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<strong>PkmG</strong> aktuell<br />
Infoblatt <strong>de</strong>s Prüfungsverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r kleinen<br />
und mittelständischen Genossenschaften e.V.<br />
Ausgabe 23 | August 2013<br />
VerBandsTag<br />
aM 06.09.2013<br />
In BerLIn<br />
FIT FÜRS AMT IN 12 STUNDEN 1<br />
DIE ERBENGENERATION – KEIN THEMA FÜR MICH? 2<br />
ES STELLT SICH VOR: DIE EDEN EG 3-4<br />
MITGLIEDER VON WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN<br />
IN DER INSOLVENZ 5<br />
DIE OFFENLEGUNGSPFLICHT NACH § 325 HGB 6<br />
fit fürS amt in 12 StunDen<br />
Lange haben wir das Projekt einer<br />
neuen <strong>PkmG</strong>-Schulungsreihe, in <strong>de</strong>r<br />
genossenschaftliches Grundwissen vermittelt<br />
wird, vor uns hergeschoben.<br />
Uns fehlte einfach die zün<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
I<strong>de</strong>e, wie eine solche Basisschulung<br />
möglichst praxisnah und so gar nicht<br />
lehrbuchmäßig daherkommen könnte<br />
– spannend, motivierend und nützlich<br />
zugleich.<br />
Obwohl <strong>de</strong>r Spruch „Wenn man nicht<br />
mehr weiter weiß, grün<strong>de</strong>t man ’nen<br />
Arbeitskreis“ eher spöttisch gemeint<br />
ist, haben wir im Herbst 2012 genau<br />
das getan und in <strong>de</strong>n Reihen unserer<br />
Mitgliedsgenossenschaften zehn engagierte<br />
Vertreter gefun<strong>de</strong>n, die uns<br />
ihre Mitarbeit im „Arbeitskreis <strong>PkmG</strong>-<br />
Basisschulung“ zusagten.<br />
Und siehe da: es hat sich gelohnt!<br />
Ausgestattet mit XMind, einer leistungsfähigen<br />
Brainstorming und Mind-<br />
Mapping-Software, fan<strong>de</strong>n die Teilnehmer<br />
<strong>de</strong>r ersten Arbeitskreissitzung<br />
recht schnell <strong>de</strong>n Schlüssel für eine<br />
strukturierte, einprägsame und lebendige<br />
Vermittlung <strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Grundwissens in puncto Genossenschaft.<br />
Ausgehend vom Genossenschaftsgedanken<br />
und <strong>de</strong>n Prinzipien<br />
genossenschaftlichen Han<strong>de</strong>lns ergaben<br />
sich vier Themenkomplexe, <strong>de</strong>ren<br />
Behandlung ein recht vollständiges<br />
Bild von <strong>de</strong>m zeichnet, was letztlich<br />
hier in Deutschland unter einer Genossenschaft<br />
verstan<strong>de</strong>n wird. Die vier<br />
Themenkomplexe lauten „Die Genossenschaft<br />
als Wirtschaftsunternehmen“,<br />
„Die Genossenschaft als Rechtsform“,<br />
„Die Genossenschaft als Mitglie<strong>de</strong>rverband“<br />
und „Das genossenschaftliche<br />
Prüfungswesen“ und bil<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>n Grundstock an notwendigem<br />
Genossenschaftswissen.<br />
Die zweite (und letzte) Arbeitskreissitzung<br />
war <strong>de</strong>n konkreten Inhalten und<br />
Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Wissensvermittlung<br />
gewidmet und im Ergebnis ebenso<br />
fruchtbar wie die erste.<br />
Herausgekommen ist das Konzept einer<br />
zweitägigen <strong>PkmG</strong>-Basisschulung,<br />
bei <strong>de</strong>r ein vierköpfiges Trainerteam<br />
die Schulungsteilnehmer innerhalb<br />
von nur zwölf „Unterrichtsstun<strong>de</strong>n“<br />
so fit macht, dass sie als Ehrenamtler<br />
im Vorstand o<strong>de</strong>r Aufsichtsrat<br />
ihrer Genossenschaft nicht nur mit<br />
viel gutem Willen, son<strong>de</strong>rn auch und<br />
in erster Linie mit gutem (Ge-)Wissen<br />
agieren können.<br />
Die Pilotveranstaltung<br />
zur neuen Schulungsreihe<br />
„Fit fürs Amt in 12<br />
Stun<strong>de</strong>n“ fin<strong>de</strong>t bereits<br />
am 22./23. November<br />
2013 in Berlin statt. Die<br />
Teilnahmegebühr für bei<strong>de</strong><br />
Tage beträgt 475 Euro.<br />
