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TL 9905-0025 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung

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<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong><br />

für <strong>Wehrtechnik</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Beschaffung</strong><br />

Technische Lieferbedingungen<br />

Ausgabemonat: August 1998<br />

<strong>TL</strong> <strong>9905</strong>-<strong>0025</strong><br />

Straßenabsperrausstattung, Wallmeister, Satz Ausgabe 4<br />

Seite 1 von 6 Seiten<br />

Versorgungsnummer:<br />

Versorgungsartikelname:<br />

<strong>9905</strong>-12-144-1897 SCHILDERSATZ; VERKEHRS-<br />

<strong>Beschaffung</strong>shinweise<br />

(X)<br />

Kode<br />

(X) an keinen Hersteller geb<strong>und</strong>en C<br />

( ) an einen Herstellerkreis geb<strong>und</strong>en durch Benutzungsrechtsvereinbarung E<br />

( ) an zugelassene Hersteller geb<strong>und</strong>en F<br />

( ) an einen Hersteller geb<strong>und</strong>en H<br />

Aktualitätsprüfung der <strong>TL</strong> ist erforderlich<br />

ja X nein<br />

Änderung<br />

gegenüber der<br />

letzten Ausgabe<br />

Zu beziehen beim BWB - ZA I 7, Koblenz<br />

Frühere Ausgabe 3<br />

Frühere Ausgabemonate 12.97<br />

Preisgruppe: A


Seite 2 <strong>TL</strong> <strong>9905</strong>-<strong>0025</strong><br />

NORMATIVE VERWEISUNGEN<br />

1) Zeichnungssatz 9900021 Ständer für 2 Verkehrszeichen<br />

Der Zeichnungssatz trägt die nutzungsrechtliche Kennzeichnung:<br />

”Keine Nutzungsbeschränkung nach DIN 34”<br />

Der Zeichnungssatz wird - im Rahmen der Aussage der nutzungsrechtlichen Kennzeichnung<br />

nach VG 95036 - nur bei Angebotsaufforderung/Auftrag soweit beim Auftragnehmer<br />

nicht vorhanden, oder auf besondere Anforderung, ausgegeben.<br />

2) AQAP-131 NATO-Qualitätssicherungsforderungen für Endprüfung<br />

1) BWB-B-T 545 Leistungsbeschreibung für Verpackungsstufe ”T”<br />

2) DIN 16982 Rohre aus Polyamid (PA); Maße<br />

2) DIN EN 10204 Metallische Erzeugnisse; Arten von Prüfbescheinigungen;(enthält<br />

Änderung A1:1995);<br />

Deutsche Fassung EN 10204:1991+A1:1995<br />

2) RAL 840 HR Farbregister des RAL<br />

3) Regelplan CII/2 Auszug aus dem RSA-Handbuch<br />

3) StVO Straßenverkehrsordnung<br />

1) TK <strong>9905</strong>-004 Leitkegel, Zeichen 610-40 StVO<br />

1) <strong>TL</strong> A-0032 Teil 1 Kennzeichnung; Kennzeichnen der Versorgungsartikel<br />

1) <strong>TL</strong> 8100-0001 Verpackung von Versorgungsartikeln,<br />

Verpackungsstufe A<br />

1) <strong>TL</strong> 8100-0002 Verpackung von Versorgungsartikeln;<br />

Verpackungsstufe B<br />

1) <strong>TL</strong> 8100-0003 Verpackung von Versorgungsartikeln,<br />

Verpackungsstufe C<br />

1) <strong>TL</strong> 8100-0008 Verpackung von Versorgungsartikeln,<br />

Verpackungsstufe H<br />

1) <strong>TL</strong> 8415-0248 Signalfarbene Warnwesten<br />

Bezugsquellen:<br />

1) BWB, Postfach 73 60, 56057 Koblenz<br />

2) Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin<br />

3) Buchhandel<br />

1 ALLGEMEINES<br />

1.1 Anwendungsbereich<br />

Die Straßenabsperrausstattung gemäß Regelplan CII/2 (modifiziert für BWB) dient<br />

den Wallmeistern<br />

1. zur Kenntlichmachung von Verkehrshindernissen sowie<br />

2. zur Kenntlichmachung <strong>und</strong> Absperrung von Baustellen.


