>des</strong> §<br />
76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW verpflichtet war, genehmigt. Die Genehmigung be<strong>in</strong>haltete gleichzeitig<br />
auch die Genehmigung zur Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Rücklage um 1.886.430 € im<br />
Haushaltsjahr 2010.<br />
Die genehmigte Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Rücklage wurde tatsächlich mit 1.301.268,54<br />
€ <strong>in</strong> Anspruch genommen.<br />
Die 1. <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>HSK</strong> erfolgte im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Haushaltsplanung<br />
2011. Diese wurde mit Verfügung <strong>des</strong> Landrates <strong>des</strong> Kreises Coesfeld vom 17.0<strong>5.</strong>2011 zusammen<br />
mit <strong>der</strong> Genehmigung <strong>des</strong> Haushaltes 2011 und <strong>der</strong> Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />
Rücklage um 2.309.225 € genehmigt.<br />
Die genehmigte Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Rücklage wurde tatsächlich mit 1.440.296,64<br />
€ <strong>in</strong> Anspruch genommen.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Haushaltsplanung 2012 wurde die 2. <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>HSK</strong> vom Rat am<br />
22.02.2012 beschlossen. Mit Verfügung vom 23.03.2012 hat <strong>der</strong> Landrat <strong>des</strong> Kreises Coesfeld<br />
sowohl die 2. <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>HSK</strong> als auch die Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Rücklage<br />
um 981.820 € genehmigt.<br />
Die Entwicklung <strong>der</strong> Haushaltswirtschaft im Jahr 2012 machte den Erlass e<strong>in</strong>er 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
und e<strong>in</strong>e 3. <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>HSK</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
mit Nachtragshaushaltsplan und 3. <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>HSK</strong> wurden vom<br />
Rat am 29.11.2012 beschlossen. Festgestellt wurde <strong>in</strong> diesem Zusammenhang, dass zusätzliche,<br />
d.h. über die im <strong>HSK</strong> und se<strong>in</strong>er 1. und 2. <strong>Fortschreibung</strong> verankerten Konsolidierungsmaßnahmen<br />
h<strong>in</strong>aus gehenden Schritte zur Erlangung e<strong>in</strong>es ausgeglichenen Haushaltes<br />
im Jahr 2014 nicht erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d. Mit Schreiben vom 06.12.2012 wurden <strong>der</strong> Erlass<br />
<strong>der</strong> Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und 3. <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>HSK</strong><br />
dem Landrat <strong>des</strong> Kreises Coesfeld gemäß § 80 Absatz 5 GO NRW angezeigt. Mit Verfügung<br />
vom 17.12.2012 hat <strong>der</strong> Landrat <strong>des</strong> Kreises Coesfeld sowohl die 3. <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>HSK</strong> als auch die erhöhte Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Rücklage um 1.688.820 € genehmigt.<br />
Die genehmigte Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Rücklage wird dem Entwurf <strong>des</strong> Jahresabschlusses<br />
2012 zufolge voraussichtlich mit 1.709.636,66 € <strong>in</strong> Anspruch genommen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsplanung 2013 wurde die 4. <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>HSK</strong> vom Rat am<br />
14.03.2013 beschlossen. Mit Verfügung vom 04.04.2013 hat <strong>der</strong> Landrat <strong>des</strong> Kreises Coesfeld<br />
die 4. <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>HSK</strong> genehmigt. Da <strong>der</strong> Gesamtergebnisplan 2013 e<strong>in</strong>en<br />
Überschuss <strong>in</strong> Höhe von 58.795 € auswies, bedurfte <strong>der</strong> strukturell ausgeglichene Haushalt<br />
ke<strong>in</strong>er aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Die 4. <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>HSK</strong> sah somit folglich<br />
den Haushaltsausgleich bereits <strong>in</strong> 2013 und damit e<strong>in</strong> Jahr früher als geplant vor.