Für ein Get-together <strong>de</strong>r Schulungsteilnehmer<br />
am Vorabend <strong>de</strong>r Veranstaltung<br />
wer<strong>de</strong>n zusätzlich 25 Euro<br />
Kostenbeteiligung erhoben – natürlich<br />
nur von <strong>de</strong>nen, die daran teilnehmen<br />
wollen.<br />
Ab 2014 soll „Fit fürs Amt in 12 Stun<strong>de</strong>n“<br />
dann zweimal jährlich angeboten<br />
wer<strong>de</strong>n: jeweils En<strong>de</strong> Februar und<br />
En<strong>de</strong> November.<br />
Ob die Schulungstage o<strong>de</strong>r die vier<br />
verschie<strong>de</strong>nen Themenkomplexe auch<br />
einzeln gebucht wer<strong>de</strong>n können, ist<br />
noch nicht entschie<strong>de</strong>n. Im Zuge <strong>de</strong>r<br />
Ausarbeitung <strong>de</strong>s genauen Schulungsablaufs<br />
sollen die Möglichkeiten dafür<br />
aber geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Dr. Norbert Rückriemen<br />
Seite 1
Die Erbengeneration<br />
– kein Thema für mich?<br />
Geld, Immobilien und Wertpapiere zu<br />
vererben ist gar kein Thema für mich?<br />
Nur etwas für „Reiche“? Mitnichten!<br />
Als sich die Stiftung trias in 2002 grün<strong>de</strong>te,<br />
stan<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>n Themen „Gemeinschaftliches<br />
Wohnen, Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Spekulation entziehen und Ökologie“<br />
eher Fragen <strong>de</strong>r Eigentumsgestaltung,<br />
Schutz von Projektzielen und die Verbesserung<br />
<strong>de</strong>r Informationsbasis für<br />
Gründungsgruppen im Vor<strong>de</strong>rgrund.<br />
Über die Jahre haben wir erfahren,<br />
dass Schenkungen und Erbschaften,<br />
an sich ja ein klassisches Stiftungsthema,<br />
einen viel größeren Anteil unserer<br />
Arbeit ausmachen und einen höheren<br />
Stellenwert einnehmen, als gedacht.<br />
Auch wenn wir bedingt durch die Medien<br />
am „Guten im Menschen“ gera<strong>de</strong><br />
erhebliche Zweifel hegen: Es gibt auch<br />
die an<strong>de</strong>re Seite. Nach jahrzehntelangem<br />
Engagement für Themen und Inhalte<br />
überlegen sich Menschen, wie<br />
nach ihrem To<strong>de</strong> über ihr Vermögen<br />
verfügt wer<strong>de</strong>n soll. Die Kin<strong>de</strong>r?<br />
Natürlich! Es gibt aber auch Kin<strong>de</strong>rlose<br />
bzw. die Situation: Meine Kin<strong>de</strong>r<br />
und Enkel sind ausreichend versorgt.<br />
– Warum soll ich da noch etwas „obendrauf“<br />
legen? Dann reift <strong>de</strong>r Gedanke,<br />
sich für die eigenen Lebensthemen zu<br />
engagieren. Gegebenenfalls wer<strong>de</strong>n<br />
die Vermögenswerte auch aufgeteilt.<br />
Einen Teil erhalten die Nachkommen,<br />
ein an<strong>de</strong>rer Teil wird gemeinnützigen<br />
Zwecken zugewandt.<br />
Vererben betrifft aber nicht nur Geld,<br />
son<strong>de</strong>rn auch Wohnungen, Häuser,<br />
Genossenschaftsanteile. Lei<strong>de</strong>r bestehen<br />
über die Rahmenbedingungen<br />
<strong>de</strong>s Erbschafts- und Steuergesetzes<br />
immer wie<strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong> Kenntnisse.<br />
Auf unsere Stiftung kommt<br />
überraschen<strong>de</strong>r Weise auch die Frage<br />
zu: „Wie kann ich meinen Sohn/meine<br />
Tochter enterben?“. Nach <strong>de</strong>m<br />
<strong>de</strong>utschen Erbschaftsrecht ist das<br />
nicht möglich. Aber auch dafür gibt es<br />
Wege.<br />
Die Literatur beschäftigt sich überwiegend<br />
mit <strong>de</strong>r Vermeidung von<br />
Steuern bzw. <strong>de</strong>r Regelung von Erbschaftsansprüchen.<br />
Die Fragestellung<br />
bei uns lautet aber eher:<br />
- Wie kann ich meinem Projekt<br />
etwas vererben? Entsteht dadurch<br />
Erbschaftssteuer?<br />
- Wie kann ich mein Vermögen in<br />
gute Hän<strong>de</strong> legen?<br />
