05.07.2007 - CDU Glottertal
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Öffentliche Gemeinderatsitzung am Donnerstag, <strong>05.07.2007</strong>,<br />
19.30 Uhr, Eichberghalle Tagungsraum<br />
Entschuldigt: GR Christoph Reichenbach<br />
Ergebnisprotokoll<br />
1) Bekanntgaben<br />
Neu Ampelanlage in der Ortsmitte: entgegen der Planung musste die Straße<br />
aufgebrochen werden, da der ursprünglich geplante Durchschuss wegen der<br />
Versorgungsleitungen von Strom und Gas zu gefährlich gewesen wäre. BM Jehle<br />
bedauerte diese Maßnahme, sie wäre jedoch unvermeidlich gewesen.<br />
2) Fragemöglichkeit für Bürger<br />
Herr Matt aus der Kandelstraße äußert sich zum Abriss des ehemaligen Raiffeisenlagers<br />
und des Wohnhauses: er lobt die Arbeit der Abrissfirma und regt in diesem Bereich<br />
Maßnahmen zum Hochwasserschutz an. Weiterhin möchte Herr Matt wissen, wie dieses<br />
Gelände jetzt verwertet werden soll. Über eine Verwertung gäbe es noch keine<br />
Gemeinderatsbeschlüsse, so BM Jehle.<br />
3) Neufassung der Globalberechnung für die Kanal- und Wasserversorgungsbeiträge<br />
Hauptamtsleiter Hilzinger stellt die Globalberechnung vor. Die Globalberechung ist<br />
Kontrollinstrument für die Beitragssätze und zugleich Beratungsgrundlage für die<br />
Neufassung der Abwasser- und Wasserversorgungssatzung der Gemeinde <strong>Glottertal</strong>. In<br />
seiner Rechtsprechung verlang der VGH Baden-Württemberg, dass jeder Abwasser- und<br />
Wasserversorgungssatzung eine Globalberechnung zugrunde liegen muss. Eine<br />
nachträgliche Erstellung wird nicht akzeptiert.<br />
Es soll in Zukunft zur Beitragsbemessung der Maßstab „Nutzungsfaktor“ und nicht mehr<br />
die „Geschossflächenzahl“ herangezogen werden. Der Beitrag für die<br />
Schmutzwasserkanalisation soll auf € 4,95/m² Nutzungsfläche, der Beitrag für die<br />
Regenwasserkanalisation soll auf € 1,81/m² Nutzungsfläche und der Beitrag für die<br />
Wasserversorgung soll auf € 4,62/m² Nutzungsfläche festgesetzt werden. Der<br />
Bauausschuss hat sich vorberatend auch mit der Globalberechnung befasst und<br />
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, der Neufassung der Globalberechnung in dieser<br />
Form zuzustimmen. Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Globalberechnung<br />
einstimmig zu.<br />
4) Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)<br />
HA-Leiter Hilzinger: Eine Neufassung der Abwassersatzung ist aufgrund der neuen<br />
Rechtsvorschriften und der aktuellen Rechtssprechung erforderlich geworden. Grundlage<br />
für die Satzungstexte (Abwasser und Wasser) bilden die Mustersatzungen des<br />
Gemeindetags Baden-Württemberg. Der Bauausschuss hat sich vorberatend mit dieser<br />
Satzung befasst und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig dieser Satzung<br />
zuzustimmen. Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Abwassersatzung<br />
einstimmig zu.<br />
5) Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage<br />
und Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)<br />
(siehe oben wie TOP 4)<br />
Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Wasserversorgungssatzung einstimmig zu.<br />
6) Bausachen<br />
a) Bauantrag für Flst.-Nr. 121, Ernst-Rossmy-Str. 1, Gemarkung Oberglottertal –<br />
Errichtung von zwei Dachgauben<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag bei einer Stimmenthaltung einstimmig<br />
zu.<br />
b) Bauantrag für Flst.-Nr. 374, Winterbachstraße 9, Gemarkung Unterglottertal –<br />
Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung<br />
Zu diesem TOP ist GR Drayer befangen und nimmt im Zuhörerraum platz.
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Gemeindeverwaltung nicht die<br />
aktuellen Unterlagen über den Bauantrag vorliegen, da der Bauantrag bei der<br />
unteren Baurechtsbehörde (LRA) abgegeben wurde. Nach dem aktuellen<br />
Bauantrag wären noch zwei Befreiungen von den Vorschriften des<br />
Bebauungsplanes notwendig. Befreiung bezüglich der Traufhöhe von 4,50 auf<br />
5,12 m und bezüglich Überschreitung der Baugrenze um 0,28 Mtr.<br />
Außenwandstärke nach Norden. Gegen diesen Bauantrag liegen<br />
Nachbarschaftseinsprüche vor. Die Überschreitung der Baugrenze wird als<br />
unproblematisch angesehen, die Überschreitung der zulässigen Trauhöhe wird<br />
jedoch nicht akzeptiert. Dem Bauantrag in der vorliegenden Form kann kein<br />
Einvernehmen erteilt werden, der Bauantrag wird deshalb mit 8 Gegenstimmen<br />
bei 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Dem Antragsteller wird<br />
empfohlen den Bauantrag mit entsprechender Reduzierung der Traufhöhe erneut<br />
zu stellen.<br />
c) Bauantrag für Flst.-Nr. 106/1, Hartererweg 7, Gemarkung Oberglottertal – Neubau<br />
eines Lagerschuppens für Heu und Stroh<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu.<br />
d) Bauvoranfrage für Flst.-Nr. 321/1, Wissereckstraße 15, Gemarkung<br />
Unterglottertal – Neubau eines Carports für drei Stellplätze.<br />
Der Gemeinderat lehnt die Bauvoranfrage mit 9 Gegenstimmen bei 3<br />
Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.<br />
7) Wünsche und Anträge