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<strong>PkmG</strong> aktuell<br />

Infoblatt <strong>de</strong>s Prüfungsverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r kleinen<br />

und mittelständischen Genossenschaften e.V.<br />

Ausgabe 23 | August 2013<br />

VerBandsTag<br />

aM 06.09.2013<br />

In BerLIn<br />

FIT FÜRS AMT IN 12 STUNDEN 1<br />

DIE ERBENGENERATION – KEIN THEMA FÜR MICH? 2<br />

ES STELLT SICH VOR: DIE EDEN EG 3-4<br />

MITGLIEDER VON WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN<br />

IN DER INSOLVENZ 5<br />

DIE OFFENLEGUNGSPFLICHT NACH § 325 HGB 6<br />

fit fürS amt in 12 StunDen<br />

Lange haben wir das Projekt einer<br />

neuen <strong>PkmG</strong>-Schulungsreihe, in <strong>de</strong>r<br />

genossenschaftliches Grundwissen vermittelt<br />

wird, vor uns hergeschoben.<br />

Uns fehlte einfach die zün<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

I<strong>de</strong>e, wie eine solche Basisschulung<br />

möglichst praxisnah und so gar nicht<br />

lehrbuchmäßig daherkommen könnte<br />

– spannend, motivierend und nützlich<br />

zugleich.<br />

Obwohl <strong>de</strong>r Spruch „Wenn man nicht<br />

mehr weiter weiß, grün<strong>de</strong>t man ’nen<br />

Arbeitskreis“ eher spöttisch gemeint<br />

ist, haben wir im Herbst 2012 genau<br />

das getan und in <strong>de</strong>n Reihen unserer<br />

Mitgliedsgenossenschaften zehn engagierte<br />

Vertreter gefun<strong>de</strong>n, die uns<br />

ihre Mitarbeit im „Arbeitskreis <strong>PkmG</strong>-<br />

Basisschulung“ zusagten.<br />

Und siehe da: es hat sich gelohnt!<br />

Ausgestattet mit XMind, einer leistungsfähigen<br />

Brainstorming und Mind-<br />

Mapping-Software, fan<strong>de</strong>n die Teilnehmer<br />

<strong>de</strong>r ersten Arbeitskreissitzung<br />

recht schnell <strong>de</strong>n Schlüssel für eine<br />

strukturierte, einprägsame und lebendige<br />

Vermittlung <strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Grundwissens in puncto Genossenschaft.<br />

Ausgehend vom Genossenschaftsgedanken<br />

und <strong>de</strong>n Prinzipien<br />

genossenschaftlichen Han<strong>de</strong>lns ergaben<br />

sich vier Themenkomplexe, <strong>de</strong>ren<br />

Behandlung ein recht vollständiges<br />

Bild von <strong>de</strong>m zeichnet, was letztlich<br />

hier in Deutschland unter einer Genossenschaft<br />

verstan<strong>de</strong>n wird. Die vier<br />

Themenkomplexe lauten „Die Genossenschaft<br />

als Wirtschaftsunternehmen“,<br />

„Die Genossenschaft als Rechtsform“,<br />

„Die Genossenschaft als Mitglie<strong>de</strong>rverband“<br />

und „Das genossenschaftliche<br />

Prüfungswesen“ und bil<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>n Grundstock an notwendigem<br />