- H 4 -<br />
Das beschlossene und genehmigte Haushaltssicherungskonzept und die ebenfalls genehmigten<br />
<strong>Fortschreibung</strong>en sahen e<strong>in</strong>e Vielzahl von Konsolidierungsmaßnahmen und -<br />
schritten vor.<br />
II. Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Haushaltssicherungskonzeptes</strong><br />
1. Vorbemerkung<br />
Die Konsolidierung <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen Haushaltswirtschaft auf <strong>der</strong> Grundlage e<strong>in</strong>es <strong>HSK</strong> ist<br />
als fortlaufen<strong>der</strong> Prozess zu verstehen und bedarf somit, unabhängig von <strong>der</strong> stetigen Verpflichtung<br />
zur e<strong>in</strong>er wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Haushaltsführung (§ 75 GO<br />
NRW), im Konsolidierungszeitraum <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Beachtung von Politik und Verwaltung<br />
bei allen Entscheidungen mit haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.<br />
Die im <strong>HSK</strong> und se<strong>in</strong>en <strong>Fortschreibung</strong>en festgelegten Konsolidierungsschritte zur Rückkehr<br />
<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zu e<strong>in</strong>er geordneten Haushaltswirtschaft s<strong>in</strong>d Grundlage für die Ansatzplanungen<br />
<strong>des</strong> jeweiligen Haushaltsjahres und den weiteren Zeitraum <strong>der</strong> mittelfristigen Ergebnis-<br />
und F<strong>in</strong>anzplanung (= drei Folgejahre). Jede Planung bedarf aber e<strong>in</strong>er Erfolgskontrolle.<br />
Diese erfolgt nach Abschluss e<strong>in</strong>es jeden Haushaltsjahres im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung <strong>des</strong><br />
Jahresabschlusses durch die Erstellung e<strong>in</strong>er Ergebnis- und F<strong>in</strong>anzrechnung. Der Vergleich<br />
zwischen Planung und tatsächlichen Ergebnissen ermöglicht auch Aussagen darüber, ob<br />
und <strong>in</strong> welchem Umfang die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planung selbst gesteckten Konsolidierungsziele tatsächlich<br />
erreicht wurden.<br />
Für die <strong>Fortschreibung</strong> e<strong>in</strong>es <strong>HSK</strong> ist es daher unerlässlich, zunächst die Entwicklung <strong>in</strong> bereits<br />
abgelaufenen Jahren und im laufenden Haushaltsjahr <strong>in</strong> den Blick zu nehmen. Ebenso<br />
s<strong>in</strong>d im Rahmen späterer Haushaltsplanungen die Abweichungen gegenüber <strong>der</strong> mittelfristigen<br />
Ergebnis- und F<strong>in</strong>anzplanung früherer Jahre und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Konsolidierungsl<strong>in</strong>ie<br />
und den Konsolidierungszeitraum zu beachten. Gegebenenfalls s<strong>in</strong>d die im<br />
<strong>HSK</strong> verankerten Konsolidierungsmaßnahmen nachzujustieren bzw. abzuän<strong>der</strong>n.<br />
2. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010<br />
Der Jahresabschluss 2010 schließt mit e<strong>in</strong>em Fehlbetrag von 1.301.268,54 € ab. Gegenüber<br />
dem Fehlbetrag nach <strong>der</strong> Haushaltsplanung (= 1.886.430 €) verr<strong>in</strong>gert sich das Jahresdefizit<br />
um 58<strong>5.</strong>161,46 €. Der Bestand an liquiden Mitteln betrug am 31.12.2010 <strong>in</strong>sgesamt<br />
616.833,22 € (lt. Planung = - 200.966 €), die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag<br />
31.12.2010 <strong>in</strong>sgesamt 74,43 Mio. €. Sie weist auf <strong>der</strong> Passivseite unter E<strong>in</strong>beziehung <strong>des</strong><br />
Jahresfehlbetrages e<strong>in</strong> Eigenkapital von 27.530.843,56 € aus. Gegenüber dem Vorjahr wird<br />
es um 4,51 % gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t.