- Wie unterstütze ich das Thema,<br />
welches mir immer am Herzen lag?<br />
- Ich möchte nicht, dass meine Mieter<br />
von <strong>de</strong>n Erben schlecht behan<strong>de</strong>lt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
- Meine Mitbewohner sollen erben,<br />
aber nicht mit Erbschaftssteuer<br />
belastet wer<strong>de</strong>n. Gibt es dafür Lösungen?<br />
- Was mache ich mit meinen Genossenschaftsanteilen<br />
und Darlehensansprüchen?<br />
Im Falle einer Kündigung<br />
durch meine Erben darf meine<br />
Genossenschaft nicht gefähr<strong>de</strong>t<br />
sein.<br />
Und wie sagte ein Stifter einmal zu<br />
uns: „Ich muss ja nicht erst sterben,<br />
um Gutes zu tun“. Deshalb wer<strong>de</strong>n uns<br />
auch Vermögenswerte als Schenkung<br />
zu Lebzeiten überlassen.<br />
„Überlassen“ heißt dann nicht immer<br />
„schenken“. Schon ein zinsloses o<strong>de</strong>r<br />
günstiges Darlehen an die Stiftung<br />
trias hilft <strong>de</strong>n Projekten. Der Geldgeber<br />
bzw. die Geldgeberin können über<br />
die Zinsen ihr Einkommen ein wenig<br />
erhöhen und haben die Sicherheit –<br />
sollte doch eine Pflegesituation o<strong>de</strong>r<br />
sonstige Notsituation eintreten - auf<br />
<strong>de</strong>n Vermögenswert noch einmal<br />
zurückgreifen zu können. Hier gibt es<br />
viel mehr Möglichkeiten, als sich Viele<br />
vorstellen können.<br />
Wir sehen es als unsere Aufgabe an,<br />
die Zielsetzungen <strong>de</strong>r Stifter <strong>de</strong>r Projekte<br />
und sicher auch unserer Stiftung<br />
in Übereinstimmung zu bringen. Das<br />
Ganze nach Interessen, Recht und<br />
Steuer wirklich gut zu gestalten. Inzwischen<br />
haben wir darin viel Expertise<br />
entwickelt und wer<strong>de</strong>n von einem<br />
ausgezeichneten Steuerfachanwalt begleitet.<br />
Wie sich die Stiftung trias sonst<br />
noch engagiert, kann man auf<br />
www.stiftung-trias.<strong>de</strong> lesen. Dort fin<strong>de</strong>t<br />
sich neben <strong>de</strong>r Stiftungsbroschüre<br />
„Was uns bewegt – Was wir bewegen“<br />
auch eine Broschüre zu Erbschaften.<br />
Bei<strong>de</strong>s sen<strong>de</strong>n wir auf Wunsch gerne<br />
zu. Ihr Ansprechpartner ist Rolf Novy-<br />
Huy, Bankkaufmann und Geschäftsführer<br />
<strong>de</strong>r Stiftung trias.<br />
Rolf Novy-Huy<br />
Stiftung trias<br />
gemeinnützige Stiftung für Bo<strong>de</strong>n,<br />
Ökologie und Wohnen<br />
Martin-Luther Str. 1<br />
45525 Hattingen (Ruhr)<br />
Postfach 80 05 38<br />
45505 Hattingen (Ruhr)<br />
Tel. 02324-90 22 213<br />
Fax 02324-59 67 05<br />
info@stiftung-trias.<strong>de</strong><br />
www.stiftung-trias.<strong>de</strong><br />
Geschäfts- und Spen<strong>de</strong>nkonto<br />
103.269.600<br />
GLS-Bank, Bochum (430 609 67)<br />
Projekte <strong>de</strong>r Trias mit <strong>de</strong>r<br />
SelbstBau eG, Mitglied <strong>de</strong>s <strong>PkmG</strong>:<br />
· Alte Schule Karlshorst<br />
· Stadtgut Blankenfel<strong>de</strong><br />
· Werkpalast Lichtenberg<br />
Seite 2
EINE GENOSSENSCHAFT STELLT<br />
SICH VOR: Die E<strong>de</strong>n Gemeinnützige<br />
Obstbau-Siedlung eG<br />
Gründungsjahr: 1893<br />
Mitglied im <strong>PkmG</strong> seit: 2001<br />
Bestand:<br />
- 120 ha am Stadtrand von Oranienburg<br />
- 530 Erbbaurechte<br />
- 19 Pachtverträge<br />
- 26 Wohnungen<br />
- 5 Gewerbeeinheiten<br />
- 1 Kin<strong>de</strong>rgarten mit 95 Kin<strong>de</strong>rn<br />
- und je<strong>de</strong> Menge Potenzial<br />
Bun<strong>de</strong>sland: Bran<strong>de</strong>nburg<br />
info@e<strong>de</strong>n-eg.<strong>de</strong><br />
Die Obstbausiedlung E<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>r erste<br />
erfolgreiche Versuch auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