Genossenschaftswissen.<br />

Die zweite (und letzte) Arbeitskreissitzung<br />

war <strong>de</strong>n konkreten Inhalten und<br />

Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Wissensvermittlung<br />

gewidmet und im Ergebnis ebenso<br />

fruchtbar wie die erste.<br />

Herausgekommen ist das Konzept einer<br />

zweitägigen <strong>PkmG</strong>-Basisschulung,<br />

bei <strong>de</strong>r ein vierköpfiges Trainerteam<br />

die Schulungsteilnehmer innerhalb<br />

von nur zwölf „Unterrichtsstun<strong>de</strong>n“<br />

so fit macht, dass sie als Ehrenamtler<br />

im Vorstand o<strong>de</strong>r Aufsichtsrat<br />

ihrer Genossenschaft nicht nur mit<br />

viel gutem Willen, son<strong>de</strong>rn auch und<br />

in erster Linie mit gutem (Ge-)Wissen<br />

agieren können.<br />

Die Pilotveranstaltung<br />

zur neuen Schulungsreihe<br />

„Fit fürs Amt in 12<br />

Stun<strong>de</strong>n“ fin<strong>de</strong>t bereits<br />

am 22./23. November<br />

2013 in Berlin statt. Die<br />

Teilnahmegebühr für bei<strong>de</strong><br />

Tage beträgt 475 Euro.<br />

Für ein Get-together <strong>de</strong>r Schulungsteilnehmer<br />

am Vorabend <strong>de</strong>r Veranstaltung<br />

wer<strong>de</strong>n zusätzlich 25 Euro<br />

Kostenbeteiligung erhoben – natürlich<br />

nur von <strong>de</strong>nen, die daran teilnehmen<br />

wollen.<br />

Ab 2014 soll „Fit fürs Amt in 12 Stun<strong>de</strong>n“<br />

dann zweimal jährlich angeboten<br />

wer<strong>de</strong>n: jeweils En<strong>de</strong> Februar und<br />

En<strong>de</strong> November.<br />

Ob die Schulungstage o<strong>de</strong>r die vier<br />

verschie<strong>de</strong>nen Themenkomplexe auch<br />

einzeln gebucht wer<strong>de</strong>n können, ist<br />

noch nicht entschie<strong>de</strong>n. Im Zuge <strong>de</strong>r<br />

Ausarbeitung <strong>de</strong>s genauen Schulungsablaufs<br />

sollen die Möglichkeiten dafür<br />

aber geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Dr. Norbert Rückriemen<br />

Seite 1


Die Erbengeneration<br />

– kein Thema für mich?<br />

Geld, Immobilien und Wertpapiere zu<br />

vererben ist gar kein Thema für mich?<br />

Nur etwas für „Reiche“? Mitnichten!<br />

Als sich die Stiftung trias in 2002 grün<strong>de</strong>te,<br />

stan<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>n Themen „Gemeinschaftliches<br />

Wohnen, Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Spekulation entziehen und Ökologie“<br />

eher Fragen <strong>de</strong>r Eigentumsgestaltung,<br />

Schutz von Projektzielen und die Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r Informationsbasis für<br />

Gründungsgruppen im Vor<strong>de</strong>rgrund.<br />

Über die Jahre haben wir erfahren,<br />

dass Schenkungen und Erbschaften,<br />

an sich ja ein klassisches Stiftungsthema,<br />

einen viel größeren Anteil unserer<br />

Arbeit ausmachen und einen höheren<br />

Stellenwert einnehmen, als gedacht.<br />

Auch wenn wir bedingt durch die Medien<br />

am „Guten im Menschen“ gera<strong>de</strong><br />

erhebliche Zweifel hegen: Es gibt auch<br />

die an<strong>de</strong>re Seite. Nach jahrzehntelangem<br />

Engagement für Themen und Inhalte<br />

überlegen sich Menschen, wie<br />

nach ihrem To<strong>de</strong> über ihr Vermögen<br />

verfügt wer<strong>de</strong>n soll. Die Kin<strong>de</strong>r?<br />

Natürlich! Es gibt aber auch Kin<strong>de</strong>rlose<br />

bzw. die Situation: Meine Kin<strong>de</strong>r<br />

und Enkel sind ausreichend versorgt.<br />

– Warum soll ich da noch etwas „obendrauf“<br />

legen? Dann reift <strong>de</strong>r Gedanke,<br />

sich für die eigenen Lebensthemen zu<br />

engagieren. Gegebenenfalls wer<strong>de</strong>n<br />

die Vermögenswerte auch aufgeteilt.<br />

Einen Teil erhalten die Nachkommen,<br />

ein an<strong>de</strong>rer Teil wird gemeinnützigen<br />

Zwecken zugewandt.<br />

Vererben betrifft aber nicht nur Geld,<br />

son<strong>de</strong>rn auch Wohnungen, Häuser,<br />

Genossenschaftsanteile. Lei<strong>de</strong>r bestehen<br />

über die Rahmenbedingungen<br />

<strong>de</strong>s Erbschafts- und Steuergesetzes<br />

immer wie<strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong> Kenntnisse.<br />

Auf unsere Stiftung kommt<br />

überraschen<strong>de</strong>r Weise auch die Frage<br />

zu: „Wie kann ich meinen Sohn/meine<br />

Tochter enterben?“. Nach <strong>de</strong>m<br />

<strong>de</strong>utschen Erbschaftsrecht ist das<br />

nicht möglich. Aber auch dafür gibt es<br />

Wege.<br />

Die Literatur beschäftigt sich überwiegend<br />

mit <strong>de</strong>r Vermeidung von<br />

Steuern bzw. <strong>de</strong>r Regelung von Erbschaftsansprüchen.<br />

Die Fragestellung<br />

bei uns lautet aber eher:<br />

- Wie kann ich meinem Projekt<br />

etwas vererben? Entsteht dadurch<br />

Erbschaftssteuer?<br />

- Wie kann ich mein Vermögen in<br />

gute Hän<strong>de</strong> legen?<br />

- Wie unterstütze ich das Thema,<br />

welches mir immer am Herzen lag?<br />

- Ich möchte nicht, dass meine Mieter<br />

von <strong>de</strong>n Erben schlecht behan<strong>de</strong>lt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