- H 5 -<br />
3. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011<br />
Der Jahresabschluss 2011 schließt mit e<strong>in</strong>em Fehlbetrag von 1.440.296,64 € ab. Gegenüber<br />
dem Fehlbetrag nach <strong>der</strong> Haushaltsplanung (= 2.309.225 €) verr<strong>in</strong>gert sich das Jahresdefizit<br />
um 868.928,36 €. Der Bestand an liquiden Mitteln betrug am 31.12.2011 <strong>in</strong>sgesamt<br />
1.273.882,57 € (lt. Planung = -708.113 €), die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag<br />
31.12.2011 <strong>in</strong>sgesamt 72,99 Mio. €. Sie weist auf <strong>der</strong> Passivseite unter E<strong>in</strong>beziehung <strong>des</strong><br />
Jahresfehlbetrages e<strong>in</strong> Eigenkapital von 26.090.546,92 € aus. Gegenüber dem Vorjahr wird<br />
es um 5,23 % gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t.<br />
4. Entwurf <strong>des</strong> Jahresabschlusses für das Jahr 2012<br />
Der Jahresabschluss 2012 liegt zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Abfassung <strong>der</strong> <strong>5.</strong> <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>HSK</strong> im Entwurf vor und wird dem Rat <strong>in</strong> <strong>des</strong>sen Sitzung am 19.12.2013 zugeleitet. Nach<br />
diesem Entwurf schließt das Haushaltsjahr 2012 mit e<strong>in</strong>em Fehlbetrag von 1.709.636,66 €<br />
ab. Gegenüber dem Fehlbetrag entsprechend <strong>der</strong> Nachtragsplanung 2012 (1.688.820 €)<br />
erhöht sich das Jahresdefizit um 20.816,66 €. Der Bestand an liquiden Mitteln betrug am<br />
31.12.2012 <strong>in</strong>sgesamt 70<strong>5.</strong>098,47 € (lt. Planung = 198.093 €), die Bilanzsumme beträgt zum<br />
Stichtag 31.12.2012 <strong>in</strong>sgesamt 71,78 Mio. €. Sie weist auf <strong>der</strong> Passivseite unter E<strong>in</strong>beziehung<br />
<strong>des</strong> Jahresfehlbetrages e<strong>in</strong> Eigenkapital von 24.380.910,26 € aus. Gegenüber dem<br />
Vorjahr wird es somit um 6,55 % verr<strong>in</strong>gert.<br />
<strong>5.</strong> Haushaltsplanung für das Jahr 2013<br />
Der Haushaltspan 2013 sieht die nachfolgend dargestellte Entwicklung <strong>der</strong> Gesamterträge<br />
und -aufwendungen sowie <strong>des</strong> Jahresergebnisses im Gesamtergebnisplan für die Jahre<br />
2013 und 2014 vor.<br />
Planung<br />
2013<br />
Planung<br />
2014<br />
Gesamterträge 19.351.285 18.16<strong>5.</strong>435<br />
Gesamtaufwendungen 19.292.490 18.133.180<br />
Gesamt 58.795 32.255<br />
Nach dem F<strong>in</strong>anzzwischenbericht mit Stand 31. Juli 2013 verbessert sich voraussichtlich das<br />
Gesamtergebnis 2013 gegenüber <strong>der</strong> Planung um 25<strong>5.</strong>685 € auf 314.480 €. Da sich die zwischenzeitlich<br />
bis Anfang Dezember 2013 e<strong>in</strong>getretenen Än<strong>der</strong>ungen weitestgehend neutralisieren,<br />
hat diese Aussage heute noch Bestand.<br />
Das verbesserte Gesamtergebnis ist im Wesentlichen auf die erhöhten Gewerbesteuererträge<br />
zurückzuführen. Es ist somit Ausfluss <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen wirtschaftlichen Entwicklung.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass <strong>der</strong> Haushalt 2013 somit<br />
nach <strong>der</strong> Planung auch im Ergebnis strukturell ausgeglichen se<strong>in</strong> wird. Da <strong>der</strong> strukturelle<br />
Haushaltsausgleich jedoch erst mit <strong>der</strong> Vorlage e<strong>in</strong>es Haushaltsplanes sowie e<strong>in</strong>er entsprechenden<br />
Jahresrechnung, die <strong>in</strong> Aufwendungen und Erträgen ausgeglichen ist, erreicht wird,<br />
ist das Haushaltssicherungskonzept <strong>in</strong> 2014 fortzuschreiben.
