Die Miete - FORTUNA Wohnungsunternehmen eG
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<strong>Die</strong> <strong>Miete</strong> – eine<br />
Informationsbroschüre
ANHANG<br />
EINLEITUNG<br />
Gemäß § 535 Absatz 2 BGB ist der <strong>Miete</strong>r verpflichtet, als Gegenleistung für die Überlassung der Mieträume dem<br />
Vermieter die vereinbarte <strong>Miete</strong> zu entrichten. <strong>Die</strong> Mietzahlung ist die Hauptverpflichtung des <strong>Miete</strong>rs. Ohne die<br />
<strong>Miete</strong> kann der Vermieter seine Gebäude nicht verwalten und instandhalten und die Darlehen für ihre Errichtung nicht<br />
bezahlen. Sie steht daher im wirtschaftlichen Brennpunkt aller seiner Aktivitäten.<br />
<strong>Die</strong> Höhe der <strong>Miete</strong> können Vermieter und <strong>Miete</strong>r grundsätzlich frei vereinbaren. <strong>Die</strong> Grenzen ergeben sich aus<br />
der ortsüblichen Vergleichsmiete des Berliner Mietspiegels, an der sich die <strong>Miete</strong> zu orientieren hat. Zusätzlich<br />
zur Nettokaltmiete sind Nebenkosten in Form von abrechenbaren Vorauszahlungen zu entrichten (§ 556 BGB).<br />
<strong>Miete</strong>rhöhungen sind möglich im Falle von Modernisierungen, nach einer Betriebskostenabrechnung oder bis zur<br />
ortsüblichen Vergleichsmiete.<br />
Im Zusammenhang mit diesen Themen, insbesondere mit den Möglichkeiten zur <strong>Miete</strong>rhöhung, treten immer wieder<br />
vielfältige Probleme auf. Auf diese wollen wir in dieser Broschüre näher eingehen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf<br />
dem Berliner Mietspiegel.<br />
Ihre <strong>FORTUNA</strong><br />
Der Vorstand<br />
Impressum<br />
<strong>FORTUNA</strong><br />
<strong>Wohnungsunternehmen</strong> <strong>eG</strong><br />
Rhinstraße 42<br />
12681 Berlin<br />
(Friedrichsfelde Ost)<br />
www.fortuna-eg.de<br />
<strong>Miete</strong>nbroschüre<br />
1. Ausgabe 2010<br />
Stand: 1. September 2010<br />
Verantwortlich:<br />
Frank Miller (Vorstand)<br />
Peter Schümann (Vorstand)<br />
Layout & Gestaltung<br />
LAYON GmbH<br />
Immanuelkirchstraße 3–4<br />
10405 Berlin<br />
www.layon.de<br />
<strong>FORTUNA</strong> | <strong>Miete</strong>nbroschüre
INHALT<br />
1. DIE MIETEN BEI DER <strong>FORTUNA</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
1.1. GUTE WOHNUNGSVERSORGUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
1.2. SICHERE WOHNUNGSVERSORGUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
1.3. SOZIALVERANTWORTBARE WOHNUNGSVERSORGUNG . . . . . . . . . . . 4<br />
2. DIE MIETE - EIN ÜBERBLICK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
3. DIE HÖHE DER MIETEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
4. DIE MIETERHÖHUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
4.1 DIE MIETERHÖHUNG BIS ZUR ORTSÜBLICHEN VERGLEICHSMIETE . . . . . . . . 6<br />
4.1.1. Der Berliner Mietspiegel 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
4.1.2. Das <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
4.1.3. Form und Begründung des <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
4.1.4. <strong>Die</strong> Zustimmung zur <strong>Miete</strong>rhöhung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
4.1.5. Der <strong>Miete</strong>rhöhungsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
4.2. DIE ERHÖHUNG DER BETRIEBSKOSTEN-VORAUSZAHLUNGEN . . . . . . . . . 9<br />
5. DIE MIETZAHLUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
5.1. DIE FÄLLIGKEIT DER MIETZAHLUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
5.2. DIE RECHTZEITIGKEIT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
5.3. DER VERZUG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
6. ANHANG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
6.1. MIETSPIEGELZUORDNUNG DES <strong>FORTUNA</strong>-BESTANDES . . . . . . . . . . . . 10<br />
6.2. BERLINER MITESPIEGEL 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
<strong>Miete</strong>nbroschüre | <strong>FORTUNA</strong>
ANHANG 1. DIE MIETE BEI DER <strong>FORTUNA</strong><br />
1. DIE MIETEN BEI<br />
DER <strong>FORTUNA</strong><br />
<strong>Die</strong> <strong>Miete</strong>n bei der <strong>FORTUNA</strong> sind das Ergebnis eines<br />
Prozesses, bei dem rechtliche, wirtschaftliche und soziale<br />
Belange berücksichtigt und gegeneinander abgewogen<br />
werden. <strong>Die</strong>ser Prozess ist nicht beliebig, sondern<br />
orientiert sich am Zweck unserer Genossenschaft.<br />
Nach § 2 Absatz 1 der Satzung ist dies die Förderung<br />
der Mitglieder der Genossenschaft durch eine gute, sichere<br />
und sozialverantwortbare Wohnungsversorgung.<br />
Im Mittelpunkt stehen also die Bewirtschaftung der Wohnungsbestände<br />
und ihre entgeltliche Vermietung an die<br />
Mitglieder der Genossenschaft. Alle anderen Handlungen,<br />
auch die <strong>Miete</strong>npolitik, müssen sich an diesen<br />
Zwecken orientieren.<br />
1.1. GUTE WOHNUNGSVERSORGUNG<br />
„Gut“ bedeutet in diesem Zusammenhang zweierlei:<br />
Zum einen qualitativ gut. Sie wohnen bei der <strong>FORTUNA</strong><br />
in Häusern und Wohnungen, die von der Erscheinung,<br />
der Bauqualität und der Ausstattung keinen Vergleich<br />
zu scheuen brauchen. <strong>Die</strong>s erfordert auch zukünftig<br />
umfangreiche Investitionen, die nur aus den <strong>Miete</strong>n<br />
refinanziert werden können. Zum anderen bedeutet<br />
„gut“ auch professionell. <strong>Die</strong> <strong>FORTUNA</strong> ist kein gemeinnütziger<br />
Verein, in dem die anfallenden Aufgaben<br />
von ehrenamtlichen Mitarbeitern in ihrer Freizeit erledigt<br />
werden. Der Vorstand ist vielmehr verpflichtet, ein<br />
qualifiziertes Immobilienmanagement zu organisieren.<br />
<strong>Die</strong>s erfordert den Einsatz ausgebildeter hauptamtlicher<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Einbeziehung<br />
externer <strong>Die</strong>nstleister. <strong>Die</strong> dadurch entstehenden<br />
Kosten sind aus den <strong>Miete</strong>n zu bezahlen.<br />
1.2. SICHERE WOHNUNGSVERSORGUNG<br />
„Sicher“ ist die Wohnungsversorgung dann, wenn sie<br />
auf langfristig stabilen wirtschaftlichen Grundlagen<br />
steht. Es geht nicht darum, die Wohnungen so billig<br />
wie möglich anzubieten, sondern dafür zu sorgen, dass<br />
die Einnahmen und die Ausgaben der Genossenschaft<br />
