öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 11.09.2013 - Altrip
öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 11.09.2013 - Altrip
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Bericht über die <strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>am</strong> <strong>11.09.2013</strong>:<br />
Zu Beginn der <strong>Sitzung</strong> stellt der Vorsitzende die form- und fristgerechte Einladung sowie die<br />
Beschlussfähigkeit <strong>des</strong> Gremiums fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden<br />
nicht vorgebracht.<br />
TOP-Nummer: 1<br />
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer der Gemeinde<br />
<strong>Altrip</strong><br />
Grundsätzliches zur Vergnügungssteuer:<br />
Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandssteuer im Sinne <strong>des</strong><br />
Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG); mit ihr soll ein örtlich erhöhter, über den allgemeinen<br />
Lebensbedarf hinausgehender (privater) Aufwand besteuert werden, der in der Teilnahme an<br />
Vergnügungsveranstaltungen zum Ausdruck kommt.<br />
Ziel der Steuer ist nicht nur die Einnahmeerzielung, sondern auch die ordnungspolitische<br />
Absicht, ‘‘das Vergnügen in Grenzen zu halten‘‘, insbesondere die Aufstellung von<br />
Spielapparaten in gewissem Umfang einzudämmen (BVerfG, Beschlüsse vom 01.03.1997<br />
sowie Nichtannahmebeschluss vom 03.05.2001).<br />
Die Vereinbarkeit der Erhebung der Steuer mit europäischem Recht wurde wiederholt<br />
bestätigt (BVerwG, Urteile vom 22.12.1999 und 10.12.2009). Nach der Aufhebung <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong>gesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von<br />
Vergnügungssteuer in Rheinland-Pfalz zum 01.07.2011 bildet nunmehr das<br />
Kommunalabgabengesetz (KAG) die Rechtsgrundlage für kommunales Satzungsrecht zur<br />
weiteren Erhebung der Vergnügungssteuer. Die Kommunen haben dadurch grundsätzlich an<br />
Gestaltungsspielraum gewonnen, da bestimmte Vorgaben <strong>des</strong> früheren Lan<strong>des</strong>gesetzes<br />
mithin entfallen sind.<br />
Für die Gemeinde <strong>Altrip</strong> war bisher fast ausnahmslos ‘‘nur‘‘ das Aufstellen von<br />
Spielautomaten für die Entstehung von Vergnügungssteuer ursächlich. Aufgrund der ohnehin<br />
tendenziell hohen Steuern- und Abgabenlast für Gewerbetreibende hält die Verwaltung eine<br />
Ausweitung der Steuertatbestände für die Vergnügungssteuer nicht für richtungsweisend.<br />
Zudem haben auch die Gerichte in umfangreicher Rechtsprechung herausgearbeitet, was<br />
unter dem Begriff <strong>des</strong> Vergnügens zu verstehen ist oder nicht; das macht es nicht einfacher<br />
in der Festlegung neuer Steuertatbestände.<br />
Die steuersystematische Besonderheit der Vergnügungssteuer gegenüber anderen<br />
Aufwandsteuern besteht darin, dass nicht der sich Vergnügende Steuerschuldner ist,<br />
sondern der Unternehmer der Veranstaltung bzw. der Halter von Spielautomaten.<br />
Aufgrund <strong>des</strong> dörflichen Charakters und der überschaubaren Größe von <strong>Altrip</strong> sind eine<br />
Vielzahl von Vergnügungen (z.B. Revueveranstaltungen, Sex- und Erotikmessen,<br />
Unterhaltung durch Bedienungspersonal von Barbetrieben, Prostitution) nicht existent und<br />
daher auch in der neuen Vergnügungssteuersatzung nicht aufgeführt. Vom Satzungsmuster<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wird daher in Form der Nichtaufzählung von einer Vielzahl von Vergnügungen<br />
abgewichen.<br />
Gleichzeitig haben wir uns eng an der Vergnügungssteuersatzung der VG Waldsee<br />
orientiert, um im Rahmen der Gemeindefusion keine auffälligen Unterschiede ausgleichen zu<br />
müssen. Unter Beachtung der im Fusionsgesetz geregelten Übergangsfristen für das
Ortsrecht ist grundsätzlich die neue Verbandsgemeinde zur Erhebung der<br />
Vergnügungssteuer ermächtigt (§ 5 Abs. 4 KAG). Daher ist bereits jetzt eine enge<br />
Angleichung rats<strong>am</strong>.<br />
Warum müssen wir tätig werden?<br />
Die Erhebung der Steuer richtete sich bisher regelmäßig nach dem sog. Stückzahlmaßstab.<br />
Danach wird die Steuer als Pauschsteuer für das Halten der Sielautomaten nach deren<br />
Anzahl -also umsatzunabhängig- erhoben, wobei zwischen Automaten mit und ohne<br />
Gewinnmöglichkeit sowie nach ihrem Aufstellungsort differenziert wird.<br />
Im Urteil vom 09.06.2010 vertritt das BVerwG die Auffassung, dass die Erhebung von<br />
Aufwandsteuer in Form der Spielautomatensteuer nach der Stückzahl der Spielautomaten<br />
