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öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 11.09.2013 - Altrip

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Bericht über die <strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>am</strong> <strong>11.09.2013</strong>:<br />

Zu Beginn der <strong>Sitzung</strong> stellt der Vorsitzende die form- und fristgerechte Einladung sowie die<br />

Beschlussfähigkeit <strong>des</strong> Gremiums fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden<br />

nicht vorgebracht.<br />

TOP-Nummer: 1<br />

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer der Gemeinde<br />

<strong>Altrip</strong><br />

Grundsätzliches zur Vergnügungssteuer:<br />

Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandssteuer im Sinne <strong>des</strong><br />

Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG); mit ihr soll ein örtlich erhöhter, über den allgemeinen<br />

Lebensbedarf hinausgehender (privater) Aufwand besteuert werden, der in der Teilnahme an<br />

Vergnügungsveranstaltungen zum Ausdruck kommt.<br />

Ziel der Steuer ist nicht nur die Einnahmeerzielung, sondern auch die ordnungspolitische<br />

Absicht, ‘‘das Vergnügen in Grenzen zu halten‘‘, insbesondere die Aufstellung von<br />

Spielapparaten in gewissem Umfang einzudämmen (BVerfG, Beschlüsse vom 01.03.1997<br />

sowie Nichtannahmebeschluss vom 03.05.2001).<br />

Die Vereinbarkeit der Erhebung der Steuer mit europäischem Recht wurde wiederholt<br />

bestätigt (BVerwG, Urteile vom 22.12.1999 und 10.12.2009). Nach der Aufhebung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>gesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von<br />

Vergnügungssteuer in Rheinland-Pfalz zum 01.07.2011 bildet nunmehr das<br />

Kommunalabgabengesetz (KAG) die Rechtsgrundlage für kommunales Satzungsrecht zur<br />

weiteren Erhebung der Vergnügungssteuer. Die Kommunen haben dadurch grundsätzlich an<br />

Gestaltungsspielraum gewonnen, da bestimmte Vorgaben <strong>des</strong> früheren Lan<strong>des</strong>gesetzes<br />

mithin entfallen sind.<br />

Für die Gemeinde <strong>Altrip</strong> war bisher fast ausnahmslos ‘‘nur‘‘ das Aufstellen von<br />

Spielautomaten für die Entstehung von Vergnügungssteuer ursächlich. Aufgrund der ohnehin<br />

tendenziell hohen Steuern- und Abgabenlast für Gewerbetreibende hält die Verwaltung eine<br />

Ausweitung der Steuertatbestände für die Vergnügungssteuer nicht für richtungsweisend.<br />

Zudem haben auch die Gerichte in umfangreicher Rechtsprechung herausgearbeitet, was<br />

unter dem Begriff <strong>des</strong> Vergnügens zu verstehen ist oder nicht; das macht es nicht einfacher<br />

in der Festlegung neuer Steuertatbestände.<br />

Die steuersystematische Besonderheit der Vergnügungssteuer gegenüber anderen<br />

Aufwandsteuern besteht darin, dass nicht der sich Vergnügende Steuerschuldner ist,<br />

sondern der Unternehmer der Veranstaltung bzw. der Halter von Spielautomaten.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> dörflichen Charakters und der überschaubaren Größe von <strong>Altrip</strong> sind eine<br />

Vielzahl von Vergnügungen (z.B. Revueveranstaltungen, Sex- und Erotikmessen,<br />

Unterhaltung durch Bedienungspersonal von Barbetrieben, Prostitution) nicht existent und<br />

daher auch in der neuen Vergnügungssteuersatzung nicht aufgeführt. Vom Satzungsmuster<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wird daher in Form der Nichtaufzählung von einer Vielzahl von Vergnügungen<br />

abgewichen.<br />

Gleichzeitig haben wir uns eng an der Vergnügungssteuersatzung der VG Waldsee<br />

orientiert, um im Rahmen der Gemeindefusion keine auffälligen Unterschiede ausgleichen zu<br />

müssen. Unter Beachtung der im Fusionsgesetz geregelten Übergangsfristen für das


Ortsrecht ist grundsätzlich die neue Verbandsgemeinde zur Erhebung der<br />

Vergnügungssteuer ermächtigt (§ 5 Abs. 4 KAG). Daher ist bereits jetzt eine enge<br />

Angleichung rats<strong>am</strong>.<br />

Warum müssen wir tätig werden?<br />

Die Erhebung der Steuer richtete sich bisher regelmäßig nach dem sog. Stückzahlmaßstab.<br />

Danach wird die Steuer als Pauschsteuer für das Halten der Sielautomaten nach deren<br />

Anzahl -also umsatzunabhängig- erhoben, wobei zwischen Automaten mit und ohne<br />

Gewinnmöglichkeit sowie nach ihrem Aufstellungsort differenziert wird.<br />

Im Urteil vom 09.06.2010 vertritt das BVerwG die Auffassung, dass die Erhebung von<br />

Aufwandsteuer in Form der Spielautomatensteuer nach der Stückzahl der Spielautomaten<br />

generell das Gebot steuerlicher Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt, ohne dass<br />

es auf die Schwankungsbreiten der Einspielergebnisse der Automaten im Satzungsgebiet<br />

ankommt. In seinem Beschluss vom 08.02.2011 hat das BVerfG nochmals bekräftigt, dass<br />

der Stückzahlmaßstab den Gleichheitsgrundsatz verletzt.<br />

Bun<strong>des</strong>weit erfolgt nunmehr eine Reaktion auf die veränderte Rechtsprechung und es<br />

zeichnet sich eine Erhebung der Automatensteuer auf der Grundlage der Einspielergebnisse<br />

ab. Für das Jahr 2011 wurde für den Steuersatz ein Mittelwert von zwölf Prozent auf das<br />