langfristig in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander<br />
stehen. Sicher heißt, dass die Genossenschaft<br />
immer ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen<br />
kann und über ausreichende Mittel verfügt, um auch die<br />
erforderlichen Instandhaltungen und Modernisierungen<br />
durchzuführen. Sicherheit in diesem Sinne erfordert eine<br />
Ausrichtung der Geschäftspolitik an einer mittel- und<br />
langfristigen Planung statt an kurzfristigen Renditeinteressen.<br />
Sicherheit ist vor allem eine verlässliche Perspektive<br />
hinsichtlich der <strong>Miete</strong>ntwicklung und der Sanierung und<br />
Modernisierung der Wohnungsbestände.<br />
1.3. SOZIALVERANTWORTBARE<br />
WOHNUNGSVERSORGUNG<br />
„Sozialverantwortbar“ heißt, dass die Genossenschaft<br />
die Wohnungsversorgung so zu gestalten hat, dass die<br />
eigenen wirtschaftlichen Interessen mit den individuellen<br />
Bedürfnissen der Mitglieder der Genossenschaft und<br />
den ökonomischen, ökologischen und sozialen Interessen<br />
der Allgemeinheit abgewogen und in ein sozial<br />
verantwortbares Gleichgewicht gebracht werden. <strong>Die</strong>s<br />
erfolgt in dem Wissen, dass das langfristig orientierte<br />
Geschäftsmodell der genossenschaftlichen Wohnungsversorgung<br />
am erfolgreichsten ist, wenn die individuellen<br />
Bedürfnisse der Mitglieder und die Interessen der<br />
Allgemeinheit im jeweiligen lokalen Kontext aktiv und<br />
nachhaltig mit berücksichtigt werden. Auf diese Weise<br />
übernehmen wir auch gemäß unserem Leitbild gesellschaftliche<br />
Verantwortung. Konkrete Umsetzungen dieses<br />
Gedankens sind beispielsweise die Aktivitäten der<br />
Genossenschaft im Rahmen des von ihr initiierten „KIEZnet“<br />
oder bezüglich der Nutzung des ehe maligen Schulstandortes<br />
an der Oberweißbacher Straße ( kiezPARK).<br />
Auch diese sinnvollen und wichtigen Aktivitäten müssen<br />
aus den <strong>Miete</strong>innahmen der Genossenschaft bezahlt<br />
werden.<br />
2. DIE MIETE –<br />
EIN ÜBERBLICK<br />
Gemäß § 535 Absatz 2 BGB ist der <strong>Miete</strong>r verpflichtet,<br />
als Gegenleistung für die Überlassung der Wohnung<br />
dem Vermieter die vereinbarte <strong>Miete</strong> zu zahlen. Das gilt<br />
ebenso für den <strong>Miete</strong>r einer Genossenschaftswohnung.<br />
Auch wenn er als Mitglied der Genossenschaft zugleich<br />
Teilhaber der Vermieterin ist, so findet auf seinen Mietvertrag<br />
dasselbe Mietrecht Anwendung wie bei allen<br />
anderen Mietverhältnissen. Er wird gegenüber anderen<br />
<strong>Miete</strong>rn weder bevorzugt noch benachteiligt, weil<br />
er Teilhaber ist. Das gilt auch bezüglich der Miethöhe.<br />
<strong>Die</strong> Genossenschaft hat insoweit alle im Mietrecht vorgesehenen<br />
Möglichkeiten, die auch anderen Vermietern<br />
zur Verfügung stehen. Sie ist insbesondere aufgrund des<br />
Genossenschaftsverhältnisses nicht gehindert, gesetzlich<br />
zulässige <strong>Miete</strong>rhöhungen durchzuführen. Ob dies<br />
geschieht oder nicht, hat vielmehr der Vorstand nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.<br />
Da Wohnraum ein soziales Gut ist, sind die <strong>Miete</strong>n und<br />
vor allem ihre Erhöhung stark reguliert. In Berlin ist der<br />
Mietspiegel das hauptsächliche Regulativ.<br />
<strong>Miete</strong>n in diesem Sinne sind die Nettokaltmieten. Auf<br />
sie bezieht sich der Berliner Mietspiegel. Mietrechtlich<br />
4<br />
<strong>FORTUNA</strong> | <strong>Miete</strong>nbroschüre
gehören die Betriebskosten zwar auch zu den <strong>Miete</strong>n,<br />
sie unterliegen jedoch einem anderen Preisfindungssystem<br />
als die Nettokaltmieten. Zu den Betriebskosten<br />
haben wir daher eine gesonderte Informationsbroschüre<br />
erstellt. Trotzdem gehen wir auch in dieser Broschüre<br />
auf die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen<br />
bei der <strong>FORTUNA</strong> ein.<br />
Bei Mietvertragsabschluss können Vermieter und <strong>Miete</strong>r<br />
die Höhe der <strong>Miete</strong> grundsätzlich frei vereinbaren,<br />
auch über die sich aus dem Mietspiegel ergebenden<br />
<strong>Miete</strong>n hinaus. Der Vermieter kann dann allerdings so<br />
lange keine <strong>Miete</strong>rhöhungen mehr geltend machen, bis<br />
der Mietspiegel die Mietvertragsmiete überholt hat.<br />
Es liegt häufig auch der umgekehrte Fall vor. Wenn eine<br />
Wohnung schwer vermietbar ist, bietet der Vermieter<br />
sie für eine <strong>Miete</strong> an, die unterhalb der ortsüblichen<br />
Vergleichsmiete oder unter der <strong>Miete</strong> liegt, die die<br />
<strong>Miete</strong>r vergleichbarer Wohnungen bei diesem Vermieter<br />
zahlen. Das ist für die anderen <strong>Miete</strong>r nicht immer<br />
leicht verständlich, insbesondere wenn sie in Zeitungen<br />
oder im Internet Anzeigen sehen, in denen „ihre“ Wohnung<br />
mit dieser günstigen <strong>Miete</strong> beworben wird. Es<br />
ist jedoch für den Vermieter manchmal unvermeidlich,<br />
solche „Sonderangebote“ zu machen, da es für ihn betriebswirtschaftlich<br />
besser ist, für eine gewisse Zeit eine<br />
geringere <strong>Miete</strong> zu kassieren, als einen längeren Leerstand<br />
in Kauf zu nehmen. Es ergibt sich daraus für die<br />
anderen <strong>Miete</strong>r kein Anspruch auf Gleichbehandlung,<br />
auch nicht in einer Genossenschaft. <strong>Die</strong> abgeschlossenen<br />
Mietverträge behalten ihre Gültigkeit. Es wäre<br />
betriebswirtschaftlich für die Genossenschaft auch nicht<br />
darstellbar und würde eine ständige Anpassung der<br />
Mietverträge bei Abschluss eines neuen Mietvertrages<br />
mit günstigerer <strong>Miete</strong> nach sich ziehen. Es ist auch nicht<br />
immer einfach nachzuvollziehen, warum die gleiche<br />
Wohnung in der zweiten Etage der A-Straße problemlos<br />
vermietbar ist, während sie in der dritten Etage der<br />
B-Straße schon sechs Monate leer steht.<br />
<strong>Miete</strong>rhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen<br />
sind dagegen nur in den gesetzlich geregelten Fällen<br />
zulässig, die sich aus den §§ 557 ff BGB ergeben.<br />
Daraus ergeben sich Grenzen verfahrensrechtlicher und<br />
inhaltlicher Natur, auf die wir im Folgenden näher eingehen<br />
