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Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe von Reinigungsleistungen

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Stiftung Katholische Freie Schule<br />

der Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />

Bischöfliches Stiftungsschulamt<br />

<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Reinigungsleistungen</strong> für das<br />

Katholische Freie Gymnasium Abtsgmünd<br />

Der AN stellt sicher, dass <strong>von</strong> seinen Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen<br />

ins Objekt mitgebracht werden; hierbei sind auch die Kinder der Beschäftigten eingeschlossen.<br />

Weiterhin ist das Mitbringen <strong>von</strong> Tieren untersagt.<br />

Das Reinigungspersonal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten. Auf ein<br />

ordentliches Erscheinungsbild wird besonderer Wert gelegt. Diese Kleidung muss im<br />

Sinne der Vorschriften hygienisch einwandfrei sein (Vorschriften der Berufsgenossenschaft<br />

Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).<br />

In Bereichen besonderer hygienischer Vorsorge (z. B. Kindergärten/ Hort, Sanitärbereiche,<br />

Küchen, Speisesäle etc.) sind geschlossene Arbeitskittel zu tragen.<br />

Der AN sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in den<br />

zu reinigenden Gebäuden gefunden werden, sofort bei der Verwaltung abzuliefern.<br />

Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.<br />

Die besonderen Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Reinigungsobjektes/<br />

-bereiches sind zu beachten.<br />

Betriebsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen)<br />

Entsprechend den o. g. Grundsätzen hat der AN nachzuweisen, dass die <strong>zur</strong> Reinigung<br />

eingesetzten Betriebsmittel <strong>zur</strong> Erfüllung des Leistungsverzeichnisses und im<br />

Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet<br />

sind und fachkundig angewandt werden.<br />

Der AN ist verpflichtet, Betriebsmittel für die Reinigung und Pflege selbst zu stellen.<br />

Die eingesetzten Geräte müssen den Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen<br />

für Sicherheit, des Gerätesicherheitsgesetzes und den VDE-Vorschriften entsprechen.<br />

Die <strong>zur</strong> Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände sind täglich zu<br />

säubern und ggf. zu desinfizieren.<br />

Die <strong>zur</strong> Reinigung verwendeten Tücher, Bezüge etc. müssen täglich desinfizierend<br />

gewaschen und getrocknet werden.<br />

Arbeitsstoffe (Behandlungsmittel)<br />

Entsprechend den o. g. Grundsätzen hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass die<br />

<strong>zur</strong> Reinigung eingesetzten Arbeitsstoffe (Behandlungsmittel) <strong>zur</strong> Erfüllung des Leistungsverzeichnisses<br />

und im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und<br />

Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewandt werden. Auf Verlangen<br />

des AG sind entsprechende Sicherheitsdatenblätter auszuhändigen.<br />

Seite VII

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