Einspielergebnis ermittelt. Diesen Wert hat auch die VG Waldsee in ihrer aktuellen<br />

Vergnügungssteuersatzung manifestiert.<br />

Es ist festzuhalten, dass die Ermittlung der Vergnügungssteuer auf Grundlage <strong>des</strong><br />

Einspielergebnisses grundsätzlich mehr Steuererträge generiert als die bisher praktizierte<br />

Methode in Form der Pauschsteuer. Die VG Waldsee konnte in diesem Zus<strong>am</strong>menhang eine<br />

Erhöhung der Vergnügungssteuer von rund 3.000 € feststellen.<br />

Die Verwaltung legt hiermit eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung vor, die den<br />

Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung entspricht und in der Hauptsache<br />

Tanzveranstaltungen und das Halten von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit als<br />

vergnügungssteuerpflichtig ansieht.<br />

Beispiele:<br />

Ein Unternehmer stellt in einer Gaststätte einen Geldspielautomaten auf.<br />

Regelung bisher = 368,16 €/Jahr (12 x 30,68 €)<br />

Regelung mit der neuen Vergnügungssteuersatzung:<br />

Bei einem angenommenen Jahresumsatz von 5.000 € -10.000 € für einen Automaten ergibt<br />

sich eine jährliche Vergnügungssteuer von 600 € -1.200 € (12 % <strong>des</strong> Einspielergebnisses).<br />

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in der von der<br />

Verwaltung vorgelegten Fassung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 15<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00


RM Frank Darstein erscheint zur <strong>Sitzung</strong> und nimmt an der weiteren Beratung und<br />

Beschlussfassung teil.<br />

TOP-Nummer: 2<br />

Änderung der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die <strong>öffentliche</strong><br />

Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung - der<br />

Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />

Aufgrund diverser Rechtsprechungen in der Vergangenheit wurde vom Gemeinde- und<br />

Städtebund Rheinland-Pfalz die Mustersatzung der Allgemeinen Entwässerungssatzung neu<br />

gefasst.<br />

Die Allgemeine Entwässerungssatzung der Gemeinde <strong>Altrip</strong> ist ebenfalls an die<br />

Mustersatzung anzupassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.<br />

Insbesondere wurden Begrifflichkeiten neu geregelt und bereits enthaltene Regelungen<br />

verständlicher formuliert.<br />

Die Werkleitung empfiehlt, die Allgemeine Entwässerungssatzung in der Fassung vom<br />

<strong>11.09.2013</strong> zu beschließen.<br />

Die Allgemeine Entwässerungssatzung in der Fassung vom <strong>11.09.2013</strong> wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 02<br />

Enthaltungen 01<br />

TOP-Nummer: 3<br />

Änderung der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den<br />

Anschluss an die <strong>öffentliche</strong> Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine<br />

Wasserversorgungssatzung - der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />

Aufgrund diverser Rechtsprechungen in der Vergangenheit wurde vom Gemeinde- und<br />

Städtebund Rheinland-Pfalz die Mustersatzung der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung<br />

neu gefasst.<br />

Die Allgemeine Wasserversorgungssatzung der Gemeinde <strong>Altrip</strong> ist ebenfalls an die<br />

Mustersatzung anzupassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.<br />

Insbesondere wurden Begrifflichkeiten neu geregelt und bereits enthaltene Regelungen<br />

verständlicher formuliert.<br />

Die Werkleitung empfiehlt, die Allgemeine Entwässerungssatzung in der Fassung vom<br />

<strong>11.09.2013</strong> zu beschließen.<br />

RM Dr. Armin Grau und RM Ilona Klauer haben Fragen zum § 3 der Satzung. Der<br />

Vorsitzende beantwortet die Fragen.<br />

Die Allgemeine Wasserversorgungssatzung in der Fassung vom <strong>11.09.2013</strong> wird<br />

beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:


Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 03<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 4<br />

Änderung der Satzung über Erhebung von Entgelten für die <strong>öffentliche</strong><br />

Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />

Aufgrund diverser Rechtsprechungen in der Vergangenheit wurde vom Gemeinde- und<br />

Städtebund Rheinland-Pfalz die Mustersatzung Entgeltsatzung Wasserversorgung neu<br />

gefasst.<br />

Die Entgeltsatzung Wasserversorgung der Gemeinde ist ebenfalls an die Mustersatzung<br />

anzupassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.<br />

Die Werkleitung empfiehlt, die Entgeltsatzung Wasserversorgung in der Fassung vom<br />

<strong>11.09.2013</strong> zu beschließen.<br />

Die Entgeltsatzung Wasserversorgung in der Fassung vom <strong>11.09.2013</strong> wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 14<br />

Nein-Stimmen 02<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 5<br />

Änderung der Satzung über Erhebung von Entgelten für die <strong>öffentliche</strong><br />

Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />

Aufgrund diverser Rechtsprechungen in der Vergangenheit wurde vom Gemeinde- und<br />

