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Die Miete - FORTUNA Wohnungsunternehmen eG

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<strong>Die</strong> <strong>Miete</strong> – eine<br />

Informationsbroschüre


ANHANG<br />

EINLEITUNG<br />

Gemäß § 535 Absatz 2 BGB ist der <strong>Miete</strong>r verpflichtet, als Gegenleistung für die Überlassung der Mieträume dem<br />

Vermieter die vereinbarte <strong>Miete</strong> zu entrichten. <strong>Die</strong> Mietzahlung ist die Hauptverpflichtung des <strong>Miete</strong>rs. Ohne die<br />

<strong>Miete</strong> kann der Vermieter seine Gebäude nicht verwalten und instandhalten und die Darlehen für ihre Errichtung nicht<br />

bezahlen. Sie steht daher im wirtschaftlichen Brennpunkt aller seiner Aktivitäten.<br />

<strong>Die</strong> Höhe der <strong>Miete</strong> können Vermieter und <strong>Miete</strong>r grundsätzlich frei vereinbaren. <strong>Die</strong> Grenzen ergeben sich aus<br />

der ortsüblichen Vergleichsmiete des Berliner Mietspiegels, an der sich die <strong>Miete</strong> zu orientieren hat. Zusätzlich<br />

zur Nettokaltmiete sind Nebenkosten in Form von abrechenbaren Vorauszahlungen zu entrichten (§ 556 BGB).<br />

<strong>Miete</strong>rhöhungen sind möglich im Falle von Modernisierungen, nach einer Betriebskostenabrechnung oder bis zur<br />

ortsüblichen Vergleichsmiete.<br />

Im Zusammenhang mit diesen Themen, insbesondere mit den Möglichkeiten zur <strong>Miete</strong>rhöhung, treten immer wieder<br />

vielfältige Probleme auf. Auf diese wollen wir in dieser Broschüre näher eingehen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf<br />

dem Berliner Mietspiegel.<br />

Ihre <strong>FORTUNA</strong><br />

Der Vorstand<br />

Impressum<br />

<strong>FORTUNA</strong><br />

<strong>Wohnungsunternehmen</strong> <strong>eG</strong><br />

Rhinstraße 42<br />

12681 Berlin<br />

(Friedrichsfelde Ost)<br />

www.fortuna-eg.de<br />

<strong>Miete</strong>nbroschüre<br />

1. Ausgabe 2010<br />

Stand: 1. September 2010<br />

Verantwortlich:<br />

Frank Miller (Vorstand)<br />

Peter Schümann (Vorstand)<br />

Layout & Gestaltung<br />

LAYON GmbH<br />

Immanuelkirchstraße 3–4<br />

10405 Berlin<br />

www.layon.de<br />

<strong>FORTUNA</strong> | <strong>Miete</strong>nbroschüre


INHALT<br />

1. DIE MIETEN BEI DER <strong>FORTUNA</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

1.1. GUTE WOHNUNGSVERSORGUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

1.2. SICHERE WOHNUNGSVERSORGUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

1.3. SOZIALVERANTWORTBARE WOHNUNGSVERSORGUNG . . . . . . . . . . . 4<br />

2. DIE MIETE - EIN ÜBERBLICK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

3. DIE HÖHE DER MIETEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

4. DIE MIETERHÖHUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

4.1 DIE MIETERHÖHUNG BIS ZUR ORTSÜBLICHEN VERGLEICHSMIETE . . . . . . . . 6<br />

4.1.1. Der Berliner Mietspiegel 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

4.1.2. Das <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

4.1.3. Form und Begründung des <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

4.1.4. <strong>Die</strong> Zustimmung zur <strong>Miete</strong>rhöhung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

4.1.5. Der <strong>Miete</strong>rhöhungsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

4.2. DIE ERHÖHUNG DER BETRIEBSKOSTEN-VORAUSZAHLUNGEN . . . . . . . . . 9<br />

5. DIE MIETZAHLUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

5.1. DIE FÄLLIGKEIT DER MIETZAHLUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

5.2. DIE RECHTZEITIGKEIT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

5.3. DER VERZUG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

6. ANHANG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

6.1. MIETSPIEGELZUORDNUNG DES <strong>FORTUNA</strong>-BESTANDES . . . . . . . . . . . . 10<br />

6.2. BERLINER MITESPIEGEL 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

<strong>Miete</strong>nbroschüre | <strong>FORTUNA</strong>


ANHANG 1. DIE MIETE BEI DER <strong>FORTUNA</strong><br />

1. DIE MIETEN BEI<br />

DER <strong>FORTUNA</strong><br />

<strong>Die</strong> <strong>Miete</strong>n bei der <strong>FORTUNA</strong> sind das Ergebnis eines<br />

Prozesses, bei dem rechtliche, wirtschaftliche und soziale<br />

Belange berücksichtigt und gegeneinander abgewogen<br />

werden. <strong>Die</strong>ser Prozess ist nicht beliebig, sondern<br />

orientiert sich am Zweck unserer Genossenschaft.<br />

Nach § 2 Absatz 1 der Satzung ist dies die Förderung<br />

der Mitglieder der Genossenschaft durch eine gute, sichere<br />

und sozialverantwortbare Wohnungsversorgung.<br />

Im Mittelpunkt stehen also die Bewirtschaftung der Wohnungsbestände<br />

und ihre entgeltliche Vermietung an die<br />

Mitglieder der Genossenschaft. Alle anderen Handlungen,<br />

auch die <strong>Miete</strong>npolitik, müssen sich an diesen<br />

Zwecken orientieren.<br />

1.1. GUTE WOHNUNGSVERSORGUNG<br />

„Gut“ bedeutet in diesem Zusammenhang zweierlei:<br />

Zum einen qualitativ gut. Sie wohnen bei der <strong>FORTUNA</strong><br />

in Häusern und Wohnungen, die von der Erscheinung,<br />

der Bauqualität und der Ausstattung keinen Vergleich<br />

zu scheuen brauchen. <strong>Die</strong>s erfordert auch zukünftig<br />

umfangreiche Investitionen, die nur aus den <strong>Miete</strong>n<br />

refinanziert werden können. Zum anderen bedeutet<br />

„gut“ auch professionell. <strong>Die</strong> <strong>FORTUNA</strong> ist kein gemeinnütziger<br />

Verein, in dem die anfallenden Aufgaben<br />

von ehrenamtlichen Mitarbeitern in ihrer Freizeit erledigt<br />

werden. Der Vorstand ist vielmehr verpflichtet, ein<br />

qualifiziertes Immobilienmanagement zu organisieren.<br />

<strong>Die</strong>s erfordert den Einsatz ausgebildeter hauptamtlicher<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Einbeziehung<br />

externer <strong>Die</strong>nstleister. <strong>Die</strong> dadurch entstehenden<br />