- H 6 -<br />
III.<br />
<strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Haushaltssicherungskonzeptes</strong><br />
Im Bereich <strong>der</strong> kommunalen Haushaltswirtschaft stellen diesbezügliche Planungen die Festlegung<br />
zukünftiger Ertrags- und Aufwandsvolum<strong>in</strong>a <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er bestimmten Rechnungsperiode<br />
(= Haushaltsjahr und Planjahre <strong>der</strong> weiteren mittelfristigen Ergebnis- und F<strong>in</strong>anzplanung)<br />
dar. Dabei fließen die Konsolidierungsmaßnahmen e<strong>in</strong>es <strong>HSK</strong> <strong>in</strong> diese Planungen e<strong>in</strong>.<br />
Haushaltsplanung ist daher <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch e<strong>in</strong> Steuerungs<strong>in</strong>strument für künftige Entwicklungen<br />
und damit zur Sicherung e<strong>in</strong>er geordneten Haushaltswirtschaft.<br />
Sowohl im Rahmen <strong>der</strong> Ausführung von Haushalten als auch bei <strong>der</strong> <strong>Fortschreibung</strong> von<br />
Haushaltsplanungen für künftige Haushaltsjahre ergeben sich i.d.R. Abweichungen gegenüber<br />
<strong>der</strong> Planung bzw. Anpassungserfor<strong>der</strong>nisse bei künftigen Planungen. Planung und tatsächliche<br />
Entwicklung s<strong>in</strong>d daher im laufenden Haushaltsjahr regelmäßig abzugleichen, um<br />
abweichende Entwicklungen aufzuspüren und diese dann dah<strong>in</strong>gehend zu bewerten, ob<br />
dadurch die Konsolidierungsziele <strong>des</strong> <strong>HSK</strong> gefährdet werden.<br />
Entsprechen<strong>des</strong> gilt auch für künftige Haushaltsplanungen. Anpassungserfor<strong>der</strong>nisse gegenüber<br />
Planungen <strong>in</strong> früheren <strong>HSK</strong>-Jahren s<strong>in</strong>d durchaus zulässig, sie dürfen allerd<strong>in</strong>gs<br />
das Konsolidierungsziel (= ausgeglichener Haushalt <strong>in</strong> Planung und Ergebnis) nicht gefährden<br />
und den Konsolidierungszeitraum nicht verlängern.<br />
Mit <strong>der</strong> <strong>5.</strong> <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>HSK</strong> werden die Verän<strong>der</strong>ungen gegenüber dem geltenden<br />
<strong>HSK</strong> (=<strong>HSK</strong> e<strong>in</strong>schließlich 4. <strong>Fortschreibung</strong>) dokumentiert und die sich danach ggf. ergebenden<br />
Abweichungen von <strong>der</strong> Konsolidierungsl<strong>in</strong>ie aufgezeigt. Soweit erfor<strong>der</strong>lich werden<br />
zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen e<strong>in</strong>bezogen o<strong>der</strong> ggf. auch auf vorgesehene, aber<br />
noch nicht umgesetzte Maßnahmen verzichtet bzw. umgesetzte Maßnahmen zurückgenommen,<br />
soweit sich hierfür entsprechende f<strong>in</strong>anzwirtschaftliche Spielräume ergeben und<br />
dieser Verzicht unter Beachtung <strong>der</strong> bisher angewandten Konsolidierungsgrundsätze opportun<br />
ersche<strong>in</strong>t. Die nach dem Umfang <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen „Nachjustierung“ konkret festzulegenden<br />
Anpassungen und Verän<strong>der</strong>ungen werden dabei e<strong>in</strong>zeln begründet und erläutert.<br />
1. Ergebnisplan<br />
Mit <strong>der</strong> Aufstellung und <strong>Fortschreibung</strong> e<strong>in</strong>es <strong>HSK</strong> wird im H<strong>in</strong>blick auf die Ergebnisplanung<br />
und -rechnung nicht nur das e<strong>in</strong>malige und stichtagsbezogene Durchlaufen e<strong>in</strong>es konzeptionell<br />
festgelegten Konsolidierungszieles verfolgt. Die Haushaltssicherung muss nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen vielmehr neben <strong>der</strong> frühestmöglichen Rückkehr zu e<strong>in</strong>er geordneten<br />