Städtebund Rheinland-Pfalz die Mustersatzung Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung neu<br />

gefasst.<br />

Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Gemeinde ist ebenfalls an die Mustersatzung<br />

anzupassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.<br />

Die Werkleitung empfiehlt, die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der Fassung vom<br />

<strong>11.09.2013</strong> zu beschließen.<br />

Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der Fassung vom <strong>11.09.2013</strong> wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 14<br />

Nein-Stimmen 02<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 6<br />

Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Altrip</strong>;<br />

a) ergänzende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

b) ergänzende frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


a) In seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 13.04.2011 hat der Gemeinderat beschlossen, die Flächen<br />

„Horren“ und „Krummlachäcker“ als zukünftige Bauflächen in den<br />

Flächennutzungsplan III mit aufzunehmen.<br />

Die Aufnahme weiterer Baulandflächen (Neuausweisung) erfordert gemäß § 2a<br />

BauGB eine umfassende Umweltprüfung mit Umweltbericht. Die Änderungen<br />

wurden im Planentwurf und in die textlichen Festsetzungen eingearbeitet und<br />

müssen nun vom Gemeinderat angenommen werden. Weiterhin wurden im<br />

Rahmen <strong>des</strong> § 2 BauGB der Untersuchungsumfang und der Detaillierungsgrad<br />

der Belange für die Umweltprüfung festgelegt, welche vom Gemeinderat zu<br />

beschließen sind. Die Verwaltung schlägt vor, den geänderten Planentwurf<br />

anzunehmen und die ergänzte Fassung der Umweltprüfung Stand 12.08.2013 zu<br />

beschließen.<br />

b) Für diese neuen Entwicklungsflächen ist eine ergänzende frühzeitige<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die<br />

Verwaltung schlägt vor, die ergänzende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten.<br />

c) Gleichzeitig mit der ergänzenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind<br />

gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Träger <strong>öffentliche</strong>r Belange (Behörden) ergänzend<br />

frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Verwaltung schlägt vor, die<br />

ergänzende frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

einzuleiten.<br />

RM Toni Krüger stellt den Antrag die Punkte<br />

Zustimmung Planentwurf<br />

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

frühzeitige Behördenbeteiligung<br />

getrennt abzustimmen.<br />

Hierzu ergeht folgender Beschluss<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 14<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 02<br />

a) dem Planentwurf wird zugestimmt und die ergänzte Fassung der Umweltprüfung<br />

Stand 12.08.2013 wird beschlossen<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 03<br />

Enthaltungen 00<br />

b) die ergänzende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird<br />

eingeleitet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 03


c) die ergänzende frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird<br />

eingeleitet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 03<br />

TOP-Nummer: 7<br />

Bebauungsplan Junkergewanne;<br />

a) beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Auslegungsbeschluss über die erneute Auslegung<br />

a) Im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der parallel durchgeführten Behördenbeteiligung<br />

wurden zur Bebauungsplanänderung folgende Anregungen vorgebracht, über die das<br />

Planungsbüro Fischer, Mannheim in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der Verwaltung jeweils einen<br />

Abwägungsvorschlag entworfen hat, der im Einzelnen zu beschließen ist.<br />

Die Abwägungsentscheidungen zu den einzelnen eingegangenen Stellungnahmen und<br />

Anregungen sind als Anlage beigefügt.<br />

Die Verwaltung schlägt vor, die unter Ziff. A1 bis A18 aufgeführten<br />

Abwägungsentscheidungen (Stellungnahme der Gemeinde <strong>Altrip</strong>) zu beschließen.<br />

Die im Umweltbericht auf Seite 16 ausgewiesene Defizit von rund 1 ha sollte ursprünglich auf<br />

einer Fläche zwischen Rheind<strong>am</strong>m und Straße Zur Fähre ausgeglichen. Diese Fläche ist<br />

jedoch bereits für eine ökologische Maßnahme gesperrt und steht als Ausgleichsfläche somit<br />

nicht zur Verfügung. Als Ausgleichsfläche steht nunmehr die Fläche neben dem<br />

Bauhofgelände Flurstück-Nr. 3336 und 3337 mit insges<strong>am</strong>t 1,06 ha zur Verfügung (Ziff. A 1.2<br />

der Stellungnahme).<br />

Bezüglich der Forderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betrieb Mobilität (Ziff. A 3 der Stellungnahme) wird die<br />

zeichnerische Festsetzung <strong>des</strong> Bebauungsplans geändert, was eine Größenänderung von<br />

ca. 1.960 m² zur Folge hat.<br />

b) Aufgrund der Änderungen <strong>des</strong> Bebauungsplanentwurfs ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist<br />

die erneute <strong>öffentliche</strong> Auslegung durchzuführen. Die Verwaltung schlägt vor, den<br />

Bebauungsplanentwurf Stand 01.07.2013 mit textlichen Festsetzungen Stand 01.07.2013<br />

und den Umweltbericht Stand 01.07.2013 gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

erneut öffentlich auszulegen.<br />

RM Toni Krüger stellt den erweiterten Antrag die eingegangenen Stellungnahmen jeweils<br />

einzeln Abzustimmen.<br />

Hierzu ergeht folgender Beschluss:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 03<br />

Nein-Stimmen 13<br />

Enthaltungen 00<br />

RM Markus Hofacker nimmt gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung<br />

nicht teil und hat sich in den Zuschauerraum begeben.