Kosten sind aus den <strong>Miete</strong>n zu bezahlen.<br />

1.2. SICHERE WOHNUNGSVERSORGUNG<br />

„Sicher“ ist die Wohnungsversorgung dann, wenn sie<br />

auf langfristig stabilen wirtschaftlichen Grundlagen<br />

steht. Es geht nicht darum, die Wohnungen so billig<br />

wie möglich anzubieten, sondern dafür zu sorgen, dass<br />

die Einnahmen und die Ausgaben der Genossenschaft<br />

langfristig in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander<br />

stehen. Sicher heißt, dass die Genossenschaft<br />

immer ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen<br />

kann und über ausreichende Mittel verfügt, um auch die<br />

erforderlichen Instandhaltungen und Modernisierungen<br />

durchzuführen. Sicherheit in diesem Sinne erfordert eine<br />

Ausrichtung der Geschäftspolitik an einer mittel- und<br />

langfristigen Planung statt an kurzfristigen Renditeinteressen.<br />

Sicherheit ist vor allem eine verlässliche Perspektive<br />

hinsichtlich der <strong>Miete</strong>ntwicklung und der Sanierung und<br />

Modernisierung der Wohnungsbestände.<br />

1.3. SOZIALVERANTWORTBARE<br />

WOHNUNGSVERSORGUNG<br />

„Sozialverantwortbar“ heißt, dass die Genossenschaft<br />

die Wohnungsversorgung so zu gestalten hat, dass die<br />

eigenen wirtschaftlichen Interessen mit den individuellen<br />

Bedürfnissen der Mitglieder der Genossenschaft und<br />

den ökonomischen, ökologischen und sozialen Interessen<br />

der Allgemeinheit abgewogen und in ein sozial<br />

verantwortbares Gleichgewicht gebracht werden. <strong>Die</strong>s<br />

erfolgt in dem Wissen, dass das langfristig orientierte<br />

Geschäftsmodell der genossenschaftlichen Wohnungsversorgung<br />

am erfolgreichsten ist, wenn die individuellen<br />

Bedürfnisse der Mitglieder und die Interessen der<br />

Allgemeinheit im jeweiligen lokalen Kontext aktiv und<br />

nachhaltig mit berücksichtigt werden. Auf diese Weise<br />

übernehmen wir auch gemäß unserem Leitbild gesellschaftliche<br />

Verantwortung. Konkrete Umsetzungen dieses<br />

Gedankens sind beispielsweise die Aktivitäten der<br />

Genossenschaft im Rahmen des von ihr initiierten „KIEZnet“<br />

oder bezüglich der Nutzung des ehe maligen Schulstandortes<br />

an der Oberweißbacher Straße ( kiezPARK).<br />

Auch diese sinnvollen und wichtigen Aktivitäten müssen<br />

aus den <strong>Miete</strong>innahmen der Genossenschaft bezahlt<br />

werden.<br />

2. DIE MIETE –<br />

EIN ÜBERBLICK<br />

Gemäß § 535 Absatz 2 BGB ist der <strong>Miete</strong>r verpflichtet,<br />

als Gegenleistung für die Überlassung der Wohnung<br />

dem Vermieter die vereinbarte <strong>Miete</strong> zu zahlen. Das gilt<br />

ebenso für den <strong>Miete</strong>r einer Genossenschaftswohnung.<br />

Auch wenn er als Mitglied der Genossenschaft zugleich<br />

Teilhaber der Vermieterin ist, so findet auf seinen Mietvertrag<br />

dasselbe Mietrecht Anwendung wie bei allen<br />

anderen Mietverhältnissen. Er wird gegenüber anderen<br />

<strong>Miete</strong>rn weder bevorzugt noch benachteiligt, weil<br />

er Teilhaber ist. Das gilt auch bezüglich der Miethöhe.<br />

<strong>Die</strong> Genossenschaft hat insoweit alle im Mietrecht vorgesehenen<br />

Möglichkeiten, die auch anderen Vermietern<br />

zur Verfügung stehen. Sie ist insbesondere aufgrund des<br />

Genossenschaftsverhältnisses nicht gehindert, gesetzlich<br />

zulässige <strong>Miete</strong>rhöhungen durchzuführen. Ob dies<br />

geschieht oder nicht, hat vielmehr der Vorstand nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.<br />

Da Wohnraum ein soziales Gut ist, sind die <strong>Miete</strong>n und<br />

vor allem ihre Erhöhung stark reguliert. In Berlin ist der<br />

Mietspiegel das hauptsächliche Regulativ.<br />

<strong>Miete</strong>n in diesem Sinne sind die Nettokaltmieten. Auf<br />

sie bezieht sich der Berliner Mietspiegel. Mietrechtlich<br />

4<br />

<strong>FORTUNA</strong> | <strong>Miete</strong>nbroschüre


gehören die Betriebskosten zwar auch zu den <strong>Miete</strong>n,<br />

sie unterliegen jedoch einem anderen Preisfindungssystem<br />

als die Nettokaltmieten. Zu den Betriebskosten<br />

haben wir daher eine gesonderte Informationsbroschüre<br />

erstellt. Trotzdem gehen wir auch in dieser Broschüre<br />

auf die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen<br />

bei der <strong>FORTUNA</strong> ein.<br />

Bei Mietvertragsabschluss können Vermieter und <strong>Miete</strong>r<br />

die Höhe der <strong>Miete</strong> grundsätzlich frei vereinbaren,<br />

auch über die sich aus dem Mietspiegel ergebenden<br />

<strong>Miete</strong>n hinaus. Der Vermieter kann dann allerdings so<br />

lange keine <strong>Miete</strong>rhöhungen mehr geltend machen, bis<br />

der Mietspiegel die Mietvertragsmiete überholt hat.<br />

Es liegt häufig auch der umgekehrte Fall vor. Wenn eine<br />

Wohnung schwer vermietbar ist, bietet der Vermieter<br />

sie für eine <strong>Miete</strong> an, die unterhalb der ortsüblichen<br />

Vergleichsmiete oder unter der <strong>Miete</strong> liegt, die die<br />

<strong>Miete</strong>r vergleichbarer Wohnungen bei diesem Vermieter<br />

zahlen. Das ist für die anderen <strong>Miete</strong>r nicht immer<br />

leicht verständlich, insbesondere wenn sie in Zeitungen<br />

oder im Internet Anzeigen sehen, in denen „ihre“ Wohnung<br />

mit dieser günstigen <strong>Miete</strong> beworben wird. Es<br />

ist jedoch für den Vermieter manchmal unvermeidlich,<br />

solche „Sonderangebote“ zu machen, da es für ihn betriebswirtschaftlich<br />

besser ist, für eine gewisse Zeit eine<br />

geringere <strong>Miete</strong> zu kassieren, als einen längeren Leerstand<br />

in Kauf zu nehmen. Es ergibt sich daraus für die<br />

anderen <strong>Miete</strong>r kein Anspruch auf Gleichbehandlung,<br />

auch nicht in einer Genossenschaft. <strong>Die</strong> abgeschlossenen<br />

Mietverträge behalten ihre Gültigkeit. Es wäre<br />

betriebswirtschaftlich für die Genossenschaft auch nicht<br />

darstellbar und würde eine ständige Anpassung der<br />

Mietverträge bei Abschluss eines neuen Mietvertrages<br />

mit günstigerer <strong>Miete</strong> nach sich ziehen. Es ist auch nicht<br />

immer einfach nachzuvollziehen, warum die gleiche<br />

Wohnung in der zweiten Etage der A-Straße problemlos<br />

vermietbar ist, während sie in der dritten Etage der<br />

B-Straße schon sechs Monate leer steht.<br />

<strong>Miete</strong>rhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen<br />

sind dagegen nur in den gesetzlich geregelten Fällen<br />

zulässig, die sich aus den §§ 557 ff BGB ergeben.<br />

Daraus ergeben sich Grenzen verfahrensrechtlicher und<br />

inhaltlicher Natur, auf die wir im Folgenden näher eingehen<br />

werden. Für die Vereinbarung des Mietpreises<br />

bei Abschluss eines Mietvertrages, die sogenannten<br />

„Neuvermietungsmieten“, sind diese Vorschriften nicht<br />

anwendbar.<br />

3. DIE HÖHE DER MIETEN<br />

<strong>Die</strong> wichtigste Quelle zur Ermittlung der <strong>Miete</strong>n in Berlin<br />