F<strong>in</strong>anzwirtschaft auch <strong>der</strong>en dauerhafte Sicherung zum Inhalt haben.<br />
Die weitere <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>HSK</strong> hat diese Zielsetzungen aufzugreifen. Abzugleichen ist<br />
dabei <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e, ob die zugrunde liegende Haushaltsplanung <strong>der</strong> Konsolidierungsl<strong>in</strong>ie<br />
und den Konsolidierungszielen sowie <strong>des</strong>sen Zeitraum entspricht.<br />
Die Haushaltsplanung 2014 schließt im Ergebnisplan mit e<strong>in</strong>em positiven Jahresergebnis<br />
von 63.018 € ab. Damit wird die Zielmarke <strong>des</strong> <strong>HSK</strong>, die Ausweisung e<strong>in</strong>es ausgeglichenen<br />
Jahresergebnisses <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planung, nach 2013 auch <strong>in</strong> 2014 erreicht. Sie weist darüber h<strong>in</strong>-
- H 7 -<br />
aus für den weiteren Planungszeitraum ausschließlich positive Jahresergebnisse aus. Hierdurch<br />
lässt sich die Nachhaltigkeit <strong>der</strong> Haushaltskonsolidierung schlüssig belegen.<br />
Das zentrale Ziel <strong>des</strong> <strong>HSK</strong>, die Erlangung e<strong>in</strong>es ausgeglichenen Haushaltes, ist allerd<strong>in</strong>gs<br />
erst dann erreicht, wenn <strong>der</strong> Haushalt nicht nur <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planung, son<strong>der</strong>n auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rechnung<br />
ausgeglichen ist. E<strong>in</strong> Risiko dah<strong>in</strong>gehend, dass das Planungsergebnis <strong>in</strong> <strong>der</strong> Haushaltsausführung<br />
ggf. nicht zu erreichen se<strong>in</strong> wird, ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> stark konjunkturabhängigen<br />
Gewerbesteuer zu sehen. Planungsrisiken von das Ergebnis nennenswert<br />
bee<strong>in</strong>flussen<strong>der</strong> Bedeutung s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Veranschlagung <strong>des</strong> voraussichtlichen Gewerbesteueraufkommens<br />
aber generell immer gegeben. Bei Ansatzplanung für die Jahre 2014<br />
bis 2017 wurden an dieser Stelle ke<strong>in</strong>e erhöhten Risiken e<strong>in</strong>gegangen. Dies wird daraus ersichtlich,<br />
dass die Planung <strong>der</strong> Ansätze auf <strong>der</strong> Grundlage e<strong>in</strong>es fünfjährigen Mittels und unter<br />
Berücksichtigung nur <strong>der</strong> hälftigen Zuwächse nach den Orientierungsdaten <strong>des</strong> M<strong>in</strong>isteriums<br />
für Inneres und Kommunales NRW erfolgte.<br />
2. F<strong>in</strong>anzplan<br />
In die Haushaltssicherung ist neben <strong>der</strong> Ergebnisplanung und -rechnung und <strong>der</strong> Bilanz auch<br />
die F<strong>in</strong>anzplanung und -rechnung als weitere Säule <strong>der</strong> kommunalen F<strong>in</strong>anzwirtschaft e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />
Ziel ist es dabei, e<strong>in</strong>e stabile Liquiditätslage zu erreichen bzw. zu erhalten. E<strong>in</strong>e<br />
Geme<strong>in</strong>de verfügt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel dann über e<strong>in</strong>e stabile Liquiditätslage, wenn <strong>der</strong> Saldo aus<br />
laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit wenigstens ausreichend ist, um die Auszahlungen zur planmäßigen<br />
Tilgung aufgenommener Investitionskredite zu decken.<br />
Während im Jahresabschluss 2010 <strong>in</strong> <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzrechnung mit -87<strong>5.</strong>824,46 € e<strong>in</strong> negativer<br />
Saldo aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit ausgewiesen wurde, war im Jahresabschluss 2011<br />
mit +363.046,56 € an dieser Stelle e<strong>in</strong> positiver Saldo zu verzeichnen. Die Nachtragsplanung<br />
