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Artenschutzrechtliche Prüfung Vögel - in der Gemeinde Rosendahl

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öKon GmbH, Münster Seite 6gruppen als Schutzziel def<strong>in</strong>iert. Nach den Vorgaben des W<strong>in</strong>denergieerlasses (MWEBWV NRW2011) vom 11.07.2011 und den artenschutzfachliche Empfehlungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<strong>der</strong> Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2008) kann je nach Schutzziel und betroffenen Arten dieE<strong>in</strong>haltung von M<strong>in</strong>destabständen notwendig werden (vgl. Kap. 5.4).3.1 FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000)Das nächste EU-Vogelschutzgebiet, die „VSG Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland“ (DE-3810-401), liegt mit über 11 km Abstand fernab <strong>der</strong> Planung (LANUV NRW 2013a). In <strong>der</strong> weiterenUmgebung des Plangebietes bef<strong>in</strong>den sich die zwei FFH-Gebiete „Wald bei Haus Burlo“ (DE-3909-302) und „Herrenholz und Schöpp<strong>in</strong>ger Berg“ (DE-3909-301).Tab. 1:Geb. Nr.DE-3909-302DE-3909-301Angaben zu Vogelarten <strong>in</strong> den benachbarten FFH-Gebieten gemäßStandarddatenbogenNameHerrenholz undSchöpp<strong>in</strong>gerBergWald bei HausBurloEntfernung zum pot.W<strong>in</strong>deignungsbereich(pWEB) Vogelarten Status~2,5 km nordöstlich Uhu brütend~0,8 km westlich --- ---3.2 NaturschutzgebieteIm Untersuchungsgebiet bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong>sgesamt zwei Naturschutzgebiete, e<strong>in</strong> drittes wird imSüdosten tangiert. Der potenzielle W<strong>in</strong>deignungsbereich liegt umfasst e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Zipfel desNaturschutzgebietes „Rockeler Wald“. Das NSG „Laubfroschweiher Höp<strong>in</strong>gen“ liegt im Süden desUG, das NSG „Bockler Berg“ tangiert die südöstliche UG-Grenze.Tab. 2:Angaben zu gemeldeten Vogelarten <strong>in</strong> den Naturschutzgebieten des UGEntfernung zum pot.W<strong>in</strong>deignungsbereich(pWEB)<strong>in</strong> <strong>der</strong> SchutzgebietsmeldungaufgeführteVogelartenWaldohreuleSchwarzspechtHohltaubeGeb. Nr. NameStatusNSG = bedeuten<strong>der</strong>COE-063 Rockeler Wald Teil <strong>in</strong>nerhalb des WEBLebensraum für dieseArtenCOE-064LaubfroschweiherHöp<strong>in</strong>gen lich / südwestlich~180 m süd-- -COE-065 Bockler Berg ~500 m südöstlich - -Für das NSG Rockeler Wald, welches zum Teil <strong>in</strong>nerhalb des potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereichesliegt, s<strong>in</strong>d die planungsrelevanten Arten Waldohreule und Schwarzspecht im Zusammenhang mit<strong>der</strong> E<strong>in</strong>stufung des NSG als avifaunistisch bedeutsamen Lebensraum aufgeführt.3.3 Faunistische Daten aus BiotopkatastermeldungenIn e<strong>in</strong>igen Meldungen zu den im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und VerbraucherschutzNordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (LANUV NRW) erfassten schutzwürdigen und geschütztenBiotopen sowie Schutzgebieten s<strong>in</strong>d faunistische Daten h<strong>in</strong>terlegt. Im Rahmen <strong>der</strong> vorliegendenartenschutzrechtlichen Betrachtung sollen ggf. vorliegende Daten zu planungsrelevanten Artenberücksichtigt werden.


öKon GmbH, Münster Seite 7Im Untersuchungsgebiet liegen sechs schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (BK) (LANUV NRW 2013b, Internetanfrage vom 02.04.2013) <strong>in</strong> den teilweise gesetzlichgeschützte Biotope (GB) vorkommen:BK-3909-0034 „Waldflächen nördlich und südlich des NSG Rockeler Wald“, <strong>in</strong>klusive:o GB-3909-014 Fließgewässerbereich (natürlich, naturnah o. unverbaut)BK-3909-0042 „Buchenwäldchen <strong>in</strong> Rockel“BK-3909-0016 „Hecken zw. Rockel, Darfeld und Höp<strong>in</strong>gen“BK-3909-0129 „Buchenwald beim Hof Palz“BK-3909-0049 „Bachlauf östlich Hof Palz“BK-3909-0032 „Hecken zw. Rockel und Altenburg“BK-3909-044 „Tümpel östlich von Palz“, <strong>in</strong>klusive:o GB-3909-425 stehende B<strong>in</strong>nengewässer (natürlich o. naturnah, unverbaut)Lediglich <strong>der</strong> im Plangebiet liegende schutzwürdige Biotop „Waldflächen nördlich und südlich desNSG Rockeler Wald“ (BK-3909-0034) <strong>in</strong>klusive des gesetzlich geschützten Biotops GB-3909-014und <strong>der</strong> schutzwürdige Biotop „Bachlauf östlich Hof Palz“ (BK-3909-0049) liegen teilweise <strong>in</strong>nerhalbdes potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereiches.Meldungen von Vogelvorkommen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Meldungen des Informationssystems für die im UGliegenden Biotopkatasterflächen nicht h<strong>in</strong>terlegt (LANUV NRW 2013b). Allerd<strong>in</strong>gs umfasst <strong>der</strong> Biotop„Waldflächen nördlich und südlich des NSG Rockeler Wald“ (BK-3909-0034) das gesamteNSG „Rockeler Wald“, für das <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gebietsbeschreibung Waldohreule, Schwarzspecht und Hohltaubeaufgeführt s<strong>in</strong>d (siehe oben).3.4 Planungsrelevante Arten des Messtischblatts 3909 (Horstmar)Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) hat für Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen e<strong>in</strong>e naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter „planungsrelevanter Arten“getroffen, um den Prüfaufwand <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planungspraxis zu reduzieren (KIEL 2005).Planungsrelevante Vogelarten können von dem Vorhaben durch folgende Wirkfaktoren negativbee<strong>in</strong>trächtigt werden:Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme / -versiegelung,Kulissenwirkung (Verdrängungseffekt, Meideverhalten, Aufgabe von Brutplätzen),Direkte Tötung durch Vogelschlag an Mast und Rotorblättern,baubed<strong>in</strong>gte Störungen (Verdrängung / Vergrämung durch Licht und Lärm),betriebsbed<strong>in</strong>gte Störungen (z.B. Leuchtfeuer, Schlagschatten),<strong>in</strong>direkte Effekte (nachträgliche Begleiteffekte durch Wegeausbau, Wartungsarbeiten, etc.).Häufig auftretende planungsrelevante Vogelarten lassen sich verschiedenen Biotopstrukturen zuordnen:- Hofstelle / Gebäude: Mehl- und Rauchschwalbe, Schleiereule- Gartengelände / Obstwiesen: Gartenrotschwanz, Ste<strong>in</strong>kauz- Wald / Park / gehölzreiche Gärten: Habicht, Mäusebussard, Sperber, Waldkauz- offene (Acker-)Feldflur: Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel- Grünland: Braunkehlchen, Wiesenpieper, Kiebitz, Großer Brachvogel- Still- / Fließgewässer: Eisvogel, Enten, Gänse, Nachtigall


öKon GmbH, Münster Seite 8- sporadische Nahrungsgäste: Graureiher, Mäusebussard, TurmfalkeIm Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz s<strong>in</strong>d Informationenüber das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene dargestellt (LANUVNRW 2013c). Das Messtischblatt 3909 (Horstmar) bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> atlantischen Region. In demMesstischblatt s<strong>in</strong>d 26 planungsrelevante Vogelarten dargestellt, von denen <strong>der</strong> überwiegende Teilim Untersuchungsgebiet auftreten kann. E<strong>in</strong>e Übersicht hierzu liefert die Tab. 2:Tab. 2:1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.11.12.13.14.15.16.17.18.19.20.21.22.23.24.25.26.Planungsrelevante Vogelarten für das Messtischblatt 3909 (Horstmar)ErhaltungszustandArtStatus<strong>in</strong> NRW(ATL)BemerkungEisvogel sicher brütend GFeldlerchesicher brütendFeldschwirl sicher brütend GFlussregenpfeifer sicher brütend UGartenrotschwanz sicher brütend U↓Graureiher sicher brütend GHabicht sicher brütend GKiebitz sicher brütend GKle<strong>in</strong>specht sicher brütend GMäusebussard sicher brütend GMehlschwalbe sicher brütend G↓Nachtigall sicher brütend GPirol sicher brütend U↓Rauchschwalbe sicher brütend G↓Rebhuhn sicher brütend URotmilan sicher brütend SSchleiereule sicher brütend GSchwarzspecht sicher brütend GSperber sicher brütend GSte<strong>in</strong>kauz sicher brütend GTurmfalke sicher brütend GTurteltaube sicher brütend U↓Uhu sicher brütend U↑Wachtel sicher brütend UWaldkauz sicher brütend GWaldohreule sicher brütend Gpotenziell betroffene, planungsrelevante Arten s<strong>in</strong>d fett markiertG = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, + = vorhanden, - = nicht nachgewiesen, ↓ = Tendenz sich verschlechternd,↑ = Tendenz sich verbessernd, unbek. = unbekanntATL = atlantische Region, KON = kont<strong>in</strong>entale RegionVerschiedene Vogelarten s<strong>in</strong>d noch nicht <strong>in</strong> den Listen <strong>der</strong> planungsrelevanten Arten für die Messtischblätter(LANUV NRW 2013c) aufgeführt, obwohl sie <strong>in</strong> dem jeweiligen Messtischblatt verbrei-


öKon GmbH, Münster Seite 9tet s<strong>in</strong>d und zu den planungsrelevanten Arten nach KIEL (2005) gehören. Dies betrifft beispielsweisedie Waldschnepfe, den Baumpieper und den Feldsperl<strong>in</strong>g. Auch im Untersuchungsgebiet könnendie genannten Arten vorkommen. In <strong>der</strong> vorliegenden artenschutzrechtlichen <strong>Prüfung</strong> werdensie daher berücksichtigt.3.5 Zentrale Fundkartei <strong>der</strong> Schlagopfer<strong>Vögel</strong> kollidieren mit den Masten von WEA o<strong>der</strong> werden von den Rotorblättern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Luft geschlagen.Es bestehen allerd<strong>in</strong>gs erhebliche methodische Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Erfassung von Totfunden.Systematische Nachsuchen werden durch die Landnutzung unter den Anlagen, das Absammelndurch Aasfresser und die schiere Größe <strong>der</strong> Gebiete erschwert. E<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Fundopferdatenbesteht aus re<strong>in</strong>en Zufallsfunden. Trotz e<strong>in</strong>geschränkter Datenlage können über die bislangdokumentierten Verluste Tendenzen über die Vogelschlagempf<strong>in</strong>dlichkeit e<strong>in</strong>zelner Arten getroffenwerden. Die für Deutschland umfassendste Sammlung von Schlagopfern führt die Staatliche VogelschutzwarteBrandenburg (DÜRR 2013):Tab. 3:Vogelverluste an W<strong>in</strong>denergieanlagen <strong>in</strong> DeutschlandArt NRW DeutschlandFeldlerche Alauda arvensis 1 69Feldsperl<strong>in</strong>g Passer montanus 13Graureiher Ardea c<strong>in</strong>erea 5Habicht Accipiter gentilis 5Kiebitz Vanellus vanellus 4Mäusebussard Buteo buteo 11 233Rauchschwalbe Hirundo rustica 16Sperber Accipiter nisus 11Turmfalke Falco t<strong>in</strong>nunculus 6 54Waldkauz Strix aluco 1 2Waldohreule Asio otus 1 7Daten <strong>der</strong> zentralen Fundkartei <strong>der</strong> Staatlichen Vogelschutzwarte im LGUV Brandenburg (DÜRR 2013, Stand vom23. April 2013) – Auszug für im UG nachgewiesene o<strong>der</strong> im Infosystem des LANUV NRW gemeldete planungsrelevanteArtenDie Tab. 3 beschränkt sich auf die Darstellung <strong>der</strong> <strong>in</strong> NRW planungsrelevanten Arten <strong>der</strong> zentralenFundkartei, die im Untersuchungsgebiet für die vorliegende Planung nachweislich vorkommen o-<strong>der</strong> im Informationssystem des LANUV NRW für geschützte o<strong>der</strong> schutzwürdige Gebiete im UGaufgeführt s<strong>in</strong>d.Die Fundkartei <strong>der</strong> Schlagopfer nach DÜRR (2013) ist deutlich umfangreicher. Die Datenbank be<strong>in</strong>haltetim Wesentlichen Zufallsfunde. Nur <strong>in</strong> begrenztem Umfang flossen Daten aus gezielten,stichprobenartigen Nachsuchen e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Daten stammt aus behördlicherseits festgelegtenBegleituntersuchungen o<strong>der</strong> auch von im Rahmen von Forschungsvorhaben systematisch betriebenenNachsuchen. Die Datenbank gibt daher nur e<strong>in</strong>en Bruchteil <strong>der</strong> tatsächlich verunglücktenTiere wie<strong>der</strong>. Hochrechnungen s<strong>in</strong>d aufgrund <strong>der</strong> sehr kle<strong>in</strong>en Stichprobe zurzeit noch nicht möglich(LUGV 2013).4 Avifaunistische BestandsaufnahmenIn Abstimmung mit <strong>der</strong> Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld wurde e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensiveKartierung <strong>der</strong> Raumnutzung des Gebietes durch <strong>Vögel</strong> durchgeführt. Es wurden sowohl die Brutvögeldes Gebietes als auch Durchzügler, Rastvögel und W<strong>in</strong>tergäste erfasst.


öKon GmbH, Münster Seite 104.1 Methodik4.1.1 BrutvogelkartierungDie Brutvogelkartierung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Radius von 500 m um den potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereichumfasste 8 Begehungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit von März 2012 bis Anfang Juli 2012 (siehe Tab. 4). Die Erfassung<strong>der</strong> Brutvögel erfolgte nach standardisierten Methoden (SÜDBECK et al. 2005), i.d.R. <strong>in</strong> denMorgenstunden (6.00-9.00 h) zur Zeit des <strong>in</strong>tensivsten Vogelgesangs.Zwei <strong>der</strong> 8 Brutvogelkartierungen wurden abends / nachts durchgeführt, um auch die Vorkommendämmerungs- bzw. nachtaktiver Arten (z.B. Eulen, Rebhuhn) erfassen zu können. Diese Begehungenfanden am 21.03.2012 und 14.06.2012 statt. Hierbei kamen zur Erfassung verschiedenerArten (z.B. Eulen, Rebhuhn, Wachtel) Klangattrappen zum E<strong>in</strong>satz.Im Vorfeld <strong>der</strong> abendlichen Brutvogelkartierung am 21.03.2012 wurde e<strong>in</strong>e Horstbaumsuche imUntersuchungsgebiet durchgeführt. Auch bei den weiteren Begehungen wurde auf Horstbäumegeachtet.Die Untere Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises Ste<strong>in</strong>furt berichtete Anfang Mai 2013 von e<strong>in</strong>erBeobachtung zweier Rotmilane am Bockler Berg (8.5.2012) im südöstlichen UG. Am 07.05.2013wurde auf den H<strong>in</strong>weis <strong>der</strong> ULB h<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e zusätzliche Begehung durchgeführt, um die bis zu diesemZeitpunkt erlangten Kenntnisse zum Vorkommen des Rotmilans im Umfeld des Vorhabens nochmalszu überprüfen.Die kartographische Verortung <strong>der</strong> Ergebnisse beschränkt sich auf die Darstellung planungsrelevanterArten. Alle Revier anzeigenden Merkmale dieser <strong>Vögel</strong> wurden mit genauer Ortsangabeprotokolliert. Trotz <strong>in</strong>tensiver Erfassung s<strong>in</strong>d Nachweisdefizite grundsätzlich nicht auszuschließen.Tab. 4: Brutvogelkartierung 2012Datum Art <strong>der</strong> Begehung Anmerkungen21.03.2012 Brutvogelkartierung (1) abends / nachts Eulen- Erfassung mittels E<strong>in</strong>satz von Klangattrappe28.03.2012 Brutvogelkartierung (2)12.04.2012 Brutvogelkartierung (3)27.04.2012 Brutvogelkartierung (4)06.06.2012 Brutvogelkartierung (5)14.06.2012 Brutvogelkartierung (6) abends / nachts Jungeulen-Erfassung22.06.2012 Brutvogelkartierung (7)04.07.2012 Brutvogelkartierung (8)07.05.2013 zusätzliche Brutvogelbegehung Überprüfung e<strong>in</strong>es H<strong>in</strong>weises auf e<strong>in</strong> Rotmilan-Vorkommen4.1.2 RastvogelkartierungDie Erfassung von Zug- und Rastvögeln im Radius von 1.000 m um den potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereicherfolgte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit von September 2012 bis Anfang April 2013 mit <strong>in</strong>sgesamt 12 Begehungen(siehe Tab. 5). Die Erfassung <strong>der</strong> Zug- und Rastvögel erfolgte vornehmlich zu Zeitendes <strong>in</strong>tensivsten Vogelzuges. Potenzielle Rastplätze wurden gezielt aufgesucht. Die Darstellungbeschränkt sich auf markante Truppgrößen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e W<strong>in</strong>denergie sensibler Arten.Die Begehungen zur Kartierung <strong>der</strong> Rast- und Zugvögel wurden gleichzeitig genutzt, um im unbelaubtenZustand Horstbäume zu erfassen.