werden. Für die Vereinbarung des Mietpreises<br />
bei Abschluss eines Mietvertrages, die sogenannten<br />
„Neuvermietungsmieten“, sind diese Vorschriften nicht<br />
anwendbar.<br />
3. DIE HÖHE DER MIETEN<br />
<strong>Die</strong> wichtigste Quelle zur Ermittlung der <strong>Miete</strong>n in Berlin<br />
ist der Berliner Mietspiegel. Anfang Juni 2009 wurde<br />
der neue Berliner Mietspiegel 2009 bekannt gemacht.<br />
Er wird im kommenden Jahr abgelöst vom Mietspiegel<br />
2011. Sie finden den Mietspiegel, soweit er die Bestände<br />
der <strong>FORTUNA</strong> betrifft, als Anlage am Ende dieser<br />
Broschüre.<br />
Im Vergleich zum Mietspiegel 2007 ist die durchschnittliche<br />
Nettokaltmiete von 4,75 €/m² monatlich auf<br />
4,83 €/m² monatlich angestiegen. Das bedeutet eine<br />
Erhöhung von 0,08 €/m² oder 1,7 % im Zeitraum von<br />
zwei Jahren bzw. von 0,04 €/m² oder 0,8 % jährlich.<br />
In Hamburg zahlt ein <strong>Miete</strong>rhaushalt durchschnittlich<br />
6,53 € und in München sogar 9,90 € je Quadratmeter<br />
monatlich, also etwa das Doppelte. Selbst unter Beachtung<br />
der durchschnittlich höheren Nettoeinkommen<br />
liegt die Mietbelastung in Hamburg und München über<br />
der in Berlin. Mit dem neuen Mietspiegel wird damit<br />
auch weiterhin ein wichtiger Standortvorteil dokumentiert:<br />
Wohnen in Berlin ist im Vergleich zu anderen deutschen<br />
Großstädten preiswert.<br />
<strong>Die</strong> Neuvermietungsmieten, also die Nettokaltmieten,<br />
die bei Abschluss eines neuen Mietvertrages vereinbart<br />
werden, bildet der Mietspiegel nicht gesondert<br />
ab. Hierzu kann man jedoch auf verschiedene andere<br />
Auswertungen zurückgreifen. Danach ist die Neuvermietungsmiete<br />
in Berlin in den zurückliegenden Jahren stetig<br />
um 2,6 % jährlich gestiegen. Sie liegt aktuell bei 5,75<br />
€ und damit um knapp einen Euro über der durchschnittlichen<br />
Mietspiegelmiete.<br />
Für die Bestände der <strong>FORTUNA</strong> ist überwiegend die<br />
Spalte 10 des Mietspiegels entscheidend (nur in den<br />
Neubaugebieten gilt die Spalte 11). <strong>Die</strong> durchschnittlichen<br />
<strong>Miete</strong>n in den Beständen im ehemaligen Ostteil<br />
der Bezugsfertigkeitsklasse „1973 bis 1990 mit Wendewohnungen“<br />
sind gegenüber dem Vorgängermietspiegel<br />
leicht gesunken (zwischen den Mietspiegeln<br />
2005 und 2007 war hier noch eine deutliche Steigerung<br />
von 6,4 % zu verzeichnen). <strong>Die</strong> <strong>Miete</strong>n liegen<br />
mit 4,78 €/m² monatlich aber noch deutlich unter<br />
den durchschnittlichen <strong>Miete</strong>n im ehemaligen Westteil<br />
mit 6,35 €/m² („1973 bis 1983“) und 6,52 €/m²<br />
(„1984 bis 1990“). <strong>Die</strong> erheblichen mietpreislichen<br />
Unterschiede erfordern weiterhin eine getrennte Ausweisung<br />
im Berliner Mietspiegel 2009.<br />
<strong>Miete</strong>nbroschüre | <strong>FORTUNA</strong><br />
5
ANHANG 4. DIE MIETERHÖHUNG<br />
<strong>Die</strong> derzeitige Durchschnittsmiete der <strong>FORTUNA</strong> von<br />
3,88 € pro qm Wohnfläche liegt um fast einen Euro<br />
unter dem aktuellen Durchschnittswert des Mietspiegels<br />
2009. Da die Gebäude der <strong>FORTUNA</strong> alle saniert und<br />
modernisiert sind, kann man daran ablesen, das Sie bei<br />
uns preiswert wohnen können.<br />
Auch die für Ende 2012 angestrebte durchschnittliche<br />
Nettokaltmiete von 4,30 € liegt noch deutlich unter dem<br />
aktuellen Durchschnittswert des Mietspiegels 2009. <strong>Die</strong><br />
Erhöhung liegt bei 0,42 € pro qm Wohnfläche. Bezogen<br />
auf die heutige Durchschnittsmiete sind das 10,82 %.<br />
<strong>Die</strong> Kappungsgrenze (näheres dazu wird in Ziffer 4.1.3.<br />
erläutert) des § 558 Absatz 3 BGB von 20 % in drei Jahren<br />
wird deutlich eingehalten. <strong>Die</strong> <strong>FORTUNA</strong> bleibt also<br />
auch zukünftig eine preiswerte Adresse.<br />
4. DIE MIETERHÖHUNGEN<br />
Voraussetzungen verlangen, dass dieser einer Erhöhung<br />
der <strong>Miete</strong> auf die ortsübliche Vergleichsmiete zustimmt,<br />
wenn die vertragliche <strong>Miete</strong> darunter liegt.<br />
<strong>Die</strong> ortsübliche Vergleichsmiete kann gemäß § 558 a<br />
Absatz 2 BGB auf verschiedene Arten festgestellt werden.<br />
<strong>Die</strong>s geht durch Vergleichswohnungen, mit Hilfe<br />
des Gutachtens eines Sachverständigen oder mittels einer<br />
Mietdatenbank. Das am meisten verbreitete und mit<br />
Abstand wichtigste Mittel, um die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
festzustellen, ist jedoch der Mietspiegel. <strong>Die</strong>s gilt<br />
auch für Berlin mit seinem qualifizierten Mietspiegel.<br />
Auch bei der <strong>FORTUNA</strong> werden die <strong>Miete</strong>rhöhungen<br />
bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unter Bezugnahme<br />
auf den Berliner Mietspiegel durchgeführt.<br />
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche<br />
Vergleichsmiete. Er wird von den Kommunen in Zusammenarbeit<br />
mit den einschlägigen Interessengruppen<br />
(<strong>Miete</strong>r- und Vermieterverbände) sowie Fachleuten (Richter,<br />
Sachverständige) aufgestellt. In Berlin ist dafür die<br />
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig.<br />
Mietverträge sind so zu erfüllen, wie sie abgeschlossen<br />
wurden. Eine einseitige Vertragsänderung ist nicht möglich.<br />
<strong>Die</strong>s gilt auch für die Höhe des vereinbarten Preises.<br />
Ein Mietvertrag läuft jedoch zumeist über viele Jahre. In<br />
dieser Zeit verändern sich die Rand bedingungen des<br />
Mietverhältnisses ständig. Wegen seiner Bedeutung für<br />
die Menschen und der Höhe der monatlichen Belastung<br />
kann man dem Vermieter nicht einfach ein Recht zur einseitigen<br />
<strong>Miete</strong>rhöhung oder ein Kündigungsrecht zum<br />
Zwecke der <strong>Miete</strong>rhöhung geben.<br />
Da das Mietverhältnis auf diese Weise mit einem umfassenden<br />
Schutz ausgestattet ist, hat der Gesetzgeber zugleich<br />
dafür gesorgt, dass sein Inhalt an diese Veränderungen<br />
der Randbedingungen angepasst werden kann.<br />
Denn man kann den Vermieter nicht rechtlos stellen und<br />
für alle Zeiten an die einmal vereinbarte <strong>Miete</strong> binden.<br />
Aus diesem Grunde wurde das Vergleichsmietensystem<br />