ist der Berliner Mietspiegel. Anfang Juni 2009 wurde<br />

der neue Berliner Mietspiegel 2009 bekannt gemacht.<br />

Er wird im kommenden Jahr abgelöst vom Mietspiegel<br />

2011. Sie finden den Mietspiegel, soweit er die Bestände<br />

der <strong>FORTUNA</strong> betrifft, als Anlage am Ende dieser<br />

Broschüre.<br />

Im Vergleich zum Mietspiegel 2007 ist die durchschnittliche<br />

Nettokaltmiete von 4,75 €/m² monatlich auf<br />

4,83 €/m² monatlich angestiegen. Das bedeutet eine<br />

Erhöhung von 0,08 €/m² oder 1,7 % im Zeitraum von<br />

zwei Jahren bzw. von 0,04 €/m² oder 0,8 % jährlich.<br />

In Hamburg zahlt ein <strong>Miete</strong>rhaushalt durchschnittlich<br />

6,53 € und in München sogar 9,90 € je Quadratmeter<br />

monatlich, also etwa das Doppelte. Selbst unter Beachtung<br />

der durchschnittlich höheren Nettoeinkommen<br />

liegt die Mietbelastung in Hamburg und München über<br />

der in Berlin. Mit dem neuen Mietspiegel wird damit<br />

auch weiterhin ein wichtiger Standortvorteil dokumentiert:<br />

Wohnen in Berlin ist im Vergleich zu anderen deutschen<br />

Großstädten preiswert.<br />

<strong>Die</strong> Neuvermietungsmieten, also die Nettokaltmieten,<br />

die bei Abschluss eines neuen Mietvertrages vereinbart<br />

werden, bildet der Mietspiegel nicht gesondert<br />

ab. Hierzu kann man jedoch auf verschiedene andere<br />

Auswertungen zurückgreifen. Danach ist die Neuvermietungsmiete<br />

in Berlin in den zurückliegenden Jahren stetig<br />

um 2,6 % jährlich gestiegen. Sie liegt aktuell bei 5,75<br />

€ und damit um knapp einen Euro über der durchschnittlichen<br />

Mietspiegelmiete.<br />

Für die Bestände der <strong>FORTUNA</strong> ist überwiegend die<br />

Spalte 10 des Mietspiegels entscheidend (nur in den<br />

Neubaugebieten gilt die Spalte 11). <strong>Die</strong> durchschnittlichen<br />

<strong>Miete</strong>n in den Beständen im ehemaligen Ostteil<br />

der Bezugsfertigkeitsklasse „1973 bis 1990 mit Wendewohnungen“<br />

sind gegenüber dem Vorgängermietspiegel<br />

leicht gesunken (zwischen den Mietspiegeln<br />

2005 und 2007 war hier noch eine deutliche Steigerung<br />

von 6,4 % zu verzeichnen). <strong>Die</strong> <strong>Miete</strong>n liegen<br />

mit 4,78 €/m² monatlich aber noch deutlich unter<br />

den durchschnittlichen <strong>Miete</strong>n im ehemaligen Westteil<br />

mit 6,35 €/m² („1973 bis 1983“) und 6,52 €/m²<br />

(„1984 bis 1990“). <strong>Die</strong> erheblichen mietpreislichen<br />

Unterschiede erfordern weiterhin eine getrennte Ausweisung<br />

im Berliner Mietspiegel 2009.<br />

<strong>Miete</strong>nbroschüre | <strong>FORTUNA</strong><br />

5


ANHANG 4. DIE MIETERHÖHUNG<br />

<strong>Die</strong> derzeitige Durchschnittsmiete der <strong>FORTUNA</strong> von<br />

3,88 € pro qm Wohnfläche liegt um fast einen Euro<br />

unter dem aktuellen Durchschnittswert des Mietspiegels<br />

2009. Da die Gebäude der <strong>FORTUNA</strong> alle saniert und<br />

modernisiert sind, kann man daran ablesen, das Sie bei<br />

uns preiswert wohnen können.<br />

Auch die für Ende 2012 angestrebte durchschnittliche<br />

Nettokaltmiete von 4,30 € liegt noch deutlich unter dem<br />

aktuellen Durchschnittswert des Mietspiegels 2009. <strong>Die</strong><br />

Erhöhung liegt bei 0,42 € pro qm Wohnfläche. Bezogen<br />

auf die heutige Durchschnittsmiete sind das 10,82 %.<br />

<strong>Die</strong> Kappungsgrenze (näheres dazu wird in Ziffer 4.1.3.<br />

erläutert) des § 558 Absatz 3 BGB von 20 % in drei Jahren<br />

wird deutlich eingehalten. <strong>Die</strong> <strong>FORTUNA</strong> bleibt also<br />

auch zukünftig eine preiswerte Adresse.<br />

4. DIE MIETERHÖHUNGEN<br />

Voraussetzungen verlangen, dass dieser einer Erhöhung<br />

der <strong>Miete</strong> auf die ortsübliche Vergleichsmiete zustimmt,<br />

wenn die vertragliche <strong>Miete</strong> darunter liegt.<br />

<strong>Die</strong> ortsübliche Vergleichsmiete kann gemäß § 558 a<br />

Absatz 2 BGB auf verschiedene Arten festgestellt werden.<br />

<strong>Die</strong>s geht durch Vergleichswohnungen, mit Hilfe<br />

des Gutachtens eines Sachverständigen oder mittels einer<br />

Mietdatenbank. Das am meisten verbreitete und mit<br />

Abstand wichtigste Mittel, um die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

festzustellen, ist jedoch der Mietspiegel. <strong>Die</strong>s gilt<br />

auch für Berlin mit seinem qualifizierten Mietspiegel.<br />

Auch bei der <strong>FORTUNA</strong> werden die <strong>Miete</strong>rhöhungen<br />

bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unter Bezugnahme<br />

auf den Berliner Mietspiegel durchgeführt.<br />

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche<br />

Vergleichsmiete. Er wird von den Kommunen in Zusammenarbeit<br />

mit den einschlägigen Interessengruppen<br />

(<strong>Miete</strong>r- und Vermieterverbände) sowie Fachleuten (Richter,<br />

Sachverständige) aufgestellt. In Berlin ist dafür die<br />

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig.<br />

Mietverträge sind so zu erfüllen, wie sie abgeschlossen<br />

wurden. Eine einseitige Vertragsänderung ist nicht möglich.<br />

<strong>Die</strong>s gilt auch für die Höhe des vereinbarten Preises.<br />

Ein Mietvertrag läuft jedoch zumeist über viele Jahre. In<br />

dieser Zeit verändern sich die Rand bedingungen des<br />

Mietverhältnisses ständig. Wegen seiner Bedeutung für<br />

die Menschen und der Höhe der monatlichen Belastung<br />

kann man dem Vermieter nicht einfach ein Recht zur einseitigen<br />

<strong>Miete</strong>rhöhung oder ein Kündigungsrecht zum<br />

Zwecke der <strong>Miete</strong>rhöhung geben.<br />

Da das Mietverhältnis auf diese Weise mit einem umfassenden<br />

Schutz ausgestattet ist, hat der Gesetzgeber zugleich<br />

dafür gesorgt, dass sein Inhalt an diese Veränderungen<br />

der Randbedingungen angepasst werden kann.<br />

Denn man kann den Vermieter nicht rechtlos stellen und<br />

für alle Zeiten an die einmal vereinbarte <strong>Miete</strong> binden.<br />

Aus diesem Grunde wurde das Vergleichsmietensystem<br />

geschaffen. In den §§ 558 ff BGB wurde dem Vermieter<br />

unter bestimmten Voraussetzungen das Recht eingeräumt,<br />

vom <strong>Miete</strong>r die Zustimmung zu einer höheren<br />

<strong>Miete</strong>, also zu einer Vertragsänderung, zu verlangen.<br />

4.1. DIE MIETERHÖHUNG ZUR<br />

ORTSÜBLICHEN VERGLEICHSMIETE<br />

Im Zentrum des <strong>Miete</strong>rhöhungsrechts und dieser<br />

Broschüre steht die ortsübliche Vergleichsmiete. <strong>Die</strong> ortsübliche<br />