öKon GmbH, Münster Seite 11Tab. 5: Rastvogelkartierung 2012-13Datum Art <strong>der</strong> Begehung Anmerkungen18.09.2012 Zug- und Rastvogelkartierung (1)10.10.2012 Zug- und Rastvogelkartierung (2)06.02.2012 Zug- und Rastvogelkartierung (3)13.02.2013 Zug- und Rastvogelkartierung (4) Die Tageszeiten <strong>der</strong> Erfassung wurden variiert (morgens, mittags,21.02.2013 Zug- und Rastvogelkartierung (5) abends). Die Frühjahrsterm<strong>in</strong>e 2012 wurden zudem für die Horstbaumsuchegenutzt.27.02.2013 Zug- und Rastvogelkartierung (6)07.03.2013 Zug- und Rastvogelkartierung (7)13.03.2013 Zug- und Rastvogelkartierung (8)19.03.2013 Zug- und Rastvogelkartierung (9)26.03.2013 Zug- und Rastvogelkartierung (10)28.03.2013 Zug- und Rastvogelkartierung (11)03.04.2013 Zug- und Rastvogelkartierung (12)4.2 ErgebnisseInsgesamt wurden im Rahmen <strong>der</strong> avifaunistischen Untersuchung 61 Vogelarten, darunter 18 planungsrelevanteArten nach KIEL (2005), erfasst. M<strong>in</strong>destens 31 Arten konnten sicher als Brutvogeldes Untersuchungsgebietes angesprochen werden. Bei weiteren 3 Arten ist unsicher, ob sie <strong>in</strong>nerhalbdes Untersuchungsgebietes gebrütet haben o<strong>der</strong> sich lediglich kurzzeitig o<strong>der</strong> unverpaart imGebiet aufgehalten haben. Die übrigen 27 Arten s<strong>in</strong>d aufgrund ihres Auftretens außerhalb <strong>der</strong>Brutzeit und ihrer Habitatansprüche re<strong>in</strong> als Nahrungsgast o<strong>der</strong> Durchzügler anzusprechen. Zusätzlichist zu beachten, dass e<strong>in</strong> nicht unerheblicher Anteil <strong>der</strong> Arten <strong>der</strong> Brutvögel ebenfalls alsDurchzügler im Gebiet auftritt.


öKon GmbH, Münster Seite 12Tab. 6:Liste aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen VogelartenDeutscher NameWissenschaftlicherNameRLNRW*StatusAnmerkung1. Amsel Turdus merula * B häufiger Brutvogel im UG2. Bachstelze Motacilla alba V B mäßig häufiger Brutvogel im UG3. Blaumeise Parus cyanus * B häufiger Brutvogel im UG4. Bluthänfl<strong>in</strong>g Carduelis cannab<strong>in</strong>a V NG sporadischer Nahrungsgast im UG5. Buchf<strong>in</strong>k Fr<strong>in</strong>gilla coelebs * B häufiger Brutvogel im UG6. Buntspecht Dendrocopos major * B mäßig häufiger Brutvogel im UG7. Dohle Corvus monedula * NG regelmäßiger Nahrungsgast im UG8. Dorngrasmücke Sylvia communis * B mäßig häufiger Brutvogel im UG9. Eichelhäher Garrulus glandarius * B mäßig häufiger Brutvogel im UG10. Elster Pica pica * NG regelmäßiger Nahrungsgast im UG11. Feldlerche Alauda arvensis 3S B4 BP im UG festgestellt, 1 davon imPlangebiet, e<strong>in</strong> weiteres unmittelbaran <strong>der</strong> Plangebietsgrenze, zur ZugzeitTrupps mit bis zu 100 Individuen12. Feldsperl<strong>in</strong>g Passer montanus 3 NG sporadischer Nahrungsgast im UG13. Fitis Phylloscopus trochilus V B seltener Brutvogel im UG14. Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * B mäßig häufiger Brutvogel im UG15. Gelbspötter Hippolais icter<strong>in</strong>a V BV16. Gimpel Pyrrhula pyrhulla * DZ/NGE<strong>in</strong> s<strong>in</strong>gendes Männchen an demTeich im Zentrum des UGDurchzügler o<strong>der</strong> sporadischer Nahrungsgast17. Goldammer Emberiza citr<strong>in</strong>ella V B mäßig häufiger Brutvogel im UG18. Graugans Anser anser * NG/DZDurchzügler o<strong>der</strong> sporadischer Nahrungsgast19. Graureiher Ardea c<strong>in</strong>erea * NG regelmäßiger Nahrungsgast20. Grünf<strong>in</strong>k Carduelis chloris * B seltener Brutvogel im UG21. Grünspecht Picus viridis * NGsporadischer Nahrungsgast im UG,brütet vermutlich südlich des UG(Rufnachweis)22. Habicht Accipiter gentilis V NG/DZzur Zugzeit beobachtet (evtl. Durchzügler),sonst Nahrungsgast23. Haussperl<strong>in</strong>g Passer domesticus V Bmäßig häufiger Brutvogel an Hofstellenim UG24. Heckenbraunelle Prunella modularis * B mäßig häufiger Brutvogel im UG25. Her<strong>in</strong>gsmöwe Larus fuscus R DZ/NG e<strong>in</strong>malige Beobachtung, überfliegend26. Hohltaube Columba oenas * NG/BV Nahrungsgast im UG, Brutverdacht27. Jagdfasan Phasianus colchicus * B mäßig häufiger Brutvogel im UG28. Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes* DZ/NG29. Kiebitz Vanellus vanellus 3S Bvermutlich nur als Nahrungsgast imW<strong>in</strong>ter im UG1 BP südlich <strong>der</strong> Hofstelle Frahl<strong>in</strong>göstlich des Plangebietes, im Durchzugmaximal beobachtete Individuenzahle<strong>in</strong>es Tages bei ~180 Individuenim UG (03.04.2013)30. Kleiber Sitta europaea * B mäßig häufiger Brutvogel im UG31. Kohlmeise Parus major * B mäßig häufiger Brutvogel im UG


öKon GmbH, Münster Seite 13Deutscher NameWissenschaftlicherNameRLNRW*StatusAnmerkung32. Kormoran Phalacrocorax carbo * DZ e<strong>in</strong>malige Beobachtung, überfliegend33. Lachmöwe Larus ridibundus * DZ/NG34. Mäusebussard Buteo buteo * B35. Mehlschwalbe Delichon urbica 3S BV/NG40 durchziehende, Nahrung suchendeIndividuen am 26.03.20131 BP am Rand des nördlichen Plangebiets,Brutverdacht für e<strong>in</strong> weiteresPaar südöstlich des Plangebietes,im Spätw<strong>in</strong>ter erhöhte Individuenzahlenvon bis zu 8 Individuenim UG festgestelltNahrungsgast im UG, evtl. Brutvogelauf den Hofstellen im UG36. Misteldrossel Turdus viscivorus * B seltener Brutvogel im UG37. Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * B häufiger Brutvogel im UG38. Nilgans Alopochen aegyptiacus . NG/DZ sporadischer Nahrungsgast39. Rabenkrähe Corvus corone * B seltener Brutvogel im UG40. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3S Bmäßig häufiger Nahrungsgast im Plangebiet,brütet auf den umliegendenHofstellen41. R<strong>in</strong>geltaube Columba palumba * B häufiger Brutvogel im UG42. Rohrammer Emberiza schoeniclus V DZe<strong>in</strong>malige Beobachtung zur Zugzeit(28.03.2013)43. Rotkehlchen Erithacus rubecula * B häufiger Brutvogel im UG44. Schwanzmeise Aegithalus caudatus * B mäßig häufiger Brutvogel im UG45. Schwarzkehlchen Saxicola rubicola 3S DZe<strong>in</strong>malige Beobachtung von 2 Männchenzur Zugzeit (28.03.2013)46. S<strong>in</strong>gdrossel Turdus philomelos * B mäßig häufiger Brutvogel im UG47. Sperber Accipiter nisus * NG/BV48. Star Sturnus vulgaris V NG/DZ49. Ste<strong>in</strong>kauz Athene noctua 3 Bregelmäßiger Nahrungsgast im UG,aufgrund des Lebensraumpotenzialsvermutlich auch als Brutvogel präsent,jedoch ke<strong>in</strong> Nachweissporadischer Nahrungsgast, im DurzzugTrupps bis zu 70 Individuen1 BP bei Kotten an östlicher Plangebietsgrenze,Sichtnachweis und 1Brutverdacht auf Hofstelle im westlichenUG, Rufnachweis50. Stieglitz Carduelis carduelis * B seltener Brutvogel im UG51. Stockente Anas platyrhynchos * NG Nahrungsgast im UG52. Sturmmöwe Larus canus * DZ/NGDurchzügler o<strong>der</strong> sporadischer Nahrungsgast53. Sumpfmeise Parus palustris * B Seltener Brutvogel im UG54. Türkentaube Streptopelia decaocto * NG sporadischer Nahrungsgast im UG55. Turmfalke Falco t<strong>in</strong>nunculus VS B56. Wachol<strong>der</strong>drossel Turdus pilaris * DZ57. Waldkauz Strix aluco * B58. Weidenmeise Parus montanus * BV/NG59. W<strong>in</strong>tergoldhähnchen Regulus regulus * BV/NG1 BP im östlichen UG, außerhalbdes Plangebietesim März 2013 rastende Trupps mit biszu 150 Individuen beobachtet2 Reviere mit Bruterfolg, 1 nördlich desPlangebietes mit Nachweis von 3-4Ästl<strong>in</strong>gen, 1 östlich mit Nachweis vonm<strong>in</strong>d. 1 Ästl<strong>in</strong>gNahrungsgast, ggf. auch Brutvogel desUGNahrungsgast, ggf. auch Brutvogel desUG


öKon GmbH, Münster Seite 14Deutscher NameWissenschaftlicherNameRLNRW*StatusAnmerkung60. Zaunkönig Troglodytes troglodytes * B häufiger Brutvogel im UG61. Zilpzalp Phylloscopos collybita * B häufiger Brutvogel im UGgrau unterlegte Zeilen kennzeichnen nach <strong>der</strong> Roten Liste NRW gefährdete Vogelarten, gegenüber WEA sensible Artens<strong>in</strong>d fett markiertStatus: B = Brutvogel im Untersuchungsgebiet, BV = Brutverdacht, DZ = Durchzügler, NG = Nahrungsgast.*RL NRW: Rote Liste Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (SUDMANN et al. 2009)Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Arealbed<strong>in</strong>gt selten,V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wan<strong>der</strong>nde Art, * = nicht gefährdet, (!) = Bestand <strong>in</strong> NRWmit bundesweiter Verantwortung.Die beobachteten <strong>Vögel</strong> unterscheiden sich <strong>in</strong> ihren Habitatpräferenzen. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Körperbau undVerhalten an Biotopstrukturen bzw. Landschaftselemente angepasst und können vornehmlich <strong>in</strong>diesen Lebensräumen beobachtet werden. Der Untersuchungsraum wird über die Lebensraumansprüche<strong>der</strong> vorgefundenen <strong>Vögel</strong> <strong>in</strong> folgende Strukturen e<strong>in</strong>geteilt.Wald (Arten <strong>der</strong> geschlossenen Wäl<strong>der</strong>, z.B. Habicht, W<strong>in</strong>tergoldhähnchen)Halboffene Feldflur (Arten strukturreicher Gehölzsaumbiotope, z.B. Baumpieper, Gartenrotschwanz,Feldsperl<strong>in</strong>g)Offene Feldflur (Offenlandarten, Kulissenflüchter, z.B. Feldlerche, Schafstelze, Kornweihe)Siedlungen (Kulturfolger, z.B. Haussperl<strong>in</strong>g, Hausrotschwanz)Gewässer (Wasservögel, z.B. Kormoran, Stockente, Lachmöwe)Die Vorkommen <strong>der</strong> planungsrelevanten Arten im Untersuchungsgebiet werden im Folgenden,geglie<strong>der</strong>t nach den oben aufgeführten Lebensräumen, e<strong>in</strong>gehend beschrieben.4.2.1.1 Arten des WaldesWaldvögel s<strong>in</strong>d Arten, die mehr o<strong>der</strong> weniger regelmäßig <strong>in</strong> Wäl<strong>der</strong>n brüten und auf Gehölze als wesentlicheHabitatstrukturen angewiesen s<strong>in</strong>d (FLADE 1994). In strengem S<strong>in</strong>n können als echte Waldvögel nur Arten verstandenwerden, die weitgehend an großflächige zusammenhängende Baumbestände (>5 ha) gebunden s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> Siedlungenund halboffenen Landschaften nur unstet siedeln o<strong>der</strong> vollkommen fehlen. Zu den Waldvögeln können auchbaumbrütende Großvögel (Greifvögel, Reiher, Störche, Kolkraben u.a.m.) gerechnet werden, die Territorien von übere<strong>in</strong>em km 2 haben. Im engeren S<strong>in</strong>ne s<strong>in</strong>d jedoch nur 29 Arten als Waldvögel zu zählen, die Wäl<strong>der</strong> o<strong>der</strong> auchwaldähnliche Grünanlagen (Parks, Friedhöfe) an<strong>der</strong>en Habitate vorziehen.Nach FLADE (1994) s<strong>in</strong>d als Leitarten (vorw.) <strong>der</strong> Laubwäl<strong>der</strong> folgende Arten anzusprechen: Zwergschnäpper,Haselhuhn, Mittelspecht, Waldlaubsänger, Trauerschnäpper, Sumpfmeise, Grauspecht, Kleiber, Gartenbaumläufer.Leitarten (vorw.) <strong>der</strong> Nadelwäl<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d folgende Arten: Sperl<strong>in</strong>gskauz, Auerhuhn, Rauhfußkauz, Fichtenkreuzschnabel,Sommergoldhähnchen, W<strong>in</strong>tergoldhähnchen, Tannenmeise, Haubenmeise, Zeisig.Als Begleiter treten auf: Schwarzspecht, Waldbaumläufer, Rotkehlchen, Eichelhäher, S<strong>in</strong>gdrossel, Mönchsgrasmücke,Zaunkönig, Buchf<strong>in</strong>k, R<strong>in</strong>geltaube und Buntspecht.Vor allem die großen Waldflächen im nördlichen Untersuchungsgebiet bieten Waldarten geeignetenLebensraum. Im übrigen UG s<strong>in</strong>d die Wäldchen und Feldgehölze aufgrund <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Größefür viele klassische Waldarten weniger geeignet.