a) die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen<br />

Stellungnahmen werden behandelt und ein Abwägungsbeschluss gefasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 12<br />

Nein-Stimmen 03<br />

Enthaltungen 00<br />

b) die erneute <strong>öffentliche</strong> Auslegung <strong>des</strong> Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB<br />

wird beschlossen<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 12<br />

Nein-Stimmen 03<br />

Enthaltungen 00<br />

RM Markus Hofacker kehrt an den <strong>Sitzung</strong>stisch zurück und nimmt an der weiteren Beratung<br />

und Beschlussfassung wieder teil.<br />

TOP-Nummer: 8<br />

Neuvergabe der Stromkonzession für die nächsten 20 Jahre;<br />

Auswertung der Bewertungsmatrix und Auswahl eines<br />

Energieversorgungsunternehmens<br />

Der Arbeitskreis Konzessionen hat <strong>am</strong> 01.08.2013 auf Grundlage der den einzelnen<br />

Fraktionen übersandten Kompaktunterlagen die Bewertungsmatrix ausgefüllt und kommt zu<br />

folgendem Ergebnis:<br />

Pfalzwerke Netz AG = 104 Punkte<br />

TWL AG = 101 Punkte<br />

Thüga Energienetze GmbH = 88 Punkte<br />

Stadtwerke Speyer GmbH = 84 Punkte.<br />

Die Verwaltung hat sich ebenfalls mit der Bewertungsmatrix beschäftigt und kommt zu<br />

nachstehendem Ergebnis:<br />

TWL AG = 104 Punkte<br />

Pfalzwerke Netz AG = 102 Punkte<br />

Thüga Energienetze GmbH = 94 Punkte<br />

Stadtwerke Speyer GmbH = 92 Punkte .<br />

Die Abweichung bei den jeweiligen Spitzenreitern besteht in der unterschiedlichen<br />

Bewertung <strong>des</strong> Unterpunkts 8 der Bewertungsmatrix. Hier geht es darum, ob die Zahlung der<br />

Gewerbesteuer an die Gemeinde ohne Saldierung über eine Organschaft (also ohne<br />

steuerlichen Querverbund) erfolgt. Der Arbeitskreis Konzession ist der Auffassung, die<br />

Pfalzwerke Netz AG mit 20 von 20 Punkten und die TWL AG mit 17 Punkten zu bewerten.<br />

Die Verwaltung hält sich in ihrer Bewertung an die Einschätzung <strong>des</strong> beauftragten<br />

Wirtschaftsprüfers und bewertet daher die TWL AG mit 20 Punkten und die Pfalzwerke Netz<br />

AG mit 19 Punkten. Auf die Ausführungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Keiper & Co.<br />

KG wird diesbezüglich verwiesen.<br />

Im Haupt- und Finanzausschuss konnten die einzelnen Bewertungsschritte detailliert<br />

hinterfragt, diskutiert und evtl. neu gewichtet werden. Die Zus<strong>am</strong>menarbeit


Verwaltung/Arbeitskreis Konzessionen war vorbildlich und konstruktiv. Das Arbeitsergebnis<br />

stellte eine sehr gute Arbeitsgrundlage für den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss<br />

dar. Die bun<strong>des</strong>weiten Gerichtsverfahren nach Neuvergaben von Konzessionen zeigen,<br />

dass die unterlegenen Energieversorgungsunternehmen durchaus die Bewertungsmatrix<br />

kritisch überprüfen (als Folge der Transparenzpflicht ist zu ver<strong>öffentliche</strong>n, wer gewonnen<br />

hat und warum) und sich oft nicht k<strong>am</strong>pflos ergeben; daher ist es bis zum Schluss <strong>des</strong><br />

Verfahrens von entscheidender Bedeutung, transparent, objektiv und ergebnisoffen<br />

gearbeitet zu haben.<br />

Der Vorsitzende verweist nochmals auf die Bedeutung der Entscheidung und die<br />

erforderliche Objektivität und Transparenz. Er erläutert nochmals ausführlich die<br />

Bewertungsaussagen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und verweist auf die ausführlichen<br />

Erläuterungen der E-Mail der Verwaltung zum Bewertungspunkt „Gewerbesteuer“, die allen<br />

Ratsmitgliedern <strong>am</strong> 21.08.2013 zugestellt wurde und Bestandteil der Niederschrift ist.<br />

RM U.-P. Schreiner (FWG) bedauert, dass ihm eine Teilnahme <strong>am</strong> Arbeitskreis<br />

Konzessionen leider nicht möglich war. Die FWG-Fraktion favorisiere nach Auswertung der<br />

Bewertungsmatrix die Pfalzwerke, Zudem habe die Gemeinde in den letzten 20 Jahren mit<br />

den Pfalzwerken eine gute Geschäftsbeziehung gehabt.<br />

RM Dr. Grau (Grüne) verweist nochmals auf die Vorteile <strong>des</strong> TWL-Angebot und führt aus<br />

dass es offensichtlich sei, dass der Gemeinde in Zukunft wirtschaftliche Nachteile entstehen,<br />

wenn die Konzession an die Pfalzwerke vergeben wird. Eine Festlegung auf die nächsten 20<br />

Jahre hat gravierende Folgen für eine Generation. Es sei für ihn rätselhaft, wie der<br />

Arbeitskreis bei der Bewertung zu einem anderen Ergebnis komme als die Verwaltung.<br />