- Meine Mitbewohner sollen erben,<br />

aber nicht mit Erbschaftssteuer<br />

belastet wer<strong>de</strong>n. Gibt es dafür Lösungen?<br />

- Was mache ich mit meinen Genossenschaftsanteilen<br />

und Darlehensansprüchen?<br />

Im Falle einer Kündigung<br />

durch meine Erben darf meine<br />

Genossenschaft nicht gefähr<strong>de</strong>t<br />

sein.<br />

Und wie sagte ein Stifter einmal zu<br />

uns: „Ich muss ja nicht erst sterben,<br />

um Gutes zu tun“. Deshalb wer<strong>de</strong>n uns<br />

auch Vermögenswerte als Schenkung<br />

zu Lebzeiten überlassen.<br />

„Überlassen“ heißt dann nicht immer<br />

„schenken“. Schon ein zinsloses o<strong>de</strong>r<br />

günstiges Darlehen an die Stiftung<br />

trias hilft <strong>de</strong>n Projekten. Der Geldgeber<br />

bzw. die Geldgeberin können über<br />

die Zinsen ihr Einkommen ein wenig<br />

erhöhen und haben die Sicherheit –<br />

sollte doch eine Pflegesituation o<strong>de</strong>r<br />

sonstige Notsituation eintreten - auf<br />

<strong>de</strong>n Vermögenswert noch einmal<br />

zurückgreifen zu können. Hier gibt es<br />

viel mehr Möglichkeiten, als sich Viele<br />

vorstellen können.<br />

Wir sehen es als unsere Aufgabe an,<br />

die Zielsetzungen <strong>de</strong>r Stifter <strong>de</strong>r Projekte<br />

und sicher auch unserer Stiftung<br />

in Übereinstimmung zu bringen. Das<br />

Ganze nach Interessen, Recht und<br />

Steuer wirklich gut zu gestalten. Inzwischen<br />

haben wir darin viel Expertise<br />

entwickelt und wer<strong>de</strong>n von einem<br />

ausgezeichneten Steuerfachanwalt begleitet.<br />

Wie sich die Stiftung trias sonst<br />

noch engagiert, kann man auf<br />

www.stiftung-trias.<strong>de</strong> lesen. Dort fin<strong>de</strong>t<br />

sich neben <strong>de</strong>r Stiftungsbroschüre<br />

„Was uns bewegt – Was wir bewegen“<br />

auch eine Broschüre zu Erbschaften.<br />

Bei<strong>de</strong>s sen<strong>de</strong>n wir auf Wunsch gerne<br />

zu. Ihr Ansprechpartner ist Rolf Novy-<br />

Huy, Bankkaufmann und Geschäftsführer<br />

<strong>de</strong>r Stiftung trias.<br />

Rolf Novy-Huy<br />

Stiftung trias<br />

gemeinnützige Stiftung für Bo<strong>de</strong>n,<br />

Ökologie und Wohnen<br />

Martin-Luther Str. 1<br />

45525 Hattingen (Ruhr)<br />

Postfach 80 05 38<br />

45505 Hattingen (Ruhr)<br />

Tel. 02324-90 22 213<br />

Fax 02324-59 67 05<br />

info@stiftung-trias.<strong>de</strong><br />

www.stiftung-trias.<strong>de</strong><br />

Geschäfts- und Spen<strong>de</strong>nkonto<br />

103.269.600<br />

GLS-Bank, Bochum (430 609 67)<br />

Projekte <strong>de</strong>r Trias mit <strong>de</strong>r<br />

SelbstBau eG, Mitglied <strong>de</strong>s <strong>PkmG</strong>:<br />

· Alte Schule Karlshorst<br />

· Stadtgut Blankenfel<strong>de</strong><br />

· Werkpalast Lichtenberg<br />

Seite 2


EINE GENOSSENSCHAFT STELLT<br />

SICH VOR: Die E<strong>de</strong>n Gemeinnützige<br />

Obstbau-Siedlung eG<br />

Gründungsjahr: 1893<br />

Mitglied im <strong>PkmG</strong> seit: 2001<br />

Bestand:<br />

- 120 ha am Stadtrand von Oranienburg<br />

- 530 Erbbaurechte<br />

- 19 Pachtverträge<br />

- 26 Wohnungen<br />

- 5 Gewerbeeinheiten<br />

- 1 Kin<strong>de</strong>rgarten mit 95 Kin<strong>de</strong>rn<br />

- und je<strong>de</strong> Menge Potenzial<br />

Bun<strong>de</strong>sland: Bran<strong>de</strong>nburg<br />

info@e<strong>de</strong>n-eg.<strong>de</strong><br />

Die Obstbausiedlung E<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>r erste<br />

erfolgreiche Versuch auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

gemeinsamen Bo<strong>de</strong>nbesitzes und<br />

genossenschaftlicher Gemeinsamkeit<br />

lebensreformerisch gesinnte Stadtmenschen<br />

auf <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> anzusie<strong>de</strong>ln.<br />