öKon GmbH, Münster Seite 15Tab. 7:Planungsrelevante Arten des Waldes im UntersuchungsgebietWissenschaftlicherNameRLNRWDeutscher NameStatusANMERKUNG1. Habicht Accipiter gentilis V DZ/NGsporadischer Nahrungsgast im UG,ke<strong>in</strong> Reviernachweis1 BP am Rand des nördlichen Plangebiets,2. Mäusebussard Buteo buteo * NGBrutverdacht für e<strong>in</strong> weite-res Paar südöstlich des Plangebieteske<strong>in</strong> Nachweis, allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gebietsmeldung3. Schwarzspecht Dryocopus major *S ---des NSG Rockeler Waldaufgeführt4. Sperber Accipiter nisus * NG regelmäßiger Nahrungsgast im UGke<strong>in</strong> Nachweis, allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gebietsmeldung5. Waldohreule Asio otus * ---des NSG Rockeler Waldaufgeführt6. Waldkauz Scolopax rusticola * BVFett hervorgehoben = w<strong>in</strong>denergiesensible Arten2 Reviere mit Bruterfolg, 1 nördlich desPlangebietes mit Nachweis von 3-4Ästl<strong>in</strong>gen, 1 östlich mit Nachweis vonm<strong>in</strong>d. 1 Ästl<strong>in</strong>gIm Norden des UG, unmittelbar südöstlich des NSG Rockeler Wald, wurde e<strong>in</strong> vom Mäusebussardbesetzter Horst vorgefunden. Über diesem nahe <strong>der</strong> Grenze des potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereichesgelegenen Horststandort waren mehrfach Balz- und Territorialflüge des ansässigenPaares zu beobachten.Möglicherweise ist dem südlichen Untersuchungsgebiet e<strong>in</strong> weiteres Mäusebussard-Revier zuzuordnen.Hier wurden südlich und südwestlich des potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereiches zwei Horsteund e<strong>in</strong>e regelmäßige Präsenz von Mäusebussarden festgestellt, jedoch ohne dass im Rahmen<strong>der</strong> durchgeführten Begehungen e<strong>in</strong> konkreter Nachweis für e<strong>in</strong>e Brut erbracht werden konnte.Auch Habicht und Sperber wurden mehrfach im UG beobachtet. Mangels beobachteter Revieranzeigen<strong>der</strong> Verhaltensweisen können beide Arten lediglich als Nahrungsgast des UG´s angesprochenwerden. Vor allem für den häufig im Gebiet angetroffenen Sperber ist e<strong>in</strong> Brutvorkommenjedoch nicht gänzlich auszuschließen.Der Waldkauz wurde im UG über Ästl<strong>in</strong>gsfunde mit 2 Revieren nördlich und (nord)östlich des potenziellenW<strong>in</strong>deignungsbereiches nachgewiesen. Die Ästl<strong>in</strong>ge wurden rund 180 m und 50 m vonden Grenzen des potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereiches vorgefunden (vgl. Karte 1).Die Präsenz <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Gebietsmeldungen für den Rockeler Wald genannten Arten Schwarzspechtund Waldohreule konnte im Rahmen <strong>der</strong> 2013 durchgeführten Brutvogeluntersuchung fürdas Untersuchungsgebiet nicht bestätigt werden.Zu den an Wald gebundenen Arten, die im Rahmen <strong>der</strong> Untersuchung nachgewiesen wurden gehörenauch e<strong>in</strong>e Reihe von weit verbreiteten S<strong>in</strong>gvögeln und <strong>der</strong> Buntspecht.Als Art des Waldes kann auch <strong>der</strong> für das ~2,5 km entfernte FFH-Gebiet „Herrenholz und Schöpp<strong>in</strong>gerBerg“ als Brutvogel gemeldete Uhu bezeichnet werden. Für das UG gelang jedoch ke<strong>in</strong>Nachweis.4.2.1.2 Arten <strong>der</strong> halboffenen FeldflurL<strong>in</strong>eare Gehölz- und Saumbiotope wie Hecken und Baumreihen s<strong>in</strong>d charakteristisch für e<strong>in</strong>e halboffene Feldflur undglie<strong>der</strong>n angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen. Hecken stellen wichtige Teillebensräume für <strong>Vögel</strong> u.a. Tiere dar,die sich den strukturierten halboffenen ländlichen Lebensraum mit e<strong>in</strong>em hohen Anteil an Acker- und Grünlandflächenerschlossen haben. Während die Gehölze e<strong>in</strong>e Brutraum-, Ansitz-, S<strong>in</strong>gwarten- (Revierbildungs-), Nahrungs- undSchutzfunktion haben, dienen die offenen Freilandflächen vornehmlich <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme.


öKon GmbH, Münster Seite 16Nach FLADE (1994) s<strong>in</strong>d als Leitarten <strong>der</strong> halboffenen Feldflur folgende Arten anzusprechen: Neuntöter, Grauammer,Ste<strong>in</strong>kauz, Wachtel, Ortolan.Als Begleiter treten auf: Amsel, Goldammer, Dorngrasmücke, Buchf<strong>in</strong>k, Fitis, Gartengrasmücke, Heckenbraunelle undFasan.Das Untersuchungsgebiet weist noch e<strong>in</strong>ige für die Münsterländische Parklandschaft typische Heckenstrukturenund kle<strong>in</strong>ere Wäl<strong>der</strong> auf, die maßgeblich zur Glie<strong>der</strong>ung des UGs beitragen. Stellenweises<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> augensche<strong>in</strong>lich noch nicht o<strong>der</strong> <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Maße durch Flurbere<strong>in</strong>igunggeprägten Landschaft noch saumartige Ausläufer und Randstrukturen erhalten.Die halboffene Landschaft bietet vielen weit verbreiteten S<strong>in</strong>gvogelarten und den im Folgendendokumentierten planungsrelevanten <strong>Vögel</strong>n geeignete Strukturen.Tab. 8:Planungsrelevante Arten <strong>der</strong> halboffenen Feldflur im UntersuchungsgebietDeutscher NameWissenschaftlicherNameRLNRWStatusANMERKUNG1. Baumpieper Anthus trivialis 3 B1 BP an Waldrand östlich des Plangebietes2. Feldsperl<strong>in</strong>g Passer montanus 3 NG sporadischer Nahrungsgast im UG3. Ste<strong>in</strong>kauz Athene noctua 3 B1 BP bei Kotten an östlicher Plangebietsgrenze,Sichtnachweis, und 1 BV aufHofstelle im westlichen UG, Rufnachweis1 BP im östlichen UG, außerhalb4. Turmfalke Falco t<strong>in</strong>nunculus VS Bdes PlangebietesFett hervorgehoben = w<strong>in</strong>denergiesensible Arten, grau h<strong>in</strong>terlegt = bedrohte Arten nach RL NRWDer Turmfalke wurde regelmäßig im UG nachgewiesen und hat 2013 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebäude e<strong>in</strong>erkle<strong>in</strong>en Hofstelle im östlichen 500 m-Radius um den potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereich gebrütet(vgl. Karte 1). Mehrfach wurden im Nahbereich <strong>der</strong> Hofstelle zwei Altvögel mit Revier anzeigendemVerhalten gesichtet. Später gelang an e<strong>in</strong>em Gebäude auch <strong>der</strong> Nachweis zweier vor e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>flugöffnungsitzen<strong>der</strong> Jungvögel.Auch <strong>der</strong> Ste<strong>in</strong>kauz ist mit m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Brutpaar im UG präsent. Nachweise gelangen ane<strong>in</strong>em unbewohnten Gebäude rund 600 m nordöstlich <strong>der</strong> Hofstelle Gövert und knapp außerhalbdes 500 m-Radius westlich von Haus Rockel (Rufnachweis).Weitere Brutvögel <strong>der</strong> halboffenen Landschaft im Untersuchungsgebiet s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Vielzahl weit verbreiteterund ungefährdeter S<strong>in</strong>gvögel sowie Fasan, Grünspecht und R<strong>in</strong>geltaube.Insgesamt wären <strong>in</strong> <strong>der</strong> vergleichsweise strukturreichen Halboffenlandschaft weitere Arten wie z.B.Neuntöter o<strong>der</strong> Rebhuhn zu erwarten gewesen. Nachweise dieser Arten blieben jedoch (trotz E<strong>in</strong>satzese<strong>in</strong>er Klangattrappe für Rebhuhn) aus.Im Zentrum des Untersuchungsgebietes wurden außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit und sporadisch Nahrungsuchende Feldsperl<strong>in</strong>ge beobachtet. Die Tiere hielten sich häufig <strong>in</strong> niedrigen, straßenbegleitendenHecken auf. Die Brutplätze dieser Nischenbrüter liegen wahrsche<strong>in</strong>lich <strong>in</strong> Gehölzen o<strong>der</strong> Gebäudenischen<strong>der</strong> umliegenden Hofstellen.4.2.1.3 Arten <strong>der</strong> offenen FeldflurAckerflächen und Fel<strong>der</strong> stellen den <strong>in</strong>dividuen- und artenärmsten Vogellebensraum dar. Maßgeblich hierfür ist e<strong>in</strong>oftmals hoher ackerbaulicher Nutzungsdruck mit kurzen Bewirtschaftungs<strong>in</strong>tervallen e<strong>in</strong>hergehend mit dem Fehlenextensiv genutzter Strukturen wie Brachen o<strong>der</strong> Saumstreifen als Nahrungs- und Rückzugshabitat. Vogelarten die angroßflächig baumfreie Biotope, wie Steppenlandschaften, Überschwemmungsflächen und Trockengebiete gebunden s<strong>in</strong>dnutzen <strong>in</strong> Mitteleuropa Ackerflächen als Sekundärhabitate.Nach FLADE (1994) s<strong>in</strong>d als Leitarten <strong>der</strong> offenen Feldflur folgende Arten anzusprechen: Grauammer, Wachtel,Großtrappe.


öKon GmbH, Münster Seite 17Als Begleiter treten auf: Rebhuhn, Feldlerche.Das Offenland im Untersuchungsgebiet wird dom<strong>in</strong>iert von Ackerwirtschaft. Der Grünlandanteil istsehr ger<strong>in</strong>g. Das UG umfasst kle<strong>in</strong>ere, durch Hecken, Feldgehölze und Baumreichen geglie<strong>der</strong>te,beackerte Bereiche, stellenweise aber auch große Schläge.Tab. 9:Planungsrelevante Arten <strong>der</strong> offenen Feldflur im UntersuchungsgebietWissenschaftlicherNameRLNRW*Deutscher NameStatusANMERKUNG4 BP im UG festgestellt, 1 davon imPlangebiet, e<strong>in</strong> weiteres unmittelbar1. Feldlerche Alauda arvensis 3S B an <strong>der</strong> Plangebietsgrenze, zur ZugzeitTrupps mit bis zu 100 Individuen1 BP südlich <strong>der</strong> Hofstelle Frahl<strong>in</strong>göstlich des Plangebietes, im Durchzug2. Kiebitz Vanellus vanellus 3S Bmaximal beobachtete Indivi-duenzahl e<strong>in</strong>es Tages bei ~ 180Individuen im UG (03.04.2013)3. Schwarzkehlchen Saxicola rubecula 3S DZe<strong>in</strong>malige Beobachtung von 2 Männchenzur ZugzeitFett hervorgehoben = w<strong>in</strong>denergiesensible Arten, grau h<strong>in</strong>terlegt = bedrohte Arten nach RL NRWDer Bestand typischer Offenlandarten wie Kiebitz und Feldlerche ist im UG sehr ger<strong>in</strong>g. Im500 m-Radius um den potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereich wurden lediglich 1 Brutpaar des Kiebitzund 4 Brutpaaren <strong>der</strong> Feldlerche nachgewiesen.Das e<strong>in</strong>zige Kiebitzrevier liegt abseits <strong>der</strong> potentiellen Standorte für die geplanten WEA im östlichenUG (500 m-Radius) südlich <strong>der</strong> Hofstelle Frahl<strong>in</strong>g. Zur Zugzeit hielten sich <strong>in</strong> den Tallagendes östlichen UG regelmäßig durchziehende Kiebitze auf.Die Feldlerchenreviere liegen vor allem im nördlichen UG, e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnes wurde im südlichen UGwestlich <strong>der</strong> Hofstelle Pohlkemper festgestellt. Zur Zugzeit wurden im UG bis zu 100 Individuenstarke Feldlerchentrupps erfasst.Neben den planungsrelevanten Arten s<strong>in</strong>d auch häufige und weit verbreitete Arten des Offenlandeswie Bachstelze und Jagdfasan im UG präsent.Zur Zugzeit wurden im Gebiet auch zwei durchziehende Schwarzkehlchen festgestellt. Zur Brutzeitgelangen ke<strong>in</strong>e Nachweise.4.2.1.4 Arten <strong>der</strong> Siedlungen und GebäudeKulturfolgende Vogelarten (z.B. Amsel, Haussperl<strong>in</strong>g, Turmfalke, Rauchschwalbe, Hausrotschwanz) besiedelnmenschliche Siedlungen und Gebäude, diese werden dabei ebenso dicht o<strong>der</strong> sogar dichter von Brutvögeln besiedelt alsdie angestammten Primärhabitate.Menschliche Siedlungsstrukturen s<strong>in</strong>d sehr vielfältig und heterogen, geme<strong>in</strong>sam s<strong>in</strong>d ihnen folgende Habitatfaktoren:Gebäude, Bäume, Strauchrabatten mit e<strong>in</strong>em hohen Anteil exotischer Pflanzen, <strong>in</strong>tensive Pflege <strong>der</strong> Grünflächen,dadurch bed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong> Mangel an Totholz und an<strong>der</strong>en natürlichen Strukturen, ständige Anwesenheit des Menschen unddamit verbundene Störungen und Fütterungen, Verlärmung, relativ ger<strong>in</strong>ge Dichte von Prädatoren (Fraßfe<strong>in</strong>den) sowiee<strong>in</strong> reiches Angebot an künstlichen Nisthöhlen (Nistkästen und Gebäude) (FLADE 1994).Nach FLADE (1994) s<strong>in</strong>d als Leitarten <strong>der</strong> Siedlungen folgende Arten anzusprechen: Haussperl<strong>in</strong>g, und Mauersegler,Türkentaube, Straßentaube, Turmfalke, Dohle, Mehlschwalbe und Schleiereule.Als stete Begleiter treten auf: Amsel, Grünf<strong>in</strong>k und Star.Der Kernbereich des Untersuchungsgebietes ist nahezu frei von Gebäuden. Lediglich an <strong>der</strong> östlichenGrenze des potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereiches bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> unbewohntes Gebäude.Weitere landwirtschaftliche Gebäude bef<strong>in</strong>den sich im Randbereich des Untersuchungsgebietes.