RM Burlafinger (SPD) sieht ebenfalls Vorteile für die Pfalzwerke und befürwortet eine<br />

Vergabe der Konzession an die Pfalzwerke.<br />

RM Ilona Klauer spricht sich ebenfalls für die Vergabe an die Pfalzwerke AG aus und führt<br />

hierzu die bisher guten Geschäftsbeziehungen an. Zum Angebot der TWL AG, stelle sich ihr<br />

die Frage wer bspw. als Komplementär auftritt und wie die Geschäftsführung gestaltet ist.<br />

Weiterhin störe sie, dass die Gemeinde <strong>Altrip</strong> nicht an der Gesellschaft beteiligt sei.<br />

Der Vorsitzende verweist auf die E-Mail der Verwaltung wonach nochmals darauf<br />

hingewiesen wird, dass diese Gesellschaft kein Personal hat und dies bei der Bewertung<br />

keine Rolle zu spielen hat.<br />

Das RM Dr. Armin Grau beantragt aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung und der<br />

besonderen kommunalpolitischen und rechtlichen Verantwortung der Ratsmitglieder die<br />

n<strong>am</strong>entliche Abstimmung.<br />

Der Antrag wird nur von den 3 Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90 die Grünen und dem<br />

Vorsitzenden unterstützt. Das notwendige Antragsquorum (ein Viertel der Ratsmitglieder) ist<br />

daher nicht erreicht, der Antrag kommt daher nicht zur Abstimmung.<br />

Es wird abgestimmt die Konzession der Pfalzwerke Netz AG zu übertragen:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 12<br />

Nein-Stimmen 04<br />

Enthaltungen 00


TOP-Nummer: 9<br />

Austausch <strong>des</strong> Kanals und der Trinkwasserleitung vom Ludwigsplatz<br />

bis Schloßgasse - 5. BA - Ausbau der Straße Ludwigsplatz<br />

a) Annahme der Planung<br />

b) <strong>öffentliche</strong> Ausschreibung<br />

Am 13.03.2013 hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro ipr consult, Neustadt mit der<br />

Durchführung <strong>des</strong> 5. BA Ausbau der Straße „Ludwigsplatz“ beauftragt.<br />

Vertreter <strong>des</strong> Ingenieurbüros ipr consult, Neustadt haben in der <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Bau-, Werksund<br />

Umweltausschusses die Planung <strong>des</strong> Ausbaus der „Ludwigsplatz“ vorgestellt. Hierbei<br />

wurden wie vom Gemeinderat beschlossen, verschiedene Varianten für eine<br />

verkehrsberuhigende und barrierefreie Ausführung aufgezeigt.<br />

In der GR-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 03.07.2013 wurde beschlossen, dass für die Anordnung der<br />

barrierefreien Bushaltestelle noch weitere Varianten durch das Ingenieurbüro untersucht<br />

werden sollen.<br />

Aufgrund der zu erwartenden Baukosten ist die Baumaßnahme nach VOB/A öffentlich<br />

auszuschreiben.<br />

a) Die Verwaltung schlägt vor, den Ausbau der Straße „Ludwigsplatz“ anhand der<br />

vorgestellten Pläne <strong>des</strong> Ingenieurbüros ipr consult, Neustadt auszuführen.<br />

b) Die Verwaltung schlägt vor, den Ausbau der Straße „Ludwigsplatz“ öffentlich<br />

auszuschreiben.<br />

Der Vorsitzende gibt den erweiterten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bekannt.<br />

RM Toni Krüger erläutert den Antrag. Der Vorsitzende begründet die Notwendigkeit der<br />

geplanten Ausbaumaßnahme anhand der vorgegebenen Din Normen.<br />

Es erfolgt eine kontroverse Diskussion zum geplanten Ausbau und den begleitenden<br />

Maßnahmen.<br />

Es folgt die Abstimmung über den erweiterten Antrag:<br />

Das gemeindeeigene Gelände, welches der Nutzung als „naturnahes Spielgelände“ für die<br />

<strong>Altrip</strong>er Kinder der protestantischen Kindertagesstätte dient, wird der protestantischen<br />

Kindertagesstätte auch weiterhin zur Nutzung als „naturnahes Spielgelände“ kostenfrei zur<br />

Verfügung gestellt, solange die Kindertagesstätte besteht.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 04<br />

Nein-Stimmen 11<br />

Enthaltungen 01<br />

Es folgt die Abstimmung über die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante <strong>des</strong><br />

Ingenieurbüros ipr consult<br />

a) Der Ausbau der Straße „Ludwigsplatz“ wird anhand der Planung <strong>des</strong> Ingenieurbüros ipr<br />

consult, Neustadt ausgeführt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 07<br />

Nein-Stimmen 08


Enthaltungen 01<br />

Es erfolgt erneut eine kontroverse Diskussion um die Notwendigkeit der Nutzung der von der<br />

protestantischen Kindertagesstätte vereinnahmten Gemeindeeigenen Grundstücksfläche.<br />

Weitere Diskussionspunkte sind die geplante Verlegung der Haltestelle sowie die<br />

Fahrbahnverengung.<br />

Auf Antrag <strong>des</strong> RM Michael Schreiner wird als Kompromissvorschlag die Durchführung der<br />

Variante2 bei Beibehaltung der Ertüchtigung und behindertengerechtem Ausbau der<br />

Bushaltestelle und <strong>des</strong> Gehweges, jedoch ohne Fahrbahnverengung (unter Einhaltung der<br />