generell das Gebot steuerlicher Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt, ohne dass<br />
es auf die Schwankungsbreiten der Einspielergebnisse der Automaten im Satzungsgebiet<br />
ankommt. In seinem Beschluss vom 08.02.2011 hat das BVerfG nochmals bekräftigt, dass<br />
der Stückzahlmaßstab den Gleichheitsgrundsatz verletzt.<br />
Bun<strong>des</strong>weit erfolgt nunmehr eine Reaktion auf die veränderte Rechtsprechung und es<br />
zeichnet sich eine Erhebung der Automatensteuer auf der Grundlage der Einspielergebnisse<br />
ab. Für das Jahr 2011 wurde für den Steuersatz ein Mittelwert von zwölf Prozent auf das<br />
Einspielergebnis ermittelt. Diesen Wert hat auch die VG Waldsee in ihrer aktuellen<br />
Vergnügungssteuersatzung manifestiert.<br />
Es ist festzuhalten, dass die Ermittlung der Vergnügungssteuer auf Grundlage <strong>des</strong><br />
Einspielergebnisses grundsätzlich mehr Steuererträge generiert als die bisher praktizierte<br />
Methode in Form der Pauschsteuer. Die VG Waldsee konnte in diesem Zus<strong>am</strong>menhang eine<br />
Erhöhung der Vergnügungssteuer von rund 3.000 € feststellen.<br />
Die Verwaltung legt hiermit eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung vor, die den<br />
Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung entspricht und in der Hauptsache<br />
Tanzveranstaltungen und das Halten von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit als<br />
vergnügungssteuerpflichtig ansieht.<br />
Beispiele:<br />
Ein Unternehmer stellt in einer Gaststätte einen Geldspielautomaten auf.<br />
Regelung bisher = 368,16 €/Jahr (12 x 30,68 €)<br />
Regelung mit der neuen Vergnügungssteuersatzung:<br />
Bei einem angenommenen Jahresumsatz von 5.000 € -10.000 € für einen Automaten ergibt<br />
sich eine jährliche Vergnügungssteuer von 600 € -1.200 € (12 % <strong>des</strong> Einspielergebnisses).<br />
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in der von der<br />
Verwaltung vorgelegten Fassung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 15<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00
RM Frank Darstein erscheint zur <strong>Sitzung</strong> und nimmt an der weiteren Beratung und<br />
Beschlussfassung teil.<br />
TOP-Nummer: 2<br />
Änderung der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die <strong>öffentliche</strong><br />
Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung - der<br />
Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />
Aufgrund diverser Rechtsprechungen in der Vergangenheit wurde vom Gemeinde- und<br />
Städtebund Rheinland-Pfalz die Mustersatzung der Allgemeinen Entwässerungssatzung neu<br />
gefasst.<br />
Die Allgemeine Entwässerungssatzung der Gemeinde <strong>Altrip</strong> ist ebenfalls an die<br />
Mustersatzung anzupassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.<br />
Insbesondere wurden Begrifflichkeiten neu geregelt und bereits enthaltene Regelungen<br />
verständlicher formuliert.<br />
Die Werkleitung empfiehlt, die Allgemeine Entwässerungssatzung in der Fassung vom<br />
<strong>11.09.2013</strong> zu beschließen.<br />
Die Allgemeine Entwässerungssatzung in der Fassung vom <strong>11.09.2013</strong> wird beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 02<br />
Enthaltungen 01<br />
TOP-Nummer: 3<br />
Änderung der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den<br />
Anschluss an die <strong>öffentliche</strong> Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine<br />
Wasserversorgungssatzung - der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />
Aufgrund diverser Rechtsprechungen in der Vergangenheit wurde vom Gemeinde- und<br />
Städtebund Rheinland-Pfalz die Mustersatzung der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung<br />
neu gefasst.<br />
Die Allgemeine Wasserversorgungssatzung der Gemeinde <strong>Altrip</strong> ist ebenfalls an die<br />
Mustersatzung anzupassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.<br />
Insbesondere wurden Begrifflichkeiten neu geregelt und bereits enthaltene Regelungen<br />
verständlicher formuliert.<br />
Die Werkleitung empfiehlt, die Allgemeine Entwässerungssatzung in der Fassung vom<br />
<strong>11.09.2013</strong> zu beschließen.<br />
RM Dr. Armin Grau und RM Ilona Klauer haben Fragen zum § 3 der Satzung. Der<br />
Vorsitzende beantwortet die Fragen.<br />
Die Allgemeine Wasserversorgungssatzung in der Fassung vom <strong>11.09.2013</strong> wird<br />
beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 03<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 4<br />