Es gab kein Vorbild für eine solche<br />

Siedlung, alle Erfahrungen, gute<br />

und weniger gute musste sie selbst<br />

machen.<br />

Am 28. Mai 1893 wur<strong>de</strong> im Vegetarischen<br />

Speisehaus „Ceres“ in Berlin<br />

von 18 Vegetariern die „Vegetarische<br />

Obstbaukolonie E<strong>de</strong>n e.G.m.b.H.“ gegrün<strong>de</strong>t.<br />

E<strong>de</strong>n verband die Bestrebungen<br />

in <strong>de</strong>r Natur gesund zu leben mit<br />

<strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>s gemeinsamen<br />

Bo<strong>de</strong>nbesitzes. Am nordwestlichen<br />

Rand von Berlin, bei Oranienburg,<br />

wur<strong>de</strong> ein Gelän<strong>de</strong> gefun<strong>de</strong>n, welches<br />

<strong>de</strong>n Vorstellungen entsprach.<br />

E<strong>de</strong>n hatte um 1938 <strong>de</strong>n Höhepunkt<br />

seiner wirtschaftlichen Entwicklung<br />

erreicht. Die strukturelle Entwicklung<br />

war im Wesentlichen abgeschlossen.<br />

Die vorhan<strong>de</strong>nen Flächen waren erschlossen<br />

und wur<strong>de</strong>n bewirtschaftet.<br />

Durch mehrfachen Zukauf waren aus<br />

<strong>de</strong>n ersten 40 Hektar inzwischen rd.<br />

120 Hektar gewor<strong>de</strong>n, aufgeteilt in<br />

fast 500 Parzellen, welche überwiegend<br />

als Erbbaurechte an die Siedler<br />

zur Bewirtschaftung und zum Wohnen<br />

vergeben wor<strong>de</strong>n waren. Der genos-<br />

Obstverladung<br />

das E<strong>de</strong>nauto<br />

senschaftliche Gartenbetrieb mit eigener<br />

Baumschule stand in <strong>de</strong>r Blüte<br />

seiner Leistungsfähigkeit. Der genossenschaftliche<br />

Herstellungsbetrieb<br />

produzierte Obstsäfte, Süßmoste und<br />

Gemüsesäfte und die Vegeta-Erzeugnisse.<br />

Daneben wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>r<br />

Marke EDEN vor allem die E<strong>de</strong>n-Pflanzenmargarine,<br />

aber auch Honig und<br />

Sauerkraut vertrieben.<br />

Mostverarbeitung<br />

Nach <strong>de</strong>m zweiten Weltkrieg und nach<br />

<strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen<br />

Staaten im Jahr 1949 entwickelte<br />

sich die Reformwarenwirtschaft sehr<br />

unterschiedlich. Nahm sie in <strong>de</strong>r<br />

BRD schnell wie<strong>de</strong>r einen starken<br />

Aufschwung, fand sie in <strong>de</strong>r DDR immer<br />

weniger Existenzmöglichkeit. Die<br />

Produktion von Reformwaren im Osten<br />

Deutschlands ging immer weiter<br />

zurück. Daher wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r BRD ein<br />

zweiter Produktionsbetrieb errichtet.<br />

1972 wur<strong>de</strong> durch die Regierung <strong>de</strong>r<br />

DDR beschlossen, dass alle Betriebe,<br />

die industriell produzieren und die<br />

mehr als 10 Mitarbeiter haben, in<br />

Volkseigentum, also Staatseigentum,<br />

überführt wer<strong>de</strong>n. Durch <strong>de</strong>n Entzug<br />

<strong>de</strong>s Betriebes verlor die Genossenschaft<br />

ihre bis dato wichtigste Einnahmequelle.<br />

Der Betrieb wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n<br />

VEB Kombinat Beelitz eingeglie<strong>de</strong>rt,<br />

produzierte aber unter <strong>de</strong>m Namen<br />

„VEB E<strong>de</strong>ner Obst- und Gemüseverwertung“<br />

weiter. 1981 wur<strong>de</strong> er in <strong>de</strong>n<br />

VEB Havelland eingeordnet. Der größte<br />

Teil <strong>de</strong>r Mitarbeiter waren Siedler, die<br />

in <strong>de</strong>r genossenschaftlichen Siedlung<br />

wohnten. Neben <strong>de</strong>m Betrieb gingen<br />

Seite 3


alte E<strong>de</strong>n-Postkarte, koloriert<br />

gleichzeitig mehrere Gebäu<strong>de</strong> in das<br />

Eigentum <strong>de</strong>r Stadt Oranienburg über.<br />

Nach <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rvereinigung Deutschlands<br />