DIN- Norm Barrierefreies Bauen DIN 18024-1 auch im Bereich der hinteren<br />

Grundstücksgrenze der protestantischen Kindertagesstätte) zur Abstimmung gebracht.<br />

a) Der Ausbau der Straße „Ludwigsplatz“ wird anhand der abgewandelten Planung <strong>des</strong><br />

Ingenieurbüros ipr consult, Neustadt ausgeführt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 10<br />

Nein-Stimmen 05<br />

Enthaltungen 01<br />

b) Der Ausbau der Straße „Ludwigsplatz“ wird nach VOB/A öffentlich ausgeschrieben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 03<br />

TOP-Nummer: 10<br />

Prüfung der Jahresrechnung 2012<br />

Gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellung <strong>des</strong><br />

geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember <strong>des</strong> auf das Haushaltsjahr<br />

folgenden Jahres.<br />

Die Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss der<br />

Gemeinde. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 GemO ist der Jahresabschluss dahin gehend zu<br />

prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>des</strong> Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung vermittelt.<br />

Nach Abs. 2 der Vorschrift ist der Rechenschaftsbericht (Anlage zum Jahresabschluss)<br />

darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnissen in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung<br />

von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Es ist auch zu<br />

prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat jeweils über Art und Umfang sowie über das<br />

Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss<br />

hat das Ergebnis seiner Prüfung jeweils zum Ende <strong>des</strong> Prüfungsberichts<br />

zus<strong>am</strong>menzufassen. In der Zus<strong>am</strong>menfassung sind insbesondere Gegenstand, Art und<br />

Umfang der Prüfung zu beschreiben, ferner ist eine abschließende Bewertung <strong>des</strong><br />

Ergebnisses der Prüfung vorzunehmen. Nach Stellungnahme <strong>des</strong> Bürgermeisters zum<br />

Prüfbericht gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfbericht und die Stellungnahme<br />

<strong>des</strong> Bürgermeisters beim Gemeinderat ab.


Vorsitzender <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsausschusses und somit auch Unterzeichner <strong>des</strong><br />

Prüfberichts ist Ratsmitglied Markus Hofacker.<br />

Der Vorsitzende übergibt die <strong>Sitzung</strong>sleitung an das älteste anwesende RM -RM Ingrid<br />

Burlafinger- , da auch die Beigeordneten den Bürgermeister im Jahr 2012 vertreten haben.<br />

Der Bürgermeister und die beiden Beigeordneten begeben sich in den Zuschauerbereich<br />

und nehmen an der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

RM Ingrid Burlafinger informiert über die Prüfung der Jahresrechnung <strong>am</strong> 08.08.2013 durch<br />

den Rechnungsprüfungsausschuss.<br />

a) Der Vorsitzende <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsausschusses -RM Markus Hofacker- erläutert<br />

seinen Bericht. Es wird keine Aussprache gewünscht. RM Michael Schreiner dankt der<br />

Finanzabteilung ausdrücklich für die geleistete Arbeit.<br />

b) Das Rechnungsergebnis wird wie folgt festgestellt:<br />

Gewinn 444.458,68 €<br />

Finanzmittelüberschuss 924.840,24 €<br />

Bilanzsumme 98.049.671,00 €<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

c) Zustimmung zur Entlastung <strong>des</strong> Bürgermeisters und der ihn vertretenden Beigeordneten<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

RM Ingrid Burlafinger übergibt die <strong>Sitzung</strong>sleitung wieder an Bürgermeister Jacob.<br />

Bürgermeister Jacob und die beiden Beigeordneten nehmen wieder an der weiteren<br />

Beratung und Abstimmung teil.<br />

TOP-Nummer: 11<br />

Unterrichtung <strong>des</strong> Gemeinderats nach § 33 Abs. 1 GemO; hier: Ergebnis der<br />

unvermuteten überörtlichen Prüfung der Gemeindekasse <strong>Altrip</strong> vom 16.05.2013<br />

Anlässlich der Prüfung ergaben sich nachstehende Feststellungen:<br />

‣ Erlass einer aktualisierten Dienstanweisung (Randnummer 1 und 2) und<br />

‣ Vornahme örtlicher Kassenprüfungen (Randnummer 3),<br />

die zum Prüfungszeitpunkt <strong>am</strong> 16.05.2013 noch nicht erledigt waren.<br />

Anmerkungen der Verwaltung:


‣ Die o.g. Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung wurde mittlerweile vom<br />

Bürgermeister erlassen.<br />

‣ Örtliche Kassenprüfungen der Gemeindekasse und der Zahlstelle wurden mittlerweile<br />

durchgeführt; es werden für die Folgejahre jährliche örtliche Prüfungen zugesagt.<br />

Des Weiteren wird im Prüfbericht mit den Randnummern 4 und 5 aufgeführt:<br />

‣ Die erforderlichen (Zahlstellen) Einrichtungsverfügungen für das Rathaus und das<br />

Fischerfest sind zu erlassen.<br />

‣ Es ist sicherzustellen, dass ein umfassender Abgleich zwischen den in den<br />

Fachprogr<strong>am</strong>men erbrachten Leistungen und den im Kassenprogr<strong>am</strong>m gespeicherten<br />

Daten anhand entsprechender Auswertungen vorgenommen und dokumentiert wird.<br />