Vergleichsmiete wird nach § 558 Absatz 2 BGB<br />

gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde<br />

oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum<br />

vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit<br />

und Lage innerhalb der letzten vier Jahre bezahlt werden.<br />

Der Vermieter kann vom <strong>Miete</strong>r unter bestimmten<br />

<strong>Die</strong> Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete spiegelt<br />

bei einer Wohnung die Preissteigerung wider, der jedes<br />

Produkt unterliegt. Angebot und Nachfrage sind auch<br />

hier die bestimmenden Kräfte. <strong>Die</strong> Veränderung tritt daher<br />

ein, ohne dass an der Wohnung selbst etwas verändert<br />

worden sein muss. Das Recht zur Erhöhung der <strong>Miete</strong><br />

auf die ortsübliche Vergleichsmiete setzt keine Modernisierung<br />

oder Veränderung der Betriebskosten voraus.<br />

Entscheidend ist allein, dass die vertraglich vereinbarte<br />

<strong>Miete</strong> geringer ist als die ortsübliche Vergleichsmiete.<br />

Der Mietspiegel trifft keine Aussage zum Mietwert einer<br />

bestimmten Wohnung. Es handelt sich bei ihm vielmehr<br />

um eine typisierende Aufstellung von Merkmalen wie der<br />

Wohnlage, dem Alter, der Größe und der Ausstattung<br />

der Wohnungen. Für eine nach den vorgesehenen Kategorien<br />

eingruppierte Wohnung weist der Mietspiegel<br />

dann die durchschnittliche <strong>Miete</strong> und die dem Mietspiegel<br />

zugrundeliegende Mietspanne mit Unterwert und<br />

Oberwert für eine so klassifizierte Wohnung aus. <strong>Die</strong><br />

in einem Mietspiegel angegebenen Spannen werden<br />

regelmäßig durch eine Hilfe zur Spanneneinordnung ergänzt.<br />

Dabei handelt es sich um einen Kriterien katalog,<br />

nach dem ein Haus und eine Wohnung als besser<br />

oder schlechter als der Mittelwert beurteilt werden. Der<br />

höchste Spannenwert entspricht einer Wohnung für die<br />

nur die positiven Merkmale zutreffen und umgekehrt.<br />

Beim Berliner Mietspiegel ist dies die „Orientierungshilfe<br />

zur Spanneneinordnung“. Sie enthält wohnwertmindernde<br />

und wohnwerterhöhende Kriterien. Überwiegen<br />

die wohnwertmindernden Merkmale, führt das zu einer<br />

geringeren ortsüblichen Vergleichsmiete. Überwiegen<br />

hingegen die wohnwerterhöhenden Merkmale, führt<br />

das zu einer höheren ortsüblichen Vergleichsmiete. Auf<br />

diese Weise können die Wohnung, das Haus und das<br />

6<br />

<strong>FORTUNA</strong> | <strong>Miete</strong>nbroschüre


Wohnumfeld so bewertet werden, dass sich daraus die<br />

ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung ergibt.<br />

Der Berliner Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel<br />

nach § 558 d BGB. Um einen qualifizierten Mietspiegel<br />

handelt es sich, wenn er nach wissenschaftlichen<br />

Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet und von den<br />

Interessenvertretern der Vermieter oder der <strong>Miete</strong>r und<br />

der Gemeinde anerkannt wird. Bei einem qualifizierten<br />

Mietspiegel wird im Rechtsstreit um die <strong>Miete</strong>rhöhung<br />

seitens des Gerichts vermutet, dass die darin genannten<br />

Mietpreisspannen zutreffen.<br />

4.1.1. DER BERLINER MIETSPIEGEL 2009<br />

Am 03.06.2009 wurde der Mietspiegel 2009 durch<br />

die Senatorin für Stadtentwicklung im Rahmen einer<br />

Pressekonferenz vorgestellt. Seitdem können <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen<br />

damit begründet werden.<br />

Der Mietspiegel enthält Aussagen über die ortsüblichen<br />

Vergleichsmieten in Berlin. Relevant ist er für über<br />

1,2 Millionen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern<br />

mit Ausnahme des Sozialen Wohnungsbaus. Der Mietspiegel<br />

wurde nach anerkannten wissenschaftlichen<br />

Grundsätzen erstellt und ist als qualifizierter Mietspiegel<br />

anerkannt.<br />

Der Mietspiegel 2009 ist im Internet mit folgendem Link<br />

abrufbar:<br />

www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/<br />

<strong>Die</strong> Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat zusätzlich<br />

ein Berechnungsprogramm auf ihren Internet seiten<br />

zur Verfügung gestellt. Mittels dieses Mietspiegel-<br />

Abfrageservices können Sie für eine konkrete Wohnung<br />

die ortsübliche Vergleichsmiete einschließlich Wohnlagezuordnung<br />

ermitteln. Sie finden den Abfrage service<br />

mit folgendem Link:<br />

www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/<br />

Dabei wird nach Eingabe der Adresse, des Jahrs der<br />

Bezugsfertigkeit (bei den Plattenbauten der <strong>FORTUNA</strong><br />

1973 bis 1990 mit Wendewohnungen) sowie der<br />

Wohnungsgröße der Mietspiegelmittelwert sowie die<br />

untere und obere Spanne angezeigt. Weiterhin können<br />

zutreffende den Wohnwert erhöhende bzw. den<br />

Wohnwert mindernde Merkmale in ein Schema (Merkmalgruppen<br />

der Orientierungshilfe) eingetragen sowie<br />

zutreffende Sondermerkmale angegeben werden. Am<br />

Ende wird für diesen Wohnungstyp die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

berechnet, die sich bei Anwendung der<br />

Orientierungshilfe ergibt.<br />

Parallel dazu wurde der Mietspiegel 2009 im am<br />

24.06.2009 ausgegebenen Amtsblatt für Berlin<br />

(59. Jahrgang Nr. 27) abgedruckt und erschien wie üblich<br />

als Beilage in den Berliner Tageszeitungen.<br />

<strong>Die</strong> ortsüblichen Vergleichsmieten werden im Berliner<br />

Mietspiegel nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit<br />

und Lage der Wohnungen differenziert dargestellt.<br />

<strong>Die</strong> Wohnlagen werden wie üblich als einfache, mittlere<br />

und gute Wohnlage dargestellt. Der Berliner Mietspiegel<br />

2009 enthält eine Wohnlagekarte, die einen Überblick<br />

über die Verteilung der Wohnlagen im gesamten<br />

Stadtgebiet gibt. <strong>Die</strong>se Wohnlagekarte soll <strong>Miete</strong>rn und<br />

Vermietern eine erste Orientierung der Wohnlageverteilung<br />

in der Stadt geben. <strong>Die</strong> genaue Wohnlageeinstufung<br />

ist aus dem mit dem Amtsblatt zu veröffentlichenden<br />

Straßenverzeichnis ablesbar oder mit Hilfe des Abfrageservices<br />

im Internet ermittelbar. <strong>Die</strong> Wohnlagen der<br />

Bestände der <strong>FORTUNA</strong> finden Sie als Anlage in dieser<br />

Broschüre.<br />

Neben den in der Mietspiegeltabelle enthaltenen Mittelwerten<br />

werden in den Feldern jeweils untere und obere<br />

Spannenwerte ausgewiesen. Sie zeigen, in welchem<br />

Spektrum (Spanne) sich die üblicherweise gezahlten<br />

<strong>Miete</strong>n für die im jeweiligen Mietspiegelfeld berücksichtigten<br />

Wohnungen bewegen. <strong>Die</strong> Spannen stellen<br />

sicher, dass nur die für Berlin üblicherweise gezahlten<br />

<strong>Miete</strong>n abgebildet werden. <strong>Die</strong> Breite der ausgewiesenen<br />