gemeinsamen Bo<strong>de</strong>nbesitzes und<br />
genossenschaftlicher Gemeinsamkeit<br />
lebensreformerisch gesinnte Stadtmenschen<br />
auf <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> anzusie<strong>de</strong>ln.<br />
Es gab kein Vorbild für eine solche<br />
Siedlung, alle Erfahrungen, gute<br />
und weniger gute musste sie selbst<br />
machen.<br />
Am 28. Mai 1893 wur<strong>de</strong> im Vegetarischen<br />
Speisehaus „Ceres“ in Berlin<br />
von 18 Vegetariern die „Vegetarische<br />
Obstbaukolonie E<strong>de</strong>n e.G.m.b.H.“ gegrün<strong>de</strong>t.<br />
E<strong>de</strong>n verband die Bestrebungen<br />
in <strong>de</strong>r Natur gesund zu leben mit<br />
<strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>s gemeinsamen<br />
Bo<strong>de</strong>nbesitzes. Am nordwestlichen<br />
Rand von Berlin, bei Oranienburg,<br />
wur<strong>de</strong> ein Gelän<strong>de</strong> gefun<strong>de</strong>n, welches<br />
<strong>de</strong>n Vorstellungen entsprach.<br />
E<strong>de</strong>n hatte um 1938 <strong>de</strong>n Höhepunkt<br />
seiner wirtschaftlichen Entwicklung<br />
erreicht. Die strukturelle Entwicklung<br />
war im Wesentlichen abgeschlossen.<br />
Die vorhan<strong>de</strong>nen Flächen waren erschlossen<br />
und wur<strong>de</strong>n bewirtschaftet.<br />
Durch mehrfachen Zukauf waren aus<br />
<strong>de</strong>n ersten 40 Hektar inzwischen rd.<br />
120 Hektar gewor<strong>de</strong>n, aufgeteilt in<br />
fast 500 Parzellen, welche überwiegend<br />
als Erbbaurechte an die Siedler<br />
zur Bewirtschaftung und zum Wohnen<br />
vergeben wor<strong>de</strong>n waren. Der genos-<br />
Obstverladung<br />
das E<strong>de</strong>nauto<br />
senschaftliche Gartenbetrieb mit eigener<br />
Baumschule stand in <strong>de</strong>r Blüte<br />
seiner Leistungsfähigkeit. Der genossenschaftliche<br />
Herstellungsbetrieb<br />
produzierte Obstsäfte, Süßmoste und<br />
Gemüsesäfte und die Vegeta-Erzeugnisse.<br />
Daneben wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>r<br />
Marke EDEN vor allem die E<strong>de</strong>n-Pflanzenmargarine,<br />
aber auch Honig und<br />
Sauerkraut vertrieben.<br />
Mostverarbeitung<br />
Nach <strong>de</strong>m zweiten Weltkrieg und nach<br />
<strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen<br />
Staaten im Jahr 1949 entwickelte<br />
sich die Reformwarenwirtschaft sehr<br />
unterschiedlich. Nahm sie in <strong>de</strong>r<br />
BRD schnell wie<strong>de</strong>r einen starken<br />
Aufschwung, fand sie in <strong>de</strong>r DDR immer<br />
weniger Existenzmöglichkeit. Die<br />
Produktion von Reformwaren im Osten<br />
Deutschlands ging immer weiter<br />
zurück. Daher wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r BRD ein<br />
zweiter Produktionsbetrieb errichtet.<br />
1972 wur<strong>de</strong> durch die Regierung <strong>de</strong>r<br />
DDR beschlossen, dass alle Betriebe,<br />
die industriell produzieren und die<br />
mehr als 10 Mitarbeiter haben, in<br />
Volkseigentum, also Staatseigentum,<br />
überführt wer<strong>de</strong>n. Durch <strong>de</strong>n Entzug<br />
<strong>de</strong>s Betriebes verlor die Genossenschaft<br />
ihre bis dato wichtigste Einnahmequelle.<br />
Der Betrieb wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n<br />
VEB Kombinat Beelitz eingeglie<strong>de</strong>rt,<br />
produzierte aber unter <strong>de</strong>m Namen<br />
„VEB E<strong>de</strong>ner Obst- und Gemüseverwertung“<br />
weiter. 1981 wur<strong>de</strong> er in <strong>de</strong>n<br />
VEB Havelland eingeordnet. Der größte<br />
Teil <strong>de</strong>r Mitarbeiter waren Siedler, die<br />
in <strong>de</strong>r genossenschaftlichen Siedlung<br />
wohnten. Neben <strong>de</strong>m Betrieb gingen<br />
Seite 3