Anmerkungen der Verwaltung:<br />

‣ Die o.g. Einrichtungsverfügungen sind mittlerweile erlassen.<br />

‣ Anhand entsprechender Auswertungen ist jederzeit ein umfassender Abgleich zwischen<br />

Fachprogr<strong>am</strong>m (TopCash) und Kassenprogr<strong>am</strong>m (CIP-Kommunal) sichergestellt.<br />

Der Gemeinderat nimmt die Prüfungsmitteilungen und die entsprechende Stellungnahme der<br />

Verwaltung zur Kenntnis.<br />

TOP-Nummer: 12<br />

Bewerbung um eine generationsübergreifende Bewegungs- und Begegnungsanlage<br />

der Dietmar-Hopp-Stiftung<br />

Die Dietmar-Hopp-Stiftung spendet 18 generationsübergreifende Bewegungs- und<br />

Begegnungsanlagen an Städte und Gemeinden der Metropolregion Rhein-Neckar .<br />

alla hopp! heißt die neue Förderaktion der Dietmar-Hopp-Stiftung. Sie will Jung und Alt für<br />

Bewegung begeistern. Dazu spendet die Stiftung 18 Anlagen, um die sich Städte und<br />

Gemeinden der Metropolregion Rhein-Neckar bis 30. September 2013 bewerben können.<br />

alla hopp! ist ein einzigartiges, gemeins<strong>am</strong> mit Experten entwickeltes Konzept für<br />

Bewegung und Begegnung in der Region. Alle Generationen sollen sich in den frei<br />

zugänglichen Anlagen kostenfrei nach Lust und Laune bewegen, fit halten und erholen<br />

können. Jede alla hopp!-Anlage besteht aus drei bis vier Modulen, wie<br />

<br />

Bewegungsparcours für Jedermann<br />

Ausgewählte Geräte stärken Beweglichkeit, Koordination, Ausdauer und Kraft aller<br />

Generationen. Der Parcours folgt einem sportwissenschaftlichen Konzept.<br />

Schwierigkeitsstufen für Anfänger und Fortgeschrittene werden mit leicht verständlichen<br />

Anleitungen erläutert. So macht es Spaß, sich fit zu halten!<br />

<br />

Kinderspielplatz für die Jüngsten – bei jedem Wetter<br />

Spielmöglichkeiten fördern die Sinneswahrnehmung und die Bewegung kleiner Kinder (bis<br />

circa sechs Jahre). Das Konzept von alla hopp! sieht einen Pavillon vor, der Wetterschutz<br />

bietet, Sitzgelegenheiten und Sanitäranlagen beinhaltet. Einfach ein guter Treffpunkt.


Naturnaher Spiel- und Bewegungsplatz für Schulkinder<br />

Dieses Modul bietet Kindern und Jugendlichen von etwa sechs bis zwölf Jahren viel Raum<br />

für freies und kreatives Spielen, für Toben, Klettern, Hangeln und Balancieren. Das<br />

verbessert Motorik und Beweglichkeit.<br />

<br />

Bewegungsplatz für jugendliche Sportler<br />

Falls eine ausreichend große und geeignete Fläche verfügbar ist, kann optional ein Modul für<br />

jugendliche Sportler angeschlossen werden, zum Beispiel für Inliner, Skater oder Biker.<br />

Als Voraussetzung stellt die Kommune für die generationsübergreifende Bewegungs- und<br />

Begegnungsanlage ein möglichst zentral gelegenes Grundstück zur Verfügung, das von der<br />

Dietmar-Hopp-Stiftung bebaut und gestaltet werden kann. Idealerweise wird eine<br />

Grundstücksgröße von 5.000 m² vorausgesetzt. Die Fläche darf auch größer oder kleiner<br />

sein.<br />

Als Bewertungsrahmen für die Auswahl der begünstigten Städte/Gemeinden sind drei<br />

Aspekte festgelegt, unten denen die Bewerber betrachtet werden:<br />

<br />

<br />

<br />

Klare Positionierung der Kommune,<br />

Eignung <strong>des</strong> Grundstücks und<br />

bürgerschaftliches Engagement.<br />

Im zentralen Bereich der Gemeinde <strong>Altrip</strong> befindet sich nur ein gemeindeeigenes<br />

Grundstück, das eine entsprechende Größe aufweisen kann. Das Grundstück liegt<br />

im Bereich Schiller-, Beethoven- und Parkstraße und ist im Volksmund als „Alter Friedhof“<br />

bekannt. Jahrzehntelang befand sich dort auch ein Kinderspielplatz der mangels Zulauf vor 6<br />

Jahren aufgegeben wurde. Derzeit wird das Gelände als Grünfläche genutzt.<br />

Für das weitere Vorgehen bzw. um eine Bewerbung bei der Dietmar-Hopp-Stiftung<br />

einzureichen ist ein Grundsatzbeschluss der <strong>Gemeinderates</strong> erforderlich.<br />

Ohne Aussprache ergeht folgender Beschluss:<br />

Die Gemeinde <strong>Altrip</strong> bewirbt sich um eine generationsübergreifende Bewegungs- und<br />

Begegnungsanlage der Dietmar-Hopp-Stiftung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 15<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 01<br />

TOP-Nummer: 13<br />

Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde <strong>Altrip</strong>;<br />

Antrag <strong>des</strong> TuS <strong>Altrip</strong><br />

Im Jahr 2012 hatte die Verwaltung die in Anlage 3 der Vereinsförderrichtlinie<br />

festgeschriebenen Gebäude- und Geländeflächen überprüft und vor Ort nachgemessen bzw.<br />

durch Architektenpläne belegen lassen. Im Ergebnis wurden bei verschiedenen Vereinen<br />

Differenzen festgestellt die durch Beschluss <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> vom 29.08.2012 korrigiert<br />

wurden. Die Anlage 3 der Vereinsförderrichtlinie wurde mit der Beschlussfassung neu<br />

gefasst.