Mietdaten bewegt sich zwischen 2/3 und 3/4<br />

der ermittelten Miethöhen, je nach Breite des vorgefundenen<br />

<strong>Miete</strong>nspektrums im jeweiligen Mietspiegelfeld.<br />

Zur genauen Bestimmung der ortsüblichen Miethöhe einer<br />

speziellen Wohnung muss eine Einordnung innerhalb<br />

dieser Spanne erfolgen. Dazu gibt es eine sogenannte<br />

„Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung“, mit der<br />

die Ausstattung einer konkreten Wohnung bewertet werden<br />

kann. Minderausgestattete Wohnungen liegen am<br />

unteren Ende und hochwertige Wohnungen am oberen<br />

Ende der Spanne. Bei Vorliegen eines qualifizierten<br />

Mietspiegels geht das Gesetz davon aus, dass die<br />

in ihm enthaltenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

wiedergeben (§ 558 d Abs. 3 BGB). Sowohl<br />

<strong>Miete</strong>r als auch Vermieter können diesen Mietspiegel<br />

für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete nutzen.<br />

Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH,<br />

Urteil vom 20. April 2005 VIII ZR 110/04) wurde<br />

auch die Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung<br />

als Schätzgrundlage für die genauere Bestimmung der<br />

ortsüblichen Vergleichsmiete anerkannt. Bei eventuellen<br />

Streitigkeiten, die nicht außergerichtlich beigelegt werden<br />

können, gehen die Gerichte daher davon aus, dass<br />

der Mietspiegel die richtige ortsübliche <strong>Miete</strong> wiedergibt.<br />

Nach § 558 c BGB sollen Mietspiegel im Abstand von<br />

2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Der<br />

nächste Mietspiegel in Berlin nach dem aus dem Jahr<br />

2009 wird also turnusmäßig spätestens zum Juli 2011<br />

herauskommen.<br />

<strong>Miete</strong>nbroschüre | <strong>FORTUNA</strong><br />

7


ANHANG 4. DIE MIETERHÖHUNG<br />

4.1.2. DAS MIETERHÖHUNGSVERLANGEN<br />

Nach § 558 BGB kann der Vermieter vom <strong>Miete</strong>r die<br />

Zustimmung zu einer Erhöhung der <strong>Miete</strong> bis zur ortsüblichen<br />

Vergleichsmiete verlangen. Stimmt der <strong>Miete</strong>r<br />

nicht zu, kann der Vermieter den <strong>Miete</strong>r auf Erteilung<br />

der Zustimmung verklagen. <strong>Die</strong> Zustimmung wird dann<br />

durch das gerichtliche Urteil ersetzt. Der Vermieter hat<br />

also kein Recht auf eine einseitige <strong>Miete</strong>rhöhungserklärung<br />

wie z.B. im sozialen Wohnungsbau oder bei<br />

erhöhten Betriebskosten. <strong>Die</strong>se inhaltliche Vorgabe bestimmt<br />

auch das Verfahren.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Miete</strong> muss gemäß § 558 Absatz 1 BGB in dem<br />

Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit<br />

15 Monaten unverändert sein. Soll die <strong>Miete</strong>rhöhung<br />

also beispielsweise zum 01.10.2010 eintreten, muss<br />

die <strong>Miete</strong> seit dem 01.07.2009 unverändert sein.<br />

Desweiteren darf das <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen nach<br />

der genannten Vorschrift frühestens ein Jahr nach der<br />

letzten <strong>Miete</strong>rhöhung geltend gemacht werden. Wurde<br />

die <strong>Miete</strong> im vorgenannten Beispiel also letztmalig zum<br />

01.07.2009 erhöht, so darf ein neues <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen<br />

frühestens am 01.07.2010 zugehen.<br />

Schließlich muss die sogenannte Kappungsgrenze aus<br />

§ 558 Absatz 3 BGB beachtet werden. Danach darf<br />

sich die <strong>Miete</strong> innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen<br />

wegen der Betriebskosten oder aufgrund einer Modernisierung<br />

abgesehen, nicht um mehr als 20% erhöhen.<br />

4.1.3. FORM UND BEGRÜNDUNG DES<br />

MIETERHÖHUNGSVERLANGENS<br />

<strong>Die</strong> Anforderungen an die Form und die Begründung<br />

sind in § 558 a BGB geregelt.<br />

Der Anspruch auf Zustimmung zu einer <strong>Miete</strong>rhöhung ist<br />

dem <strong>Miete</strong>r gegenüber in Textform geltend zu machen.<br />

<strong>Die</strong>se ist in § 126 b BGB geregelt. Es reicht danach ein<br />

Schriftstück in maschineller Form, d.h. ohne eigenhändige<br />

Unterschrift.<br />

Das <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen ist zu begründen. In der<br />

Begründung müssen sämtliche Voraussetzungen für die<br />

Rechtmäßigkeit des Erhöhungsverlangens dargelegt<br />

werden. <strong>Die</strong> beste Möglichkeit ist in der Regel die Bezugnahme<br />

auf den qualifizierten Berliner Mietspiegel.<br />

<strong>Die</strong>se Art der Begründung ist sicher und kostengünstig.<br />

Sie ist für den <strong>Miete</strong>r auch leicht nachvollziehbar.<br />

<strong>Die</strong> Zustimmung des <strong>Miete</strong>rs ist eine formfreie einseitige<br />

empfangsbedürftige Willenserklärung. Mit ihr wird das<br />

vom Vermieter ausgesprochene Angebot zur Änderung<br />

des Mietvertrages angenommen. <strong>Die</strong> Zahlung der erhöhten<br />

<strong>Miete</strong> reicht dafür nicht, auch nicht die Zustimmung<br />

unter Vorbehalt. <strong>Die</strong> <strong>FORTUNA</strong> besteht daher aus<br />

Gründen der Rechtssicherheit auf einer ausdrücklichen<br />

Zustimmung, damit die Klagefrist (siehe unten) nicht versäumt<br />

wird.<br />

Stimmt der <strong>Miete</strong>r dem <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen nicht<br />

zu, so muss der Vermieter ihn auf Zustimmung verklagen,<br />

wenn er die höhere <strong>Miete</strong> sicher erzielen möchte. <strong>Die</strong>s<br />

kann er gemäß § 558 b Absatz 2 BGB ab dem zweiten<br />

Monat nach Zugang des <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangens<br />

machen. Er muss es bis zum Ablauf des fünften Monates<br />

nach Zugang des <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangens tun.<br />

Oft wird es Meinungsverschiedenheiten nicht über die<br />

grundsätzliche Frage der <strong>Miete</strong>rhöhung, sondern darüber<br />

geben, in welcher Höhe eine eigentlich unstreitige<br />

<strong>Miete</strong>rhöhung geltend gemacht werden kann. Auch<br />

in diesem Fall muss der Vermieter den Klageweg beschreiten,<br />

wenn der <strong>Miete</strong>r gar nicht oder nur zum Teil<br />

zustimmt. Er kann sich mit dem <strong>Miete</strong>r aber auch über<br />

die Frage der Höhe <strong>Miete</strong>rhöhung einigen und einen<br />

Vergleich abschließen.<br />

4.1.5. DIE MIETERHÖHUNGSKLAGE<br />

Wenn der <strong>Miete</strong>r dem <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen nicht<br />

zustimmt, muss der Vermieter seinen Anspruch auf<br />

Zustimmung zur <strong>Miete</strong>rhöhung gerichtlich geltend machen.<br />

Er muss den <strong>Miete</strong>r auf Zustimmung zur Erhöhung<br />

der <strong>Miete</strong> auf einen bestimmten Betrag ab einem bestimmten<br />

Zeitpunkt verklagen. Falls der <strong>Miete</strong>r einem Teil<br />

der <strong>Miete</strong>rhöhung bereits außergerichtlich zugestimmt<br />

hat, ist Streitgegenstand nur noch der ungeklärte Rest.<br />

Mit dem Urteil wird dann die Zustimmung durch das<br />

Gericht ersetzt. Das Urteil ersetzt die verweigerte Zustimmung<br />

des <strong>Miete</strong>rs und hat damit unmittelbar vertragsgestaltende<br />

Wirkung.<br />

Zuständig für die <strong>Miete</strong>rhöhungsklage ist das Amtsgericht,<br />

in dessen Bereich die Wohnung liegt, auf die sich<br />

die <strong>Miete</strong>rhöhungsklage bezieht.<br />

4.1.4. DIE ZUSTIMMUNG ZUR MIETERHÖHUNG<br />

Wenn und soweit der <strong>Miete</strong>r der <strong>Miete</strong>rhöhung zustimmt,<br />