geschaffen. In den §§ 558 ff BGB wurde dem Vermieter<br />
unter bestimmten Voraussetzungen das Recht eingeräumt,<br />
vom <strong>Miete</strong>r die Zustimmung zu einer höheren<br />
<strong>Miete</strong>, also zu einer Vertragsänderung, zu verlangen.<br />
4.1. DIE MIETERHÖHUNG ZUR<br />
ORTSÜBLICHEN VERGLEICHSMIETE<br />
Im Zentrum des <strong>Miete</strong>rhöhungsrechts und dieser<br />
Broschüre steht die ortsübliche Vergleichsmiete. <strong>Die</strong> ortsübliche<br />
Vergleichsmiete wird nach § 558 Absatz 2 BGB<br />
gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde<br />
oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum<br />
vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit<br />
und Lage innerhalb der letzten vier Jahre bezahlt werden.<br />
Der Vermieter kann vom <strong>Miete</strong>r unter bestimmten<br />
<strong>Die</strong> Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete spiegelt<br />
bei einer Wohnung die Preissteigerung wider, der jedes<br />
Produkt unterliegt. Angebot und Nachfrage sind auch<br />
hier die bestimmenden Kräfte. <strong>Die</strong> Veränderung tritt daher<br />
ein, ohne dass an der Wohnung selbst etwas verändert<br />
worden sein muss. Das Recht zur Erhöhung der <strong>Miete</strong><br />
auf die ortsübliche Vergleichsmiete setzt keine Modernisierung<br />
oder Veränderung der Betriebskosten voraus.<br />
Entscheidend ist allein, dass die vertraglich vereinbarte<br />
<strong>Miete</strong> geringer ist als die ortsübliche Vergleichsmiete.<br />
Der Mietspiegel trifft keine Aussage zum Mietwert einer<br />
bestimmten Wohnung. Es handelt sich bei ihm vielmehr<br />
um eine typisierende Aufstellung von Merkmalen wie der<br />
Wohnlage, dem Alter, der Größe und der Ausstattung<br />
der Wohnungen. Für eine nach den vorgesehenen Kategorien<br />
eingruppierte Wohnung weist der Mietspiegel<br />
dann die durchschnittliche <strong>Miete</strong> und die dem Mietspiegel<br />
zugrundeliegende Mietspanne mit Unterwert und<br />
Oberwert für eine so klassifizierte Wohnung aus. <strong>Die</strong><br />
in einem Mietspiegel angegebenen Spannen werden<br />
regelmäßig durch eine Hilfe zur Spanneneinordnung ergänzt.<br />
Dabei handelt es sich um einen Kriterien katalog,<br />
nach dem ein Haus und eine Wohnung als besser<br />
oder schlechter als der Mittelwert beurteilt werden. Der<br />
höchste Spannenwert entspricht einer Wohnung für die<br />
nur die positiven Merkmale zutreffen und umgekehrt.<br />
Beim Berliner Mietspiegel ist dies die „Orientierungshilfe<br />
zur Spanneneinordnung“. Sie enthält wohnwertmindernde<br />
und wohnwerterhöhende Kriterien. Überwiegen<br />
die wohnwertmindernden Merkmale, führt das zu einer<br />
geringeren ortsüblichen Vergleichsmiete. Überwiegen<br />
hingegen die wohnwerterhöhenden Merkmale, führt<br />
das zu einer höheren ortsüblichen Vergleichsmiete. Auf<br />
diese Weise können die Wohnung, das Haus und das<br />
6<br />
<strong>FORTUNA</strong> | <strong>Miete</strong>nbroschüre
Wohnumfeld so bewertet werden, dass sich daraus die<br />
ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung ergibt.<br />
Der Berliner Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel<br />
nach § 558 d BGB. Um einen qualifizierten Mietspiegel<br />
handelt es sich, wenn er nach wissenschaftlichen<br />
Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet und von den<br />
Interessenvertretern der Vermieter oder der <strong>Miete</strong>r und<br />
der Gemeinde anerkannt wird. Bei einem qualifizierten<br />
Mietspiegel wird im Rechtsstreit um die <strong>Miete</strong>rhöhung<br />
seitens des Gerichts vermutet, dass die darin genannten<br />
Mietpreisspannen zutreffen.<br />
4.1.1. DER BERLINER MIETSPIEGEL 2009<br />
Am 03.06.2009 wurde der Mietspiegel 2009 durch<br />
die Senatorin für Stadtentwicklung im Rahmen einer<br />
Pressekonferenz vorgestellt. Seitdem können <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen<br />
damit begründet werden.<br />
Der Mietspiegel enthält Aussagen über die ortsüblichen<br />
Vergleichsmieten in Berlin. Relevant ist er für über<br />
1,2 Millionen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern<br />
mit Ausnahme des Sozialen Wohnungsbaus. Der Mietspiegel<br />
wurde nach anerkannten wissenschaftlichen<br />
Grundsätzen erstellt und ist als qualifizierter Mietspiegel<br />
anerkannt.<br />
Der Mietspiegel 2009 ist im Internet mit folgendem Link<br />
abrufbar:<br />
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/<br />
<strong>Die</strong> Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat zusätzlich<br />
ein Berechnungsprogramm auf ihren Internet seiten<br />
zur Verfügung gestellt. Mittels dieses Mietspiegel-<br />
Abfrageservices können Sie für eine konkrete Wohnung<br />
die ortsübliche Vergleichsmiete einschließlich Wohnlagezuordnung<br />
ermitteln. Sie finden den Abfrage service<br />
mit folgendem Link:<br />
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/<br />
Dabei wird nach Eingabe der Adresse, des Jahrs der<br />
Bezugsfertigkeit (bei den Plattenbauten der <strong>FORTUNA</strong><br />
1973 bis 1990 mit Wendewohnungen) sowie der<br />
Wohnungsgröße der Mietspiegelmittelwert sowie die<br />
untere und obere Spanne angezeigt. Weiterhin können<br />
zutreffende den Wohnwert erhöhende bzw. den<br />
Wohnwert mindernde Merkmale in ein Schema (Merkmalgruppen<br />
der Orientierungshilfe) eingetragen sowie<br />
zutreffende Sondermerkmale angegeben werden. Am<br />
Ende wird für diesen Wohnungstyp die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
berechnet, die sich bei Anwendung der<br />
Orientierungshilfe ergibt.<br />
Parallel dazu wurde der Mietspiegel 2009 im am<br />
24.06.2009 ausgegebenen Amtsblatt für Berlin<br />
(59. Jahrgang Nr. 27) abgedruckt und erschien wie üblich<br />
als Beilage in den Berliner Tageszeitungen.<br />
<strong>Die</strong> ortsüblichen Vergleichsmieten werden im Berliner<br />
Mietspiegel nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit<br />
und Lage der Wohnungen differenziert dargestellt.<br />
<strong>Die</strong> Wohnlagen werden wie üblich als einfache, mittlere<br />
und gute Wohnlage dargestellt. Der Berliner Mietspiegel<br />
2009 enthält eine Wohnlagekarte, die einen Überblick<br />