2012 wie<strong>der</strong>um weist ebenfalls e<strong>in</strong>en negativen Saldo aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit <strong>in</strong><br />
Höhe von -919.085 € aus. Nach dem vorliegenden Entwurf <strong>des</strong> Jahresabschlusses 2012<br />
verr<strong>in</strong>gert sich <strong>der</strong> negative Saldo um 431.046,01 € auf -488.038,99 €.<br />
Der Haushaltsplan 2013 schließt für den gesamten Planungszeitraum 2013 bis 2016 mit e<strong>in</strong>em<br />
positiven Saldo aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit ab. Der Liquiditätsüberschuss aus<br />
laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit übersteigt dabei die Auszahlungen für die planmäßigen Tilgungen<br />
von Investitionskrediten deutlich.<br />
Der Haushaltsplan 2014 schließt für den Planungszeitraum 2014 bis 2017 ebenfalls durchgängig<br />
mit e<strong>in</strong>em positiven Saldo aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit ab.<br />
Im H<strong>in</strong>blick auf die Entwicklung <strong>der</strong> Kassenlage ist von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, dass mit <strong>der</strong><br />
Erlangung e<strong>in</strong>es ausgeglichenen Haushaltes künftig auch die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen,<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die (Netto-)Abschreibungen und die Rückstellungszuführungen, <strong>in</strong><br />
vollem Umfang erwirtschaftet werden können. Da gleichzeitig die Investitionstätigkeit im Planungszeitraum<br />
zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t <strong>in</strong> 2016 und 2017 aus speziellen Investitionse<strong>in</strong>zahlungen f<strong>in</strong>anziert<br />
werden kann, entwickelt sich die Liquidität <strong>in</strong> den nächsten Jahren äußerst positiv. Die<br />
sich zunehmend verbessernde Liquiditätsausstattung versetzt die Geme<strong>in</strong>de mittelfristig<br />
auch <strong>in</strong> die Lage, größere Investitionen ohne die Inanspruchnahme von Investitionskrediten<br />
zu tätigen.
- H 8 -<br />
Die voraussichtliche Entwicklung <strong>der</strong> eigenen F<strong>in</strong>anzmittel stellt sich nach <strong>der</strong> Haushaltsplanung<br />
2014 wie folgt dar:<br />
Stand Än<strong>der</strong>ung Bestand<br />
31.12.2013 (Lt. Plan) 1.486.563 €<br />
31.12.2014 = -16.782 € 1.469.781 €<br />
31.12.2015 = 158.895 € 1.628.676 €<br />
31.12.2016 = 1.251.814 € 2.880.490 €<br />
31.12.2017 = 1.710.897 € 4.591.387 €<br />
3. Bilanz<br />
Das Haushaltssicherungskonzept bezieht sich nicht nur auf die Ergebnis- und F<strong>in</strong>anzplanung<br />
und die Ergebnis- und F<strong>in</strong>anzrechnung, son<strong>der</strong>n auch auf die Bilanz. Dabei soll das <strong>HSK</strong> auch<br />
Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Bilanzstruktur enthalten.<br />
Nach den Handreichungen <strong>des</strong> Innenm<strong>in</strong>isteriums NRW zur Haushaltssicherung muss die<br />
Rückführung von Krediten zur Liquiditätssicherung vorrangiges Ziel <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es <strong>HSK</strong> se<strong>in</strong>.<br />
Für die Geme<strong>in</strong>de Rosendahl gilt es, Liquiditätskredite auch künftig weitgehend zu vermeiden<br />
und im Falle e<strong>in</strong>er unumgänglichen Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten den Zeitraum <strong>der</strong><br />
Inanspruchnahme so kurz wie möglich zu halten.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> tatsächlichen Liquiditätsentwicklung im Haushaltsjahr 2013 und nach <strong>der</strong> Haushaltsplanung<br />
2014 kann dies für den verbleibenden Konsolidierungszeitraum und darüber h<strong>in</strong>aus<br />
auch unverän<strong>der</strong>t gel<strong>in</strong>gen.
