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Artenschutzrechtliche Prüfung Vögel - in der Gemeinde Rosendahl

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öKon GmbH, Münster Seite 22Alle Schutzgebietskategorien nach nationalem Naturschutzrecht mit Vogelschutzim SchutzzweckFeuchtgebiete <strong>in</strong>ternationaler Bedeutung entsprechend Ramsar-KonventionGastvogellebensräume <strong>in</strong>ternationaler, nationaler und landesweiter BedeutungBrutvogellebensräume nationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung(z.B. Wiesenlimikolen-Lebensräume)Schlafplätze (Kranich Grus grus > 1 %-Kriterium, Schwäne Cygnus sp. >1%-Kriterium, Gänse Anser sp., Branta sp. > 1 %-Kriterium)Hauptflugkorridore zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen (Kranich Grusgrus, Schwäne Cygnus sp., Gänse Anser sp., Branta sp.)ZugkonzentrationskorridoreE<strong>in</strong>standsgebiete und Hauptflugkorridore <strong>der</strong> Großtrappe Otis tardaGewässer o<strong>der</strong> Gewässerkomplexe > 10 haPufferzone 10-fache Anlagenhöhe, m<strong>in</strong>d.jedoch 1.200 mPufferzone 10-fache Anlagenhöhe, m<strong>in</strong>d.jedoch 1.200 mPufferzone 10-fache Anlagenhöhe, m<strong>in</strong>d.jedoch 1.200 mPufferzone 10-fache Anlagenhöhe, m<strong>in</strong>d.jedoch 1.200 m3.000 m Ausschlussbereich (6.000 mPrüfbereich)FreihaltenFreihalten1.000 m AusschlussbereichPufferzone 10-fache Anlagenhöhe, m<strong>in</strong>d.jedoch 1.200 mDer nordrhe<strong>in</strong>-westfälische W<strong>in</strong>denergieerlass vom 11.07.2011 (MWEBWV NRW 2011) benenntlediglich „Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete“ zu denen <strong>in</strong> Abhängigkeit von den Erhaltungszielenund dem Schutzzweck des Gebietes e<strong>in</strong>e Pufferzone zur Rotorblattspitze <strong>der</strong> nächstgelegenenWEA e<strong>in</strong>gehalten werden soll:„Naturschutzrechtlich bedeutsame GebieteAbstände zwischen naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten und dem nächstgelegenen Punkt <strong>der</strong> Rotorflächen(Rotorblattspitze) <strong>der</strong> W<strong>in</strong>denergieanlage als Pufferzone:a)Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale, FFH-Gebiete, gesetzlichgeschützte Biotope gem. §§ 30 BNatschG und 62 LG, sowie geschützte Landschaftsbestandsteile gemäß § 47 LG NRW:Pufferzone <strong>in</strong> Abhängigkeit von den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des Gebietes.b)Sofern die unter a) genannten Gebiete <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dem Schutz von Fle<strong>der</strong>mausarten o<strong>der</strong> europäischen Vogelartendienen sowie bei Europäischen Vogelschutzgebieten:Pufferzone i. d. R. 300 m.Im E<strong>in</strong>zelfall kann <strong>in</strong> Abhängigkeit von den Erhaltungszielen o<strong>der</strong> dem Schutzzweck des Gebiets e<strong>in</strong> niedriger o<strong>der</strong>höherer Abstandswert festgesetzt werden. E<strong>in</strong> größerer Abstand kann <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e gegenüber <strong>der</strong> W<strong>in</strong>denergienutzungempf<strong>in</strong>dlichen Vogelarten angebracht se<strong>in</strong>.“Für den im E<strong>in</strong>zelfall angebrachten größeren Abstand für w<strong>in</strong>denergiesensible Vogelarten hatebenfalls die LAG VSW Abstandsempfehlungen erarbeitet (s. Tab. 14). Diese Werte können zurE<strong>in</strong>schätzung e<strong>in</strong>es überdurchschnittlich hohen Kollisionsrisikos herangezogen werden.Tab. 14: Abstandsempfehlungen nach LAG-VSW (2008) zu Brutplätzen ausgewählterArtenAbstände zu Brutplätzenbestimmter ArtenArt, ArtgruppenAbstand <strong>der</strong> WEARaufußhühner Tetraon<strong>in</strong>ae1.000 mKormoran Phalacrocorax carbo, Brutkolonien 1.000 m (4.000 m)Rohrdommel Botaurus stellaris 1.000 m (4.000 m)Zwergdommel Ixobrychus m<strong>in</strong>utus 1.000 m (4.000 m)Reiher Ardeidae, Brutkolonien 1.000 m (4.000 m)Schwarzstorch Ciconia nigra 3.000 m (10.000 m)Weißstorch Ciconia ciconia 1.000 m (6.000 m)Fischadler Pandion haliaetus 1.000 m (4.000 m)Schreiadler Aquila pomar<strong>in</strong>a6.000 m

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