über die Verteilung der Wohnlagen im gesamten<br />
Stadtgebiet gibt. <strong>Die</strong>se Wohnlagekarte soll <strong>Miete</strong>rn und<br />
Vermietern eine erste Orientierung der Wohnlageverteilung<br />
in der Stadt geben. <strong>Die</strong> genaue Wohnlageeinstufung<br />
ist aus dem mit dem Amtsblatt zu veröffentlichenden<br />
Straßenverzeichnis ablesbar oder mit Hilfe des Abfrageservices<br />
im Internet ermittelbar. <strong>Die</strong> Wohnlagen der<br />
Bestände der <strong>FORTUNA</strong> finden Sie als Anlage in dieser<br />
Broschüre.<br />
Neben den in der Mietspiegeltabelle enthaltenen Mittelwerten<br />
werden in den Feldern jeweils untere und obere<br />
Spannenwerte ausgewiesen. Sie zeigen, in welchem<br />
Spektrum (Spanne) sich die üblicherweise gezahlten<br />
<strong>Miete</strong>n für die im jeweiligen Mietspiegelfeld berücksichtigten<br />
Wohnungen bewegen. <strong>Die</strong> Spannen stellen<br />
sicher, dass nur die für Berlin üblicherweise gezahlten<br />
<strong>Miete</strong>n abgebildet werden. <strong>Die</strong> Breite der ausgewiesenen<br />
Mietdaten bewegt sich zwischen 2/3 und 3/4<br />
der ermittelten Miethöhen, je nach Breite des vorgefundenen<br />
<strong>Miete</strong>nspektrums im jeweiligen Mietspiegelfeld.<br />
Zur genauen Bestimmung der ortsüblichen Miethöhe einer<br />
speziellen Wohnung muss eine Einordnung innerhalb<br />
dieser Spanne erfolgen. Dazu gibt es eine sogenannte<br />
„Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung“, mit der<br />
die Ausstattung einer konkreten Wohnung bewertet werden<br />
kann. Minderausgestattete Wohnungen liegen am<br />
unteren Ende und hochwertige Wohnungen am oberen<br />
Ende der Spanne. Bei Vorliegen eines qualifizierten<br />
Mietspiegels geht das Gesetz davon aus, dass die<br />
in ihm enthaltenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
wiedergeben (§ 558 d Abs. 3 BGB). Sowohl<br />
<strong>Miete</strong>r als auch Vermieter können diesen Mietspiegel<br />
für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete nutzen.<br />
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH,<br />
Urteil vom 20. April 2005 VIII ZR 110/04) wurde<br />
auch die Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung<br />
als Schätzgrundlage für die genauere Bestimmung der<br />
ortsüblichen Vergleichsmiete anerkannt. Bei eventuellen<br />
Streitigkeiten, die nicht außergerichtlich beigelegt werden<br />
können, gehen die Gerichte daher davon aus, dass<br />
der Mietspiegel die richtige ortsübliche <strong>Miete</strong> wiedergibt.<br />
Nach § 558 c BGB sollen Mietspiegel im Abstand von<br />
2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Der<br />
nächste Mietspiegel in Berlin nach dem aus dem Jahr<br />
2009 wird also turnusmäßig spätestens zum Juli 2011<br />
herauskommen.<br />
<strong>Miete</strong>nbroschüre | <strong>FORTUNA</strong><br />
7
ANHANG 4. DIE MIETERHÖHUNG<br />
4.1.2. DAS MIETERHÖHUNGSVERLANGEN<br />
Nach § 558 BGB kann der Vermieter vom <strong>Miete</strong>r die<br />
Zustimmung zu einer Erhöhung der <strong>Miete</strong> bis zur ortsüblichen<br />
Vergleichsmiete verlangen. Stimmt der <strong>Miete</strong>r<br />
nicht zu, kann der Vermieter den <strong>Miete</strong>r auf Erteilung<br />
der Zustimmung verklagen. <strong>Die</strong> Zustimmung wird dann<br />
durch das gerichtliche Urteil ersetzt. Der Vermieter hat<br />
also kein Recht auf eine einseitige <strong>Miete</strong>rhöhungserklärung<br />
wie z.B. im sozialen Wohnungsbau oder bei<br />
erhöhten Betriebskosten. <strong>Die</strong>se inhaltliche Vorgabe bestimmt<br />
auch das Verfahren.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Miete</strong> muss gemäß § 558 Absatz 1 BGB in dem<br />
Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit<br />
15 Monaten unverändert sein. Soll die <strong>Miete</strong>rhöhung<br />
also beispielsweise zum 01.10.2010 eintreten, muss<br />
die <strong>Miete</strong> seit dem 01.07.2009 unverändert sein.<br />
Desweiteren darf das <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen nach<br />
der genannten Vorschrift frühestens ein Jahr nach der<br />
letzten <strong>Miete</strong>rhöhung geltend gemacht werden. Wurde<br />
die <strong>Miete</strong> im vorgenannten Beispiel also letztmalig zum<br />
01.07.2009 erhöht, so darf ein neues <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen<br />
frühestens am 01.07.2010 zugehen.<br />
Schließlich muss die sogenannte Kappungsgrenze aus<br />
§ 558 Absatz 3 BGB beachtet werden. Danach darf<br />
sich die <strong>Miete</strong> innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen<br />
wegen der Betriebskosten oder aufgrund einer Modernisierung<br />
abgesehen, nicht um mehr als 20% erhöhen.<br />
4.1.3. FORM UND BEGRÜNDUNG DES<br />
MIETERHÖHUNGSVERLANGENS<br />
<strong>Die</strong> Anforderungen an die Form und die Begründung<br />
sind in § 558 a BGB geregelt.<br />
Der Anspruch auf Zustimmung zu einer <strong>Miete</strong>rhöhung ist<br />
dem <strong>Miete</strong>r gegenüber in Textform geltend zu machen.<br />
<strong>Die</strong>se ist in § 126 b BGB geregelt. Es reicht danach ein<br />
Schriftstück in maschineller Form, d.h. ohne eigenhändige<br />
Unterschrift.<br />
Das <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen ist zu begründen. In der<br />
Begründung müssen sämtliche Voraussetzungen für die<br />
Rechtmäßigkeit des Erhöhungsverlangens dargelegt<br />
werden. <strong>Die</strong> beste Möglichkeit ist in der Regel die Bezugnahme<br />
auf den qualifizierten Berliner Mietspiegel.<br />
<strong>Die</strong>se Art der Begründung ist sicher und kostengünstig.<br />
Sie ist für den <strong>Miete</strong>r auch leicht nachvollziehbar.<br />
<strong>Die</strong> Zustimmung des <strong>Miete</strong>rs ist eine formfreie einseitige<br />
empfangsbedürftige Willenserklärung. Mit ihr wird das<br />
vom Vermieter ausgesprochene Angebot zur Änderung<br />
des Mietvertrages angenommen. <strong>Die</strong> Zahlung der erhöhten<br />
<strong>Miete</strong> reicht dafür nicht, auch nicht die Zustimmung<br />
unter Vorbehalt. <strong>Die</strong> <strong>FORTUNA</strong> besteht daher aus<br />
Gründen der Rechtssicherheit auf einer ausdrücklichen<br />
Zustimmung, damit die Klagefrist (siehe unten) nicht versäumt<br />
wird.<br />