öKon GmbH, Münster Seite 18Tab. 10: Planungsrelevante Arten <strong>der</strong> Siedlungen und Gebäude imUntersuchungsgebietDeutscher NameWissenschaftlicherNameRLNRW*Status1. Mehlschwalbe Delichon urbica 3S BV/NG2. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3S Bgrau h<strong>in</strong>terlegt = bedrohte Arten nach RL NRWANMERKUNGNahrungsgast im UG, ggf. Brutvogelauf den Hofstellen im UGmäßig häufiger Brutvogel im UG, brütetauf den umliegenden HofstellenIm Untersuchungsgebiet wurden zur Brutzeit regelmäßig jagende Rauchschwalben beobachtet.Mehlschwalbenbeobachtungen waren dagegen relativ selten. Die Brutvorkommen von Schwalbens<strong>in</strong>d oft an landwirtschaftliche Betriebe mit R<strong>in</strong><strong>der</strong>haltung geknüpft. E<strong>in</strong>e gezielte Nachsuche vonSchwalbennestern fand nicht statt. Es ist aber davon auszugehen, dass die Brutvorkommen <strong>der</strong>beobachteten Rauchschwalben auf Hofstellen im Randbereich des Untersuchungsgebietes zuf<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d. Die Brutvorkommen weiterer an Gebäude gebundener Arten wie Haussperl<strong>in</strong>g, Dohleund Hausrotschwanz werden ebenfalls dort vermutet.4.2.1.5 Arten <strong>der</strong> GewässerVogelarten <strong>der</strong> B<strong>in</strong>nengewässer zeigen e<strong>in</strong>e sehr enge B<strong>in</strong>dung an offene stehende Wasserflächen o<strong>der</strong> Fließgewässerund die von ihnen gestaltete Uferbereiche. Als Arten <strong>der</strong> stehenden Gewässer s<strong>in</strong>d nach FLADE (1994) Lappentaucher,Entenvögel <strong>in</strong>klusive Gänse und Schwäne, Rallen, Flussregenpfeifer, Lachmöwe und Seeschwalben sowie <strong>der</strong> Eisvogelzu nennen. Als Arten <strong>der</strong> Fließgewässer treten neben den genannten Arten auch Uferläufer, Uferschwalbe,Gebirgsstelze, Wasseramsel sowie e<strong>in</strong>ige begleitende Arten wie Rohrsänger und Zaunkönig auf.Das Untersuchungsgebiet ist relativ arm an Gewässern. Die Entwässerungsgräben speisen den„Rockelscher Mühlenbach“, <strong>der</strong> von Süden her das Kerngebiet durchfließt und im Westen <strong>in</strong> den„Mühlenbach“ mündet.Größere Stillgewässer fehlen im Untersuchungsgebiet. Im Bereich e<strong>in</strong>er ehemaligen Hofstelle imZentrum des UG bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> vollständig von Gehölzen umgebener Teich.Die Präsenz Gewässer gebundener Vogelarten ist weitgehend auf durchziehende o<strong>der</strong> überfliegendeIndividuen beschränkt. In E<strong>in</strong>zelfällen konnten auch Nahrung suchende Graureiher undGraugänse beobachtet werden. Brutnachweise Gewässer gebundener Arten blieben aus.Tab. 11: Planungsrelevante Arten <strong>der</strong> Gewässer im UntersuchungsgebietDeutscher NameWissenschaftlicherNameRLNRW*Status1. Graugans Anser anser * NG/DZANMERKUNGDurchzügler o<strong>der</strong> sporadischer Nahrungsgast2. Graureiher Ardea c<strong>in</strong>erea * NG regelmäßiger Nahrungsgast im UG3. Her<strong>in</strong>gsmöwe Larus fuscus R DZ e<strong>in</strong>malige Beobachtung, überfliegend4. Kormoran Phalacrocorax carbo * DZ e<strong>in</strong>malige Beobachtung, überfliegend5. Lachmöwe Larus ridibundus * NG6. Sturmmöwe Larus canus * DZ DurchzüglerFett hervorgehoben = w<strong>in</strong>denergiesensible Arten, grau h<strong>in</strong>terlegt = bedrohte Arten nach RL NRW4.2.1.6 Zug- und Gast- und Rastvögel40 durchziehende, Nahrung suchendeIndividuen am 26.03.2013Im Rahmen <strong>der</strong> Zug- und Rastvogelkartierungen wurden <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die planungsrelevantenArten dokumentiert. Markante Ansammlungen rasten<strong>der</strong>, nicht planungsrelevanter Vogelartenwurden ebenfalls aufgenommen. In <strong>der</strong> nachstehenden Tabelle s<strong>in</strong>d alle Arten aufgeführt, die währendden Kartierungen Zugverhalten zeigten o<strong>der</strong> sicher als Rast- o<strong>der</strong> Gastvogel angesprochenwerden konnten.


öKon GmbH, Münster Seite 19Tab. 12: Artenliste <strong>der</strong> nachgewiesenen Zug-, Rast- und GastvögelNr. dt. Name wiss. Name RL NRW Anmerkung1. Feldlerche Alauda arvensis 3Szur Zugzeit Trupps mit bis zu 100Individuen festgestellt2. Graugans Anser anser * Kle<strong>in</strong>e Trupps zur Zugzeit überfliegend3. Habicht Accipiter gentillis Vzur Zugzeit beobachtet (evtl. Durchzügler),sonst Nahrungsgast4. Her<strong>in</strong>gsmöwe Larus fuscus R e<strong>in</strong>zelnes Individuum auf dem Durchzug5. Kiebitz Vanellus vanellus 3Smaximal beobachtete Individuenzahlbei e<strong>in</strong>er Begehung betrug ~180 Individuen(03.04.2013)6. Kormoran Phalacrocorax carbo * e<strong>in</strong>malige Beobachtung, überfliegend7. Lachmöwe Larus ridibundus *8. Mäusebussard Buteo buteo *9. Star Sturnus vulgaris V10. Wachol<strong>der</strong>drossel Turdus pilaris *am 26.03.2013 ~40 durchziehende,Nahrung suchende Individuenim Spätw<strong>in</strong>ter erhöhte Individuenzahlenvon bis zu 8 Individuen im UGfestgestelltzur Zugzeit Trupps mit bis zu 70 Individuenim UG festgestelltim Durchzug Trupps mit bis zu 150 Individuenbeobachtetgrau unterlegte Zeilen kennzeichnen bedrohte Tierarten, w<strong>in</strong>denergiesensible Arten s<strong>in</strong>d fett markiertRL NRW: Rote Liste Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (SUDMANN et al. 2009)Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Arealbed<strong>in</strong>gt selten,V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wan<strong>der</strong>nde Art, * = nicht gefährdet,, (!) = Bestand <strong>in</strong> NRW mitbundesweiter Verantwortung.Die Zug- und Rastvogelkartierungen ergaben ke<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>en Vorkommen durchziehen<strong>der</strong> o<strong>der</strong>rasten<strong>der</strong> Vogelarten. Rastansammlungen planungsrelevanter Arten wurden für Feldlerchen, Kiebitzeund Mäusebussarde festgestellt. Insbeson<strong>der</strong>e beim Kiebitz konnte im Frühjahr 2013 für dasMünsterland e<strong>in</strong> witterungsbed<strong>in</strong>gter Zugstau beobachtet werden. Auch im Untersuchungsgebietwurde Anfang April mit <strong>in</strong>sgesamt ~ 180 Individuen e<strong>in</strong> Maximum durchziehen<strong>der</strong> Kiebitze erfasst,verglichen mit an<strong>der</strong>en Gebieten des Münsterlandes und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Größe desUG ist die Zahl jedoch nicht als überdurchschnittlich hoch zu bezeichnen.Während des Kiebitzzuges waren deutlich mehr Kiebitze im Untersuchungsgebiet präsent als zurBrutzeit. Im Durchzugsgeschehen hielten sich die Kiebitze im Wesentlichen <strong>in</strong> den Tal- und Tieflagendes Untersuchungsgebietes auf, vor allem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tallage im östlichen UG hielten sich regelmäßigkle<strong>in</strong>e Trupps durchziehen<strong>der</strong> Kiebitze auf. Bei Störungen o<strong>der</strong> Gefahr war e<strong>in</strong> Auffliegendieser Trupps mit anschließendem ungerichteten Überfliegen des benachbarten Offenlandes zubeobachten. Diese Flüge fanden i.d.R. unterhalb des Rotorbereiches mo<strong>der</strong>ner WEA statt.Abgesehen von e<strong>in</strong>em erhöhten Mäusebussardvorkommen <strong>in</strong> den W<strong>in</strong>termonaten 2012/13 bliebenüberdurchschnittliche Feststellungen ziehen<strong>der</strong> Greifvögel aus. Auch e<strong>in</strong> überdurchschnittlichesAuftreten sonstiger Großvögel (z.B. Gänse, Schwäne, Kormorane etc.) zur Zugzeit wurde nichtfestgestellt.Der Kranich als Schmalfrontzieher wurde (methodisch bed<strong>in</strong>gt) auf ke<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Begehungen nachgewiesen.Da sich das gesamte Geme<strong>in</strong>degebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rosendahl</strong> <strong>in</strong>nerhalb des westeuropäischenZugweges von Kranichen bef<strong>in</strong>det, ist jeweils im November/Dezember und Februar/Märzmit durchziehenden Kranichen <strong>in</strong> diesem Bereich zu rechnen. Das Plangebiet liegt jedocham Rande des etwa 200 km breiten Hauptzugkorridors.


öKon GmbH, Münster Seite 20Das Aufkommen durchziehen<strong>der</strong> S<strong>in</strong>gvögel (z.B. Feldlerche, Wachol<strong>der</strong>drossel, Star) kann im Untersuchungsgebietebenfalls als durchschnittlich beschrieben werden.5 Auswirkungen des Vorhabens auf <strong>Vögel</strong>5.1 Baubed<strong>in</strong>gte WirkungenZum Bau von W<strong>in</strong>denergieanlagen gehört neben <strong>der</strong> Räumung des Baufeldes, dem Bau <strong>der</strong> Fundamenteund <strong>der</strong> Installation auch <strong>der</strong> Ausbau von Straßen und Zuwegungen. Gegebenenfallswerden Flächen als Stellplatz für Kräne und an<strong>der</strong>e Baugeräte benötigt. Während <strong>der</strong> Bauphasewird es zu Störungen durch Präsenz und Bewegungen von Menschen und Fahrzeugen sowiedurch Lärm und Staubentwicklung kommen.Wenn die Bauarbeiten während <strong>der</strong> Fortpflanzungszeit (Revierbildungs-, Brut- und Aufzuchtszeit)von <strong>Vögel</strong>n durchgeführt werden, kann es zur störungsbed<strong>in</strong>gten Aufgabe e<strong>in</strong>er bereits begonnenenBrut kommen. Ebenfalls können durch die Nähe e<strong>in</strong>iger <strong>der</strong> geplanten Anlagen zu benachbartenWaldbeständen Störungen <strong>der</strong> nachgewiesenen <strong>in</strong> Gehölzbeständen brütenden Vogelartennicht ausgeschlossen werden. Insbeson<strong>der</strong>e bei e<strong>in</strong>em Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Bauarbeiten zur Brutzeit bestehtdie Gefahr <strong>der</strong> Aufgabe e<strong>in</strong>er begonnenen Brut und somit <strong>der</strong> Verlust <strong>der</strong> Jungvögel. Grundsätzlichkönnen die Bauarbeiten für die Errichtung <strong>der</strong> WEA auch rastende W<strong>in</strong>tergäste vertreibeno<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Meideverhalten für e<strong>in</strong>ige Arten verursachen.Mögliche baubed<strong>in</strong>gte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit <strong>Vögel</strong>n:- Zerstörung von Nestern, Gelegen- störungsbed<strong>in</strong>gte Aufgabe von Revieren streng geschützter Arten (z.B. Kiebitz, Greifvögel, Eulen)- störungsbed<strong>in</strong>gter Verlust von Entwicklungsformen (Eier, Jungvögel) beson<strong>der</strong>s und streng geschützterArten- populationsrelevante Störung von rastenden, streng geschützten Arten5.2 Anlagebed<strong>in</strong>gte WirkungenW<strong>in</strong>denergieanlagen s<strong>in</strong>d Bauwerke, für die es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Natur ke<strong>in</strong>e Entsprechung gibt. Insofernkonnten die e<strong>in</strong>zelnen Vogelarten ke<strong>in</strong> spezifisches Reaktionsverhalten auf solche Anlagen h<strong>in</strong>entwickeln (NLT 2011). Neben dem möglicherweise für ansässige Brutvögel erhöhten Kollisionsrisikoist auch e<strong>in</strong>e mögliche Lebensraumentwertung zu berücksichtigen. Unter an<strong>der</strong>em zeigenUntersuchungen <strong>in</strong> von Kiebitzen besiedelten W<strong>in</strong>dparks mehrheitlich e<strong>in</strong>en Verdrängungseffektdurch W<strong>in</strong>denergieanlagen (STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2011).Für Zug- und Rastvögel kann das Meideverhalten zu e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>engung o<strong>der</strong> zum Verlust bedeuten<strong>der</strong>Rastgebiete führen. Darüber h<strong>in</strong>aus können <strong>Vögel</strong> im Zuggeschehen zu erheblichen seitlicheno<strong>der</strong> vertikal ausgerichteten Ausweichreaktionen gezwungen werden. Der hierdurch bed<strong>in</strong>gt ggf.(kumulativ betrachtet) deutlich erhöhte Energieaufwand kann für das e<strong>in</strong>zelne Individuum o<strong>der</strong>auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe für e<strong>in</strong>e Population erhebliche nachteilige Auswirkungen haben.Mögliche anlagebed<strong>in</strong>gte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit <strong>Vögel</strong>n:- erhöhtes Kollisionsrisiko (Mastenkollision)- Lebensraumentwertung durch artspezifisches Meideverhalten gegenüber Vertikalstrukturen- Lebensraumverlust durch erfor<strong>der</strong>lichen Ausbau des Wegenetzes- ggf. <strong>in</strong>direkt bed<strong>in</strong>gte Lebensraumentwertung bei Erfor<strong>der</strong>nis e<strong>in</strong>er ökologischen Entwertung desStammfußbereiches als vorbeugende Maßnahme zum Schutz von Greifvögeln


öKon GmbH, Münster Seite 21- populationsrelevante Mei<strong>der</strong>eaktionen von Durchzüglern5.3 Betriebsbed<strong>in</strong>gte WirkungenInsbeson<strong>der</strong>e für wenig wendige Großvogelarten (z.B. Weißstorch, Mäusebussard, Uhu) sowieFlugjäger <strong>in</strong> <strong>der</strong> offenen Landschaft (z.B. Rotmilan), welche die Anlagen nicht o<strong>der</strong> zu spät alsGefahr erkennen, besteht e<strong>in</strong> generelles Risiko, an e<strong>in</strong>er WEA zu verunglücken (NLT 2011).Ebenso kann e<strong>in</strong> W<strong>in</strong>dpark für durchziehende, nicht mit dem Gebiet vertraute Arten, e<strong>in</strong>e erhöhteGefahr bedeuten.Die zentrale Schlagopferdatei <strong>der</strong> Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg dokumentiert, dass<strong>Vögel</strong> aller Arten an WEA verunglücken können. Es häufen sich aber Totfunde <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong>großen Arten (vgl. DÜRR 2013). Obwohl die Daten <strong>der</strong> Zentralen Fundkartei nur e<strong>in</strong>en sehr ger<strong>in</strong>genTeil die Zahl <strong>der</strong> tatsächlich geschlagenen Individuen wie<strong>der</strong>spiegeln (vgl. Kap. 3.5), könnenanhand <strong>der</strong> absoluten Populationsgröße <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebiet und <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> gefundenen SchlagopferTendenzen abgeleitet werden. So entsteht durch die dokumentierte Schlaghäufigkeit und <strong>der</strong>Populationsgröße die E<strong>in</strong>stufung bestimmter Arten als beson<strong>der</strong>s „w<strong>in</strong>denergiesensible Arten“.Nach Interpretation des LANUV NRW liegt e<strong>in</strong> artenschutzrechtlicher Konflikt vor, wenn trotz Berücksichtigungvon Vermeidungsmaßnahmen das Risiko <strong>der</strong> Kollision an den geplanten Anlagendie lokale Population <strong>der</strong> betreffenden Art gefährdet (LANUV NRW 2012). Vor allem bei seltenenArten / Populationen mit ger<strong>in</strong>gen Individuenzahlen kann auch die Gefährdung von E<strong>in</strong>zeltieren e<strong>in</strong>artenschutzrechtliches Problem bedeuten. Da bei den ziehenden Arten i.d.R. die Lokalpopulationnicht ermittelt werden kann, ist e<strong>in</strong> artenschutzrechtlicher Konflikt für diese Arten nur unter Berücksichtigung<strong>der</strong> Gesamtpopulation abschätzbar. Zum Beispiel werden Rastplätze von Zugvögeln andenen über 1 % <strong>der</strong> Gesamtpopulation e<strong>in</strong>er Art anzutreffen s<strong>in</strong>d, beson<strong>der</strong>s berücksichtigt.Über das Schlagrisiko h<strong>in</strong>aus wird für <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe von WEA brütende <strong>Vögel</strong>, vor allem bei Offenlandarten,e<strong>in</strong> verr<strong>in</strong>gerter Bruterfolg vermutet. Als mögliche Ursache des verr<strong>in</strong>gerten Bruterfolgskommen vor allem die Zunahme von Störungen durch Wartungsarbeiten, Spaziergänger und Neugierige<strong>in</strong> Betracht. Der E<strong>in</strong>fluss <strong>der</strong> permanenten Geräuschkulisse führt möglicherweise dazu,dass sich nähernde Räuber nicht mehr wahrgenommen werden. Daneben scheuen <strong>Vögel</strong> möglicherweiseauch den Bereich des Schlagschattens, den <strong>der</strong> Rotor auf den Erdboden projiziert. E<strong>in</strong>solches Verhalten kann sich als Reaktion auf Schattenbewegungen als überlebenswichtiges Verhaltenbei solchen Arten herausgebildet haben, die mit Beutegreifern aus <strong>der</strong> Luft rechnen müssen.Mögliche betriebsbed<strong>in</strong>gte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit <strong>Vögel</strong>n:- erhöhtes Schlagrisiko- Lebensraumentwertung durch z.B. Lärm, Schlagschatten <strong>der</strong> Rotorblätter, Leuchtfeuer, Störungen(Wartungsarbeiten)5.4 AbstandsempfehlungenAuf Grundlage <strong>der</strong> vorliegenden Erkenntnisse <strong>der</strong> Bee<strong>in</strong>trächtigung von <strong>Vögel</strong>n durch WEA hat dieLän<strong>der</strong>arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>der</strong> Vogelschutzwarten (LAG VSW) Abstände von W<strong>in</strong>denergieanlagenzu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten def<strong>in</strong>iert (LAG-VSW 2008). Avifaunistisch bedeutsameGebiete s<strong>in</strong>d demnach Schutzgebiete für <strong>Vögel</strong>, bedeutende Vogellebensräume und auchBrutplätze e<strong>in</strong>zelner w<strong>in</strong>denergiesensibler Arten (vgl. Tab. 13 + Tab. 14).Tab. 13: Abstandsempfehlungen nach LAG VSW (2008) zu VogellebensräumenAb-stän-VogellebensraumEuropäische Vogelschutzgebiete (EU-SPA)Abstand <strong>der</strong> WEAPufferzone 10-fache Anlagenhöhe, m<strong>in</strong>d.jedoch 1.200 m


