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Artenschutzrechtliche Prüfung Vögel - in der Gemeinde Rosendahl

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öKon GmbH, Münster Seite 25seln s<strong>in</strong>d Brutvögel <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> und Feldgehölze. Diese Arten halten sich zur Brutzeit ebenso wiedie Spechte vorzugsweise <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Gehölzbestände auf. Flüge über dem Offenland werdenmeist <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger Höhe stattf<strong>in</strong>den, so dass e<strong>in</strong>e erhöhte Schlaggefährdung für die nicht planungsrelevantenWaldvögel nicht abzuleiten ist.<strong>Artenschutzrechtliche</strong> Konflikte mit den oben genannten planungsrelevante Arten durch sekundäreEffekte, wie den Ausbau von Straßen und baubed<strong>in</strong>gten Lärm und Fahrzeugbewegungen s<strong>in</strong>daufgrund <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Brutplätze außerhalb des potenziellen W<strong>in</strong>deignungsbereich ebenfalls nichtzu erwarten.6.2.2 Arten <strong>der</strong> halboffenen FeldflurFür den Turmfalken kann wie beim Mäusebussard (siehe 6.2.1) ohne vorsorgende Maßnahmene<strong>in</strong>e erhöhte Schlaggefährdung angenommen werden. Durch lenkende Maßnahmen (z.B. <strong>in</strong>tensiveNutzung <strong>der</strong> Fußbereiche <strong>der</strong> WEA, Schaffung von Nahrungsflächen abseits von WEA) kanndas Schlagrisiko für den Turmfalken m<strong>in</strong>imiert werden.Die weiteren im UG nachgewiesenen planungsrelevanten Arten Baumpieper, Feldsperl<strong>in</strong>g undSte<strong>in</strong>kauz werden nicht als schlaggefährdet e<strong>in</strong>gestuft. Zwar steigt auch <strong>der</strong> Baumpieper beimS<strong>in</strong>gflug hoch, er erreicht jedoch i.d.R. nicht die Höhen des Rotorbereiches. Feldsperl<strong>in</strong>g undSte<strong>in</strong>kauz fliegen <strong>in</strong> aller Regel deutlich darunter.6.2.2.1 Externer H<strong>in</strong>weis RotmilanDie Untere Landschaftsbehörde des Kreises Ste<strong>in</strong>furt hat darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> Paar Rotmilanee<strong>in</strong>malig am 8. Mai 2012 im Bereich des NSG Bocklerberg gesichtet wurde. Daraus leitetdie ULB e<strong>in</strong>en potenziellen Brutverdacht ab und bat um e<strong>in</strong>e Überprüfung.Nach SÜDBECK (2005) kehrt <strong>der</strong> Rotmilan ab Anfang Februar bis Mitte März <strong>in</strong> die deutschen Brutgebiete zurück. AbMärz, zumeist Anfang/Mitte April, beg<strong>in</strong>nt <strong>der</strong> Rotmilan mit dem Nestbau. Somit wäre spätestens ab Mitte März mit <strong>der</strong>Präsenz von Rotmilanen <strong>in</strong> ihren Brutgebieten zu rechnen. Brutvorkommen können bis Mitte Juli nachgewiesen werden(vgl. Wertungsgrenzen Brutvogelerfassung nach SÜDBECK 2005).Alle acht <strong>in</strong> 2012 durchgeführten Begehungen zur Erfassung <strong>der</strong> Brutvögel sowie e<strong>in</strong>e zusätzlicheBegehung zur Überprüfung des ULB-H<strong>in</strong>weises im Mai 2013 fanden <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Brutzeit vonRotmilanen statt. Dies gilt auch für vier <strong>der</strong> <strong>in</strong> 2013 durchgeführten Zug- und Rastvogelbegehungen.Insgesamt wäre also bei <strong>in</strong>sgesamt 13 Begehungen mit Sichtbeobachtungen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>emRufnachweis zu rechnen gewesen. Der Rotmilan wurde bei ke<strong>in</strong>er dieser Begehungen im UG festgestellt.Allerd<strong>in</strong>gs wurde <strong>der</strong> Rotmilan zweimal im Rahmen e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Vogeluntersuchung im Bereichdes Höp<strong>in</strong>ger Berges östlich des UG beobachtet. E<strong>in</strong>e Beobachtung gelang am 28. März 2012(abendliche Beobachtung e<strong>in</strong>es gen Norden fliegenden Individuums), e<strong>in</strong>e weitere Anfang Juni(Nahrung suchendes Individuum). Jeweils handelte es sich um e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zeltier, das ke<strong>in</strong>e Revieranzeigenden Verhaltensweisen zeigte.Auch für das benachbarte UG Höp<strong>in</strong>ger Berg reichen die Beobachtungen angesichts <strong>der</strong> zahlreichenBegehungen zur Brutzeit nicht für e<strong>in</strong>en Brutverdacht aus. Für das UG <strong>der</strong> vorliegenden Planunglässt sich e<strong>in</strong> Brutverdacht ebenfalls nicht ableiten. Es ist davon auszugehen, dass es sichbei den Beobachtungen um Rotmilane aus e<strong>in</strong>em weiter entfernt liegenden Revier gehandelt hat.Die Untersuchungsgebiete Altenburg und Höp<strong>in</strong>ger Berg s<strong>in</strong>d benachbart. Das NSG Bocklerbergliegt zwischen den beiden Plangebieten. In beiden Gebieten wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Brutperiode 2012 e<strong>in</strong>schließlich<strong>der</strong> Rastvogelterm<strong>in</strong>e 26 Begehungen zur Brutzeit von Rotmilanen durchgeführt. Insgesamtwurden Rotmilane nur dreimal gesichtet. E<strong>in</strong>e Brut <strong>in</strong> den beiden Untersuchungsgebietenwurde daher ausgeschlossen.

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