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05.07.2007 - CDU Glottertal

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Öffentliche Gemeinderatsitzung am Donnerstag, <strong>05.07.2007</strong>,<br />

19.30 Uhr, Eichberghalle Tagungsraum<br />

Entschuldigt: GR Christoph Reichenbach<br />

Ergebnisprotokoll<br />

1) Bekanntgaben<br />

Neu Ampelanlage in der Ortsmitte: entgegen der Planung musste die Straße<br />

aufgebrochen werden, da der ursprünglich geplante Durchschuss wegen der<br />

Versorgungsleitungen von Strom und Gas zu gefährlich gewesen wäre. BM Jehle<br />

bedauerte diese Maßnahme, sie wäre jedoch unvermeidlich gewesen.<br />

2) Fragemöglichkeit für Bürger<br />

Herr Matt aus der Kandelstraße äußert sich zum Abriss des ehemaligen Raiffeisenlagers<br />

und des Wohnhauses: er lobt die Arbeit der Abrissfirma und regt in diesem Bereich<br />

Maßnahmen zum Hochwasserschutz an. Weiterhin möchte Herr Matt wissen, wie dieses<br />

Gelände jetzt verwertet werden soll. Über eine Verwertung gäbe es noch keine<br />

Gemeinderatsbeschlüsse, so BM Jehle.<br />

3) Neufassung der Globalberechnung für die Kanal- und Wasserversorgungsbeiträge<br />

Hauptamtsleiter Hilzinger stellt die Globalberechnung vor. Die Globalberechung ist<br />

Kontrollinstrument für die Beitragssätze und zugleich Beratungsgrundlage für die<br />

Neufassung der Abwasser- und Wasserversorgungssatzung der Gemeinde <strong>Glottertal</strong>. In<br />

seiner Rechtsprechung verlang der VGH Baden-Württemberg, dass jeder Abwasser- und<br />

Wasserversorgungssatzung eine Globalberechnung zugrunde liegen muss. Eine<br />

nachträgliche Erstellung wird nicht akzeptiert.<br />

Es soll in Zukunft zur Beitragsbemessung der Maßstab „Nutzungsfaktor“ und nicht mehr<br />

die „Geschossflächenzahl“ herangezogen werden. Der Beitrag für die<br />

Schmutzwasserkanalisation soll auf € 4,95/m² Nutzungsfläche, der Beitrag für die<br />

Regenwasserkanalisation soll auf € 1,81/m² Nutzungsfläche und der Beitrag für die<br />

Wasserversorgung soll auf € 4,62/m² Nutzungsfläche festgesetzt werden. Der<br />

Bauausschuss hat sich vorberatend auch mit der Globalberechnung befasst und<br />

empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, der Neufassung der Globalberechnung in dieser<br />

Form zuzustimmen. Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Globalberechnung<br />

einstimmig zu.<br />

4) Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)<br />

HA-Leiter Hilzinger: Eine Neufassung der Abwassersatzung ist aufgrund der neuen<br />

Rechtsvorschriften und der aktuellen Rechtssprechung erforderlich geworden. Grundlage<br />

für die Satzungstexte (Abwasser und Wasser) bilden die Mustersatzungen des<br />

Gemeindetags Baden-Württemberg. Der Bauausschuss hat sich vorberatend mit dieser<br />

Satzung befasst und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig dieser Satzung<br />

zuzustimmen. Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Abwassersatzung<br />

einstimmig zu.<br />

5) Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage<br />

und Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)<br />

(siehe oben wie TOP 4)<br />

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Wasserversorgungssatzung einstimmig zu.<br />

6) Bausachen<br />

a) Bauantrag für Flst.-Nr. 121, Ernst-Rossmy-Str. 1, Gemarkung Oberglottertal –<br />

Errichtung von zwei Dachgauben<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag bei einer Stimmenthaltung einstimmig<br />

zu.<br />

b) Bauantrag für Flst.-Nr. 374, Winterbachstraße 9, Gemarkung Unterglottertal –<br />

Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung<br />

Zu diesem TOP ist GR Drayer befangen und nimmt im Zuhörerraum platz.


Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Gemeindeverwaltung nicht die<br />

aktuellen Unterlagen über den Bauantrag vorliegen, da der Bauantrag bei der<br />

unteren Baurechtsbehörde (LRA) abgegeben wurde. Nach dem aktuellen<br />

Bauantrag wären noch zwei Befreiungen von den Vorschriften des<br />

Bebauungsplanes notwendig. Befreiung bezüglich der Traufhöhe von 4,50 auf<br />

5,12 m und bezüglich Überschreitung der Baugrenze um 0,28 Mtr.<br />

Außenwandstärke nach Norden. Gegen diesen Bauantrag liegen<br />

Nachbarschaftseinsprüche vor. Die Überschreitung der Baugrenze wird als<br />

unproblematisch angesehen, die Überschreitung der zulässigen Trauhöhe wird<br />

jedoch nicht akzeptiert. Dem Bauantrag in der vorliegenden Form kann kein<br />

Einvernehmen erteilt werden, der Bauantrag wird deshalb mit 8 Gegenstimmen<br />

bei 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Dem Antragsteller wird<br />

empfohlen den Bauantrag mit entsprechender Reduzierung der Traufhöhe erneut<br />

zu stellen.<br />

c) Bauantrag für Flst.-Nr. 106/1, Hartererweg 7, Gemarkung Oberglottertal – Neubau<br />

eines Lagerschuppens für Heu und Stroh<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu.<br />

d) Bauvoranfrage für Flst.-Nr. 321/1, Wissereckstraße 15, Gemarkung<br />

Unterglottertal – Neubau eines Carports für drei Stellplätze.<br />

Der Gemeinderat lehnt die Bauvoranfrage mit 9 Gegenstimmen bei 3<br />

Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.<br />

7) Wünsche und Anträge

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