öKon GmbH, Münster Seite 22Alle Schutzgebietskategorien nach nationalem Naturschutzrecht mit Vogelschutzim SchutzzweckFeuchtgebiete <strong>in</strong>ternationaler Bedeutung entsprechend Ramsar-KonventionGastvogellebensräume <strong>in</strong>ternationaler, nationaler und landesweiter BedeutungBrutvogellebensräume nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung(z.B. Wiesenlimikolen-Lebensräume)Schlafplätze (Kranich Grus grus > 1 %-Kriterium, Schwäne Cygnus sp. >1%-Kriterium, Gänse Anser sp., Branta sp. > 1 %-Kriterium)Hauptflugkorridore zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen (Kranich Grusgrus, Schwäne Cygnus sp., Gänse Anser sp., Branta sp.)ZugkonzentrationskorridoreE<strong>in</strong>standsgebiete und Hauptflugkorridore <strong>der</strong> Großtrappe Otis tardaGewässer o<strong>der</strong> Gewässerkomplexe > 10 haPufferzone 10-fache Anlagenhöhe, m<strong>in</strong>d.jedoch 1.200 mPufferzone 10-fache Anlagenhöhe, m<strong>in</strong>d.jedoch 1.200 mPufferzone 10-fache Anlagenhöhe, m<strong>in</strong>d.jedoch 1.200 mPufferzone 10-fache Anlagenhöhe, m<strong>in</strong>d.jedoch 1.200 m3.000 m Ausschlussbereich (6.000 mPrüfbereich)FreihaltenFreihalten1.000 m AusschlussbereichPufferzone 10-fache Anlagenhöhe, m<strong>in</strong>d.jedoch 1.200 mDer nordrhe<strong>in</strong>-westfälische W<strong>in</strong>denergieerlass vom 11.07.2011 (MWEBWV NRW 2011) benenntlediglich „Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete“ zu denen <strong>in</strong> Abhängigkeit von den Erhaltungszielenund dem Schutzzweck des Gebietes e<strong>in</strong>e Pufferzone zur Rotorblattspitze <strong>der</strong> nächstgelegenenWEA e<strong>in</strong>gehalten werden soll:„Naturschutzrechtlich bedeutsame GebieteAbstände zwischen naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten und dem nächstgelegenen Punkt <strong>der</strong> Rotorflächen(Rotorblattspitze) <strong>der</strong> W<strong>in</strong>denergieanlage als Pufferzone:a)Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale, FFH-Gebiete, gesetzlichgeschützte Biotope gem. §§ 30 BNatschG und 62 LG, sowie geschützte Landschaftsbestandsteile gemäß § 47 LG NRW:Pufferzone <strong>in</strong> Abhängigkeit von den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des Gebietes.b)Sofern die unter a) genannten Gebiete <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dem Schutz von Fle<strong>der</strong>mausarten o<strong>der</strong> europäischen Vogelartendienen sowie bei Europäischen Vogelschutzgebieten:Pufferzone i. d. R. 300 m.Im E<strong>in</strong>zelfall kann <strong>in</strong> Abhängigkeit von den Erhaltungszielen o<strong>der</strong> dem Schutzzweck des Gebiets e<strong>in</strong> niedriger o<strong>der</strong>höherer Abstandswert festgesetzt werden. E<strong>in</strong> größerer Abstand kann <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e gegenüber <strong>der</strong> W<strong>in</strong>denergienutzungempf<strong>in</strong>dlichen Vogelarten angebracht se<strong>in</strong>.“Für den im E<strong>in</strong>zelfall angebrachten größeren Abstand für w<strong>in</strong>denergiesensible Vogelarten hatebenfalls die LAG VSW Abstandsempfehlungen erarbeitet (s. Tab. 14). Diese Werte können zurE<strong>in</strong>schätzung e<strong>in</strong>es überdurchschnittlich hohen Kollisionsrisikos herangezogen werden.Tab. 14: Abstandsempfehlungen nach LAG-VSW (2008) zu Brutplätzen ausgewählterArtenAbstände zu Brutplätzenbestimmter ArtenArt, ArtgruppenAbstand <strong>der</strong> WEARaufußhühner Tetraon<strong>in</strong>ae1.000 mKormoran Phalacrocorax carbo, Brutkolonien 1.000 m (4.000 m)Rohrdommel Botaurus stellaris 1.000 m (4.000 m)Zwergdommel Ixobrychus m<strong>in</strong>utus 1.000 m (4.000 m)Reiher Ardeidae, Brutkolonien 1.000 m (4.000 m)Schwarzstorch Ciconia nigra 3.000 m (10.000 m)Weißstorch Ciconia ciconia 1.000 m (6.000 m)Fischadler Pandion haliaetus 1.000 m (4.000 m)Schreiadler Aquila pomar<strong>in</strong>a6.000 m


öKon GmbH, Münster Seite 23AbArt, ArtgruppenAbstand <strong>der</strong> WEAKornweihe Circus cyaneus 3.000 m (6.000 m)Wiesenweihe Circus pygargus 1.000 m (6.000 m)Rohrweihe Circus aerug<strong>in</strong>osus 1.000 m (6.000 m)Schwarzmilan Milvus migrans 1.000 m (4.000 m)Rotmilan Milvus milvus 1.000 m (6.000 m)Seeadler Haliaeetus albicilla 3.000 m (6.000 m)Baumfalke Falco subbuteo 1.000 m (4.000 m)Wan<strong>der</strong>falke Falco peregr<strong>in</strong>usKranich Grus grusWachtelkönig Crex crex1.000; Baum- und Bodenbrüter 3.000 m1.000 m1.000 mGoldregenpfeifer Pluvalis apricaria 1.000 m (6.000 m)Möwen Laridae, Brutkolonien 1.000 m (4.000 m)Seeschwalben Sternidae, Brutkolonien 1.000 m (4.000 m)Sumpfohreule Asio flammeus 1.000 m (6.000 m)Uhu Bubo bubo 1.000 m (6.000 m)(<strong>in</strong> Klammern: „Prüfbereich“ (LAG-VSW 2008), Radien um jede e<strong>in</strong>zelne WEA, <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong>er zu prüfen ist, ob beientsprechendem Lebensraumtyp Nahrungshabitate <strong>der</strong> betreffenden Art (Artengruppe) vorhanden s<strong>in</strong>d)Die oben genannten Abstandsempfehlungen werden <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die Beurteilung des erhöhtenKollisionsrisikos für diese w<strong>in</strong>denergiesensiblen Arten herangezogen. Ohne e<strong>in</strong>e genaue Kartierung<strong>der</strong> Raumnutzung des betroffenen Brutpaares und <strong>der</strong> Jungtiere muss <strong>in</strong>nerhalb des angegebenenAbstandes von e<strong>in</strong>em signifikant erhöhten Kollisionsrisiko für diese Art ausgegangenwerden.6 <strong>Artenschutzrechtliche</strong> Bewertung6.1 Vogellebensräume und naturschutzrechtliche bedeutsame GebieteNach dem W<strong>in</strong>denergie-Erlass (MWEBWV NRW 2011) ist bei <strong>der</strong> Planung von WEA zu zumSchutz von Fle<strong>der</strong>mäusen o<strong>der</strong> <strong>Vögel</strong>n ausgewiesenen Gebieten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong> Abstand von300 m e<strong>in</strong>zuhalten.Zusätzlich zu den Vorgaben des W<strong>in</strong>denergie-Erlasses s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Bewertung die Empfehlungen<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>der</strong> Vogelschutzwarten für näher bestimmte avifaunistisch bedeutsameVogellebensräume und Brutplätze ausgewählter w<strong>in</strong>denergie sensibler Vogelarten zu berücksichtigen.Im vorliegenden Fall s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> im rund 2,5 km nordöstlich des W<strong>in</strong>deignungsbereiches gelenenenFFH-Gebiet „Herrenholz und Schöpp<strong>in</strong>ger Berg“ gemeldetes Brutvorkommen des Uhu sowie dasNSG „Rockeler Wald“, das als avifaunistisch bedeutsamer Lebensraum für Arten wie Waldohreule,Schwarzspecht und Hohltaube beschrieben ist, relevant.Der empfohlene M<strong>in</strong>destabstand von 1.000 m zu dem im FFH-Gebiet brütenden Uhu wird durchdie Planung nicht unterschritten.Der Rockeler Wald ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie für streng Wald gebundene Arten, wie die im Meldebogenaufgeführten Arten Waldohreule, Schwarzspecht und Hohltaube, von Bedeutung. Diese Arten haltensich vorwiegend im Wald o<strong>der</strong> am Waldrand auf und fliegen selten o<strong>der</strong> gar nicht <strong>in</strong> Höhen desRotorbereiches mo<strong>der</strong>ner WEA. E<strong>in</strong>e erhöhte Gefährdung dieser Arten durch WEA ist nicht anzunehmen.Bei <strong>der</strong> Planung ist jedoch m<strong>in</strong>destens sicherzustellen, dass die Rotoren <strong>der</strong> WEA ke<strong>in</strong>eWaldflächen überstreichen und dass e<strong>in</strong> ausreichen<strong>der</strong> Abstand zu den nachgewiesenen Horstendes Mäusebussards e<strong>in</strong>gehalten wird.


öKon GmbH, Münster Seite 25seln s<strong>in</strong>d Brutvögel <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> und Feldgehölze. Diese Arten halten sich zur Brutzeit ebenso wiedie Spechte vorzugsweise <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Gehölzbestände auf. Flüge über dem Offenland werdenmeist <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger Höhe stattf<strong>in</strong>den, so dass e<strong>in</strong>e erhöhte Schlaggefährdung für die nicht planungsrelevantenWaldvögel nicht abzuleiten ist.<strong>Artenschutzrechtliche</strong> Konflikte mit den oben genannten planungsrelevante Arten durch sekundäreEffekte, wie den Ausbau von Straßen und baubed<strong>in</strong>gten Lärm und Fahrzeugbewegungen s<strong>in</strong>daufgrund <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Brutplätze außerhalb des potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereich ebenfalls nichtzu erwarten.6.2.2 Arten <strong>der</strong> halboffenen FeldflurFür den Turmfalken kann wie beim Mäusebussard (siehe 6.2.1) ohne vorsorgende Maßnahmene<strong>in</strong>e erhöhte Schlaggefährdung angenommen werden. Durch lenkende Maßnahmen (z.B. <strong>in</strong>tensiveNutzung <strong>der</strong> Fußbereiche <strong>der</strong> WEA, Schaffung von Nahrungsflächen abseits von WEA) kanndas Schlagrisiko für den Turmfalken m<strong>in</strong>imiert werden.Die weiteren im UG nachgewiesenen planungsrelevanten Arten Baumpieper, Feldsperl<strong>in</strong>g undSte<strong>in</strong>kauz werden nicht als schlaggefährdet e<strong>in</strong>gestuft. Zwar steigt auch <strong>der</strong> Baumpieper beimS<strong>in</strong>gflug hoch, er erreicht jedoch i.d.R. nicht die Höhen des Rotorbereiches. Feldsperl<strong>in</strong>g undSte<strong>in</strong>kauz fliegen <strong>in</strong> aller Regel deutlich darunter.6.2.2.1 Externer H<strong>in</strong>weis RotmilanDie Untere Landschaftsbehörde des Kreises Ste<strong>in</strong>furt hat darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> Paar Rotmilanee<strong>in</strong>malig am 8. Mai 2012 im Bereich des NSG Bocklerberg gesichtet wurde. Daraus leitetdie ULB e<strong>in</strong>en potenziellen Brutverdacht ab und bat um e<strong>in</strong>e Überprüfung.Nach SÜDBECK (2005) kehrt <strong>der</strong> Rotmilan ab Anfang Februar bis Mitte März <strong>in</strong> die deutschen Brutgebiete zurück. AbMärz, zumeist Anfang/Mitte April, beg<strong>in</strong>nt <strong>der</strong> Rotmilan mit dem Nestbau. Somit wäre spätestens ab Mitte März mit <strong>der</strong>Präsenz von Rotmilanen <strong>in</strong> ihren Brutgebieten zu rechnen. Brutvorkommen können bis Mitte Juli nachgewiesen werden(vgl. Wertungsgrenzen Brutvogelerfassung nach SÜDBECK 2005).Alle acht <strong>in</strong> 2012 durchgeführten Begehungen zur Erfassung <strong>der</strong> Brutvögel sowie e<strong>in</strong>e zusätzlicheBegehung zur Überprüfung des ULB-H<strong>in</strong>weises im Mai 2013 fanden <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Brutzeit vonRotmilanen statt. Dies gilt auch für vier <strong>der</strong> <strong>in</strong> 2013 durchgeführten Zug- und Rastvogelbegehungen.Insgesamt wäre also bei <strong>in</strong>sgesamt 13 Begehungen mit Sichtbeobachtungen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>emRufnachweis zu rechnen gewesen. Der Rotmilan wurde bei ke<strong>in</strong>er dieser Begehungen im UG festgestellt.Allerd<strong>in</strong>gs wurde <strong>der</strong> Rotmilan zweimal im Rahmen e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Vogeluntersuchung im Bereichdes Höp<strong>in</strong>ger Berges östlich des UG beobachtet. E<strong>in</strong>e Beobachtung gelang am 28. März 2012(abendliche Beobachtung e<strong>in</strong>es gen Norden fliegenden Individuums), e<strong>in</strong>e weitere Anfang Juni(Nahrung suchendes Individuum). Jeweils handelte es sich um e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zeltier, das ke<strong>in</strong>e Revieranzeigenden Verhaltensweisen zeigte.Auch für das benachbarte UG Höp<strong>in</strong>ger Berg reichen die Beobachtungen angesichts <strong>der</strong> zahlreichenBegehungen zur Brutzeit nicht für e<strong>in</strong>en Brutverdacht aus. Für das UG <strong>der</strong> vorliegenden Planunglässt sich e<strong>in</strong> Brutverdacht ebenfalls nicht ableiten. Es ist davon auszugehen, dass es sichbei den Beobachtungen um Rotmilane aus e<strong>in</strong>em weiter entfernt liegenden Revier gehandelt hat.Die Untersuchungsgebiete Altenburg und Höp<strong>in</strong>ger Berg s<strong>in</strong>d benachbart. Das NSG Bocklerbergliegt zwischen den beiden Plangebieten. In beiden Gebieten wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Brutperiode 2012 e<strong>in</strong>schließlich<strong>der</strong> Rastvogelterm<strong>in</strong>e 26 Begehungen zur Brutzeit von Rotmilanen durchgeführt. Insgesamtwurden Rotmilane nur dreimal gesichtet. E<strong>in</strong>e Brut <strong>in</strong> den beiden Untersuchungsgebietenwurde daher ausgeschlossen.