schuldet er gemäß § 558 b Absatz 1 BGB die<br />

erhöhte <strong>Miete</strong> mit Beginn des dritten Kalendermonats<br />

nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Verlangt<br />

der Vermieter beispielsweise im Laufe des Juli 2010 die<br />

Zustimmung zu einer <strong>Miete</strong>rhöhung und stimmt der <strong>Miete</strong>r<br />

dem bis September zu, so ist die erhöhte <strong>Miete</strong> ab<br />

Oktober 2010 zu zahlen.<br />

8<br />

<strong>FORTUNA</strong> | <strong>Miete</strong>nbroschüre


4.2. DIE ERHÖHUNG DER BETRIEBSKOSTEN­<br />

VORAUSZAHLUNGEN<br />

Betriebskosten sinken (eher selten!) oder steigen (in der<br />

Regel!), sie entfallen (die Reinigungskosten entfallen<br />

nach der Schließung der Müllabwurfschächte) oder<br />

sie entstehen neu (die Wartung neu installierter Rauchmelder).<br />

Das Mietrecht darf diese Veränderungen nicht<br />

übergehen, es muss sie berücksichtigen und den Mietvertragsparteien<br />

auch insoweit eine Anpassung des<br />

Mietvertrages ermöglichen. <strong>Die</strong> wichtigsten Gründe für<br />

die Steigerung der Betriebskostenvorauszahlungen waren<br />

in den vergangenen Jahren Erhöhungen der Energiekosten,<br />

der Grund- und der Umsatzsteuer sowie der<br />

Gebühren für Wasser und Müll, also alles Faktoren, die<br />

außerhalb des Einflussbereiches der <strong>FORTUNA</strong> liegen.<br />

Für die bei der <strong>FORTUNA</strong> üblichen Betriebskostenvorauszahlungen<br />

gilt § 560 Absatz 4 BGB. Danach kann jede<br />

Vertragspartei nach einer Abrechnung durch eine schriftliche<br />

Erklärung eine Anpassung der Vorauszahlungen<br />

auf eine angemessene Höhe vornehmen. In der Regel<br />

erfolgt dies durch die <strong>FORTUNA</strong> im Zusammenhang mit<br />

der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Nach dieser<br />

werden Ihre zukünftigen Betriebskostenvorauszahlungen<br />

entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anhand des<br />

Abrechnungsergebnisses und der zu erwartenden Kostenentwicklung<br />

angepasst. Wenn Sie den Eindruck haben,<br />

Ihre Vorauszahlungen seien zu gering, können Sie<br />

auch innerhalb des Jahres jederzeit eine Erhöhung mit<br />

der <strong>FORTUNA</strong> vereinbaren.<br />

Trotz unserer beständigen Bemühungen, die Betriebskosten<br />

gering zu halten, wird es auch zukünftig zu regelmäßigen<br />

Erhöhungen kommen. Steigende Steuern und<br />

Gebühren sowie Energie- und Wasserkosten werden<br />

auch in den kommenden Jahren zu höheren Belastungen<br />

der <strong>Miete</strong>r führen. <strong>Die</strong> daraus resultierenden Betriebskostennachzahlungen<br />

und Steigerungen der monatlichen<br />

Vorauszahlungen sind unvermeidlich, führen aber zu<br />

keinem Vorteil bei der <strong>FORTUNA</strong>.<br />

5. DIE MIETZAHLUNG<br />

5.1. FÄLLIGKEIT DER MIETZAHLUNG<br />

Schon vor der Mietrechtsreform 2001 war es üblich, in<br />

Mietverträgen zu bestimmen, dass die <strong>Miete</strong> monatlich<br />

im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag an den<br />

Vermieter zu zahlen war. Auch bei der <strong>FORTUNA</strong> war<br />

und ist es so. Jetzt ist dies in § 556 b BGB ausdrücklich<br />

geregelt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Miete</strong> muss danach bis zum dritten Werktag eines<br />

jeden Monats bei der <strong>FORTUNA</strong> eingegangen sein. Ist<br />

der 1. eines Monats zum Beispiel ein Montag, so muss<br />

die <strong>Miete</strong> bis zum Mittwoch bei der <strong>FORTUNA</strong> eingegangen<br />

sein. Samstage, Sonntage und gesetzliche<br />

Feiertagen gehören nicht zu den Werktagen im Sinne<br />

dieser Vorschrift.<br />

5.2. DIE RECHTZEITIGKEIT<br />

Leistungsort für die Zahlung der <strong>Miete</strong> ist gemäß den<br />

§§269 Absatz 1, 270 BGB eigentlich der Wohnsitz<br />

des <strong>Miete</strong>rs. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung<br />

käme es daher auf die Absendung des Geldes durch den<br />

<strong>Miete</strong>r an, also z.B. dessen Überweisungsauftrag. <strong>Die</strong>s<br />

ist jedoch für die Vermieter aufgrund der Banklaufzeiten<br />

unkalkulierbar. In den meisten Mietverträgen, auch bei<br />

der <strong>FORTUNA</strong>, vereinbaren die Vertragsparteien daher,<br />

dass es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Eingang<br />

des Geldes auf dem Vermieterkonto ankommt.<br />

5.3. DER VERZUG<br />

Zahlt der <strong>Miete</strong>r die <strong>Miete</strong> nicht pünktlich, kommt er mit<br />

der Mietzahlung in Verzug. An den Verzug knüpfen eine<br />

Reihe von Rechtsfolgen an, so die Verzinsungspflicht<br />

oder das Recht des Vermieters, den Mietvertrag ab einer<br />

bestimmten Höhe des Zahlungsrückstandes zu kündigen.<br />

Der Verzug tritt bei der Mietzahlung ohne eine<br />

gesonderte Mahnung ein, da der Leistungszeitpunkt gemäß<br />

§ 556 b Absatz 1 BGB kalendermäßig bestimmt<br />

ist. <strong>Die</strong>s ergibt sich aus § 286 Absatz 2 Nummer 1<br />

BGB.<br />

Trotzdem bekommen Sie von der <strong>FORTUNA</strong> natürlich<br />

eine Mahnung, bevor weitere Schritte unternommen<br />

werden. Es ist wichtig, dass Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten<br />

mit uns in Verbindung setzen. In vielen<br />

Fällen ist es möglich, für das Problem eine gemeinsame<br />

Lösung zu finden und das Mietverhältnis vor der Kündigung<br />

zu bewahren.<br />

Grundsätzlich setzt der Verzug gemäß § 286 Absatz 4<br />

BGB Verschulden voraus. <strong>Die</strong>ses wird bei Mietschulden<br />

in aller Regel vorliegen. Von Rechts wegen wird es vermutet.<br />

Krankheit oder der Verlust des Arbeitsplatzes sind<br />

rechtlich keine Entschuldigung, die <strong>Miete</strong> nicht zu zahlen,<br />

da in diesen Fällen Kranken- oder Arbeitslosengeld<br />

gezahlt werden. Häufig kann es aber in diesen Fällen<br />

zu Verzögerungen kommen. Sie sollten sich daher wie<br />

angeboten immer mit uns in Verbindung setzen.<br />

Probleme kann es auch bei streitigen <strong>Miete</strong>rhöhungen<br />

oder Mietminderungen geben. Auch in diesen Fällen<br />

bietet es sich an, miteinander im Gespräch eine gemeinsame<br />

Lösung zu finden.<br />

<strong>Miete</strong>nbroschüre | <strong>FORTUNA</strong><br />

9


6.1. MIETSPIEGELZUORDNUNG DES <strong>FORTUNA</strong>-BESTANDES<br />

Der folgenden Tabelle können Sie die offizielle Wohnlage Ihrer Wohnung im Sinne des Mietspiegels 2009<br />

entnehmen. <strong>Die</strong> meisten Wohnungen der Fortuna liegen in mittleren Lagen. Einige Bestände sind zum Zeitpunkt<br />