Stimmt der <strong>Miete</strong>r dem <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen nicht<br />
zu, so muss der Vermieter ihn auf Zustimmung verklagen,<br />
wenn er die höhere <strong>Miete</strong> sicher erzielen möchte. <strong>Die</strong>s<br />
kann er gemäß § 558 b Absatz 2 BGB ab dem zweiten<br />
Monat nach Zugang des <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangens<br />
machen. Er muss es bis zum Ablauf des fünften Monates<br />
nach Zugang des <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangens tun.<br />
Oft wird es Meinungsverschiedenheiten nicht über die<br />
grundsätzliche Frage der <strong>Miete</strong>rhöhung, sondern darüber<br />
geben, in welcher Höhe eine eigentlich unstreitige<br />
<strong>Miete</strong>rhöhung geltend gemacht werden kann. Auch<br />
in diesem Fall muss der Vermieter den Klageweg beschreiten,<br />
wenn der <strong>Miete</strong>r gar nicht oder nur zum Teil<br />
zustimmt. Er kann sich mit dem <strong>Miete</strong>r aber auch über<br />
die Frage der Höhe <strong>Miete</strong>rhöhung einigen und einen<br />
Vergleich abschließen.<br />
4.1.5. DIE MIETERHÖHUNGSKLAGE<br />
Wenn der <strong>Miete</strong>r dem <strong>Miete</strong>rhöhungsverlangen nicht<br />
zustimmt, muss der Vermieter seinen Anspruch auf<br />
Zustimmung zur <strong>Miete</strong>rhöhung gerichtlich geltend machen.<br />
Er muss den <strong>Miete</strong>r auf Zustimmung zur Erhöhung<br />
der <strong>Miete</strong> auf einen bestimmten Betrag ab einem bestimmten<br />
Zeitpunkt verklagen. Falls der <strong>Miete</strong>r einem Teil<br />
der <strong>Miete</strong>rhöhung bereits außergerichtlich zugestimmt<br />
hat, ist Streitgegenstand nur noch der ungeklärte Rest.<br />
Mit dem Urteil wird dann die Zustimmung durch das<br />
Gericht ersetzt. Das Urteil ersetzt die verweigerte Zustimmung<br />
des <strong>Miete</strong>rs und hat damit unmittelbar vertragsgestaltende<br />
Wirkung.<br />
Zuständig für die <strong>Miete</strong>rhöhungsklage ist das Amtsgericht,<br />
in dessen Bereich die Wohnung liegt, auf die sich<br />
die <strong>Miete</strong>rhöhungsklage bezieht.<br />
4.1.4. DIE ZUSTIMMUNG ZUR MIETERHÖHUNG<br />
Wenn und soweit der <strong>Miete</strong>r der <strong>Miete</strong>rhöhung zustimmt,<br />
schuldet er gemäß § 558 b Absatz 1 BGB die<br />
erhöhte <strong>Miete</strong> mit Beginn des dritten Kalendermonats<br />
nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Verlangt<br />
der Vermieter beispielsweise im Laufe des Juli 2010 die<br />
Zustimmung zu einer <strong>Miete</strong>rhöhung und stimmt der <strong>Miete</strong>r<br />
dem bis September zu, so ist die erhöhte <strong>Miete</strong> ab<br />
Oktober 2010 zu zahlen.<br />
8<br />
<strong>FORTUNA</strong> | <strong>Miete</strong>nbroschüre
4.2. DIE ERHÖHUNG DER BETRIEBSKOSTEN<br />
VORAUSZAHLUNGEN<br />
Betriebskosten sinken (eher selten!) oder steigen (in der<br />
Regel!), sie entfallen (die Reinigungskosten entfallen<br />
nach der Schließung der Müllabwurfschächte) oder<br />
sie entstehen neu (die Wartung neu installierter Rauchmelder).<br />
Das Mietrecht darf diese Veränderungen nicht<br />
übergehen, es muss sie berücksichtigen und den Mietvertragsparteien<br />
auch insoweit eine Anpassung des<br />
Mietvertrages ermöglichen. <strong>Die</strong> wichtigsten Gründe für<br />
die Steigerung der Betriebskostenvorauszahlungen waren<br />
in den vergangenen Jahren Erhöhungen der Energiekosten,<br />
der Grund- und der Umsatzsteuer sowie der<br />
Gebühren für Wasser und Müll, also alles Faktoren, die<br />
außerhalb des Einflussbereiches der <strong>FORTUNA</strong> liegen.<br />
Für die bei der <strong>FORTUNA</strong> üblichen Betriebskostenvorauszahlungen<br />
gilt § 560 Absatz 4 BGB. Danach kann jede<br />
Vertragspartei nach einer Abrechnung durch eine schriftliche<br />
Erklärung eine Anpassung der Vorauszahlungen<br />
auf eine angemessene Höhe vornehmen. In der Regel<br />
erfolgt dies durch die <strong>FORTUNA</strong> im Zusammenhang mit<br />
der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Nach dieser<br />
werden Ihre zukünftigen Betriebskostenvorauszahlungen<br />
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anhand des<br />
Abrechnungsergebnisses und der zu erwartenden Kostenentwicklung<br />
angepasst. Wenn Sie den Eindruck haben,<br />
Ihre Vorauszahlungen seien zu gering, können Sie<br />
auch innerhalb des Jahres jederzeit eine Erhöhung mit<br />
der <strong>FORTUNA</strong> vereinbaren.<br />
Trotz unserer beständigen Bemühungen, die Betriebskosten<br />
gering zu halten, wird es auch zukünftig zu regelmäßigen<br />
Erhöhungen kommen. Steigende Steuern und<br />
Gebühren sowie Energie- und Wasserkosten werden<br />
auch in den kommenden Jahren zu höheren Belastungen<br />
der <strong>Miete</strong>r führen. <strong>Die</strong> daraus resultierenden Betriebskostennachzahlungen<br />
und Steigerungen der monatlichen<br />
Vorauszahlungen sind unvermeidlich, führen aber zu<br />
keinem Vorteil bei der <strong>FORTUNA</strong>.<br />
5. DIE MIETZAHLUNG<br />
5.1. FÄLLIGKEIT DER MIETZAHLUNG<br />
Schon vor der Mietrechtsreform 2001 war es üblich, in<br />
Mietverträgen zu bestimmen, dass die <strong>Miete</strong> monatlich<br />
im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag an den<br />
Vermieter zu zahlen war. Auch bei der <strong>FORTUNA</strong> war<br />
und ist es so. Jetzt ist dies in § 556 b BGB ausdrücklich<br />
geregelt.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Miete</strong> muss danach bis zum dritten Werktag eines<br />
jeden Monats bei der <strong>FORTUNA</strong> eingegangen sein. Ist<br />
der 1. eines Monats zum Beispiel ein Montag, so muss<br />
die <strong>Miete</strong> bis zum Mittwoch bei der <strong>FORTUNA</strong> eingegangen<br />
sein. Samstage, Sonntage und gesetzliche<br />
Feiertagen gehören nicht zu den Werktagen im Sinne<br />
dieser Vorschrift.<br />
5.2. DIE RECHTZEITIGKEIT<br />
Leistungsort für die Zahlung der <strong>Miete</strong> ist gemäß den<br />
§§269 Absatz 1, 270 BGB eigentlich der Wohnsitz<br />
des <strong>Miete</strong>rs. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung<br />
käme es daher auf die Absendung des Geldes durch den<br />
<strong>Miete</strong>r an, also z.B. dessen Überweisungsauftrag. <strong>Die</strong>s<br />