- H 9 -<br />
Gleichwertig stellt auch die Rückführung <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Investitionskrediten e<strong>in</strong>e<br />
wichtige Konsolidierungsmaßnahme zur Verbesserung <strong>der</strong> Bilanzstruktur im Rahmen <strong>des</strong><br />
<strong>HSK</strong> dar. Die sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folge ergebenden niedrigeren Z<strong>in</strong>slasten wirken sich Ergebnis verbessernd<br />
aus und verbessern gleichzeitig auch die eigene Liquidität.<br />
Die Geme<strong>in</strong>de hat im gesamten bisherigen Konsolidierungszeitraum <strong>des</strong> <strong>HSK</strong> auf die Inanspruchnahme<br />
von Investitionskrediten verzichtet und plant auch für den Planungszeitraum<br />
<strong>des</strong> Haushaltsentwurfes 2014 ke<strong>in</strong>e Kreditaufnahmen e<strong>in</strong>. Dadurch können die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
aus Investitionskrediten im Zeitraum 2010 bis 2017 von 9,89 Mio. € auf 7,51 Mio. €<br />
zurückgeführt werden.<br />
Im Rahmen e<strong>in</strong>es <strong>HSK</strong> darf auch <strong>der</strong> Aspekt <strong>des</strong> Erhaltens <strong>des</strong> bilanziellen Vermögens <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>de nicht vernachlässigt werden. E<strong>in</strong> vollständiger Erhalt <strong>des</strong> bilanziellen Vermögens<br />
setzt grundsätzlich die vollständige Erwirtschaftung <strong>des</strong> jährlichen Wertverzehrs (Abschreibungen,<br />
Wertm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen) voraus. Nur dann können die sich hieraus ergebenden M<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />
im Anlage- und Umlaufvermögen vollständig ausgeglichen werden, und zwar durch<br />
größengleiche Anlagenzugänge und/o<strong>der</strong> alternativ durch entsprechenden Zuwachs beim<br />
Bilanzposten „Liquide Mittel“.<br />
In den Jahresabschlüssen 2010 und 2011 war jeweils e<strong>in</strong> Rückgang <strong>der</strong> Bilanzsumme von<br />
1,544 Mio. € bzw. 1,438 Mio. € zu verzeichnen. Der Rückgang <strong>der</strong> Bilanzsumme korrespondiert<br />
weitgehend mit den jeweiligen Jahresfehlbeträgen.<br />
Die M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bilanzsumme auf <strong>der</strong> Aktivseite lässt sich daher auf nachfolgende Kurzformel<br />
br<strong>in</strong>gen:<br />
Jährlicher Wertverzehr ./. Liquiditätszuwachs/Anlagenzugänge = Kürzung Bilanzsumme<br />
Auf <strong>der</strong> Passivseite ergibt sich die Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> Bilanzsumme aus <strong>der</strong> Verlustbelastung<br />
<strong>des</strong> Eigenkapitals und Verschiebungen bzw. Zuwächsen bei den Bilanzpositionen „Son<strong>der</strong>posten“,<br />
„Rückstellungen“ „Verb<strong>in</strong>dlichkeiten“ und „passive Rechnungsabgrenzung“.<br />
Nach <strong>der</strong> Haushaltsplanung 2012 unter E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> Nachtragsplanung wird auch <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
aufzustellenden Bilanz zum 31.12.2012 e<strong>in</strong> weiterer Rückgang <strong>des</strong> bilanziellen Vermögens<br />
zu verzeichnen se<strong>in</strong>.<br />
Diese Entwicklung än<strong>der</strong>t sich allerd<strong>in</strong>gs ab dem Haushaltsjahr 2013. Die nach <strong>der</strong> Planung<br />
vollständige Erwirtschaftung <strong>des</strong> jährlichen Wertverzehrs bewirkt auf <strong>der</strong> Aktivseite <strong>des</strong>sen<br />
vollständigen Ausgleich durch Anlagenzugänge bzw. entsprechende Liquiditätszuwächse.<br />
Auf <strong>der</strong> Passivseite f<strong>in</strong>det zudem ke<strong>in</strong> weiterer Eigenkapitalverbrauch mehr statt.<br />