öKon GmbH, Münster Seite 266.2.3 OffenlandartenDer Kiebitz zählt zu den Arten, die vertikale Strukturen und <strong>in</strong>sofern auch die Nähe zu WEA meiden.Kiebitze gelten als Kulissenflüchter. Unter an<strong>der</strong>em zeigen Untersuchungen <strong>in</strong> von Kiebitzenbesiedelten W<strong>in</strong>dparks mehrheitlich e<strong>in</strong>en Verdrängungseffekt durch W<strong>in</strong>denergieanlagen(STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2011). Der sensible Meidebereichist mit 100 m um die WEA anzusetzen, bei den neuen, deutlich höheren neuen Anlagentypen istvorläufig und vorsorglich von erhöhten Meideabständen auszugehen. Bei <strong>der</strong> Anlage von WEA imAbstand von weniger als 150 m zum Brutplatz von Kiebitzen wird daher von dem Abrücken <strong>der</strong>Kiebitzbrutplätze von <strong>der</strong> WEA bzw. von e<strong>in</strong>em Revierverlust ausgegangen.Auch benachbart zum potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereich brütende Kiebitze s<strong>in</strong>d daher artenschutzrechtlichzu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall liegt das e<strong>in</strong>zige im UG festgestellte Kiebitzrevierüber 400 m vom potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereich entfernt und ist daher nicht ausgleichspflichtig.Die Zahl <strong>der</strong> rastenden Kiebitze im Gebiet ist <strong>in</strong> Relation zur Gesamtzahl <strong>der</strong> durchziehenden Kiebitzeim Kreis Coesfeld sehr ger<strong>in</strong>g. Das Untersuchungsgebiet weist ke<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutungfür ziehende o<strong>der</strong> rastende Kiebitze auf. Die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umgebung des Plangebietes liegenden Ackerflächenbieten ausreichend geeignete Ausweichflächen, so dass ke<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungdurchziehen<strong>der</strong> Kiebitz zu erwarten ist.Die Feldlerche gilt als Kulissenflüchter, <strong>der</strong> die Nähe zu geschlossenen vertikalen Strukturen wieGehölzstrukturen o<strong>der</strong> Gebäuden meidet (JENNY 1990). Nach (STEINBORN & REICHENBACH 2008)zeigen jedoch verschiedene Untersuchungen, dass Feldlerchen die Nähe zu W<strong>in</strong>denergieanlagennicht meiden. Mit 69 Schlagopfern ist die Feldlerche gemäß Fundopferkartei durch Vogelschlag anWEA mäßig gefährdet (DÜRR 2013). Diese Zahl ist angesichts <strong>der</strong> noch weiten Verbreitung <strong>der</strong> Artverhältnismäßig zu betrachten. Für Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zentralen Fundkartei nur e<strong>in</strong>Schlagopfer e<strong>in</strong>er Feldlerche gemeldet. Zur Lenkung und langfristigen Stützung <strong>der</strong> Feldlerchenbeständeim Untersuchungsgebiet empfiehlt es sich dennoch Feldlerchenlebensräume an an<strong>der</strong>erStelle außerhalb des W<strong>in</strong>dparks e<strong>in</strong>zurichten. Gleichzeitig kann die oben beschriebene ökologischeEntwertung <strong>der</strong> WEA-Fußbereiche als vorbeugende Vermeidungs- / M<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsmaßnahmegegen Greifvogelschlag (siehe oben) auch e<strong>in</strong>e Schlag-Gefährdung <strong>der</strong> Feldlerche reduzieren, sodass e<strong>in</strong> erhöhtes Tötungsrisiko vermieden wird. Durch die Entwertung verloren gehende Potenziales<strong>in</strong>d durch artspezifische Ausgleichsmaßnahmen für Feldlerchen auszugleichen (s. Kap. 8.5).Die durchziehenden Schwarzkehlchen s<strong>in</strong>d nicht <strong>in</strong> erhöhtem Maße Schlag- o<strong>der</strong> Kollisionsgefährdet.Da das Schwarzkehlchen nicht Brutvogel des UG ist, können auch an<strong>der</strong>e artenschutzrechtlicheKonflikte (z.B. Lebensraumentwertung) mit dem Vorhaben ausgeschlossen werden.6.2.4 Arten <strong>der</strong> Siedlungen und GebäudeNur selten wurden wenige Rauch- und Mehlschwalben im Untersuchungsgebiet beobachtet. Siejagen <strong>in</strong> unterschiedlichen Höhen über den Ackerflächen nach Insekten. Aufgrund ihres großenAktionsbereiches s<strong>in</strong>d Schwalben über allen Flächen des Untersuchungsgebietes anzunehmen.Da die Brutplätze dieser Arten nicht im Plangebiet liegen und beson<strong>der</strong>e Biotope (z.B. Insektenanziehende Wasserflächen), ist für diesen Bereich ke<strong>in</strong>e erhöhte Frequentierung zu erwarten.Obwohl Schwalben je nach Wetterlage und Verfügbarkeit von Insekten auch <strong>in</strong> Höhe des Rotorbereichesjagen, sche<strong>in</strong>en die Schwalbenarten wenig schlaggefährdet zu se<strong>in</strong>. In <strong>der</strong> ZentralenFundkartei (DÜRR 2013a) ist angesichts <strong>der</strong> Häufigkeit bei<strong>der</strong> Arten nur die relativ ger<strong>in</strong>ge Anzahlvon 16 Totfunden (Rauchschwalbe) und 23 Totfunden (Mehlschwalbe) belegt. Artspezifische Vermeidungsmaßnahmenwerden nicht notwendig.6.2.5 Arten <strong>der</strong> GewässerDa ke<strong>in</strong>e Brutvorkommen und nur e<strong>in</strong>zelne Nachweise durchziehen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Nahrung suchen<strong>der</strong>planungsrelevanter Gewässer gebundener Arten festgestellt wurden und das Gebiet ke<strong>in</strong>e bedeut-


öKon GmbH, Münster Seite 27samen Nahrungs- o<strong>der</strong> Rastplätze dieser Artengruppe umfasst, s<strong>in</strong>d artenschutzrechtliche Konfliktemit Arten <strong>der</strong> Gewässer nicht zu erwarten.6.2.6 Sporadische NahrungsgästeNeben den Brutvögeln und regelmäßigen Durchzüglern wurde im Gebiet auch die Präsenz vonsporadisch auftretenden Nahrungsgästen (z.B. Graureiher, Lachmöwe) festgestellt. Diese Artenwurden bei <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme vor allem auf bzw. über den Ackerflächen nachgewiesen. DasSchlagrisiko ist bei <strong>der</strong> unregelmäßigen Nutzung des Gebietes nicht als signifikant erhöht anzusehen.E<strong>in</strong>e Lenkung <strong>der</strong> Flugbewegungen und Aufenthaltsbereiche kann durch das Angebot vonattraktiven Nahrungsflächen abseits <strong>der</strong> W<strong>in</strong>denergieanlagen erreicht werden. Analog zur Lenkung<strong>der</strong> Greifvogelbestände können auch diese Arten auf Flächen außerhalb des W<strong>in</strong>dparks umgeleitetwerden, so dass ke<strong>in</strong>e negativen Auswirkungen auf diese Arten zu erwarten s<strong>in</strong>d.6.2.7 ZuggeschehenIm Rahmen <strong>der</strong> Untersuchungen wurden ke<strong>in</strong>e überdurchschnittlichen Anzahlen an Durchzüglernfestgestellt. Die Zahl <strong>der</strong> beobachteten Rastvögel erreichte bei ke<strong>in</strong>er Art e<strong>in</strong>e populationsrelevanteIndividuenzahl.E<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Geländesituation, die als Leitl<strong>in</strong>ie für Zugvögel dienen könnte, bzw. Zugkonzentrationszonens<strong>in</strong>d nicht erkennbar. Ebenso s<strong>in</strong>d bedeutsame Rastgebiete aus den Beobachtungennicht ableitbar. Die wie<strong>der</strong>holt von rastenden Kiebitzen genutzten Flächen liegen abseits des Plangebietes.Weiterh<strong>in</strong> bef<strong>in</strong>den sich ausreichend große Ackerflächen außerhalb des Plangebietes, sodass ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise darauf vorliegen, dass rastende Feldlerchen erheblich gestört werden.In den W<strong>in</strong>termonaten s<strong>in</strong>d anhand <strong>der</strong> festgestellten Individuenzahlen mehrere Mäusebussardeals W<strong>in</strong>tergäste präsent. Die Tiere nutzen das gesamte Untersuchungsgebiet und waren regelmäßigauch im Plangebiet anzutreffen. E<strong>in</strong> signifikant erhöhtes Schlagrisiko kann für diese überw<strong>in</strong>terndenIndividuen nicht festgestellt werden. Analog zu den Maßnahmen für die ansässigen Greifvögelist aber e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schlaggefährdung durch das Angebot attraktiver Nahrungsflächenaußerhalb des Plangebietes notwendig.Kraniche wurden zwar nicht festgestellt, s<strong>in</strong>d aber als regelmäßige Durchzügler anzunehmen. Offenbars<strong>in</strong>d Kraniche aufgrund ihrer Flughöhe selten mit Rotoren von WEA konfrontiert o<strong>der</strong> könnenrelativ gut ausweichen. Angesichts <strong>der</strong> hohen Zahlen von bis zu 240.000 Kranichen, die jedesJahr Deutschland überfliegen (PRANGE 2010), zeigt die zentrale Fundkartei <strong>der</strong> Schlagopfer (DÜRR2012), die für ganz Deutschland bislang 5 Kranich-Schlagopfer dokumentiert hat, e<strong>in</strong>e relativ ger<strong>in</strong>geSchlaggefährdung des Kraniches durch W<strong>in</strong>denergieanlagen. Vermeidungsmaßnahmen s<strong>in</strong>dnach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand nicht notwendig. Sollten aber wi<strong>der</strong> Erwarten, z.B. aufgrund <strong>der</strong>Höhe <strong>der</strong> neuen Anlagetypen, H<strong>in</strong>weise auf erhöhte Schlagopferzahlen auftauchen, müssen weitereMaßnahmen, wie z.B. Abschaltzeiten zu beson<strong>der</strong>s hoch frequentierten Zugtagen, mit <strong>der</strong> UnterenLandschaftsbehörde abgestimmt werden.Das Schlagrisiko kann für e<strong>in</strong>zelne ziehende Arten, z.B. für Greifvögel, Wachteln und S<strong>in</strong>gvögeldurch geeignete Maßnahmen, wie <strong>der</strong> Schaffung von Nahrungsflächen / Leitkorridoren abseits vonWEA zusätzlich reduziert werden.6.2.8 Alle Artgruppen betreffendFür alle Arten im unmittelbaren Nahbereich <strong>der</strong> WEA bzw. <strong>der</strong> Zuwegungen zur WEA kann es aus<strong>der</strong> Geräuschentwicklung bei Betrieb <strong>der</strong> WEA, durch Schattenschlag, nachts durch die aufbl<strong>in</strong>kendenLeuchtfeuer sowie durch störende Wartungsarbeiten und ggf. vermehrte Frequentierung <strong>in</strong>dem zukünftig ausgebauten Wegenetz durch Erholungsuchende (z.B. Radfahrer, Spaziergänger,Hundehalter) betriebsbed<strong>in</strong>gte Bee<strong>in</strong>trächtigungen bis h<strong>in</strong> zur Lebensraumentwertung geben.


öKon GmbH, Münster Seite 28Zum<strong>in</strong>dest mögliche Störungen durch Wartungsarbeiten o<strong>der</strong> Erholungssuchende (mit o<strong>der</strong> ohneHund) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die im UG festgestellten Reviere von Feldlerche und Ste<strong>in</strong>kauz relevant.Sofern im nahen Umfeld dieser Reviere vorhandene o<strong>der</strong> geplante Zuwegungen verlaufen,die künftig (vermehrt) genutzt werden, entsteht für diese Reviere e<strong>in</strong> Vermeidungs-, M<strong>in</strong><strong>der</strong>ungso<strong>der</strong>Ausgleichsbedarf.Geeignete Maßnahmen können se<strong>in</strong>:- Angepasste Lageplanung (ausreichen<strong>der</strong> Abstand <strong>der</strong> WEA und ihrer Zuwegungen zusensiblen Brutvorkommen)- Reduzierung <strong>der</strong> Störungen auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum (z.B. durch Verbotsschil<strong>der</strong>, Schranken, H<strong>in</strong>weisschil<strong>der</strong>,Sicht- / Lärmschutzpflanzungen o.ä.)- vorgezogener artspezifischer LebensraumausgleichDie Art <strong>der</strong> zu wählenden Maßnahme ist abhängig von <strong>der</strong> Lage- und Ausführungsplanung sowievon <strong>der</strong> betroffenen Art. E<strong>in</strong>e konkrete Lageplanung liegt noch nicht vor.Zur Brutzeit von <strong>Vögel</strong>n kann es baubed<strong>in</strong>gt zum Verlust von Gelegen / Jungvögeln kommen.Hierbei ist nicht nur die Zerstörung von Gelegen, son<strong>der</strong>n auch die störungsbed<strong>in</strong>gte Aufgabe vonGelegen o<strong>der</strong> Jungvögeln zu berücksichtigen. In <strong>der</strong> Zeit von Mitte März bis Ende Juni dürfen daherzum Schutz von brütenden <strong>Vögel</strong>n ke<strong>in</strong>e Bauarbeiten begonnen werden. Sofern die Arbeitenbis <strong>in</strong> die Brutzeit von <strong>Vögel</strong>n andauern, müssen sie kont<strong>in</strong>uierlich, ohne mehrtägige Pausen, fortgeführtwerden. Brutwillige <strong>Vögel</strong> können dann ausweichen. Ausweichmöglichkeiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ausreichendemMaße vorhanden.7 Artenschutzrechtlich erfor<strong>der</strong>liche MaßnahmenDie nachfolgenden Maßnahmen s<strong>in</strong>d erfor<strong>der</strong>lich, um artenschutzrechtliche Konflikte sicher zuvermeiden, zu m<strong>in</strong><strong>der</strong>n o<strong>der</strong> auszugleichen:BauzeitenregelungIn <strong>der</strong> Zeit von Mitte März bis Ende Juni dürfen zum Schutz von brütenden <strong>Vögel</strong>n ke<strong>in</strong>eBauarbeiten begonnen werden. Sofern die Arbeiten bis <strong>in</strong> die Brutzeit von <strong>Vögel</strong>n andauern,müssen sie kont<strong>in</strong>uierlich, ohne mehrtägige Pausen, fortgeführt werden. Brutwillige<strong>Vögel</strong> können dann ausweichen. Ausweichmöglichkeiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ausreichendem Maße vorhanden.Entwertung des Fuß-Bereichs um die WEAVorsorglich ist e<strong>in</strong>e Fläche im Radius von 100 m um jede WEA durch <strong>in</strong>tensive Flächennutzungökologisch zu entwerten, d.h. dauerhaft für Kle<strong>in</strong>säuger, Insekten und Kle<strong>in</strong>vögel unattraktivzu gestalten (z.B. durch <strong>in</strong>tensive Ackernutzung bis an den Anlagenfuß), um e<strong>in</strong>eAnlockung Nahrung suchen<strong>der</strong> Greifvögel zu vermeiden. Nahrungsarme Flächen werdendurch <strong>in</strong>tensiv genutzten Acker, versiegelte Flächen, kurz geschorene Vielschnitt-Rasenetc. geschaffen.Die Maßnahme dient auch <strong>der</strong> Vermeidung / M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schlag-Gefährdung an<strong>der</strong>erArten, wie z.B. <strong>der</strong> Feldlerche (siehe oben). Intensiv genutzte Äcker mit dichtem Wuchsbieten <strong>der</strong> Feldlerche im Normalfall ke<strong>in</strong>e geeigneten Brutmöglichkeiten. E<strong>in</strong>e Brut im 100m-Umfeld <strong>der</strong> WEA und e<strong>in</strong> regelmäßiges Steigfliegen <strong>in</strong> den Rotorbereich und damit e<strong>in</strong>eerhöhte Schlaggefährdung werden so vermieden.Abstand zu Wald