Oktober 2010 noch in einfachen Lagen gelegen.<br />

Anschrift<br />

Wohnlage<br />

Anschrift<br />

Wohnlage<br />

6. ANHANG<br />

Joachimsthaler Str. 4-10<br />

Biesenthaler Str. 10-14<br />

Biesenthaler Str. 2-8<br />

Landsberger Allee 291-293<br />

Landsberger Allee 295-299<br />

mittel<br />

mittel<br />

mittel<br />

einfach<br />

einfach<br />

Lea-Grundig-Str. 44-46<br />

Lea-Grundig-Str. 48-52<br />

Schwarzburger Str. 21-23<br />

Schwarzburger Str. 12-16<br />

Sitzendorfer Str. 12-14<br />

mittel<br />

mittel<br />

einfach<br />

einfach<br />

mittel<br />

Landsberger Allee 301-303<br />

einfach<br />

Sitzendorfer Str. 8-10<br />

mittel<br />

Märkische Allee 130-136<br />

mittel<br />

Sitzendorfer Str. 1-3<br />

einfach<br />

Märkische Allee 124-128<br />

mittel<br />

Schwarzburger Str. 15-19<br />

einfach<br />

Ludwig-Renn-Str. 2-8<br />

mittel<br />

Blumberger Damm 303-307<br />

einfach<br />

Ludwig-Renn-Str. 10-14<br />

mittel<br />

Blumberger Damm 299-301<br />

einfach<br />

Ludwig-Renn-Str. 16-20<br />

mittel<br />

Mehrower Allee 79-85<br />

mittel<br />

Ludwig-Renn-Str. 22-26<br />

mittel<br />

Mehrower Allee 87-91<br />

mittel<br />

Karl-Holtz-Str. 21-27<br />

mittel<br />

Mehrower Allee 93-97<br />

mittel<br />

Karl-Holtz-Str. 15-19<br />

mittel<br />

Blumberger Damm 285-291<br />

mittel<br />

Karl-Holtz-Str. 7-13<br />

mittel<br />

Blumberger Damm 293-297<br />

mittel<br />

Karl-Holtz-Str. 1-5<br />

mittel<br />

Schwarzburger Str. 9-13<br />

mittel<br />

Lea-Grundig-Str. 60-64<br />

mittel<br />

Schwarzburger Str. 1-7<br />

mittel<br />

Lea-Grundig-Str. 54-58<br />

mittel<br />

Wuhletalstr. 92-96<br />

mittel<br />

Lea-Grundig-Str. 67-71<br />

mittel<br />

Wuhletalstr. 98-102<br />

mittel<br />

Lea-Grundig-Str. 73-77<br />

mittel<br />

Wuhletalstr. 104-108<br />

mittel<br />

Lea-Grundig-Str. 55-59<br />

mittel<br />

Wuhletalstr. 110-114<br />

mittel<br />

Lea-Grundig-Str. 51-53<br />

mittel<br />

Sitzendorfer Str. 2-6<br />

mittel<br />

Lea-Grundig-Str. 79-83<br />

mittel<br />

Blumberger Damm 309-313<br />

mittel<br />

Lea-Grundig-Str. 61-65<br />

mittel<br />

Blumberger Damm 315-319<br />

mittel<br />

Lea-Grundig-Str. 45-49<br />

mittel<br />

Wuhletalstr. 124-128<br />

mittel<br />

Mehrower Allee 54-56<br />

mittel<br />

Wuhletalstr. 116-122<br />

mittel<br />

Arendsweg 11-17<br />

mittel<br />

Karl-Holtz-Str. 29-35<br />

mittel<br />

Rudolf-Leonhard-Str. 5-7<br />

mittel<br />

Charlotten Str. 46-50<br />

mittel<br />

Rudolf-Leonhard-Str. 1-3<br />

mittel<br />

Rotraudstr. 38<br />

mittel<br />

Mehrower Allee 58-60<br />

mittel<br />

Am Schmeding 10-14<br />

mittel<br />

Lea-Grundig-Str. 36-38<br />

mittel<br />

Kaiserkronenweg 1-52<br />

mittel<br />

Lea-Grundig-Str. 40-42<br />

mittel<br />

Hornetweg 5-7<br />

mittel<br />

10<br />

<strong>FORTUNA</strong> | <strong>Miete</strong>nbroschüre


9.2 Berliner Mietspiegeltabelle 2009 (Neubau)<br />

ner Mietspiegeltabelle 2009<br />

liner Mietspiegeltabelle 2009 (Altbau)<br />

Ortsübliche Vergleichsmieten (Stichtag 01.10.2008) · Netto-Kaltmiete in Euro je Quadratmeter monatlich<br />

tsübliche Vergleichsmieten 6.2. (Stichtag BERLINER 01.10.2008) MIETSPIEGELTABELLE · Netto-Kaltmiete 2009 in Euro je Quadratmeter monatlich<br />