E<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit bildet dabei die Tatsache, dass <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de von Dritter Seite spezielle<br />
F<strong>in</strong>anzierungsmittel (Beiträge, Investitionszuwendungen und -zuschüsse) für Investition zufließen.<br />
Sie führen tendenziell zu e<strong>in</strong>er Erhöhung <strong>der</strong> Bilanzsumme, unabhängig davon, ob<br />
sie zunächst als Liquiditätszufluss (Aktivseite) und Verb<strong>in</strong>dlichkeit (Passivseite) abgebildet<br />
o<strong>der</strong> aber direkt zur F<strong>in</strong>anzierung von Anlagenzugängen (Aktivseite) und H<strong>in</strong>terlegung als<br />
Son<strong>der</strong>posten (Passivseite) e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
Mit <strong>der</strong> vollständigen Erwirtschaftung <strong>des</strong> Werteverzehrs, <strong>der</strong> kont<strong>in</strong>uierlichen Rückführung<br />
von Investitionskrediten und <strong>der</strong> Erwartung externer F<strong>in</strong>anzierungshilfen für Investitionen im<br />
gesamten Planungszeitraum <strong>des</strong> Haushaltes 2014 werden die erfor<strong>der</strong>lichen Voraussetzungen<br />
für die vollständige Erhaltung <strong>des</strong> bilanziellen Vermögens und <strong>des</strong>sen F<strong>in</strong>anzierungsgrundlagen<br />
zurückgewonnen.
- H 10 -<br />
4. Än<strong>der</strong>ung von Konsolidierungsmaßnahmen<br />
Die Haushaltsplanung 2014 basiert auf nachfolgen<strong>der</strong> Nichtumsetzung <strong>der</strong> im <strong>HSK</strong> 2010<br />
und <strong>des</strong>sen <strong>Fortschreibung</strong>en verankerten Konsolidierungsmaßnahmen:<br />
Produkt 46 / 06.001 - För<strong>der</strong>ung von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>in</strong> Tagesbetreuung<br />
Bereits im Zuge <strong>der</strong> erstmaligen Aufstellung e<strong>in</strong>es <strong>HSK</strong> zum Haushalt 2010 wurde die Streichung<br />
<strong>der</strong> Betriebskostenzuschüsse für die K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Rosendahl ab<br />
dem 2. Halbjahr 2013, soweit dies rechtlich möglich ist, verankert. In Abän<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> <strong>HSK</strong><br />
werden diese Zuschüsse, wie auch bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong> Haushaltsplanung 2013 vorgesehen, weiterh<strong>in</strong><br />
ungekürzt erbracht.<br />
Produkt 33 / 16.001 - Allgeme<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzwirtschaft<br />
Das <strong>HSK</strong> sowie <strong>des</strong>sen <strong>Fortschreibung</strong>en sahen stufenweise Anhebungen aller Realsteuerhebesätze<br />
(Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) vor. Die <strong>in</strong> <strong>der</strong> 1. <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>HSK</strong><br />
zum Haushalt 2011 festgelegte Anhebung <strong>der</strong> Hebesätze wurde <strong>in</strong> den Jahren 2011 und<br />
2012 umgesetzt. Die Hebesätze für die Gewerbesteuer wurden dabei <strong>in</strong> 2011 von 420 v.H.<br />
auf 462 v.H. und <strong>in</strong> 2012 auf dann 465 v.H. angehoben. Nach dem fortgeschriebenen <strong>HSK</strong><br />
war für das Jahr 2013 e<strong>in</strong>e weitere Anhebung auf 475 v.H. vorgesehen. Diese Anhebung<br />
wurde <strong>in</strong> 2013 nicht umgesetzt. E<strong>in</strong>e Umsetzung für 2014 ist ebenfalls nicht vorgesehen.<br />
Dabei wird <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>er Weise <strong>der</strong> Tatsache Rechnung getragen, dass nach § 77 Absatz 2<br />
GO NRW Steuern gegenüber speziellen Entgelten nachrangig und nur dann und soweit zu<br />
erheben s<strong>in</strong>d, als die sonstigen F<strong>in</strong>anzmittel nicht ausreichen.<br />
Aufgestellt:<br />
Rosendahl, 19.12.2013<br />
gez. Fuchs<br />
Kämmer<strong>in</strong>