öKon GmbH, Münster Seite 29Zur M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schlaggefährdung von Greifvögeln und an<strong>der</strong>en Wald bewohnenden Artenist die Lageplanung so zu gestalten, dass von den Rotoren ke<strong>in</strong>e Waldfläche überstrichenwird.Lebensraumausgleich für die FeldlercheIn Abhängigkeit von <strong>der</strong> Lageplanung kann es durch die Flächenversiegelung und durchdie zum Schutz <strong>der</strong> Feldlerche und von Nahrung suchenden Greifvögeln erfor<strong>der</strong>liche Entwertungdes 100 m-Radius um den WEA-Fuß zu Lebensraumverlust für das nachgewieseneFeldlerchenrevier kommen. Sofern e<strong>in</strong>e WEA <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von < 100 m vom Feldlerchen-Reviermittelpunkterrichtet wird, ist vorgezogen e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>d. 0,3 ha große Fläche zugunsten<strong>der</strong> Feldlerche zur Verfügung zu stellen, z.B. <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es m<strong>in</strong>d. 10 m breitenAckerbrachestreifens ohne Düngung o<strong>der</strong> den E<strong>in</strong>satz von Pestiziden.Die Maßnahme ist dauerhaft umzusetzen, ist jedoch nicht zwangsläufig an e<strong>in</strong>e bestimmteFläche zu b<strong>in</strong>den. Da Feldlerchen Kulissenflüchter s<strong>in</strong>d und bei <strong>der</strong> Wahl des Reviers Vertikalstrukturen(Gehölze, Gebäude, Strommasten), <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e geschlossene Vertikalstrukturen(Wäl<strong>der</strong>, Feldgehölze, dichtwüchsige Baum-/Strauchhecken, hohe Gebäude)meiden, s<strong>in</strong>d nur solche Flächen für die Maßnahme zu wählen, die sich > 100 m abseitsvon Vertikalstrukturen bzw. > 150 m abseits geschlossener Vertikalstrukturen bef<strong>in</strong>den.Schlagopfermonitor<strong>in</strong>gSofern wi<strong>der</strong> Erwarten nach Errichtung <strong>der</strong> WEA vermehrt Schlagopfer gefunden/ gemeldet werden, ist e<strong>in</strong> nachträgliches Vogel- und Schlagopfermonitor<strong>in</strong>g erfor<strong>der</strong>lich,um den Sachstand zu klären und ggf. über Abschaltzeiten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Maßnahmendie auftretenden artenschutzrechtlichen Konflikte zu heilen.8 Ökologische EmpfehlungDie nachfolgenden Maßnahmen s<strong>in</strong>d artenschutzrechtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich, sie stellen e<strong>in</strong>e überdie rechtlich erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen h<strong>in</strong>ausgehende ökologische Empfehlung für möglicheweitere (freiwillige) Maßnahmen dar:Nahrungsflächenmanagement für GreifvögelZur zusätzlichen Lenkung <strong>der</strong> bestehenden Greifvogelvorkommen bietet sich die Anlageextensiver Saum-, Blüh- o<strong>der</strong> Krautstreifen, die Anpflanzung von Gehölzen und die E<strong>in</strong>richtungvon Magergrünland o<strong>der</strong> Röhrichtbereichen an an<strong>der</strong>er externer Stelle an. Solche Flächens<strong>in</strong>d ggf. abseits bekannter Brutplätze, möglichst außerhalb (geplanter) W<strong>in</strong>dparke,e<strong>in</strong>zurichten. Durch gezielte Auswahl <strong>der</strong> Flächen kann ggf. e<strong>in</strong> Leitkorridor abseits vonW<strong>in</strong>dparks entwickelt werden.Dort, wo ke<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung gefährdeter Boden brüten<strong>der</strong> Feldvogelarten wie z.B. Kiebitz,Feldlerche o<strong>der</strong> Rebhuhn zu erwarten ist, können ergänzend Sitzkrücken für Greifvögelaufgestellt werden, um die Jagdhabitate abseits von WEA aufzuwerten.Maßnahmen zur Stützung / För<strong>der</strong>ung von Arten <strong>der</strong> AgrarlandschaftVon dem Vorhaben s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Arten <strong>der</strong> Agrarlandschaft betroffen. Neben den planungsrelevantenArten s<strong>in</strong>d auch häufige Arten betroffen. Zudem s<strong>in</strong>d im UG e<strong>in</strong>ige typischeArten <strong>der</strong> Agrarlandschaft nicht (mehr) (z.B. Großer Brachvogel, Rebhuhn) o<strong>der</strong> nur<strong>in</strong> sehr ger<strong>in</strong>gen Zahlen anzutreffen (Kiebitz, Feldlerche). E<strong>in</strong>e Wie<strong>der</strong>besiedlung bzw. dieVerbesserung <strong>der</strong> Bestandssituation kann ggf. durch gezielte artspezifische Maßnahmenerreicht werden.Geeignete Maßnahmen s<strong>in</strong>d z.B.:


öKon GmbH, Münster Seite 30- Umwandlung von Acker <strong>in</strong> Extensivgrünland- Anlage von Blänken (wechselfeuchte Senken) im Offenland- Entwicklung von niedrigwüchsigen, extensiven Uferrandstreifen- Strukturanreicherung <strong>in</strong> ausgeräumter Agrarlandschaft durch Altgrasstreifen, Saumstreifeno<strong>der</strong> Strauchhecken- Produktions<strong>in</strong>tegrierte Maßnahmen (Ackerrandstreifen, doppelter Reihenabstand,Verzicht auf Düngung und Pestizide/Herbizide, Ackerbrachen etc.)9 Fazit <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen <strong>Prüfung</strong>Die artenschutzrechtliche <strong>Prüfung</strong> kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Errichtung von W<strong>in</strong>denergieanlagenim Plangebiet Altenburg - ohne Vermeidungs- und M<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsmaßnahmen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>ezur M<strong>in</strong>imierung des Vogelschlagrisikos von Greifvögeln und zum Schutz von betroffenenBrutvögeln artenschutzrechtliche Konflikte und somit die Verletzung <strong>der</strong> Verbotstatbestände des§ 44 BNatSchG nicht auszuschließen s<strong>in</strong>d. In Abhängigkeit von <strong>der</strong> Lageplanung ist ggf. zusätzlichfür die Feldlerche die Umsetzung vorgezogener artspezifischer Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erfor<strong>der</strong>lich.Die <strong>in</strong> NRW vorkommenden europäischen Vogelarten, die zwar dem Schutzregime des § 44 unterliegen,aber nicht zur Gruppe <strong>der</strong> planungsrelevanten Arten gehören, wurden artenschutzrechtlichnicht vertiefend betrachtet. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass wegen ihrerAnpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) beiden E<strong>in</strong>griffen im Zuge dieses Bauvorhabens nicht gegen die Verbote des § 44 (1) BNatSchG2010 verstoßen wird.10 <strong>Artenschutzrechtliche</strong> ProtokolleFür die Artgruppe Greifvögel und die Arten Feldlerche und Ste<strong>in</strong>kauz werden artenschutzrechtlicheProtokolle erstellt (siehe Anhang).


öKon GmbH, Münster Seite 3111 LiteraturBAUER, H.-G., BEZZEL, E. & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium <strong>der</strong> <strong>Vögel</strong> Mitteleuropas. Allesüber Biologie, Gefährdung und Schutz. Nonpasseriformes – Nichtsperl<strong>in</strong>gsvögel. 2. Auflage.Aula-Verlag. Wiebelsheim.BNATSCHG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29.7.2009, BGBl. I S. 2542(Inkrafttreten am 01.03.2010).FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgeme<strong>in</strong>schaften Mittel- und Norddeutschlands. IHW-Verlag.Ech<strong>in</strong>g.DÜRR, T. (2012): Daten aus <strong>der</strong> zentralen Fundkartei <strong>der</strong> Staatlichen Vogelschutzwarte (fortlaufendaktualisierte Exel-Datei, Stand 26.03.2013, am 15.05.2013 heruntergeladen unter:http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.451792.de).JENNY, M. (1990): Territorialität und Brutbiologie <strong>der</strong> Feldlerche Alauda arvensis <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensivgenutzten Agrarlandschaft - J. Orn. 131: S. 241-265.KIEL, E-F. (2005). Artenschutz <strong>in</strong> Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten undfachlichen Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 2005 (1): 12-27. Reckl<strong>in</strong>ghausen.NLT (2011): Naturschutz und W<strong>in</strong>denergie. H<strong>in</strong>weise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und<strong>der</strong> Landschaftspflege sowie zur Durchführung <strong>der</strong> Umweltprüfung undUmweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von W<strong>in</strong>denergieanlagen.Hrsg.: Nie<strong>der</strong>sächsischer Landkreistag (Stand Oktober 2011).LAG-VSW (2007): Abstandsempfehlungen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowieBrutplätzen ausgewählter Vogelarten. LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT DERVOGELSCHUTZWARTEN. Berichte zum Vogelschutz 44: 151-153.LANUV NRW (2010): Vorschriften zum Schutz von Arten und Lebensräumen <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen. Broschüre des M<strong>in</strong>isteriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- undVerbraucherschutz NRW vom September 2010. Düsseldorf.LANUV NRW (2012): Aspekte des Artenschutzes und <strong>der</strong> FFH-Verträglichkeit bei <strong>der</strong> Genehmigungvon W<strong>in</strong>denergieanlagen. Vortrag von Dr. Matthias Kaiser, FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte(LANUV) auf <strong>der</strong> Fachtagung „W<strong>in</strong>dkraft <strong>in</strong> NRW“ am 10.11.2012 <strong>in</strong> Düsseldorf.LANUV NRW (2013a): Natura 2000-Gebiete <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen - Meldedokumente undKarten. (http://www.naturschutz<strong>in</strong>formationen-nrw.de/natura2000-meldedok/de/start).LANUV NRW (2013b): Naturschutz-Fach<strong>in</strong>formationssystem „Schutzwürdige Biotope <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (Biotopkataster NRW)“. (http://www.naturschutz<strong>in</strong>formationen-nrw.de/bk/de/start).LANUV NRW (2013c): Naturschutz-Fach<strong>in</strong>formationssystem „Geschützte Arten <strong>in</strong> NRW“.(http://www.naturschutz<strong>in</strong>formationen-nrw.de/artenschutz/de/start).LG NW (2010): Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung <strong>der</strong> Landschaft(Landschaftsgesetz - LG) In <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 21. Juli 2000,GV. NRW. S. 568, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2010,GV. NRW. S. 185.LUGV (2013): Zentrale Fundkartei über Anflugopfer an W<strong>in</strong>denergieanlagen (WEA).(http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.237952.de, abgerufen am 16.05.2013).MWEBWV NRW (2011): Erlass für die Planung und Genehmigung von W<strong>in</strong>denergieanlagen undH<strong>in</strong>weise für die Zielsetzung und Anwendung (W<strong>in</strong>denergie-Erlass) vom 11.07.2011.Geme<strong>in</strong>samer Run<strong>der</strong>lass des M<strong>in</strong>isteriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, NaturundVerbraucherschutz des Landes Nordrhe<strong>in</strong> – Westfalen (Az. VIII2 - W<strong>in</strong><strong>der</strong>lass) und desM<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-


öKon GmbH, Münster Seite 32Westfalen (Az. X A 1 – 901.3/202) und <strong>der</strong> Staatskanzlei des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (Az.III B 4 – 30.55.03.01). Düsseldorf.STEINBORN, H. & M. REICHENBACH (2008): Vorher-Nachher-Untersuchung zum Brutvorkommen vonKiebitz, Feldlerche und Wiesenpieper im Umfeld von Offshore-Testanlgen bei Cuxhaven. http://arsu.de/de/media/Offshore_Testanlagen_und_Brutvoegel.pdf.STEINBORN, H. & M. REICHENBACH (2011): Kiebitz und W<strong>in</strong>denergieanlagen. Ergebnisse aus e<strong>in</strong>ersiebenjährigen Studie im südlichen Ostfriesland. Natur und Landschaft 43 (9), 261-270.SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T. SCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C.(2005): Methodenstandards zur Erfassung <strong>der</strong> Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell, 792 S.SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NETTMEYER-LINDEN, W.SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste <strong>der</strong> gefährdetenBrutvogelarten Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalens. 5. Fassung. NWO & LANUV (Hrsg.) Nordrhe<strong>in</strong>-Westfälische Ornithologiengesellschaft (NWO) & Vogelschutzwarte des Landesamt für Natur,Umwelt und Verbraucherschatz NRW (LANUV NRW).Diese Vogeluntersuchung mit artenschutzrechtlicher <strong>Prüfung</strong> wurde von den Unterzeichnernnach bestem Wissen und Gewissen unter Verwendung <strong>der</strong> im Text angegebenen Unterlagenerstellt.(O. Miosga)Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger <strong>der</strong>Landwirtschaftskammer Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen fürNaturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz(S. Gerdes)Dipl.-Landschaftsökologe(D. Krämer)Dipl.-Landschaftsökologe


öKon GmbH, Münster Seite 3312 Anhang <strong>Artenschutzrechtliche</strong> Protokolle12.1.1 Greifvögel (Habicht, Mäusebussard, Sperber, Turmfalke)Art: Habicht (Accipiter gentilis), Mäusebussard (Buteo buteo), Sperber (Accipiter nisus), Turmfalke (Falcot<strong>in</strong>nunculus)1. Schutz- und GefährdungsstatusEurop. VogelartxAnhang IV - Artstreng geschützte Artxsonstige bes. geschützte ArtErhaltungszustand <strong>in</strong> <strong>der</strong> atlantische Region: G kont<strong>in</strong>entale Region- G (günstig) x- U (ungünstig-unzureichend)- S (ungünstig-schlecht)Rote Liste Deutschland Kat.: *Rote Liste NRW Kat.: V, VSMTB 3909(Horstmar)Erhaltungszustand <strong>in</strong> <strong>der</strong> lokalen Population- A günstig / hervorragend- B günstig / gut- C ungünstig/mittel-schlecht2. Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit <strong>der</strong> Art (ohne die unter Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)Kurze Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Vorkommens <strong>der</strong> Art (Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten,lokale Population) sowie <strong>der</strong> zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen. im Wald nördlich / nordöstlich des potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereiches (pWEB) wurde e<strong>in</strong> Mäusebussardreviernachgewiesen. Für e<strong>in</strong>en Wald unmittelbar östlich des pWEB besteht e<strong>in</strong> Brutverdacht fürMäusebussarde. Auf e<strong>in</strong>er Hofstelle im östlichen 500 m-Radius wurde e<strong>in</strong> Turmfalkenpaar verortet. Darüberh<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d auch Habicht und Sperber als Nahrungsgast im UG präsent. <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für Mäusebussard und Turmfalke, weniger für Habicht und Sperber ist e<strong>in</strong> erhöhtesSchlagrisiko anzunehmen.3. Beschreibung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements3.1 Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung) ke<strong>in</strong>e erfor<strong>der</strong>lich3.2 Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen) ggf. Anpassen <strong>der</strong> Lageplanung: Rotorblätter dürfen Waldflächen nicht überstreichen <strong>in</strong>tensive Nutzung des Fußbereichs <strong>der</strong> WEA (Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> Aufenthaltsdauer im Rotorbereich undsomit M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung des Kollisionsrisikos)3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) ke<strong>in</strong>e erfor<strong>der</strong>lich Empfehlung: Entwicklung von Nahrungsflächen für Greifvögel abseits des geplanten und an<strong>der</strong>er W<strong>in</strong>dparks3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B. beson<strong>der</strong>e Bauo<strong>der</strong>Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitor<strong>in</strong>g)Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz <strong>der</strong> ausgewähltenbzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf an<strong>der</strong>e Unterlagen). Es wurden teilweise nur Reviermittelpunkte dargestellt, die Horstbäume s<strong>in</strong>d z.T. nicht bekannt und könnenvon Jahr zu Jahr wechseln. E<strong>in</strong>e konkrete Lageplanung liegt noch nicht vor.4. Prognose <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Tatbestände(unter Voraussetzung <strong>der</strong> Beachtung/Umsetzung <strong>der</strong> <strong>in</strong> Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)FFH-Anhang IV-Art o<strong>der</strong> europäische Vogelart: ja ne<strong>in</strong>4.1 Werden evtl. Tiere verletzt o<strong>der</strong> getötet (§ 44 (1) Nr. 1)?(außer bei unabwendbaren Kollisionen o<strong>der</strong> <strong>in</strong>folge von 4.3)x