Bezugsfertig<br />

1991 -<br />

31.12.2007<br />

1950 - 1955 1956 - 1964 1965 - 1972 1973 - 1983 1984 -1990 1973 - 1990<br />

West a West a Ost a<br />

Bezugsfertig bis 1918 1919 - 1949<br />

ohne Wendewohnungen<br />

mit Wendewohnungen<br />

Ausstattung<br />

mit SH,<br />

Bad<br />

und IWC<br />

mit SH,<br />

Bad<br />

und IWC<br />

mit SH,<br />

Bad<br />

und IWC<br />

mit SH,<br />

Bad<br />

und IWC<br />

mit SH,<br />

Bad<br />

und IWC<br />

mit SH,<br />

Bad<br />

und IWC<br />

mit SH,<br />

Bad<br />

und IWC<br />

Wohnfläche<br />

Ausstattung mit Sammelheizung mit SH, mit SH mit SH,<br />

(SH) oder Bad, mit Bad oder Bad, Bad<br />

WC in der Wohnung und IWC mit IWC und IWC<br />

(IWC)<br />

Wohnfläche<br />

Wohnlage<br />

Spalte<br />

5 6 7 8 9 10 11<br />

4<br />

Zeile<br />

Spalte<br />

Wohnlage 1 2 3<br />

Zeile<br />

A einfach<br />

5,58*<br />

4,43 - 6,01<br />

4,51*<br />

3,94 - 5,46<br />

5,08<br />

3,79 - 6,34<br />

4,94<br />

4,30 - 6,25<br />

5,07 5,40<br />

einfach A<br />

3,11 - 6,93 4,80 - 6,29<br />

bis<br />

5,15* 5,70<br />

bis<br />

unter<br />

B mittel<br />

unter mittel B<br />

40 m 2<br />

6,11<br />

5,06 - 6,66<br />

4,96*<br />

4,50 - 6,07<br />

5,14<br />

3,97 - 6,50<br />

4,64<br />

4,12 - 5,53<br />

3,16 - 6,70 4,53 - 6,36<br />

40 m 2 4,89* 3,56* 6,22*<br />

C gut<br />

5,55*<br />

4,73 - 6,37<br />

6,53**<br />

5,70 - 6,91<br />

5,88*<br />

4,89 - 6,69<br />

5,70*<br />

4,49 - 6,87<br />

gut C<br />

3,68 - 5,36 3,38 - 4,01 5,35 - 6,70<br />

D einfach<br />

6,41*<br />

5,90 - 6,80<br />

4,80<br />

4,23 - 5,24<br />

5,52**<br />

4,78 - 6,38<br />

4,29<br />

3,83 - 4,90<br />

4,72<br />

3,94 - 6,10<br />

4,73<br />

4,04 - 5,77<br />

3,51 4,54 3,21* 4,89<br />

einfach D<br />

3,14 - 4,30 3,12 - 6,03 2,98 - 3,44 4,27 - 5,80<br />

40 m 2<br />

40 m 2 3,21** 4,85 3,44** 4,81<br />

bis unter<br />

E mittel<br />

bis unter mittel E<br />

60 m 2<br />

7,03<br />

5,69 - 7,56<br />

5,04<br />

4,32 - 5,60<br />

5,97**<br />

4,84 - 7,02<br />

4,96<br />

4,38 - 5,28<br />

4,86<br />

4,19 - 5,60<br />

4,72<br />

4,27 - 5,41<br />

3,04 - 3,45 3,77 - 6,05 3,13 - 3,59 3,91 - 5,65<br />

60 m 2 2,85** 5,42 5,45<br />

F gut<br />

7,17*<br />

6,00 - 8,47<br />

4,97<br />

4,66 - 5,95<br />

6,80**<br />

5,81 - 7,50<br />

5,36<br />

4,65 - 6,40<br />

4,82<br />

4,14 - 5,49<br />

4,97<br />

4,45 - 5,71<br />

gut F<br />

2,61 - 3,10 4,85 - 6,06 4,59 - 6,49<br />

G einfach<br />

6,13<br />

4,98 - 7,18<br />

4,36<br />

3,87 - 4,69<br />

6,37*<br />

5,00 - 6,95<br />

5,38**<br />

4,25 - 6,96<br />

4,10<br />

3,91 - 4,43<br />

4,18<br />

3,61 - 5,34<br />

4,55<br />

4,15 - 5,27<br />

3,29* 4,60 3,17* 4,95<br />

einfach G<br />

1,82 - 4,38 3,65 - 6,00 3,00 - 3,46 4,19 - 5,62<br />

60 m 2<br />

60 m 2 3,40* 4,85 3,21* 4,70<br />

bis unter<br />

H mittel<br />

bis unter mittel H<br />

90 m 2<br />

6,87<br />

5,77 - 7,50<br />

4,51<br />

3,94 - 5,04<br />

5,80**<br />

5,40 - 5,92<br />

5,56*<br />

3,72 - 6,82<br />

4,62<br />

4,03 - 5,19<br />

4,51<br />

3,90 - 5,20<br />

5,02<br />

4,45 - 5,74<br />

2,99 - 4,20 3,78 - 6,00 2,91 - 3,48 4,07 - 5,40<br />

90 m 2 3,08* 5,08 3,12** 5,38<br />

I gut<br />

7,35<br />

5,80 - 9,00<br />

4,70<br />

4,32 - 5,15<br />

6,62*<br />

5,26 - 8,13<br />

7,44<br />

5,90 - 9,05<br />

5,49<br />

4,85 - 6,04<br />

4,70<br />

4,18 - 5,18<br />

4,98<br />

4,34 - 5,71<br />

gut I<br />

2,63 - 4,21 3,77 - 6,33 3,05 - 3,25 4,62 - 6,65<br />

J einfach<br />

5,96*<br />

4,35 - 7,15<br />

4,29<br />

3,57 - 5,07<br />

4,04*<br />

3,72 - 4,16<br />

4,83*<br />

2,89 - 5,51<br />

2,77** 4,46 4,55<br />

einfach J<br />

2,53 - 3,40 3,45 - 5,54 3,57 - 5,82<br />

90 m 2<br />

90 m 2 3,15* 4,53 4,81<br />

und<br />

K mittel<br />

und mittel K<br />

mehr<br />

6,54<br />

5,36 - 7,55<br />

4,32<br />

3,86 - 4,95<br />

7,04*<br />

4,65 - 8,00<br />

6,57<br />

5,85 - 7,80<br />

4,96*<br />

3,99 - 5,62<br />

5,12**<br />

3,29 - 6,38<br />

5,25*<br />

4,58 - 5,89<br />

2,92 - 3,61 3,71 - 5,50 4,40 - 5,34<br />

mehr<br />

L gut<br />

7,21<br />

5,02 - 9,00<br />

4,57*<br />

4,27 - 5,14<br />

7,46*<br />

6,53 - 8,35<br />

7,35*<br />

6,01 - 8,51<br />

6,50*<br />

5,23 - 8,17<br />

5,96**<br />

4,20 - 10,28<br />

4,80*<br />

3,83 - 5,94<br />

3,11 5,18 3,04** 5,00<br />

gut L<br />

2,85 - 3,53 4,24 - 6,57 2,81 - 3,27 4,40 - 6,00<br />

Bei Leerfeldern lag für eine verlässliche Aussage keine genügende Zahl von Mietwerten vor (unter 10 Miet werte). <strong>Die</strong> mit * und ** versehenen Daten haben wegen geringer Zahl erhobener Mietwerte nur bedingte Aussagekraft (* = 15 -29 Mietwerte, ** = 10 -14 Mietwerte).<br />

a<br />

<strong>Die</strong> Zuordnung West-<br />

Staakens basiert auf dem<br />

Gebietsstand 02.10.1990.<br />

Spalte 10 <strong>FORTUNA</strong> industrielle Plattenbauweise<br />

Bei Leerfeldern lag für eine verlässliche Aussage keine genügende Zahl von Mietwerten vor (unter 10 Mietwerte).<br />

<strong>Die</strong> mit * und ** versehenen Daten haben wegen geringer Zahl erhobener Mietwerte nur bedingte<br />

Aussagekraft (* = 15 - 29 Mietwerte, ** = 10 - 14 Mietwerte).<br />

Bei Leerfeldern lag für eine verlässliche Aussage keine genügende Zahl von Mietwerten vor (unter 10 Mietwerte).<br />

<strong>Die</strong> mit * und ** versehenen Daten haben wegen geringer Zahl erhobener Mietwerte nur bedingte<br />

Aussagekraft (* = 15 - 29 Mietwerte, ** = 10 - 14 Mietwerte).<br />

<strong>Miete</strong>nbroschüre | <strong>FORTUNA</strong><br />

Spalte 11 <strong>FORTUNA</strong> Neubau nach <strong>Die</strong> 1990 Zuordnung der<br />

Für Neubauwohnungen (bezugsfertig 1950 bis 1955) Für Neubauwohnungen (bezugsfertig 1956 bis 1964) Bezirke basiert auf dem<br />

mit Sammelheizung oder mit Bad und mit WC in der mit Sammelheizung oder mit Bad und mit WC in der Gebietsstand 31.12.2000<br />

Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmie- Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmie­ vor der Gebietsreform<br />

te je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 1,27 Euro te je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 0,98 Euro (siehe Erläuterung unter<br />

unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 5. unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 6. Nr. 3).<br />

11<br />

Für Altbauwohnungen (bezugsfertig bis 1918) Für Altbauwohnungen (bezugsfertig 1919 bis 1949)<br />

ohne Sammelheizung, ohne Bad, mit WC in der ohne Sammelheizung, ohne Bad, mit WC in der<br />

Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmie- Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 0,33 Euro te je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 0,37 Euro<br />

unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 1. unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 3.<br />

12<br />

11


<strong>FORTUNA</strong><br />

<strong>Wohnungsunternehmen</strong> <strong>eG</strong><br />

Rhinstraße 42<br />

12681 Berlin<br />

(Friedrichsfelde Ost)<br />

Telefon: 0 30 /9 36 43-0<br />

Telefax: 0 30/93646-203<br />

www.fortuna-eg.de<br />

EUROPÄISCHE<br />

UNION

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