alte E<strong>de</strong>n-Postkarte, koloriert<br />
gleichzeitig mehrere Gebäu<strong>de</strong> in das<br />
Eigentum <strong>de</strong>r Stadt Oranienburg über.<br />
Nach <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rvereinigung Deutschlands<br />
1990 erhielt die Genossenschaft<br />
ihren Betrieb wie<strong>de</strong>r, welcher jedoch<br />
nicht mehr arbeitsfähig war. Sämtliche<br />
Maschinen und Anlagen <strong>de</strong>s Betriebes<br />
wur<strong>de</strong>n durch die Treuhandanstalt <strong>de</strong>montiert<br />
und veräußert.<br />
Der Tochterbetrieb in Bad So<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong><br />
durch die an<strong>de</strong>ren Anteilseigner<br />
verkauft. Am Verkaufserlös partizipierte<br />
ebenfalls die E<strong>de</strong>n Genossenschaft<br />
und hatte somit ein Startkapital<br />
für die Zeit nach <strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong>. Damit<br />
war es u.a. möglich einen neuen Kin<strong>de</strong>rgarten<br />
in Holz- und Lehmbauweise<br />
und 5 neue Wohnhäuser mit jeweils 4<br />
Wohnungen zu errichten.<br />
<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rgarten in Holz- und Lehmbauweise<br />
Nicht alle Investitionen waren erfolgreich<br />
und auch die Suche nach einem<br />
neuen wirtschaftlichen Betätigungsfeld<br />
führte zu keinem vali<strong>de</strong>n zukunftstauglichen<br />
Ergebnis. Auch blieben auf<br />
lange Zeit die Erbbauzinsen unangetastet,<br />
so dass die Genossenschaft<br />
einen harten Sanierungskurs einschlagen<br />
und sich von verschie<strong>de</strong>nen Tätigkeitsbereichen<br />
und Zweckbetrieben<br />
trennen musste. Ein Instandhaltungsrückstau<br />
wird sukzessive abgearbeitet<br />
und das bislang brach liegen<strong>de</strong> Immobilienvermögen<br />
sinnvoll reaktiviert.<br />
Dieser Prozess dauert und kostet Geld<br />
und Nerven, da E<strong>de</strong>n über eine ausgeprägte<br />
Streitkultur verfügt.<br />
www.e<strong>de</strong>n-eg.<strong>de</strong><br />
das neue Presshaus<br />
Seite 4
Schutz von Mitglie<strong>de</strong>rn von<br />
Wohnungsgenossenschaften<br />
in <strong>de</strong>r Insolvenz<br />
Am 16.07.2013 ist Artikel 8 <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
zur Verkürzung <strong>de</strong>s Restschuldbefreiungsverfahrens<br />
und zur<br />
Stärkung <strong>de</strong>r Gläubigerrechte in Kraft<br />
getreten. Artikel 8 regelt die Behandlung<br />
von Genossenschaftsanteilen<br />
eines wohnnutzen<strong>de</strong>n Genossen in<br />
<strong>de</strong>r Insolvenz. Die Aufnahme von Regelungen<br />
insbeson<strong>de</strong>re zur Verwertung<br />
von Genossenschaftsanteilen<br />
und zur Wohnnutzung trotz Verwertung<br />
von Genossenschaftsanteilen<br />
war erfor<strong>de</strong>rlich gewor<strong>de</strong>n, weil <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sgerichtshof (BGH) durch Urteil<br />
vom 19.03.2009 entschied, dass<br />
Genossenschaftsanteile in <strong>de</strong>r Insolvenz<br />
keinen Schutz genießen und<br />
durch <strong>de</strong>n Insolvenzverwalter verwertet<br />
wer<strong>de</strong>n können, auch wenn<br />
sie etwa als Sicherheit für das Nutzungsverhältnis<br />
(Wohnraummiete)<br />
verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n und regelmäßig die<br />
Mitgliedschaft in <strong>de</strong>r Genossenschaft<br />
Voraussetzung für ein Nutzungsverhältnis<br />
von Wohnraum in dieser<br />
Genossenschaft ist.<br />
Nach dieser Grundsatzentscheidung<br />
<strong>de</strong>s BGH waren Insolvenzverwalter<br />
berechtigt, die Mitgliedschaft <strong>de</strong>s Insolvenzschuldners<br />
in <strong>de</strong>r Wohnungsgenossenschaft<br />
zu kündigen, um <strong>de</strong>n<br />
Anspruch <strong>de</strong>s Schuldners auf Auszahlung<br />
<strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />
(§ 73 GenG) zur Insolvenzmasse<br />
zu realisieren. Diese Rechtslage führte<br />
häufig dazu, dass trotz <strong>de</strong>r Kündigung<br />
„nur“ <strong>de</strong>r Mitgliedschaft durch<br />
<strong>de</strong>n Insolvenzverwalter die Genossenschaften<br />
eigenständig auch das Dauernutzungsrecht<br />
(als Vermieter) kündigten,<br />
etwa weil die Mitgliedschaft<br />
in <strong>de</strong>r Genossenschaft gleichzeitig als<br />
Mietsicherheit verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong> und<br />
die Mietsicherheit insoweit entfiel.<br />
Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft<br />
in <strong>de</strong>r Genossenschaft regelmäßig Voraussetzung<br />
für die Möglichkeit, ein<br />
Nutzungsverhältnis mit <strong>de</strong>r Genossenschaft<br />
einzugehen. Diese Voraussetzung<br />
entfällt bei Kündigung <strong>de</strong>r Mitgliedschaft.<br />
Die Liste an Bewerbern<br />
für Genossenschaftswohnungen ist in<br />
vielen Städten inzwischen lang. Der insolvente<br />
Genosse verlor damit häufig<br />
auch seine Wohnung.<br />
Der BGH verwies als Rechtsgrundlage<br />
für die Kündigung <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />
auf die Vorschrift <strong>de</strong>s § 66 GenG (analog),<br />
nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Gläubiger (bzw.<br />
in diesem Fall <strong>de</strong>r Insolvenzverwalter)<br />
eines Mitglieds das Kündigungsrecht<br />
aus <strong>de</strong>r Mitgliedschaft an <strong>de</strong>ssen<br />
Stelle ausüben könne. Diese<br />
Vorschrift bezieht sich <strong>de</strong>m Wortlaut<br />
nach nur auf die Ausübung <strong>de</strong>s Kündigungsrechts<br />
durch einen Gläubiger<br />
nach fruchtloser Zwangsvollstreckung<br />
gegen das Genossenschaftsmitglied.<br />
Sie musste <strong>de</strong>shalb auf <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r<br />
Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen <strong>de</strong>s Genossen<br />
analog angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die nunmehr<br />
in Kraft getretene Gesetzesän<strong>de</strong>rung<br />
enthält zugleich Regelungen<br />
zum Schutz <strong>de</strong>s wohnnutzen<strong>de</strong>n<br />
Genossen aber auch zum Schutz seiner<br />
Gläubiger.<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s GenG,<br />
neue §§ 66 a, 67 c<br />
So wur<strong>de</strong> in das Genossenschaftsgesetz<br />
(GenG) ein neuer § 66 a GenG<br />
eingefügt, <strong>de</strong>r nunmehr ausdrücklich<br />
<strong>de</strong>m Insolvenzverwalter nach<br />
Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens<br />
das Kündigungsrecht für Genossenschaftsanteile<br />
anstelle <strong>de</strong>s insolventen<br />
Mitglieds einräumt.<br />
Zur Ausweitung <strong>de</strong>s Schutzes <strong>de</strong>s wohnnutzen<strong>de</strong>n<br />
Genossen wur<strong>de</strong> daneben<br />
eine Regelung unter § 67 c GenG<br />
eingefügt, nach <strong>de</strong>r die Kündigung<br />
<strong>de</strong>r Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft<br />
durch <strong>de</strong>n Gläubiger<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Insolvenzverwalter ausgeschlossen<br />
ist, wenn<br />
1. die Mitgliedschaft Voraussetzung<br />
für die Nutzung <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>s<br />
Mitglieds ist und<br />
2. das Geschäftsguthaben <strong>de</strong>s Mitglieds<br />
höchstens das Vierfache<br />
<strong>de</strong>s auf einen Monat entfallen<strong>de</strong>n<br />
Nutzungsentgelts ohne die als<br />
Pauschale o<strong>de</strong>r Vorauszahlung<br />
ausgewiesenen Betriebskosten<br />
o<strong>de</strong>r höchstens 2.000,00 Euro<br />
beträgt.<br />
Sofern das Geschäftsguthaben <strong>de</strong>s<br />
