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Dokument 2.pdf - BASt-Archiv - hbz

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122<br />

nisprüfer gegeben werden muss. Vor Prüfungsbeginn<br />

wird eine der Standardstrecken zufällig per<br />

Computer ausgewählt.<br />

Prüfungsinhalte<br />

Die Inhalte der Fahrprüfung lassen sich in die drei<br />

Bereiche „Fahrtechnische Vorbereitung“, „Grundfahraufgaben“<br />

und „Prüfungsfahrt“ gliedern. Diese<br />

Bereiche finden sich in nahezu allen hier betrachteten<br />

Ländern und sollen nachfolgend im Hinblick auf<br />

die Ländergruppen bzw. einzelne Länder vertiefend<br />

betrachtet werden.<br />

Grundfahraufgaben<br />

Das Ausführen bestimmter Grundfahraufgaben<br />

(z. B. das Einparken oder das Wenden des Fahrzeugs)<br />

stellt meist einen eigenständigen Prüfungsbestandteil<br />

dar, der entweder auf einem Übungsgelände<br />

oder im Verlauf der Prüfungsfahrt geprüft<br />

wird. In der EU-Führerscheinrichtlinie werden solche<br />

Anforderungen als spezielle Fahrmanöver 52<br />

bezeichnet; folgende Fahrmanöver sollen in europäischen<br />

Ländern stichprobenartig geprüft werden<br />

(mindestens zwei Fahrübungen aus den folgenden<br />

vier, davon eine im Rückwärtsgang):<br />

• in gerader Richtung rückwärts fahren und rückwärts<br />

nach rechts oder nach links an einer Straßenecke<br />

abbiegen und dabei den richtigen<br />

Fahrstreifen benutzen;<br />

• unter Benutzung des Vorwärts- und des Rückwärtsganges<br />

wenden;<br />

• das Fahrzeug abstellen und einen Parkplatz<br />

verlassen (parallel, schräg oder im rechten Winkel<br />

zum Fahrbahnrand, unter Benutzung des<br />

Vorwärts- und des Rückwärtsganges, sowohl in<br />

der Ebene als auch in der Steigung und im Gefälle);<br />

• das Fahrzeug genau zum Halten bringen; die<br />

Anwendung der höchstmöglichen Bremskraft<br />

des Fahrzeugs ist allerdings fakultativ.<br />

Trotz dieser Vorgaben, die zur Vereinheitlichung<br />

der Prüfungsanforderungen in Europa beitragen<br />

sollen, gibt es hinsichtlich der für die Fahrprüfung<br />

52 Im vorliegenden Bericht wird der Begriff der Grundfahraufgaben<br />

verwendet.<br />

vorgesehenen Grundfahraufgaben deutliche Unterschiede<br />

zwischen den europäischen Ländern; Gleiches<br />

gilt im Vergleich mit und zwischen den außereuropäischen<br />

Ländern. In der Tabelle 23 ist im<br />

ersten Teil zunächst für alle erfassten Länder aufgeführt,<br />

welche Grundfahraufgaben im Rahmen der<br />

Fahrprüfung verwendet werden können.<br />

Wie der Tabelle 23 zu entnehmen ist, werden das<br />

„Einparken“ und das „Wenden/Umkehren“ in nahezu<br />

allen Ländern geprüft. Bei den großen westeuropäischen<br />

Ländern und den Anrainerländern stellen<br />

mit Ausnahme von Belgien, Spanien und den<br />

Niederlanden das „Genaue Halten“ oder das Ausführen<br />

einer „Notbremsung“ Prüfungsanforderungen<br />

dar; bei den reformorientierten Ländern wird<br />

hingegen nur in Schweden die „Notbremsung“ geprüft.<br />

In den GDL-Ländern ist das „Genaue Halten“<br />

grundsätzlich kein Bestandteil der Fahrprüfung, dagegen<br />

wird die „Notbremsung“ in den US-Bundesstaaten<br />

Florida und North Carolina geprüft. Das<br />

„Anfahren am Berg“ wird in den großen westeuropäischen<br />

Ländern meist nicht geprüft, während es<br />

in den übrigen Ländergruppen sowie in der Mehrzahl<br />

der betrachteten Länder insgesamt eine Prüfungsanforderung<br />

darstellt.<br />

Im Folgenden soll für einige Länder aus den verschiedenen<br />

Ländergruppen erläutert werden, unter<br />

welchen Rahmenbedingungen die in der Tabelle 23<br />

aufgeführten Grundfahraufgaben jeweils geprüft<br />

werden.<br />

In Deutschland (WEU) werden die Grundfahraufgaben<br />

im Realverkehr in verkehrsarmer Umgebung<br />

geprüft. Von den beiden Grundfahraufgaben (1)<br />

Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung<br />

einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt und (2)<br />

Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)<br />

ist eine bei jeder Prüfung auszuführen. Von<br />

den drei weiteren möglichen Grundfahraufgaben<br />

(3) Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung),<br />

(4) Umkehren und (5) Abbremsen mit<br />

höchstmöglicher Verzögerung ist ebenfalls eine bei<br />

jeder Prüfung auszuwählen.<br />

In Großbritannien (WEU) wählt der Fahrerlaubnisprüfer<br />

zwei aus insgesamt drei möglichen Grundfahraufgaben<br />

aus: (1) Wenden in einer Straße<br />

(„Drei-Punkt-Wendung”), (2) rückwärts nach links<br />

oder nach rechts in eine Seitenstraße fahren oder<br />

(3) Rückwärts hinter einem stehenden Fahrzeug<br />

oder in eine Parkbucht einparken. Die letztgenannte<br />

Grundfahraufgabe kann entweder zu Beginn<br />

oder am Ende der Fahrprüfung durchgeführt wer­

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