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Februar 2014 - Amt Märkische Schweiz

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■ 30. Januar <strong>2014</strong> <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> 3<br />

des Ortszentrums, insbesondere der kommunalen Flächen Ladestraße und<br />

Friedrich-Engels-Straße. 2.) das <strong>Amt</strong> <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> und der Bürgermeister<br />

werden beauftragt, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um in absehbarer<br />

Zeit Fortschritte bei der Realisierung der Schwerpunktrichtungen<br />

zu erzielen. 3.) über die Ergebnisse ist der Gemeindevertretung regelmäßig<br />

Bericht zu erstatten. (Beschluss 40-04-<strong>2014</strong>)<br />

– die Erteilung des gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1<br />

BauGB für die Errichtung einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von<br />

Boden auf den Flurstücken 977, 978, 979 der Flur 3 Gemarkung Rehfelde<br />

welche im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 05<br />

„Gewerbegebiet“ liegen. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens<br />

erfolgt unter dem Vorbehalt der durchgeführten Umsetzung der geänderten<br />

grünordnerischen Festsetzung vom Genehmigungsbescheid des LUGV.<br />

(Beschluss 40-05-<strong>2014</strong>)<br />

– für das Wahlgebiet Rehfelde die Bildung eines Wahlkreises - Wahlkreis 1<br />

Gemeindegebiet Rehfelde für die Kommunalwahlen am 25. Mai <strong>2014</strong>. (Beschluss<br />

40-06-<strong>2014</strong>)<br />

und im nichtöffentlichen Teil:<br />

– die Klärung der Zuständigkeit für eine Petition zu einer Grundstücksangelegenheit<br />

(Beschluss 40-07-<strong>2014</strong>)<br />

von jedermann eingesehen<br />

werden.<br />

Die Unterlagen sind zusätzlich<br />

auf der Internetseite des<br />

<strong>Amt</strong>es <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

unter Gemeinde Rehfelde /<br />

Aktuelles über folgendem<br />

Link veröffentlicht:<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rehfelde:<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

über den Beschluss zur Aufstellung eines<br />

Bebauungsplans „Schillerstraße 3 – Wohnen<br />

an der Schillerstraße“<br />

Die Gemeindevertretung Rehfelde hat in ihrer Sitzung am 14.01.<strong>2014</strong> die Aufstellung<br />

des Bebauungsplans „Schillerstraße 3 – Wohnen an der Schillerstraße“<br />

beschlossen (Beschluss-Nr. 40-02-<strong>2014</strong>).<br />

Der Bebauungsplan wird nach § 13a Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />

im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Nach § 13a Abs. 2<br />

Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten<br />

Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.<br />

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4<br />

BauGB), von dem Umweltbericht (§ 2a BauGB), von der Angabe, welche Arten<br />

umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB),<br />

sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen.<br />

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans liegt zwischen Blumenstraße<br />

im Norden und Eislerstraße im Süden westlich der Schillerstraße und<br />

betrifft den östlichen Teil des Flurstückes 2016, Flur 2 der Gemarkung Rehfelde<br />

in einer Länge von ca. 220 m. Der Geltungsbereich ist in den beiliegenden Karten<br />

verdeutlicht.<br />

Ziel des Bebauungsplans ist es, eine straßenbegleitende Bebauung auf großzügigen<br />

Grundstücken mit Einfamilienhäusern entlang der Westseite der Schillerstraße<br />

auf einer Teilfläche des Flurstückes 2016, Flur 2, Gemarkung Rehfelde<br />

planungsrechtlich vorzubereiten. Nach der Teilung sollen dabei etwa 11 Grundstücke<br />

mit jeweils rund 20 m Breite entstehen.<br />

Es ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in dem u. a. geregelt ist, dass die<br />

Planungskosten vollständig durch die Eigentümer/den Vorhabenträger zu leisten<br />

sind und somit der Gemeinde Rehfelde keinerlei Kosten entstehen.<br />

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Schillerstraße 3 – Wohnen<br />

an der Schillerstraße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich<br />

bekannt gemacht.<br />

Ich weise daraufhin, dass eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß<br />

§ 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.<br />

Die vorläufigen Planunterlagen können ab sofort im <strong>Amt</strong> <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>,<br />

Hauptstraße 1, 15377 Buckow (<strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>), Raum 02 während der allgemeinen<br />

Sprechzeiten:<br />

• dienstags, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

• donnerstags, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

http://www.amt-maerkische-schweiz.de/cms/front_content.php?idcat=118<br />

Buckow (<strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>), 15.01.<strong>2014</strong><br />

R.-D. Dammann<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

über die öffentliche Auslegung des<br />

Vorentwurfs des Bebauungsplans<br />

„Schillerstraße 3 – Wohnen an der<br />

Schillerstraße“<br />

Die Gemeindevertretung Rehfelde hat in ihrer Sitzung am 14.01.<strong>2014</strong> die Aufstellung<br />

des Bebauungsplans „Schillerstraße 3 – Wohnen an der Schillerstraße“<br />

als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen (Beschluss-Nr.<br />

40-02-<strong>2014</strong>).<br />

In dergleichen Sitzung hat die Gemeindevertretung Rehfelde die frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) mit den vorläufigen Unterlagen<br />

(Stand Dezember 2013) beschlossen (Beschluss-Nr. 40-03-<strong>2014</strong>).<br />

Ziel des Bebauungsplans ist es, eine straßenbegleitende Bebauung auf großzügigen<br />

Grundstücken mit Einfamilienhäusern entlang der Westseite der Schillerstraße<br />

auf einer Teilfläche des Flurstückes 2016, Flur 2, Gemarkung Rehfelde<br />

planungsrechtlich vorzubereiten. Nach der Teilung sollen dabei etwa 11 Grundstücke<br />

mit jeweils rund 20 m Breite entstehen.<br />

Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften<br />

des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB<br />

entsprechend.<br />

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4<br />

BauGB), von dem Umweltbericht (§ 2a BauGB), von der Angabe, welche Arten<br />

umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB),<br />

sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen.<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

am Verfahren in Form einer öffentlichen Auslegung der vorläufigen Planunter-

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