Schuldners <strong>de</strong>n Betrag von 2.000,00<br />
Euro übersteigt, ist die Kündigung <strong>de</strong>r<br />
Mitgliedschaft durch <strong>de</strong>n Gläubiger<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Insolvenzverwalter <strong>de</strong>nnoch<br />
ausgeschlossen, wenn es durch Kündigung<br />
einzelner Geschäftsanteile von<br />
mehreren gemäß <strong>de</strong>m neu eingefügten<br />
§ 67 b GenG auf einen Betrag von<br />
maximal 2.000,00 Euro vermin<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Durch die neu eingefügten Vorschriften<br />
soll zugleich <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Schuldner<br />
und <strong>de</strong>r Gläubiger in <strong>de</strong>r Insolvenz<br />
gewährleistet wer<strong>de</strong>n. Zugunsten <strong>de</strong>r<br />
Gläubiger gilt eine Beschränkung <strong>de</strong>s<br />
Guthabenbetrages aus Genossenschaftsmitgliedschaften<br />
auf maximal<br />
2.000,00 Euro, zugunsten <strong>de</strong>s Schuldners<br />
gilt die Möglichkeit, die Wohnnutzung<br />
aufrechtzuerhalten, sofern <strong>de</strong>r<br />
Guthabenbetrag tatsächlich 2.000,00<br />
nicht übersteigt o<strong>de</strong>r ein Verkauf mehrerer<br />
Geschäftsanteile möglich ist.<br />
Die vormals im Verhältnis zu einem<br />
Wohnraummieter schwächere Rechtsposition<br />
<strong>de</strong>s Genossen in Bezug auf<br />
die Gewährung eines Wohnrechts ist<br />
damit <strong>de</strong>utlich verbessert wor<strong>de</strong>n.<br />
Sven Häberer<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für<br />
Arbeitsrecht<br />
Müller Radack, Rechtsanwälte Notar<br />
berlin@mueller-radack.com<br />
www.mueller-radack.com<br />
Seite 5
Die offenLegungSPfLicht nach<br />
§ 325 hgb unD Die foLgen Der<br />
VerLetzung nach § 335 hgb<br />
Genossenschaften unterliegen wie Kapitalgesellschaften<br />
<strong>de</strong>n Offenlegungspflichten<br />
(§ 339 HGB).<br />
Demnach haben die gesetzlichen<br />
Vertreter einer Genossenschaft <strong>de</strong>n<br />
Jahresabschluss unverzüglich nach<br />
Feststellung durch die Generalversammlung,<br />
jedoch spätestens vor Ablauf<br />
<strong>de</strong>s zwölften Monats nach <strong>de</strong>m<br />
Bilanzstichtag beim Betreiber <strong>de</strong>s elektronischen<br />
Bun<strong>de</strong>sanzeigers (kurz:<br />
eBanz) in elektronischer Form einzureichen<br />
und die Offenlegung ebenda<br />
bekanntzumachen.<br />
Der Gesetzgeber verfolgt damit <strong>de</strong>n<br />
effektiven Schutz <strong>de</strong>s Wirtschaftsverkehres<br />
durch Information <strong>de</strong>r Marktteilnehmer.<br />
Verantwortlich für die Offenlegung<br />
ist <strong>de</strong>r Vorstand. Auch wenn er sich<br />
dabei <strong>de</strong>r Hilfe Dritter (Steuerberater,<br />
Wirtschaftsprüfer, Prüfungsverband)<br />
bedient, besteht zumin<strong>de</strong>st eine Überwachungspflicht.<br />
Die offenlegungspflichtige<br />
Genossenschaft hat dafür<br />
Sorge zu tragen, dass ihr Unregelmäßigkeiten<br />
bei <strong>de</strong>r Pflichterfüllung<br />
nicht verborgen bleiben. 1) Dies ist in<br />
aller Regel durch das Bestätigungsschreiben<br />
<strong>de</strong>s z.B. Steuerberaters über<br />
die Einreichung anzunehmen.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>s Umfanges ist grundsätzlich<br />
<strong>de</strong>r Jahresabschluss, bestehend<br />
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie <strong>de</strong>r Anhang, einzureichen.<br />
Hinzu kommen gegebenenfalls<br />
<strong>de</strong>r Lagebericht, <strong>de</strong>r Bericht <strong>de</strong>s<br />
Aufsichtsrates und bei großen Genossenschaften<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 267 Abs. 3<br />
HGB <strong>de</strong>r Bestätigungsvermerk.<br />
Für kleine- o<strong>de</strong>r mittelgroße Genossenschaften<br />
