Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe von Reinigungsleistungen
Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe von Reinigungsleistungen
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Stiftung Katholische Freie Schule<br />
der Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />
Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />
<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />
Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />
Der AN stellt sicher, dass <strong>von</strong> seinen Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen<br />
ins Objekt mitgebracht werden; hierbei sind auch die Kinder der Beschäftigten eingeschlossen.<br />
Weiterhin ist das Mitbringen <strong>von</strong> Tieren untersagt.<br />
Das Reinigungspersonal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten. Auf ein<br />
ordentliches Erscheinungsbild wird besonderer Wert gelegt. Diese Kleidung muss im<br />
Sinne der Vorschriften hygienisch einwandfrei sein (Vorschriften der Berufsgenossenschaft<br />
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).<br />
In Bereichen besonderer hygienischer Vorsorge (z. B. Kindergärten/ Hort, Sanitärbereiche,<br />
Küchen, Speisesäle etc.) sind geschlossene Arbeitskittel zu tragen.<br />
Der AN sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in den<br />
zu reinigenden Gebäuden gefunden werden, sofort bei der Verwaltung abzuliefern.<br />
Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.<br />
Die besonderen Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Reinigungsobjektes/<br />
-bereiches sind zu beachten.<br />
Betriebsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen)<br />
Entsprechend den o. g. Grundsätzen hat der AN nachzuweisen, dass die <strong>zur</strong> Reinigung<br />
eingesetzten Betriebsmittel <strong>zur</strong> Erfüllung des Leistungsverzeichnisses und im<br />
Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet<br />
sind und fachkundig angewandt werden.<br />
Der AN ist verpflichtet, Betriebsmittel für die Reinigung und Pflege selbst zu stellen.<br />
Die eingesetzten Geräte müssen den Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen<br />
für Sicherheit, des Gerätesicherheitsgesetzes und den VDE-Vorschriften entsprechen.<br />
Die <strong>zur</strong> Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände sind täglich zu<br />
säubern und ggf. zu desinfizieren.<br />
Die <strong>zur</strong> Reinigung verwendeten Tücher, Bezüge etc. müssen täglich desinfizierend<br />
gewaschen und getrocknet werden.<br />
Arbeitsstoffe (Behandlungsmittel)<br />
Entsprechend den o. g. Grundsätzen hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass die<br />
<strong>zur</strong> Reinigung eingesetzten Arbeitsstoffe (Behandlungsmittel) <strong>zur</strong> Erfüllung des Leistungsverzeichnisses<br />
und im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und<br />
Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewandt werden. Auf Verlangen<br />
des AG sind entsprechende Sicherheitsdatenblätter auszuhändigen.<br />
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