öKon GmbH, Münster Seite 34Art: Habicht (Accipiter gentilis), Mäusebussard (Buteo buteo), Sperber (Accipiter nisus), Turmfalke (Falcot<strong>in</strong>nunculus)4.2 Werden evtl. Tiere während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überw<strong>in</strong>terungs- undWan<strong>der</strong>zeiten erheblich gestört, so dass sich <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Populationverschlechtern könnte (§ 44 (1) Nr. 2)?4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten aus <strong>der</strong> Natur entnommen, beschädigt o<strong>der</strong>zerstört (§ 44 (1) Nr. 3), ohne dass <strong>der</strong>en ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhangerhalten bleibt?4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong> Natur entnommen,sie o<strong>der</strong> ihre Standorte beschädigt o<strong>der</strong> zerstört (§ 44 (1) Nr. 4), ohne dass <strong>der</strong>en ökologischeFunktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?4.5 Wird die ökologische Funktion <strong>der</strong> betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten <strong>in</strong>folgevon 4.3 o<strong>der</strong> 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt [§ 44 (5)]?5. Erfor<strong>der</strong>nis e<strong>in</strong>er Abwägung / AusnahmeFFH-Anhang IV-Art o<strong>der</strong> europäische Vogelart: ja ne<strong>in</strong>Ausnahme nach § 45 (7) erfor<strong>der</strong>lich, wenn m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Fragen 4.1 bis 4.5 „ja“x6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja ne<strong>in</strong>a) Nur wenn Frage 5. „ja“6.1 Ist das Vorhaben aus zw<strong>in</strong>genden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interessesgerechtfertigt? *)Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Lebensstättebzw. <strong>der</strong> betroffenen Population für den Erhaltungszustand <strong>der</strong> Art <strong>in</strong> <strong>der</strong> biogeografischenRegion.b) Nur wenn Frage 5. „ja“6.2 S<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e zumutbaren Alternativen vorhanden?*Kurze Bewertung <strong>der</strong> geprüften Alternativen.6.3 Wird <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. beiFFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben?Kurze Begründung, ggf. Beschreibung <strong>der</strong> Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur xEffizienz <strong>der</strong> ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. Der Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Population <strong>der</strong> genannten Greifvögel wirdsich bei Umsetzung <strong>der</strong> o.a. Maßnahmen zur Vermeidung und Funktionserhaltungnicht durch das Vorhaben verschlechtern.Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet <strong>der</strong> Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen.12.1.2 FeldlercheArt: Feldlerche (Alauda arvensis)1. Schutz- und GefährdungsstatusEurop. VogelartxAnhang IV - Artstreng geschützte Artsonstige bes. geschützte ArtErhaltungszustand <strong>in</strong> <strong>der</strong> atlantische Region: G↓ kont<strong>in</strong>entale Region- G (günstig) x- U (ungünstig-unzureichend)- S (ungünstig-schlecht)Rote Liste Deutschland Kat.: 3Rote Liste NRWKat.: 3SMTB 3909(Horstmar)Erhaltungszustand <strong>in</strong> <strong>der</strong> lokalen Population- A günstig / hervorragend- B günstig / gut- C ungünstig/mittel-schlecht2. Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit <strong>der</strong> Art (ohne die unter Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)Kurze Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Vorkommens <strong>der</strong> Art (Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten,lokale Population) sowie <strong>der</strong> zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen. im Untersuchungsgebiet zur Erfassung <strong>der</strong> Brutvögel (500 m-Radius) wurden 4 Feldlerchenreviere festgestellt. In Abhängigkeit von <strong>der</strong> konkreten Standortplanung Zerstörung von Brutplätzen möglich bei <strong>in</strong> <strong>der</strong> Brutzeit beg<strong>in</strong>nendem Baubetrieb störungsbed<strong>in</strong>gte artenschutzrechtliche Konflikte (Störungvon Gelegen, Lärm, Transporte) möglich. Störung durch Lärm, Licht, Schattenwurf sowie menschliche Aktivitäten (Wartungsarbeiten etc.) möglich. Erhöhtes Schlagrisiko. Lebensraumentwertung durch <strong>in</strong>tensive Nutzung des Fußbereiches <strong>der</strong> W<strong>in</strong>denergieanlagen (im Zu-xxxx


öKon GmbH, Münster Seite 35Art: Feldlerche (Alauda arvensis)sammenhang mit <strong>der</strong> Planung erfor<strong>der</strong>lich zur M<strong>in</strong>imierung des Schlagrisikos für die Feldlerche und fürGreifvögel).3. Beschreibung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements3.1 Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung) wenn e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Baubetrieb gewährleistet werden kann: Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Bauarbeiten außerhalb <strong>der</strong>Brutzeit (Mitte März bis Juli), so dass brutwillige Feldlerchen ausweichen können, sonst Bau gänzlichaußerhalb <strong>der</strong> Brutzeit von <strong>Vögel</strong>n3.2 Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen) <strong>in</strong>tensive Nutzung des Fußbereichs <strong>der</strong> WEA, so dass e<strong>in</strong>e Reviergründung im Bereich unterhalb <strong>der</strong>Rotoren vermieden wird (S<strong>in</strong>gflüge <strong>in</strong> den Rotorbereich werden so weitgehend vermieden, so dass ke<strong>in</strong>erhöhtes Schlagrisiko besteht)3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) <strong>in</strong> Abhängigkeit von <strong>der</strong> Lageplanung (wenn WEA < 100 m von Feldlerchenrevier geplant o<strong>der</strong> Zuwegungen/ Plätze < 50 m von Feldlerchenrevier): vorgezogene Anlage von extensiv genutzten Saumstreifen,Extensivgrünland, unbefestigten Sandwegen m<strong>in</strong>destens 100 m abseits von hohen Strukturen (z.B.WEA, Feldgehölzen/Wäl<strong>der</strong>n, größeren Gebäuden, Baumreihen / Hecken).3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B. beson<strong>der</strong>e Bauo<strong>der</strong>Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitor<strong>in</strong>g)Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz <strong>der</strong> ausgewähltenbzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf an<strong>der</strong>e Unterlagen). Es wurden Revierzentren kartiert, die genauen Neststandorte s<strong>in</strong>d nicht bekannt. Neststandorte können sich jährlich verschieben. E<strong>in</strong>e konkrete Lageplanung liegt noch nicht vor.4. Prognose <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Tatbestände(unter Voraussetzung <strong>der</strong> Beachtung/Umsetzung <strong>der</strong> <strong>in</strong> Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)FFH-Anhang IV-Art o<strong>der</strong> europäische Vogelart: ja ne<strong>in</strong>4.1 Werden evtl. Tiere verletzt o<strong>der</strong> getötet (§ 44 (1) Nr. 1)?x(außer bei unabwendbaren Kollisionen o<strong>der</strong> <strong>in</strong>folge von 4.3)4.2 Werden evtl. Tiere während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überw<strong>in</strong>terungs- undxWan<strong>der</strong>zeiten erheblich gestört, so dass sich <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Populationverschlechtern könnte (§ 44 (1) Nr. 2)?4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten aus <strong>der</strong> Natur entnommen, beschädigt o<strong>der</strong>xzerstört (§ 44 (1) Nr. 3), ohne dass <strong>der</strong>en ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhangerhalten bleibt?4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong> Natur entnommen,xsie o<strong>der</strong> ihre Standorte beschädigt o<strong>der</strong> zerstört (§ 44 (1) Nr. 4), ohne dass <strong>der</strong>en ökolo-gische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?4.5 Wird die ökologische Funktion <strong>der</strong> betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten <strong>in</strong>folgexvon 4.3 o<strong>der</strong> 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt [§ 44 (5)]?5. Erfor<strong>der</strong>nis e<strong>in</strong>er Abwägung / AusnahmeFFH-Anhang IV-Art o<strong>der</strong> europäische Vogelart: ja ne<strong>in</strong>Ausnahme nach § 45 (7) erfor<strong>der</strong>lich, wenn m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Fragen 4.1 bis 4.5 „ja“x6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja ne<strong>in</strong>a) Nur wenn Frage 5. „ja“6.1 Ist das Vorhaben aus zw<strong>in</strong>genden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interessesgerechtfertigt? *)Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Lebensstättebzw. <strong>der</strong> betroffenen Population für den Erhaltungszustand <strong>der</strong> Art <strong>in</strong> <strong>der</strong> biogeografischenRegion.b) Nur wenn Frage 5. „ja“6.2 S<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e zumutbaren Alternativen vorhanden?*Kurze Bewertung <strong>der</strong> geprüften Alternativen.6.3 Wird <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. beiFFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben?Kurze Begründung, ggf. Beschreibung <strong>der</strong> Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur xEffizienz <strong>der</strong> ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. Der Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Population <strong>der</strong> Feldlerche wird sich beiUmsetzung <strong>der</strong> o.a. vorgezogenen Maßnahmen zur Vermeidung und Funktionserhaltungdurch das Vorhaben nicht verschlechtern.Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet <strong>der</strong> Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen.


öKon GmbH, Münster Seite 3612.1.3 Ste<strong>in</strong>kauzArt: Ste<strong>in</strong>kauz (Athene noctua)1. Schutz- und GefährdungsstatusEurop. VogelartxAnhang IV - Artstreng geschützte Artxsonstige bes. geschützte ArtErhaltungszustand <strong>in</strong> <strong>der</strong> atlantische Region: G kont<strong>in</strong>entale Region- G (günstig) x- U (ungünstig-unzureichend)- S (ungünstig-schlecht)Rote Liste Deutschland Kat.: 2Rote Liste NRWKat.: 3SMTB 3909(Horstmar)Erhaltungszustand <strong>in</strong> <strong>der</strong> lokalen Population- A günstig / hervorragend- B günstig / gut- C ungünstig/mittel-schlecht2. Darstellung <strong>der</strong> Betroffenheit <strong>der</strong> Art (ohne die unter Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)Kurze Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Vorkommens <strong>der</strong> Art (Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten,lokale Population) sowie <strong>der</strong> zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Vorkommen. 1 Brutrevier bef<strong>in</strong>det sich an <strong>der</strong> östlichen Grenze des potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereiches <strong>in</strong> Abhängigkeit von <strong>der</strong> Lageplanung ggf. störungsbed<strong>in</strong>gte artenschutzrechtliche Konflikte während <strong>der</strong>Brutzeit (Lärm, Transporte)3. Beschreibung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements3.1 Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung) <strong>in</strong> Reviernähe (< 100 m zum Revier) Baubetrieb nur außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit, also nur <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit von Augustbis März durchzuführen, abseits des Reviers ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkungen erfor<strong>der</strong>lich3.2 Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen) ke<strong>in</strong>e3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) ke<strong>in</strong>e3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B. beson<strong>der</strong>e Bauo<strong>der</strong>Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitor<strong>in</strong>g)Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz <strong>der</strong> ausgewähltenbzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf an<strong>der</strong>e Unterlagen). e<strong>in</strong>e konkrete Lageplanung liegt noch nicht vor aufgrund <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Sensibilität des Ste<strong>in</strong>kauzes gegenüber WEA wurde lediglich <strong>der</strong> potenzielleW<strong>in</strong>deignungsbereich <strong>in</strong>tensiv auf Vorkommen von Ste<strong>in</strong>kauz überprüft, so dass abseits gelegene Reviere– die für die Betrachtung jedoch irrelevant s<strong>in</strong>d – ggf. nicht erfasst wurden4. Prognose <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Tatbestände(unter Voraussetzung <strong>der</strong> Beachtung/Umsetzung <strong>der</strong> <strong>in</strong> Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)FFH-Anhang IV-Art o<strong>der</strong> europäische Vogelart: ja ne<strong>in</strong>4.1 Werden evtl. Tiere verletzt o<strong>der</strong> getötet (§ 44 (1) Nr. 1)?(außer bei unabwendbaren Kollisionen o<strong>der</strong> <strong>in</strong>folge von 4.3)x


öKon GmbH, Münster Seite 37Art: Ste<strong>in</strong>kauz (Athene noctua)4.2 Werden evtl. Tiere während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überw<strong>in</strong>terungs- undWan<strong>der</strong>zeiten erheblich gestört, so dass sich <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Populationverschlechtern könnte (§ 44 (1) Nr. 2)?4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten aus <strong>der</strong> Natur entnommen, beschädigt o<strong>der</strong>zerstört (§ 44 (1) Nr. 3), ohne dass <strong>der</strong>en ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhangerhalten bleibt?4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong> Natur entnommen,sie o<strong>der</strong> ihre Standorte beschädigt o<strong>der</strong> zerstört (§ 44 (1) Nr. 4), ohne dass <strong>der</strong>en ökologischeFunktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?4.5 Wird die ökologische Funktion <strong>der</strong> betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten <strong>in</strong>folgevon 4.3 o<strong>der</strong> 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt [§ 44 (5)]?5. Erfor<strong>der</strong>nis e<strong>in</strong>er Abwägung / AusnahmeFFH-Anhang IV-Art o<strong>der</strong> europäische Vogelart: ja ne<strong>in</strong>Ausnahme nach § 45 (7) erfor<strong>der</strong>lich, wenn m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Fragen 4.1 bis 4.5 „ja“x6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja ne<strong>in</strong>a) Nur wenn Frage 5. „ja“6.1 Ist das Vorhaben aus zw<strong>in</strong>genden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interessesgerechtfertigt? *)Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Lebensstättebzw. <strong>der</strong> betroffenen Population für den Erhaltungszustand <strong>der</strong> Art <strong>in</strong> <strong>der</strong> biogeografischenRegion.b) Nur wenn Frage 5. „ja“6.2 S<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e zumutbaren Alternativen vorhanden?*Kurze Bewertung <strong>der</strong> geprüften Alternativen.6.3 Wird <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. beiFFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben?Kurze Begründung, ggf. Beschreibung <strong>der</strong> Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur xEffizienz <strong>der</strong> ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Population des Ste<strong>in</strong>kauzes wird sich beiUmsetzung <strong>der</strong> o.a. vorgezogenen Maßnahmen zur Vermeidung und Funktionserhaltungdurch das Vorhaben nicht verschlechtern.Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet <strong>der</strong> Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen.xxxx


#I#I #I Ki_51_Ind.Rt_ca. 100_Ind.Ki_15_Ind.![Greifvogelhorst±Bürgerw<strong>in</strong>dparkAltenburgVogeluntersuchung 2012-13Räumliche AbgrenzungPotenzieller W<strong>in</strong>deignungsbereich(Suchraum 11 nach WOLTERSPARTNER, Februar 2012)Bp!PBp!PUntersuchungsradius RastvögelMb![![ ![ !P WkGreifvogelhorst(1000 m Puffer)!P GreifvogelhorstGreifvogelhorst#I Rt_ca. 80_Ind.VogeluntersuchungFl!P!P Reviermittelpunkt / Brutnachweis#I Fl_ca. 100_Ind. Fl !P Fl!P#I Ki_11_Ind.#I Wd_ca. 150_Ind.#I Wd_ca. 20_Ind.!P Ki!R Revier- / Brutverdacht#I S_ca. 20_Ind. #I Fl_ca. 10_ Ind. #I Lm_ca. 50_Ind.#I S_ca. 10_Ind.#I Ki_max. 8_Ind.#I Rk_ca. 15_Ind.#I![ HorstbaumWd_max. 150_Ind.StkWk Tf#0größere o<strong>der</strong> bemerkenswerteRastvogelansammlungen!P !P #I D_ca. 20_Ind. !P#I Ki_ca. 180_Ind.BpArtkürzel#I S_ca. 30_Ind.!PBa!R MbBpDFlKiFlLm!PMbRkRt#I Rk_ca. 20_Ind.S#I D_ca. 20_Ind.Sk![#I Rk_ca. 30_Ind.StiGreifvogelhorstSwkTf#I Wd_ca. 40_Ind.WdWk#I Ba_ca. 10_Ind.Bilddatenquelle: Geodatenbasis NRW, Bezirksregierung Köln, 2012#IMaßstab: 1:14.000 ÜbersichtskarteWd_ca. 40 ![ Ind.Ste<strong>in</strong>kauz-Röhre#I Swk_2_Männchen#I Ba_ca. 15_IndöKon Angewandte Ökologie und#I Sti_ca. 15_Ind.Landschaftsplanung GmbHLiboristr. 1348 155 MünsterTel: (0251) 13 30 28 11Fax: (0251) 13 30 28 190 250 500 750 1.000Meter= Bachstelze= Baumpieper (3 Reviere)= Dohle= Feldlerche (4 Reviere)= Kiebitz (1 Revier)= Lachmöwe= Mäusebussard (1 Revier, 1 Revierverdacht)= Rabenkrähe= R<strong>in</strong>geltaube= Star= Ste<strong>in</strong>kauz (1 Revier)= Stieglitz= Schwarzkehlchen= Turmfalke (1 Revier)= Wachol<strong>der</strong>drossel= Waldkauz (2 Reviere)Münster, 16.05.2013Untersuchungsradius Brutvögel(500 m Puffer)

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