gelten die Erleichterungen<br />
<strong>de</strong>r §§ 326 bzw. 327 HGB, die <strong>de</strong>n<br />
Umfang <strong>de</strong>r einzureichen<strong>de</strong>n Unterlagen<br />
reduzieren. So haben z.B. kleine<br />
Genossenschaften nur die Bilanz und<br />
die dazugehören<strong>de</strong>n Angaben im Anhang<br />
zu veröffentlichen.<br />
Wird <strong>de</strong>r Jahresabschluss nach Einreichung<br />
geän<strong>de</strong>rt, so ist die geän<strong>de</strong>rte<br />
Fassung beim Betreiber <strong>de</strong>s eBanz<br />
nachzureichen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>r Offenlegungspflichten<br />
ist das Bun<strong>de</strong>samt für Justiz<br />
nach § 335 HGB von Amts wegen verpflichtet,<br />
zunächst ein Ordnungsgeld<br />
in Höhe von 2.500 Euro anzudrohen. 2)<br />
Mit <strong>de</strong>r Androhung wird eine Nachfrist<br />
von sechs Wochen gewährt, innerhalb<br />
<strong>de</strong>rer die Offenlegung nachzuholen ist.<br />
Erst wenn diese erfolglos verstrichen<br />
ist, wird das Ordnungsgeld festgesetzt.<br />
Zugleich wird ein erneutes Ordnungsgeld<br />
(nunmehr 5.000 Euro) angedroht<br />
und nach Ablauf <strong>de</strong>r zweiten<br />
Frist festgesetzt. Dieser Vorgang wird<br />
vom Bun<strong>de</strong>samt für Justiz schrittweise<br />
bis zu einer Ordnungsgeldhöhe von<br />
25.000 Euro wie<strong>de</strong>rholt.<br />
Gegen die Androhung kann die Genossenschaft<br />
Einspruch einlegen. Dies<br />
hat allerdings keine aufschieben<strong>de</strong><br />
Wirkung für die Offenlegung. Als Einspruchsgrund<br />
kann auch nicht die<br />
bisher noch nicht erfolgte Jahresabschlusserstellung<br />
wirksam angeführt<br />
wer<strong>de</strong>n. In Frage kommt z.B. die Berufung<br />
auf zu Recht in Anspruch genommene<br />
größenabhängige Erleichterungen.<br />
Denkbar ist auch ein Fehler beim<br />
IT-Dienstleister <strong>de</strong>s Betreibers (Bun<strong>de</strong>sanzeiger<br />
Verlag GmbH). Gegen die<br />
Festsetzung steht das Rechtsmittel <strong>de</strong>r<br />
Beschwer<strong>de</strong> beim zuständigen Landgericht<br />
Bonn frei, die innerhalb von<br />
zwei Wochen einzureichen ist. Die<br />
Entscheidung über die Beschwer<strong>de</strong><br />
fällt das Landgericht letztinstanzlich.<br />
Um ein Ordnungsgeld zu vermei<strong>de</strong>n,<br />
empfiehlt sich die unverzügliche Offenlegung<br />
nach <strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>s<br />
Jahresabschlusses durch die Generalversammlung<br />
innerhalb <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Frist. Prüfen Sie genau, welche<br />
Unterlagen Sie in welcher Form einzureichen<br />
haben o<strong>de</strong>r wen<strong>de</strong>n Sie sich<br />
an Ihren Steuerberater o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n<br />
Prüfungsverband, <strong>de</strong>n Sie auch mit<br />
<strong>de</strong>r Veröffentlichung beauftragen können.<br />
1)<br />
LG Bonn AZ : 35 T 1620/10<br />
2)<br />
Der Betreiber <strong>de</strong>s elektrischen<br />
Bun<strong>de</strong>sanzeigers unterliegt dabei einer<br />
Unterrichtungspflicht und muss das<br />
Bun<strong>de</strong>samt für Justiz über Verstöße<br />
informieren.<br />
Schon angemel<strong>de</strong>t?<br />
VORSTANDSSCHULUNG:<br />
5.9.2013<br />
V E R B A N D S T A G :<br />
6.9.2013<br />
AUFSICHTSRATSSCHULUNG:<br />
7.9.2013<br />
IMPRESSUM<br />
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Die in dieser Ausgabe<br />
veröffentlichten Gastbeiträge<br />
spiegeln nicht zwangsläufig<br />
die Meinung <strong>de</strong>s Prüfungsverban<strong>de</strong>s<br />
wi<strong>de</strong>r. Hinweise<br />
und Anregungen zu unserem<br />
Informationsblatt nehmen<br />
wir gern auch zur Veröffentlichung<br />
entgegen.<br />
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