1990 erhielt die Genossenschaft<br />

ihren Betrieb wie<strong>de</strong>r, welcher jedoch<br />

nicht mehr arbeitsfähig war. Sämtliche<br />

Maschinen und Anlagen <strong>de</strong>s Betriebes<br />

wur<strong>de</strong>n durch die Treuhandanstalt <strong>de</strong>montiert<br />

und veräußert.<br />

Der Tochterbetrieb in Bad So<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong><br />

durch die an<strong>de</strong>ren Anteilseigner<br />

verkauft. Am Verkaufserlös partizipierte<br />

ebenfalls die E<strong>de</strong>n Genossenschaft<br />

und hatte somit ein Startkapital<br />

für die Zeit nach <strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong>. Damit<br />

war es u.a. möglich einen neuen Kin<strong>de</strong>rgarten<br />

in Holz- und Lehmbauweise<br />

und 5 neue Wohnhäuser mit jeweils 4<br />

Wohnungen zu errichten.<br />

<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rgarten in Holz- und Lehmbauweise<br />

Nicht alle Investitionen waren erfolgreich<br />

und auch die Suche nach einem<br />

neuen wirtschaftlichen Betätigungsfeld<br />

führte zu keinem vali<strong>de</strong>n zukunftstauglichen<br />

Ergebnis. Auch blieben auf<br />

lange Zeit die Erbbauzinsen unangetastet,<br />

so dass die Genossenschaft<br />

einen harten Sanierungskurs einschlagen<br />

und sich von verschie<strong>de</strong>nen Tätigkeitsbereichen<br />

und Zweckbetrieben<br />

trennen musste. Ein Instandhaltungsrückstau<br />

wird sukzessive abgearbeitet<br />

und das bislang brach liegen<strong>de</strong> Immobilienvermögen<br />

sinnvoll reaktiviert.<br />

Dieser Prozess dauert und kostet Geld<br />

und Nerven, da E<strong>de</strong>n über eine ausgeprägte<br />

Streitkultur verfügt.<br />

www.e<strong>de</strong>n-eg.<strong>de</strong><br />

das neue Presshaus<br />

Seite 4


Schutz von Mitglie<strong>de</strong>rn von<br />

Wohnungsgenossenschaften<br />

in <strong>de</strong>r Insolvenz<br />

Am 16.07.2013 ist Artikel 8 <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

zur Verkürzung <strong>de</strong>s Restschuldbefreiungsverfahrens<br />

und zur<br />

Stärkung <strong>de</strong>r Gläubigerrechte in Kraft<br />

getreten. Artikel 8 regelt die Behandlung<br />

von Genossenschaftsanteilen<br />

eines wohnnutzen<strong>de</strong>n Genossen in<br />

<strong>de</strong>r Insolvenz. Die Aufnahme von Regelungen<br />

insbeson<strong>de</strong>re zur Verwertung<br />

von Genossenschaftsanteilen<br />

und zur Wohnnutzung trotz Verwertung<br />

von Genossenschaftsanteilen<br />

war erfor<strong>de</strong>rlich gewor<strong>de</strong>n, weil <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sgerichtshof (BGH) durch Urteil<br />

vom 19.03.2009 entschied, dass<br />

Genossenschaftsanteile in <strong>de</strong>r Insolvenz<br />

keinen Schutz genießen und<br />

durch <strong>de</strong>n Insolvenzverwalter verwertet<br />

wer<strong>de</strong>n können, auch wenn<br />

sie etwa als Sicherheit für das Nutzungsverhältnis<br />

(Wohnraummiete)<br />

verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n und regelmäßig die<br />

Mitgliedschaft in <strong>de</strong>r Genossenschaft<br />

Voraussetzung für ein Nutzungsverhältnis<br />

von Wohnraum in dieser<br />

Genossenschaft ist.<br />

Nach dieser Grundsatzentscheidung<br />

<strong>de</strong>s BGH waren Insolvenzverwalter<br />

berechtigt, die Mitgliedschaft <strong>de</strong>s Insolvenzschuldners<br />

in <strong>de</strong>r Wohnungsgenossenschaft<br />

zu kündigen, um <strong>de</strong>n<br />

Anspruch <strong>de</strong>s Schuldners auf Auszahlung<br />

<strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />

(§ 73 GenG) zur Insolvenzmasse<br />

zu realisieren. Diese Rechtslage führte<br />

häufig dazu, dass trotz <strong>de</strong>r Kündigung<br />

„nur“ <strong>de</strong>r Mitgliedschaft durch<br />

<strong>de</strong>n Insolvenzverwalter die Genossenschaften<br />

eigenständig auch das Dauernutzungsrecht<br />

(als Vermieter) kündigten,<br />

etwa weil die Mitgliedschaft<br />

in <strong>de</strong>r Genossenschaft gleichzeitig als<br />

Mietsicherheit verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong> und<br />

