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05.07.2007 - CDU Glottertal

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Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Gemeindeverwaltung nicht die<br />

aktuellen Unterlagen über den Bauantrag vorliegen, da der Bauantrag bei der<br />

unteren Baurechtsbehörde (LRA) abgegeben wurde. Nach dem aktuellen<br />

Bauantrag wären noch zwei Befreiungen von den Vorschriften des<br />

Bebauungsplanes notwendig. Befreiung bezüglich der Traufhöhe von 4,50 auf<br />

5,12 m und bezüglich Überschreitung der Baugrenze um 0,28 Mtr.<br />

Außenwandstärke nach Norden. Gegen diesen Bauantrag liegen<br />

Nachbarschaftseinsprüche vor. Die Überschreitung der Baugrenze wird als<br />

unproblematisch angesehen, die Überschreitung der zulässigen Trauhöhe wird<br />

jedoch nicht akzeptiert. Dem Bauantrag in der vorliegenden Form kann kein<br />

Einvernehmen erteilt werden, der Bauantrag wird deshalb mit 8 Gegenstimmen<br />

bei 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Dem Antragsteller wird<br />

empfohlen den Bauantrag mit entsprechender Reduzierung der Traufhöhe erneut<br />

zu stellen.<br />

c) Bauantrag für Flst.-Nr. 106/1, Hartererweg 7, Gemarkung Oberglottertal – Neubau<br />

eines Lagerschuppens für Heu und Stroh<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu.<br />

d) Bauvoranfrage für Flst.-Nr. 321/1, Wissereckstraße 15, Gemarkung<br />

Unterglottertal – Neubau eines Carports für drei Stellplätze.<br />

Der Gemeinderat lehnt die Bauvoranfrage mit 9 Gegenstimmen bei 3<br />

Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.<br />

7) Wünsche und Anträge

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