Dokument 2.pdf - BASt-Archiv - hbz
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122<br />
nisprüfer gegeben werden muss. Vor Prüfungsbeginn<br />
wird eine der Standardstrecken zufällig per<br />
Computer ausgewählt.<br />
Prüfungsinhalte<br />
Die Inhalte der Fahrprüfung lassen sich in die drei<br />
Bereiche „Fahrtechnische Vorbereitung“, „Grundfahraufgaben“<br />
und „Prüfungsfahrt“ gliedern. Diese<br />
Bereiche finden sich in nahezu allen hier betrachteten<br />
Ländern und sollen nachfolgend im Hinblick auf<br />
die Ländergruppen bzw. einzelne Länder vertiefend<br />
betrachtet werden.<br />
Grundfahraufgaben<br />
Das Ausführen bestimmter Grundfahraufgaben<br />
(z. B. das Einparken oder das Wenden des Fahrzeugs)<br />
stellt meist einen eigenständigen Prüfungsbestandteil<br />
dar, der entweder auf einem Übungsgelände<br />
oder im Verlauf der Prüfungsfahrt geprüft<br />
wird. In der EU-Führerscheinrichtlinie werden solche<br />
Anforderungen als spezielle Fahrmanöver 52<br />
bezeichnet; folgende Fahrmanöver sollen in europäischen<br />
Ländern stichprobenartig geprüft werden<br />
(mindestens zwei Fahrübungen aus den folgenden<br />
vier, davon eine im Rückwärtsgang):<br />
• in gerader Richtung rückwärts fahren und rückwärts<br />
nach rechts oder nach links an einer Straßenecke<br />
abbiegen und dabei den richtigen<br />
Fahrstreifen benutzen;<br />
• unter Benutzung des Vorwärts- und des Rückwärtsganges<br />
wenden;<br />
• das Fahrzeug abstellen und einen Parkplatz<br />
verlassen (parallel, schräg oder im rechten Winkel<br />
zum Fahrbahnrand, unter Benutzung des<br />
Vorwärts- und des Rückwärtsganges, sowohl in<br />
der Ebene als auch in der Steigung und im Gefälle);<br />
• das Fahrzeug genau zum Halten bringen; die<br />
Anwendung der höchstmöglichen Bremskraft<br />
des Fahrzeugs ist allerdings fakultativ.<br />
Trotz dieser Vorgaben, die zur Vereinheitlichung<br />
der Prüfungsanforderungen in Europa beitragen<br />
sollen, gibt es hinsichtlich der für die Fahrprüfung<br />
52 Im vorliegenden Bericht wird der Begriff der Grundfahraufgaben<br />
verwendet.<br />
vorgesehenen Grundfahraufgaben deutliche Unterschiede<br />
zwischen den europäischen Ländern; Gleiches<br />
gilt im Vergleich mit und zwischen den außereuropäischen<br />
Ländern. In der Tabelle 23 ist im<br />
ersten Teil zunächst für alle erfassten Länder aufgeführt,<br />
welche Grundfahraufgaben im Rahmen der<br />
Fahrprüfung verwendet werden können.<br />
Wie der Tabelle 23 zu entnehmen ist, werden das<br />
„Einparken“ und das „Wenden/Umkehren“ in nahezu<br />
allen Ländern geprüft. Bei den großen westeuropäischen<br />
Ländern und den Anrainerländern stellen<br />
mit Ausnahme von Belgien, Spanien und den<br />
Niederlanden das „Genaue Halten“ oder das Ausführen<br />
einer „Notbremsung“ Prüfungsanforderungen<br />
dar; bei den reformorientierten Ländern wird<br />
hingegen nur in Schweden die „Notbremsung“ geprüft.<br />
In den GDL-Ländern ist das „Genaue Halten“<br />
grundsätzlich kein Bestandteil der Fahrprüfung, dagegen<br />
wird die „Notbremsung“ in den US-Bundesstaaten<br />
Florida und North Carolina geprüft. Das<br />
„Anfahren am Berg“ wird in den großen westeuropäischen<br />
Ländern meist nicht geprüft, während es<br />
in den übrigen Ländergruppen sowie in der Mehrzahl<br />
der betrachteten Länder insgesamt eine Prüfungsanforderung<br />
darstellt.<br />
Im Folgenden soll für einige Länder aus den verschiedenen<br />
Ländergruppen erläutert werden, unter<br />
welchen Rahmenbedingungen die in der Tabelle 23<br />
aufgeführten Grundfahraufgaben jeweils geprüft<br />
werden.<br />
In Deutschland (WEU) werden die Grundfahraufgaben<br />
im Realverkehr in verkehrsarmer Umgebung<br />
geprüft. Von den beiden Grundfahraufgaben (1)<br />
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung<br />
einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt und (2)<br />
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)<br />
ist eine bei jeder Prüfung auszuführen. Von<br />
den drei weiteren möglichen Grundfahraufgaben<br />
(3) Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung),<br />
(4) Umkehren und (5) Abbremsen mit<br />
höchstmöglicher Verzögerung ist ebenfalls eine bei<br />
jeder Prüfung auszuwählen.<br />
In Großbritannien (WEU) wählt der Fahrerlaubnisprüfer<br />
zwei aus insgesamt drei möglichen Grundfahraufgaben<br />
aus: (1) Wenden in einer Straße<br />
(„Drei-Punkt-Wendung”), (2) rückwärts nach links<br />
oder nach rechts in eine Seitenstraße fahren oder<br />
(3) Rückwärts hinter einem stehenden Fahrzeug<br />
oder in eine Parkbucht einparken. Die letztgenannte<br />
Grundfahraufgabe kann entweder zu Beginn<br />
oder am Ende der Fahrprüfung durchgeführt wer