die Mietsicherheit insoweit entfiel.<br />

Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft<br />

in <strong>de</strong>r Genossenschaft regelmäßig Voraussetzung<br />

für die Möglichkeit, ein<br />

Nutzungsverhältnis mit <strong>de</strong>r Genossenschaft<br />

einzugehen. Diese Voraussetzung<br />

entfällt bei Kündigung <strong>de</strong>r Mitgliedschaft.<br />

Die Liste an Bewerbern<br />

für Genossenschaftswohnungen ist in<br />

vielen Städten inzwischen lang. Der insolvente<br />

Genosse verlor damit häufig<br />

auch seine Wohnung.<br />

Der BGH verwies als Rechtsgrundlage<br />

für die Kündigung <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />

auf die Vorschrift <strong>de</strong>s § 66 GenG (analog),<br />

nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Gläubiger (bzw.<br />

in diesem Fall <strong>de</strong>r Insolvenzverwalter)<br />

eines Mitglieds das Kündigungsrecht<br />

aus <strong>de</strong>r Mitgliedschaft an <strong>de</strong>ssen<br />

Stelle ausüben könne. Diese<br />

Vorschrift bezieht sich <strong>de</strong>m Wortlaut<br />

nach nur auf die Ausübung <strong>de</strong>s Kündigungsrechts<br />

durch einen Gläubiger<br />

nach fruchtloser Zwangsvollstreckung<br />

gegen das Genossenschaftsmitglied.<br />

Sie musste <strong>de</strong>shalb auf <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r<br />

Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen <strong>de</strong>s Genossen<br />

analog angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die nunmehr<br />

in Kraft getretene Gesetzesän<strong>de</strong>rung<br />

enthält zugleich Regelungen<br />

zum Schutz <strong>de</strong>s wohnnutzen<strong>de</strong>n<br />

Genossen aber auch zum Schutz seiner<br />

Gläubiger.<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s GenG,<br />

neue §§ 66 a, 67 c<br />

So wur<strong>de</strong> in das Genossenschaftsgesetz<br />

(GenG) ein neuer § 66 a GenG<br />

eingefügt, <strong>de</strong>r nunmehr ausdrücklich<br />

<strong>de</strong>m Insolvenzverwalter nach<br />

Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens<br />

das Kündigungsrecht für Genossenschaftsanteile<br />

anstelle <strong>de</strong>s insolventen<br />

Mitglieds einräumt.<br />

Zur Ausweitung <strong>de</strong>s Schutzes <strong>de</strong>s wohnnutzen<strong>de</strong>n<br />

Genossen wur<strong>de</strong> daneben<br />

eine Regelung unter § 67 c GenG<br />

eingefügt, nach <strong>de</strong>r die Kündigung<br />

<strong>de</strong>r Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft<br />

durch <strong>de</strong>n Gläubiger<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Insolvenzverwalter ausgeschlossen<br />

ist, wenn<br />

1. die Mitgliedschaft Voraussetzung<br />

für die Nutzung <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>s<br />

Mitglieds ist und<br />

2. das Geschäftsguthaben <strong>de</strong>s Mitglieds<br />

höchstens das Vierfache<br />

<strong>de</strong>s auf einen Monat entfallen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungsentgelts ohne die als<br />

Pauschale o<strong>de</strong>r Vorauszahlung<br />

ausgewiesenen Betriebskosten<br />

o<strong>de</strong>r höchstens 2.000,00 Euro<br />

beträgt.<br />

Sofern das Geschäftsguthaben <strong>de</strong>s<br />

Schuldners <strong>de</strong>n Betrag von 2.000,00<br />

Euro übersteigt, ist die Kündigung <strong>de</strong>r<br />

Mitgliedschaft durch <strong>de</strong>n Gläubiger<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Insolvenzverwalter <strong>de</strong>nnoch<br />

ausgeschlossen, wenn es durch Kündigung<br />

einzelner Geschäftsanteile von<br />

mehreren gemäß <strong>de</strong>m neu eingefügten<br />

§ 67 b GenG auf einen Betrag von<br />

maximal 2.000,00 Euro vermin<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Durch die neu eingefügten Vorschriften<br />