ist jedoch für die Vermieter aufgrund der Banklaufzeiten<br />
unkalkulierbar. In den meisten Mietverträgen, auch bei<br />
der <strong>FORTUNA</strong>, vereinbaren die Vertragsparteien daher,<br />
dass es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Eingang<br />
des Geldes auf dem Vermieterkonto ankommt.<br />
5.3. DER VERZUG<br />
Zahlt der <strong>Miete</strong>r die <strong>Miete</strong> nicht pünktlich, kommt er mit<br />
der Mietzahlung in Verzug. An den Verzug knüpfen eine<br />
Reihe von Rechtsfolgen an, so die Verzinsungspflicht<br />
oder das Recht des Vermieters, den Mietvertrag ab einer<br />
bestimmten Höhe des Zahlungsrückstandes zu kündigen.<br />
Der Verzug tritt bei der Mietzahlung ohne eine<br />
gesonderte Mahnung ein, da der Leistungszeitpunkt gemäß<br />
§ 556 b Absatz 1 BGB kalendermäßig bestimmt<br />
ist. <strong>Die</strong>s ergibt sich aus § 286 Absatz 2 Nummer 1<br />
BGB.<br />
Trotzdem bekommen Sie von der <strong>FORTUNA</strong> natürlich<br />
eine Mahnung, bevor weitere Schritte unternommen<br />
werden. Es ist wichtig, dass Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten<br />
mit uns in Verbindung setzen. In vielen<br />
Fällen ist es möglich, für das Problem eine gemeinsame<br />
Lösung zu finden und das Mietverhältnis vor der Kündigung<br />
zu bewahren.<br />
Grundsätzlich setzt der Verzug gemäß § 286 Absatz 4<br />
BGB Verschulden voraus. <strong>Die</strong>ses wird bei Mietschulden<br />
in aller Regel vorliegen. Von Rechts wegen wird es vermutet.<br />
Krankheit oder der Verlust des Arbeitsplatzes sind<br />
rechtlich keine Entschuldigung, die <strong>Miete</strong> nicht zu zahlen,<br />
da in diesen Fällen Kranken- oder Arbeitslosengeld<br />
gezahlt werden. Häufig kann es aber in diesen Fällen<br />
zu Verzögerungen kommen. Sie sollten sich daher wie<br />
angeboten immer mit uns in Verbindung setzen.<br />
Probleme kann es auch bei streitigen <strong>Miete</strong>rhöhungen<br />
oder Mietminderungen geben. Auch in diesen Fällen<br />
bietet es sich an, miteinander im Gespräch eine gemeinsame<br />
Lösung zu finden.<br />
<strong>Miete</strong>nbroschüre | <strong>FORTUNA</strong><br />
9
6.1. MIETSPIEGELZUORDNUNG DES <strong>FORTUNA</strong>-BESTANDES<br />
Der folgenden Tabelle können Sie die offizielle Wohnlage Ihrer Wohnung im Sinne des Mietspiegels 2009<br />
entnehmen. <strong>Die</strong> meisten Wohnungen der Fortuna liegen in mittleren Lagen. Einige Bestände sind zum Zeitpunkt<br />
Oktober 2010 noch in einfachen Lagen gelegen.<br />
Anschrift<br />
Wohnlage<br />
Anschrift<br />
Wohnlage<br />
6. ANHANG<br />
Joachimsthaler Str. 4-10<br />
Biesenthaler Str. 10-14<br />
Biesenthaler Str. 2-8<br />
Landsberger Allee 291-293<br />
Landsberger Allee 295-299<br />
mittel<br />
mittel<br />
mittel<br />
einfach<br />
einfach<br />
Lea-Grundig-Str. 44-46<br />
Lea-Grundig-Str. 48-52<br />
Schwarzburger Str. 21-23<br />
Schwarzburger Str. 12-16<br />
Sitzendorfer Str. 12-14<br />
mittel<br />
mittel<br />
einfach<br />
einfach<br />
mittel<br />
Landsberger Allee 301-303<br />
einfach<br />
Sitzendorfer Str. 8-10<br />
mittel<br />
Märkische Allee 130-136<br />
mittel<br />
Sitzendorfer Str. 1-3<br />
einfach<br />
Märkische Allee 124-128<br />
mittel<br />
Schwarzburger Str. 15-19<br />
einfach<br />
Ludwig-Renn-Str. 2-8<br />
mittel<br />
Blumberger Damm 303-307<br />
einfach<br />
Ludwig-Renn-Str. 10-14<br />
mittel<br />
Blumberger Damm 299-301<br />
einfach<br />
Ludwig-Renn-Str. 16-20<br />
mittel<br />
Mehrower Allee 79-85<br />
mittel<br />
Ludwig-Renn-Str. 22-26<br />
mittel<br />
Mehrower Allee 87-91<br />
mittel<br />
Karl-Holtz-Str. 21-27<br />
mittel<br />
Mehrower Allee 93-97<br />
mittel<br />
Karl-Holtz-Str. 15-19<br />
mittel<br />
Blumberger Damm 285-291<br />
mittel<br />
Karl-Holtz-Str. 7-13<br />
mittel<br />
Blumberger Damm 293-297<br />
mittel<br />
Karl-Holtz-Str. 1-5<br />
mittel<br />
Schwarzburger Str. 9-13<br />
mittel<br />
Lea-Grundig-Str. 60-64<br />
mittel<br />
Schwarzburger Str. 1-7<br />
mittel<br />
Lea-Grundig-Str. 54-58<br />
mittel<br />
Wuhletalstr. 92-96<br />
mittel<br />
Lea-Grundig-Str. 67-71<br />
mittel<br />
Wuhletalstr. 98-102<br />
mittel<br />
Lea-Grundig-Str. 73-77<br />
mittel<br />
Wuhletalstr. 104-108<br />
mittel<br />
Lea-Grundig-Str. 55-59<br />
mittel<br />
Wuhletalstr. 110-114<br />
mittel<br />
Lea-Grundig-Str. 51-53<br />
mittel<br />
Sitzendorfer Str. 2-6<br />
mittel<br />
Lea-Grundig-Str. 79-83<br />
mittel<br />
Blumberger Damm 309-313<br />
mittel<br />
Lea-Grundig-Str. 61-65<br />
mittel<br />
Blumberger Damm 315-319<br />
mittel<br />
Lea-Grundig-Str. 45-49<br />
mittel<br />
Wuhletalstr. 124-128<br />
mittel<br />
Mehrower Allee 54-56<br />
mittel<br />
Wuhletalstr. 116-122<br />
mittel<br />
Arendsweg 11-17<br />
mittel<br />
Karl-Holtz-Str. 29-35<br />
mittel<br />
Rudolf-Leonhard-Str. 5-7<br />
mittel<br />
Charlotten Str. 46-50<br />
mittel<br />
Rudolf-Leonhard-Str. 1-3<br />
mittel<br />
Rotraudstr. 38<br />
mittel<br />
Mehrower Allee 58-60<br />
mittel<br />
Am Schmeding 10-14<br />
mittel<br />
Lea-Grundig-Str. 36-38<br />
mittel<br />
Kaiserkronenweg 1-52<br />
mittel<br />
Lea-Grundig-Str. 40-42<br />
mittel<br />
Hornetweg 5-7<br />
mittel<br />
10<br />
<strong>FORTUNA</strong> | <strong>Miete</strong>nbroschüre
9.2 Berliner Mietspiegeltabelle 2009 (Neubau)<br />
ner Mietspiegeltabelle 2009<br />
liner Mietspiegeltabelle 2009 (Altbau)<br />
Ortsübliche Vergleichsmieten (Stichtag 01.10.2008) · Netto-Kaltmiete in Euro je Quadratmeter monatlich<br />
tsübliche Vergleichsmieten 6.2. (Stichtag BERLINER 01.10.2008) MIETSPIEGELTABELLE · Netto-Kaltmiete 2009 in Euro je Quadratmeter monatlich<br />
Bezugsfertig<br />
1991 -<br />
31.12.2007<br />
1950 - 1955 1956 - 1964 1965 - 1972 1973 - 1983 1984 -1990 1973 - 1990<br />
West a West a Ost a<br />
Bezugsfertig bis 1918 1919 - 1949<br />
ohne Wendewohnungen<br />
mit Wendewohnungen<br />
Ausstattung<br />
mit SH,<br />
Bad<br />
und IWC<br />
mit SH,<br />
Bad<br />
und IWC<br />
mit SH,<br />
Bad<br />
und IWC<br />
mit SH,<br />
Bad<br />
und IWC<br />
mit SH,<br />
Bad<br />
und IWC<br />
mit SH,<br />
Bad<br />
und IWC<br />
mit SH,<br />
Bad<br />
und IWC<br />
Wohnfläche<br />
Ausstattung mit Sammelheizung mit SH, mit SH mit SH,<br />
(SH) oder Bad, mit Bad oder Bad, Bad<br />
