05.07.2007 - CDU Glottertal
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Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Gemeindeverwaltung nicht die<br />
aktuellen Unterlagen über den Bauantrag vorliegen, da der Bauantrag bei der<br />
unteren Baurechtsbehörde (LRA) abgegeben wurde. Nach dem aktuellen<br />
Bauantrag wären noch zwei Befreiungen von den Vorschriften des<br />
Bebauungsplanes notwendig. Befreiung bezüglich der Traufhöhe von 4,50 auf<br />
5,12 m und bezüglich Überschreitung der Baugrenze um 0,28 Mtr.<br />
Außenwandstärke nach Norden. Gegen diesen Bauantrag liegen<br />
Nachbarschaftseinsprüche vor. Die Überschreitung der Baugrenze wird als<br />
unproblematisch angesehen, die Überschreitung der zulässigen Trauhöhe wird<br />
jedoch nicht akzeptiert. Dem Bauantrag in der vorliegenden Form kann kein<br />
Einvernehmen erteilt werden, der Bauantrag wird deshalb mit 8 Gegenstimmen<br />
bei 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Dem Antragsteller wird<br />
empfohlen den Bauantrag mit entsprechender Reduzierung der Traufhöhe erneut<br />
zu stellen.<br />
c) Bauantrag für Flst.-Nr. 106/1, Hartererweg 7, Gemarkung Oberglottertal – Neubau<br />
eines Lagerschuppens für Heu und Stroh<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu.<br />
d) Bauvoranfrage für Flst.-Nr. 321/1, Wissereckstraße 15, Gemarkung<br />
Unterglottertal – Neubau eines Carports für drei Stellplätze.<br />
Der Gemeinderat lehnt die Bauvoranfrage mit 9 Gegenstimmen bei 3<br />
Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.<br />
7) Wünsche und Anträge