soll zugleich <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Schuldner<br />

und <strong>de</strong>r Gläubiger in <strong>de</strong>r Insolvenz<br />

gewährleistet wer<strong>de</strong>n. Zugunsten <strong>de</strong>r<br />

Gläubiger gilt eine Beschränkung <strong>de</strong>s<br />

Guthabenbetrages aus Genossenschaftsmitgliedschaften<br />

auf maximal<br />

2.000,00 Euro, zugunsten <strong>de</strong>s Schuldners<br />

gilt die Möglichkeit, die Wohnnutzung<br />

aufrechtzuerhalten, sofern <strong>de</strong>r<br />

Guthabenbetrag tatsächlich 2.000,00<br />

nicht übersteigt o<strong>de</strong>r ein Verkauf mehrerer<br />

Geschäftsanteile möglich ist.<br />

Die vormals im Verhältnis zu einem<br />

Wohnraummieter schwächere Rechtsposition<br />

<strong>de</strong>s Genossen in Bezug auf<br />

die Gewährung eines Wohnrechts ist<br />

damit <strong>de</strong>utlich verbessert wor<strong>de</strong>n.<br />

Sven Häberer<br />

Rechtsanwalt und Fachanwalt für<br />

Arbeitsrecht<br />

Müller Radack, Rechtsanwälte Notar<br />

berlin@mueller-radack.com<br />

www.mueller-radack.com<br />

Seite 5


Die offenLegungSPfLicht nach<br />

§ 325 hgb unD Die foLgen Der<br />

VerLetzung nach § 335 hgb<br />

Genossenschaften unterliegen wie Kapitalgesellschaften<br />

<strong>de</strong>n Offenlegungspflichten<br />

(§ 339 HGB).<br />

Demnach haben die gesetzlichen<br />

Vertreter einer Genossenschaft <strong>de</strong>n<br />

Jahresabschluss unverzüglich nach<br />

Feststellung durch die Generalversammlung,<br />

jedoch spätestens vor Ablauf<br />

<strong>de</strong>s zwölften Monats nach <strong>de</strong>m<br />

Bilanzstichtag beim Betreiber <strong>de</strong>s elektronischen<br />

Bun<strong>de</strong>sanzeigers (kurz:<br />

eBanz) in elektronischer Form einzureichen<br />

und die Offenlegung ebenda<br />

bekanntzumachen.<br />

Der Gesetzgeber verfolgt damit <strong>de</strong>n<br />

effektiven Schutz <strong>de</strong>s Wirtschaftsverkehres<br />

durch Information <strong>de</strong>r Marktteilnehmer.<br />

Verantwortlich für die Offenlegung<br />

ist <strong>de</strong>r Vorstand. Auch wenn er sich<br />

dabei <strong>de</strong>r Hilfe Dritter (Steuerberater,<br />

Wirtschaftsprüfer, Prüfungsverband)<br />

bedient, besteht zumin<strong>de</strong>st eine Überwachungspflicht.<br />

Die offenlegungspflichtige<br />

Genossenschaft hat dafür<br />

Sorge zu tragen, dass ihr Unregelmäßigkeiten<br />

bei <strong>de</strong>r Pflichterfüllung<br />

nicht verborgen bleiben. 1) Dies ist in<br />

aller Regel durch das Bestätigungsschreiben<br />

<strong>de</strong>s z.B. Steuerberaters über<br />

die Einreichung anzunehmen.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>s Umfanges ist grundsätzlich<br />

<strong>de</strong>r Jahresabschluss, bestehend<br />

aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie <strong>de</strong>r Anhang, einzureichen.<br />

Hinzu kommen gegebenenfalls<br />

<strong>de</strong>r Lagebericht, <strong>de</strong>r Bericht <strong>de</strong>s<br />

Aufsichtsrates und bei großen Genossenschaften<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 267 Abs. 3<br />

HGB <strong>de</strong>r Bestätigungsvermerk.<br />

Für kleine- o<strong>de</strong>r mittelgroße Genossenschaften<br />

gelten die Erleichterungen<br />

<strong>de</strong>r §§ 326 bzw. 327 HGB, die <strong>de</strong>n<br />

Umfang <strong>de</strong>r einzureichen<strong>de</strong>n Unterlagen<br />

reduzieren. So haben z.B. kleine<br />

Genossenschaften nur die Bilanz und<br />

die dazugehören<strong>de</strong>n Angaben im Anhang<br />

zu veröffentlichen.<br />

Wird <strong>de</strong>r Jahresabschluss nach Einreichung<br />

geän<strong>de</strong>rt, so ist die geän<strong>de</strong>rte<br />

Fassung beim Betreiber <strong>de</strong>s eBanz<br />

nachzureichen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>r Offenlegungspflichten<br />