Nunmehr macht der TuS im Wege eines förmlichen Antrags eine Änderung der Anlage 3 der<br />

Förderrichtlinie geltend. Bei einem positiven Beschluss bedeutet der Antrag zusätzliche<br />

Fördermittel für den TuS in Höhe von rd. 3.160,-- €/Jahr.<br />

Da die Gemeinde in den letzten Jahren die Förderung gedeckelt hat würden sich hierdurch<br />

keine echten Mehraufwendungen für die Gemeinde ergeben, sondern allenfalls eine<br />

Verschiebung der Zuteilung von Fördermitteln zu Lasten der übrigen Antragsteller.<br />

Die Gemeindeverwaltung ist als „Vollzugsorgan“ der Vereinsförderrichtlinie in dieser<br />

Angelegenheit einem massiven Zielkonflikt ausgesetzt, der ohne Richtungsweisung durch<br />

den Gemeinderat nicht zu bewältigen ist.<br />

Zum einen ist die Verwaltung durch die Vereinsförderrichtlinie und insbesondere durch das<br />

bestehende Haushaltsrecht und die Beschlusskompetenz <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> gebunden.<br />

Zum anderen gebietet das Sportförderungsgesetz und die hierzu ergangenen Richtlinien,<br />

Vereine mit eigenen Sportanlagen so zu fördern, dass dies der Erfüllung eigener Aufgaben<br />

gleichkommt, da die Sportvereine hier eine wichtige Pflichtaufgabe für die Gemeinde<br />

wahrnehmen. Die vom Ministerium <strong>des</strong> Innern, für Sport und Infrastruktur empfohlene<br />

Förderung geht sogar so weit, dass selbst eine Gemeinde mit unausgeglichenem Haushalt<br />

unter obigem Gesichtspunkt eine adäquate Förderung auszusprechen hat.<br />

Da noch einige Punkte hinsichtlich <strong>des</strong> Antrages der Klärung bedürfen stellt der Vorsitzende<br />

den erweiterten Antrag die Vereinsförderung für den TuS <strong>Altrip</strong> nach dem Stand von 2012 zu<br />

gewähren um die Auszahlung an die anderen Vereine nicht zu verzögern. Der Antrag <strong>des</strong><br />

TuS <strong>Altrip</strong> wird bis zur Klärung der offenen Fragen zurückgestellt und danach separat<br />

behandelt.<br />

Hierzu ergeht folgender Beschluss:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 16<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 14<br />

Bericht über abschließende Entscheidungen der Ausschüsse<br />

Es wurden keine abschließenden Beschlüsse in den Ausschüssen gefasst!<br />

TOP-Nummer: 15<br />

Mitteilungen und Anfragen<br />

a) Der Vorsitzende informiert über die Änderungen im ÖPNV Linie 570 nach Ludwigshafen.<br />

b) Der Vorsitzende gibt nochmals die Informationen zum Tag der offenen Tür in der FF-Kita<br />

bekannt und lädt ein die Einrichtung zu Erkunden.<br />

c) RM Toni Krüger erkundigt sich nach dem Stand der Energiekarawane. Der Vorsitzende<br />

gibt den voraussichtlichen Start zum Februar 2014 bekannt.<br />

d) RM Uwe Peter Schreiner erkundigt sich nach dem Sachstand in der Maxstraße und fragt<br />

wann mit den Bescheiden für die Adriastraße zu rechnen ist. Der Vorsitzende gibt den


Baubeginn in der Maxstraße für den kommenden Montag bekannt, die Bescheide werden<br />

für die kommende <strong>Sitzung</strong> vorbereitet sein.<br />

e) RM Frank Darstein erkundigt sich, ob <strong>am</strong> Platz vor dem Reginozentrum durch die KFZ-<br />

Befahrung mit Schäden zu rechnen sei und nach den Abnahme Protokollen für die<br />

Wasser- und Abwasseranschlüsse. Der Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />

f) RM Markus Hofacker erkundigt sich nach dem Stand der Ausgleichsflächen <strong>des</strong><br />

Deichausbaues. Der Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />

TOP-Nummer: 16<br />

Fragestunde für die Einwohner der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />

Die Leitung der protestantischen Kindertagesstätte Frau Mathes geht ebenfalls auf die unter<br />

Top 9 behandelte Fragen zur Gehölzentfernung auf den vom Kindergarten unentgeltlich<br />

genutzten Teilflächen der Gemeinde ein. Der Vorsitzende nimmt dazu Stellung.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende den<br />

<strong>öffentliche</strong>n <strong>Sitzung</strong>steil und verabschiedet die Zuhörer und die Presse aus dem<br />

<strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Im Anschluss fand eine nicht<strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong> statt, in der Bau- und<br />

Grundstücksangelegenheiten beraten wurden.<br />

<strong>Altrip</strong>, den 20.09.2013<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Altrip</strong><br />

Jacob, Bürgermeister

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