Änderung der Satzung über Erhebung von Entgelten für die <strong>öffentliche</strong><br />
Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />
Aufgrund diverser Rechtsprechungen in der Vergangenheit wurde vom Gemeinde- und<br />
Städtebund Rheinland-Pfalz die Mustersatzung Entgeltsatzung Wasserversorgung neu<br />
gefasst.<br />
Die Entgeltsatzung Wasserversorgung der Gemeinde ist ebenfalls an die Mustersatzung<br />
anzupassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.<br />
Die Werkleitung empfiehlt, die Entgeltsatzung Wasserversorgung in der Fassung vom<br />
<strong>11.09.2013</strong> zu beschließen.<br />
Die Entgeltsatzung Wasserversorgung in der Fassung vom <strong>11.09.2013</strong> wird beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 14<br />
Nein-Stimmen 02<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 5<br />
Änderung der Satzung über Erhebung von Entgelten für die <strong>öffentliche</strong><br />
Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />
Aufgrund diverser Rechtsprechungen in der Vergangenheit wurde vom Gemeinde- und<br />
Städtebund Rheinland-Pfalz die Mustersatzung Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung neu<br />
gefasst.<br />
Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Gemeinde ist ebenfalls an die Mustersatzung<br />
anzupassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.<br />
Die Werkleitung empfiehlt, die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der Fassung vom<br />
<strong>11.09.2013</strong> zu beschließen.<br />
Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der Fassung vom <strong>11.09.2013</strong> wird beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 14<br />
Nein-Stimmen 02<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 6<br />
Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Altrip</strong>;<br />
a) ergänzende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />
b) ergänzende frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
a) In seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 13.04.2011 hat der Gemeinderat beschlossen, die Flächen<br />
„Horren“ und „Krummlachäcker“ als zukünftige Bauflächen in den<br />
Flächennutzungsplan III mit aufzunehmen.<br />
Die Aufnahme weiterer Baulandflächen (Neuausweisung) erfordert gemäß § 2a<br />
BauGB eine umfassende Umweltprüfung mit Umweltbericht. Die Änderungen<br />
wurden im Planentwurf und in die textlichen Festsetzungen eingearbeitet und<br />
müssen nun vom Gemeinderat angenommen werden. Weiterhin wurden im<br />
Rahmen <strong>des</strong> § 2 BauGB der Untersuchungsumfang und der Detaillierungsgrad<br />
der Belange für die Umweltprüfung festgelegt, welche vom Gemeinderat zu<br />
beschließen sind. Die Verwaltung schlägt vor, den geänderten Planentwurf<br />
anzunehmen und die ergänzte Fassung der Umweltprüfung Stand 12.08.2013 zu<br />
beschließen.<br />
b) Für diese neuen Entwicklungsflächen ist eine ergänzende frühzeitige<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die<br />
Verwaltung schlägt vor, die ergänzende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten.<br />
c) Gleichzeitig mit der ergänzenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind<br />
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Träger <strong>öffentliche</strong>r Belange (Behörden) ergänzend<br />
frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Verwaltung schlägt vor, die<br />
ergänzende frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
einzuleiten.<br />
RM Toni Krüger stellt den Antrag die Punkte<br />
Zustimmung Planentwurf<br />
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
frühzeitige Behördenbeteiligung<br />
getrennt abzustimmen.<br />
Hierzu ergeht folgender Beschluss<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 14<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 02<br />
a) dem Planentwurf wird zugestimmt und die ergänzte Fassung der Umweltprüfung<br />
Stand 12.08.2013 wird beschlossen<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 03<br />
Enthaltungen 00<br />
b) die ergänzende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird<br />
eingeleitet.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 03
c) die ergänzende frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird<br />
eingeleitet.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 03<br />
TOP-Nummer: 7<br />
Bebauungsplan Junkergewanne;<br />
a) beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
b) Auslegungsbeschluss über die erneute Auslegung<br />
a) Im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der parallel durchgeführten Behördenbeteiligung<br />