ist das Bun<strong>de</strong>samt für Justiz<br />

nach § 335 HGB von Amts wegen verpflichtet,<br />

zunächst ein Ordnungsgeld<br />

in Höhe von 2.500 Euro anzudrohen. 2)<br />

Mit <strong>de</strong>r Androhung wird eine Nachfrist<br />

von sechs Wochen gewährt, innerhalb<br />

<strong>de</strong>rer die Offenlegung nachzuholen ist.<br />

Erst wenn diese erfolglos verstrichen<br />

ist, wird das Ordnungsgeld festgesetzt.<br />

Zugleich wird ein erneutes Ordnungsgeld<br />

(nunmehr 5.000 Euro) angedroht<br />

und nach Ablauf <strong>de</strong>r zweiten<br />

Frist festgesetzt. Dieser Vorgang wird<br />

vom Bun<strong>de</strong>samt für Justiz schrittweise<br />

bis zu einer Ordnungsgeldhöhe von<br />

25.000 Euro wie<strong>de</strong>rholt.<br />

Gegen die Androhung kann die Genossenschaft<br />

Einspruch einlegen. Dies<br />

hat allerdings keine aufschieben<strong>de</strong><br />

Wirkung für die Offenlegung. Als Einspruchsgrund<br />

kann auch nicht die<br />

bisher noch nicht erfolgte Jahresabschlusserstellung<br />

wirksam angeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. In Frage kommt z.B. die Berufung<br />

auf zu Recht in Anspruch genommene<br />

größenabhängige Erleichterungen.<br />

Denkbar ist auch ein Fehler beim<br />

IT-Dienstleister <strong>de</strong>s Betreibers (Bun<strong>de</strong>sanzeiger<br />

Verlag GmbH). Gegen die<br />

Festsetzung steht das Rechtsmittel <strong>de</strong>r<br />

Beschwer<strong>de</strong> beim zuständigen Landgericht<br />

Bonn frei, die innerhalb von<br />

zwei Wochen einzureichen ist. Die<br />

Entscheidung über die Beschwer<strong>de</strong><br />

fällt das Landgericht letztinstanzlich.<br />

Um ein Ordnungsgeld zu vermei<strong>de</strong>n,<br />

empfiehlt sich die unverzügliche Offenlegung<br />

nach <strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>s<br />

Jahresabschlusses durch die Generalversammlung<br />

innerhalb <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Frist. Prüfen Sie genau, welche<br />

Unterlagen Sie in welcher Form einzureichen<br />

haben o<strong>de</strong>r wen<strong>de</strong>n Sie sich<br />

an Ihren Steuerberater o<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n<br />

Prüfungsverband, <strong>de</strong>n Sie auch mit<br />

<strong>de</strong>r Veröffentlichung beauftragen können.<br />

1)<br />

LG Bonn AZ : 35 T 1620/10<br />

2)<br />

Der Betreiber <strong>de</strong>s elektrischen<br />

Bun<strong>de</strong>sanzeigers unterliegt dabei einer<br />

Unterrichtungspflicht und muss das<br />

Bun<strong>de</strong>samt für Justiz über Verstöße<br />

informieren.<br />

Schon angemel<strong>de</strong>t?<br />

VORSTANDSSCHULUNG:<br />

5.9.2013<br />

V E R B A N D S T A G :<br />

6.9.2013<br />

AUFSICHTSRATSSCHULUNG:<br />

7.9.2013<br />

IMPRESSUM<br />

Infoblatt <strong>de</strong>s <strong>PkmG</strong> e.V.<br />

FOTOS<br />

<strong>PkmG</strong>, Stiftung trias, E<strong>de</strong>n EG<br />

GRAFIK & SATZ<br />

SCHWA<strong>RZ</strong>PLUSgrafik<br />

www.schwarzplusgrafik.<strong>de</strong><br />

KONTAKT<br />

<strong>PkmG</strong> e.V.<br />

Prüfungsverband <strong>de</strong>r kleinen und<br />

mittelständischen Genossenschaften e.V.<br />

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TEL 030 26 55 12 36 / FAX 030 26 55 12 38<br />

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GESCHÄFTSZEITEN Mo - Fr: 8.00 - 17.00 Uhr<br />

DISCLAIMER<br />

Die in dieser Ausgabe<br />

veröffentlichten Gastbeiträge<br />

spiegeln nicht zwangsläufig<br />

die Meinung <strong>de</strong>s Prüfungsverban<strong>de</strong>s<br />

wi<strong>de</strong>r. Hinweise<br />

und Anregungen zu unserem<br />

Informationsblatt nehmen<br />

wir gern auch zur Veröffentlichung<br />

entgegen.<br />

Seite 6

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