<strong>TL</strong> <strong>9905</strong>-<strong>0025</strong> Seite 3<br />

1.2 Allgemeine technisch-organisatorische Forderungen<br />

Der Straßenabsperrausstattungssatz, Wallmeister, ist unter Beachtung der in<br />

diesen Technischen Lieferbedingungen zitierten Unterlagen zu fertigen <strong>und</strong> zu<br />

liefern.<br />

2 TECHNISCHE FORDERUNGEN<br />

2.1 Leistungsbeschreibung/Lieferumfang<br />

Die Straßenabsperrausstattung, Wallmeister, Satz, besteht aus:<br />

2.1.1 2 Stück Zeichen, Verkehrs-, Baustelle, Zeichen 123 StVO<br />

Seitenlänge: 900 mm<br />

VersNr <strong>9905</strong>-12-120-5790<br />

Ausführung:<br />

Gemäß Güteanforderungen der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen<br />

<strong>und</strong> Verkehrseinrichtungen e.V. an Standard-Verkehrszeichen<br />

mit retroreflektierender Folie in gestückelter <strong>und</strong> lasierter<br />

bedruckter Ausführung <strong>und</strong> RAL-Kennzeichnung.<br />

2.1.2 2 Stück Ständer, zusammenlegbar, für 2 Verkehrszeichen <strong>und</strong> Fahnenhalter<br />

VersNr <strong>9905</strong>-12-186-9564<br />

Nach Zeichnungssatz 9900021, Konstruktionsstand 16.11.1990<br />

2.1.3 6 Stück Markierungskegel, Verkehrs-,<br />

VersNr <strong>9905</strong>-12-330-6328<br />

nach TK <strong>9905</strong>-004<br />

2.1.4 2 Stück Flagge, Signal, weiß-fluoreszierend rot-weiß, mit Stab,<br />

2.1.4.1 Flaggentuch<br />

VersNr 8345-12-305-2252<br />

Abmessungen<br />

Größe der Flagge 500 mm x 500 mm<br />

3 waagerechte Streifen<br />

Streifenbreite:<br />

Farbe:<br />

100 mm weiß<br />

300 mm fluoreszierend rot<br />

100 mm weiß<br />

2.1.4.2 Werkstoff für die Flagge (ohne Stab)<br />

− Flaggentuch aus 100 % Original-Marken-Polyester-Filamentgarn, schrumpfarm,<br />

Kettenwirkware 95 g/m 2<br />

Tagesleuchtfarbe fluoreszierend rot in Anlehnung an RAL 3026<br />

− Legung I 1 0/3 4<br />

− Legung II 0 1/1 0


Seite 4 <strong>TL</strong> <strong>9905</strong>-<strong>0025</strong><br />

− weiße Flächen retroreflektierend<br />

Scotchlitefilm 8710 silberweiß (Firma 3M Deutschland GmbH) in Anlehnung an<br />

RAL 9020.<br />

− Kantenverstärkung:<br />

geeignetes Einfaßband ggf. Kunststoff<br />

Farbe: hellgrau<br />

2.1.4.3 Fertigung Flagge<br />

2.1.4.3.1 Der Scotchlitefilm 8710 silberweiß ist so auf das Polyestergewebe aufzukaschieren,<br />

daß eine dauerhafte Verbindung zwischen beiden Werkstoffen gewährleistet<br />

ist.<br />

Die Aufkaschierung muß unter Druck <strong>und</strong> Wärme in einer regelbaren Spezial-<br />

Vakuumpresse erfolgen.<br />

2.1.4.3.2 Die Kanten der Flagge sind mit geeignetem Band als Schutz vor Beschädigung zu<br />

verstärken.<br />

2.1.4.3.3 Die Kanteneinfassung ist vor Fertigung des Tunnels über der gesamten Breite der<br />

Flagge anzubringen, damit sie den Flaggenstab mit umfaßt.<br />

2.1.4.3.4 Eine senkrechte Seitenkante der Flagge ist so als Tunnel zu arbeiten, daß die<br />

Flagge stramm auf den Flaggenstock aufgezogen werden kann.<br />

2.1.4.3.5 Die Flagge ist auf den Flaggenstock zu ziehen. Sie darf durch Zug an einem Ende<br />

nicht abziehbar sein. Das Tuch ist ggf. mit geeignetem Kleber zusätzlich am<br />

