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Artenschutzrechtliche Prüfung Vögel - in der Gemeinde Rosendahl

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öKon GmbH, Münster Seite 35Art: Feldlerche (Alauda arvensis)sammenhang mit <strong>der</strong> Planung erfor<strong>der</strong>lich zur M<strong>in</strong>imierung des Schlagrisikos für die Feldlerche und fürGreifvögel).3. Beschreibung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements3.1 Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung) wenn e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Baubetrieb gewährleistet werden kann: Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Bauarbeiten außerhalb <strong>der</strong>Brutzeit (Mitte März bis Juli), so dass brutwillige Feldlerchen ausweichen können, sonst Bau gänzlichaußerhalb <strong>der</strong> Brutzeit von <strong>Vögel</strong>n3.2 Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen) <strong>in</strong>tensive Nutzung des Fußbereichs <strong>der</strong> WEA, so dass e<strong>in</strong>e Reviergründung im Bereich unterhalb <strong>der</strong>Rotoren vermieden wird (S<strong>in</strong>gflüge <strong>in</strong> den Rotorbereich werden so weitgehend vermieden, so dass ke<strong>in</strong>erhöhtes Schlagrisiko besteht)3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) <strong>in</strong> Abhängigkeit von <strong>der</strong> Lageplanung (wenn WEA < 100 m von Feldlerchenrevier geplant o<strong>der</strong> Zuwegungen/ Plätze < 50 m von Feldlerchenrevier): vorgezogene Anlage von extensiv genutzten Saumstreifen,Extensivgrünland, unbefestigten Sandwegen m<strong>in</strong>destens 100 m abseits von hohen Strukturen (z.B.WEA, Feldgehölzen/Wäl<strong>der</strong>n, größeren Gebäuden, Baumreihen / Hecken).3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B. beson<strong>der</strong>e Bauo<strong>der</strong>Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitor<strong>in</strong>g)Kurze Angaben zu 3.1 bis 3.4 (z. B. Anmerkungen zur Art, Wirkungszeitpunkt und Effizienz <strong>der</strong> ausgewähltenbzw. zum Ausschluss verworfener Vermeidungsmaßnahmen, Verweis auf an<strong>der</strong>e Unterlagen). Es wurden Revierzentren kartiert, die genauen Neststandorte s<strong>in</strong>d nicht bekannt. Neststandorte können sich jährlich verschieben. E<strong>in</strong>e konkrete Lageplanung liegt noch nicht vor.4. Prognose <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Tatbestände(unter Voraussetzung <strong>der</strong> Beachtung/Umsetzung <strong>der</strong> <strong>in</strong> Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)FFH-Anhang IV-Art o<strong>der</strong> europäische Vogelart: ja ne<strong>in</strong>4.1 Werden evtl. Tiere verletzt o<strong>der</strong> getötet (§ 44 (1) Nr. 1)?x(außer bei unabwendbaren Kollisionen o<strong>der</strong> <strong>in</strong>folge von 4.3)4.2 Werden evtl. Tiere während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überw<strong>in</strong>terungs- undxWan<strong>der</strong>zeiten erheblich gestört, so dass sich <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Populationverschlechtern könnte (§ 44 (1) Nr. 2)?4.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten aus <strong>der</strong> Natur entnommen, beschädigt o<strong>der</strong>xzerstört (§ 44 (1) Nr. 3), ohne dass <strong>der</strong>en ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhangerhalten bleibt?4.4 Werden evtl. wild lebende Pflanzen o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong> Natur entnommen,xsie o<strong>der</strong> ihre Standorte beschädigt o<strong>der</strong> zerstört (§ 44 (1) Nr. 4), ohne dass <strong>der</strong>en ökolo-gische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?4.5 Wird die ökologische Funktion <strong>der</strong> betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten <strong>in</strong>folgexvon 4.3 o<strong>der</strong> 4.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt [§ 44 (5)]?5. Erfor<strong>der</strong>nis e<strong>in</strong>er Abwägung / AusnahmeFFH-Anhang IV-Art o<strong>der</strong> europäische Vogelart: ja ne<strong>in</strong>Ausnahme nach § 45 (7) erfor<strong>der</strong>lich, wenn m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Fragen 4.1 bis 4.5 „ja“x6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen ja ne<strong>in</strong>a) Nur wenn Frage 5. „ja“6.1 Ist das Vorhaben aus zw<strong>in</strong>genden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interessesgerechtfertigt? *)Kurze Begründung des öffentlichen Interesses und Darstellung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Lebensstättebzw. <strong>der</strong> betroffenen Population für den Erhaltungszustand <strong>der</strong> Art <strong>in</strong> <strong>der</strong> biogeografischenRegion.b) Nur wenn Frage 5. „ja“6.2 S<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e zumutbaren Alternativen vorhanden?*Kurze Bewertung <strong>der</strong> geprüften Alternativen.6.3 Wird <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> Populationen sich bei europäischen Vogelarten bzw. beiFFH-Anhang IV-Arten nicht verschlechtern bzw. günstig bleiben?Kurze Begründung, ggf. Beschreibung <strong>der</strong> Kompensatorischen Maßnahmen, Aussagen zur xEffizienz <strong>der</strong> ausgewählten bzw. zum Ausschluss verworfener Maßnahmen. Der Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Population <strong>der</strong> Feldlerche wird sich beiUmsetzung <strong>der</strong> o.a. vorgezogenen Maßnahmen zur Vermeidung und Funktionserhaltungdurch das Vorhaben nicht verschlechtern.Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.Fragen 6.1 und 6.2 beantwortet <strong>der</strong> Vorhabenträger. Der Gutachter liefert die naturschutzfachlichen Grundlagen.

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