WC in der Wohnung und IWC mit IWC und IWC<br />
(IWC)<br />
Wohnfläche<br />
Wohnlage<br />
Spalte<br />
5 6 7 8 9 10 11<br />
4<br />
Zeile<br />
Spalte<br />
Wohnlage 1 2 3<br />
Zeile<br />
A einfach<br />
5,58*<br />
4,43 - 6,01<br />
4,51*<br />
3,94 - 5,46<br />
5,08<br />
3,79 - 6,34<br />
4,94<br />
4,30 - 6,25<br />
5,07 5,40<br />
einfach A<br />
3,11 - 6,93 4,80 - 6,29<br />
bis<br />
5,15* 5,70<br />
bis<br />
unter<br />
B mittel<br />
unter mittel B<br />
40 m 2<br />
6,11<br />
5,06 - 6,66<br />
4,96*<br />
4,50 - 6,07<br />
5,14<br />
3,97 - 6,50<br />
4,64<br />
4,12 - 5,53<br />
3,16 - 6,70 4,53 - 6,36<br />
40 m 2 4,89* 3,56* 6,22*<br />
C gut<br />
5,55*<br />
4,73 - 6,37<br />
6,53**<br />
5,70 - 6,91<br />
5,88*<br />
4,89 - 6,69<br />
5,70*<br />
4,49 - 6,87<br />
gut C<br />
3,68 - 5,36 3,38 - 4,01 5,35 - 6,70<br />
D einfach<br />
6,41*<br />
5,90 - 6,80<br />
4,80<br />
4,23 - 5,24<br />
5,52**<br />
4,78 - 6,38<br />
4,29<br />
3,83 - 4,90<br />
4,72<br />
3,94 - 6,10<br />
4,73<br />
4,04 - 5,77<br />
3,51 4,54 3,21* 4,89<br />
einfach D<br />
3,14 - 4,30 3,12 - 6,03 2,98 - 3,44 4,27 - 5,80<br />
40 m 2<br />
40 m 2 3,21** 4,85 3,44** 4,81<br />
bis unter<br />
E mittel<br />
bis unter mittel E<br />
60 m 2<br />
7,03<br />
5,69 - 7,56<br />
5,04<br />
4,32 - 5,60<br />
5,97**<br />
4,84 - 7,02<br />
4,96<br />
4,38 - 5,28<br />
4,86<br />
4,19 - 5,60<br />
4,72<br />
4,27 - 5,41<br />
3,04 - 3,45 3,77 - 6,05 3,13 - 3,59 3,91 - 5,65<br />
60 m 2 2,85** 5,42 5,45<br />
F gut<br />
7,17*<br />
6,00 - 8,47<br />
4,97<br />
4,66 - 5,95<br />
6,80**<br />
5,81 - 7,50<br />
5,36<br />
4,65 - 6,40<br />
4,82<br />
4,14 - 5,49<br />
4,97<br />
4,45 - 5,71<br />
gut F<br />
2,61 - 3,10 4,85 - 6,06 4,59 - 6,49<br />
G einfach<br />
6,13<br />
4,98 - 7,18<br />
4,36<br />
3,87 - 4,69<br />
6,37*<br />
5,00 - 6,95<br />
5,38**<br />
4,25 - 6,96<br />
4,10<br />
3,91 - 4,43<br />
4,18<br />
3,61 - 5,34<br />
4,55<br />
4,15 - 5,27<br />
3,29* 4,60 3,17* 4,95<br />
einfach G<br />
1,82 - 4,38 3,65 - 6,00 3,00 - 3,46 4,19 - 5,62<br />
60 m 2<br />
60 m 2 3,40* 4,85 3,21* 4,70<br />
bis unter<br />
H mittel<br />
bis unter mittel H<br />
90 m 2<br />
6,87<br />
5,77 - 7,50<br />
4,51<br />
3,94 - 5,04<br />
5,80**<br />
5,40 - 5,92<br />
5,56*<br />
3,72 - 6,82<br />
4,62<br />
4,03 - 5,19<br />
4,51<br />
3,90 - 5,20<br />
5,02<br />
4,45 - 5,74<br />
2,99 - 4,20 3,78 - 6,00 2,91 - 3,48 4,07 - 5,40<br />
90 m 2 3,08* 5,08 3,12** 5,38<br />
I gut<br />
7,35<br />
5,80 - 9,00<br />
4,70<br />
4,32 - 5,15<br />
6,62*<br />
5,26 - 8,13<br />
7,44<br />
5,90 - 9,05<br />
5,49<br />
4,85 - 6,04<br />
4,70<br />
4,18 - 5,18<br />
4,98<br />
4,34 - 5,71<br />
gut I<br />
2,63 - 4,21 3,77 - 6,33 3,05 - 3,25 4,62 - 6,65<br />
J einfach<br />
5,96*<br />
4,35 - 7,15<br />
4,29<br />
3,57 - 5,07<br />
4,04*<br />
3,72 - 4,16<br />
4,83*<br />
2,89 - 5,51<br />
2,77** 4,46 4,55<br />
einfach J<br />
2,53 - 3,40 3,45 - 5,54 3,57 - 5,82<br />
90 m 2<br />
90 m 2 3,15* 4,53 4,81<br />
und<br />
K mittel<br />
und mittel K<br />
mehr<br />
6,54<br />
5,36 - 7,55<br />
4,32<br />
3,86 - 4,95<br />
7,04*<br />
4,65 - 8,00<br />
6,57<br />
5,85 - 7,80<br />
4,96*<br />
3,99 - 5,62<br />
5,12**<br />
3,29 - 6,38<br />
5,25*<br />
4,58 - 5,89<br />
2,92 - 3,61 3,71 - 5,50 4,40 - 5,34<br />
mehr<br />
L gut<br />
7,21<br />
5,02 - 9,00<br />
4,57*<br />
4,27 - 5,14<br />
7,46*<br />
6,53 - 8,35<br />
7,35*<br />
6,01 - 8,51<br />
6,50*<br />
5,23 - 8,17<br />
5,96**<br />
4,20 - 10,28<br />
4,80*<br />
3,83 - 5,94<br />
3,11 5,18 3,04** 5,00<br />
gut L<br />
2,85 - 3,53 4,24 - 6,57 2,81 - 3,27 4,40 - 6,00<br />
Bei Leerfeldern lag für eine verlässliche Aussage keine genügende Zahl von Mietwerten vor (unter 10 Miet werte). <strong>Die</strong> mit * und ** versehenen Daten haben wegen geringer Zahl erhobener Mietwerte nur bedingte Aussagekraft (* = 15 -29 Mietwerte, ** = 10 -14 Mietwerte).<br />
a<br />
<strong>Die</strong> Zuordnung West-<br />
Staakens basiert auf dem<br />
Gebietsstand 02.10.1990.<br />
Spalte 10 <strong>FORTUNA</strong> industrielle Plattenbauweise<br />
Bei Leerfeldern lag für eine verlässliche Aussage keine genügende Zahl von Mietwerten vor (unter 10 Mietwerte).<br />
<strong>Die</strong> mit * und ** versehenen Daten haben wegen geringer Zahl erhobener Mietwerte nur bedingte<br />
Aussagekraft (* = 15 - 29 Mietwerte, ** = 10 - 14 Mietwerte).<br />
Bei Leerfeldern lag für eine verlässliche Aussage keine genügende Zahl von Mietwerten vor (unter 10 Mietwerte).<br />
<strong>Die</strong> mit * und ** versehenen Daten haben wegen geringer Zahl erhobener Mietwerte nur bedingte<br />
Aussagekraft (* = 15 - 29 Mietwerte, ** = 10 - 14 Mietwerte).<br />
<strong>Miete</strong>nbroschüre | <strong>FORTUNA</strong><br />
Spalte 11 <strong>FORTUNA</strong> Neubau nach <strong>Die</strong> 1990 Zuordnung der<br />
Für Neubauwohnungen (bezugsfertig 1950 bis 1955) Für Neubauwohnungen (bezugsfertig 1956 bis 1964) Bezirke basiert auf dem<br />
mit Sammelheizung oder mit Bad und mit WC in der mit Sammelheizung oder mit Bad und mit WC in der Gebietsstand 31.12.2000<br />
Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmie- Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmie vor der Gebietsreform<br />
te je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 1,27 Euro te je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 0,98 Euro (siehe Erläuterung unter<br />
unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 5. unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 6. Nr. 3).<br />
11<br />
Für Altbauwohnungen (bezugsfertig bis 1918) Für Altbauwohnungen (bezugsfertig 1919 bis 1949)<br />
ohne Sammelheizung, ohne Bad, mit WC in der ohne Sammelheizung, ohne Bad, mit WC in der<br />
Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmie- Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 0,33 Euro te je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 0,37 Euro<br />
unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 1. unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 3.<br />
12<br />
11
<strong>FORTUNA</strong><br />
<strong>Wohnungsunternehmen</strong> <strong>eG</strong><br />
Rhinstraße 42<br />
12681 Berlin<br />
(Friedrichsfelde Ost)<br />
Telefon: 0 30 /9 36 43-0<br />
Telefax: 0 30/93646-203<br />
www.fortuna-eg.de<br />
EUROPÄISCHE<br />
UNION