Stock festzukleben.<br />

2.1.4.3.6 Alle Nahtenden, auch bei Nahtunterbrechung, sind durch Rückstiche zu sichern.<br />

2.1.4.4 Flaggenstab<br />

Rohr DIN 16982-20 x 2-PA 6; Länge 800 mm (± 5 mm)<br />

Temperaturbeständig von -30 °C bis +80 °C<br />

2.1.5 3 Stück Weste, auffallend, sichtbar<br />

VersNr 8415-12-328-9672<br />

nach <strong>TL</strong> 8415-0248<br />

2.2 Werkstoffe<br />

Die Einhaltung der Forderungen an die Werkstoffe ist dem Auftraggeber durch<br />

eine Werksbescheinigung nach DIN EN 10204 zu bescheinigen.<br />

2.3 Kennzeichnung der Versorgungsartikel<br />

Für das Kennzeichnen der Versorgungsartikel gelten die Forderungen der<br />

<strong>TL</strong> A-0032 Teil 1.<br />

Entsprechend der <strong>TL</strong> ist jeder Versorgungsartikel zu kennzeichnen mit der<br />

- Versorgungsnummer:<br />

- Eigentümer: BUND<br />

- Hersteller/Jahr:<br />

Versorgungsartikel, für die spezielle <strong>TL</strong>/TK bestehen, werden entsprechend den<br />

Angaben in den zugehörigen <strong>TL</strong>/TK gekennzeichnet.<br />

Die u. a. Versorgungsartikel sind an folgenden Stellen zu kennzeichnen:


<strong>TL</strong> <strong>9905</strong>-<strong>0025</strong> Seite 5<br />

2.3.1 Schildständer, zusammenlegbar, nach Abschnitt 2.1.2 auf halber Höhe einer<br />

Stütze.<br />

2.3.2 Zeichen, Verkehrs-; nach Abschnitt 2.1.1 auf der Rückseite des Schildes mittels<br />

Aufkleber neben dem Gütezeichen (Siegelmarke) der Güteschutzgemeinschaft<br />

2.3.3 Flagge, Signal; nach Abschnitt 2.1.4 auf dem unteren Ende der Flagge, beginnend<br />

am Flaggenstab.<br />

3 QUALITÄTSSICHERUNG<br />

3.1 Qualitätsprüfungen<br />

Keine besonderen Forderungen.<br />

Es wird vorausgesetzt, daß der Auftragnehmer die Einhaltung der technischen<br />

Forderungen durch produktspezifische Ablieferungsprüfungen sicherstellt <strong>und</strong> die<br />

Ergebnisse dokumentiert (siehe auch 3.2).<br />

3.2 Gütesicherung<br />

Der Auftragnehmer hat auf der Gr<strong>und</strong>lage der Qualitätsforderungen Maßnahmen entsprechend<br />

den Bestimmungen der AQAP-131, ”NATO-Qualitätssicherungsforderungen<br />

für Endprüfung” durchzuführen. Diese Gütesicherungsmaßnahmen sind darzulegen.<br />

3.3 Güteprüfung<br />

4 VERPACKUNG<br />

Entfällt, wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist.<br />

Die Verpackung ist<br />

− für die Verpackungsstufe (VerpSt) A / NATO-VerpSt 2 nach der zum Versorgungsartikel<br />

(VersArt) gehörenden ”Leistungsbeschreibung Konservierung <strong>und</strong><br />

Verpackung (K/V)” unter Beachtung der <strong>TL</strong> 8100-0001<br />

− für die VerpSt B / NATO-VerpSt 3 nach der zum VersArt gehörenden<br />

”Leistungsbeschreibung K/V” unter Beachtung der <strong>TL</strong> 8100-0002<br />

− für die VerpSt C / NATO-VerpSt 4 nach <strong>TL</strong> 8100-0003<br />

− für die VerpSt H nach <strong>TL</strong> 8100-0008<br />

− für die VerpSt T nach der Leistungsbeschreibung für Verpackungsstufe T,<br />

Formblatt BWB-B-T-545/...<br />

auszuführen.<br />

Die geforderte Verpackungsstufe ist dem Vertrag zu entnehmen.


Seite 6 <strong>TL</strong> <strong>9905</strong>-<strong>0025</strong><br />

Anhang A

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