wurden zur Bebauungsplanänderung folgende Anregungen vorgebracht, über die das<br />
Planungsbüro Fischer, Mannheim in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der Verwaltung jeweils einen<br />
Abwägungsvorschlag entworfen hat, der im Einzelnen zu beschließen ist.<br />
Die Abwägungsentscheidungen zu den einzelnen eingegangenen Stellungnahmen und<br />
Anregungen sind als Anlage beigefügt.<br />
Die Verwaltung schlägt vor, die unter Ziff. A1 bis A18 aufgeführten<br />
Abwägungsentscheidungen (Stellungnahme der Gemeinde <strong>Altrip</strong>) zu beschließen.<br />
Die im Umweltbericht auf Seite 16 ausgewiesene Defizit von rund 1 ha sollte ursprünglich auf<br />
einer Fläche zwischen Rheind<strong>am</strong>m und Straße Zur Fähre ausgeglichen. Diese Fläche ist<br />
jedoch bereits für eine ökologische Maßnahme gesperrt und steht als Ausgleichsfläche somit<br />
nicht zur Verfügung. Als Ausgleichsfläche steht nunmehr die Fläche neben dem<br />
Bauhofgelände Flurstück-Nr. 3336 und 3337 mit insges<strong>am</strong>t 1,06 ha zur Verfügung (Ziff. A 1.2<br />
der Stellungnahme).<br />
Bezüglich der Forderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betrieb Mobilität (Ziff. A 3 der Stellungnahme) wird die<br />
zeichnerische Festsetzung <strong>des</strong> Bebauungsplans geändert, was eine Größenänderung von<br />
ca. 1.960 m² zur Folge hat.<br />
b) Aufgrund der Änderungen <strong>des</strong> Bebauungsplanentwurfs ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist<br />
die erneute <strong>öffentliche</strong> Auslegung durchzuführen. Die Verwaltung schlägt vor, den<br />
Bebauungsplanentwurf Stand 01.07.2013 mit textlichen Festsetzungen Stand 01.07.2013<br />
und den Umweltbericht Stand 01.07.2013 gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
erneut öffentlich auszulegen.<br />
RM Toni Krüger stellt den erweiterten Antrag die eingegangenen Stellungnahmen jeweils<br />
einzeln Abzustimmen.<br />
Hierzu ergeht folgender Beschluss:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 03<br />
Nein-Stimmen 13<br />
Enthaltungen 00<br />
RM Markus Hofacker nimmt gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung<br />
nicht teil und hat sich in den Zuschauerraum begeben.
a) die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen<br />
Stellungnahmen werden behandelt und ein Abwägungsbeschluss gefasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 12<br />
Nein-Stimmen 03<br />
Enthaltungen 00<br />
b) die erneute <strong>öffentliche</strong> Auslegung <strong>des</strong> Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB<br />
wird beschlossen<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 12<br />
Nein-Stimmen 03<br />
Enthaltungen 00<br />
RM Markus Hofacker kehrt an den <strong>Sitzung</strong>stisch zurück und nimmt an der weiteren Beratung<br />
und Beschlussfassung wieder teil.<br />
TOP-Nummer: 8<br />
Neuvergabe der Stromkonzession für die nächsten 20 Jahre;<br />
Auswertung der Bewertungsmatrix und Auswahl eines<br />
Energieversorgungsunternehmens<br />
Der Arbeitskreis Konzessionen hat <strong>am</strong> 01.08.2013 auf Grundlage der den einzelnen<br />
Fraktionen übersandten Kompaktunterlagen die Bewertungsmatrix ausgefüllt und kommt zu<br />
folgendem Ergebnis:<br />
Pfalzwerke Netz AG = 104 Punkte<br />
TWL AG = 101 Punkte<br />
Thüga Energienetze GmbH = 88 Punkte<br />
Stadtwerke Speyer GmbH = 84 Punkte.<br />
Die Verwaltung hat sich ebenfalls mit der Bewertungsmatrix beschäftigt und kommt zu<br />
nachstehendem Ergebnis:<br />
TWL AG = 104 Punkte<br />
Pfalzwerke Netz AG = 102 Punkte<br />
Thüga Energienetze GmbH = 94 Punkte<br />
Stadtwerke Speyer GmbH = 92 Punkte .<br />
Die Abweichung bei den jeweiligen Spitzenreitern besteht in der unterschiedlichen<br />
Bewertung <strong>des</strong> Unterpunkts 8 der Bewertungsmatrix. Hier geht es darum, ob die Zahlung der<br />
Gewerbesteuer an die Gemeinde ohne Saldierung über eine Organschaft (also ohne<br />
steuerlichen Querverbund) erfolgt. Der Arbeitskreis Konzession ist der Auffassung, die<br />
Pfalzwerke Netz AG mit 20 von 20 Punkten und die TWL AG mit 17 Punkten zu bewerten.<br />
Die Verwaltung hält sich in ihrer Bewertung an die Einschätzung <strong>des</strong> beauftragten<br />
Wirtschaftsprüfers und bewertet daher die TWL AG mit 20 Punkten und die Pfalzwerke Netz<br />
AG mit 19 Punkten. Auf die Ausführungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Keiper & Co.<br />
KG wird diesbezüglich verwiesen.<br />
Im Haupt- und Finanzausschuss konnten die einzelnen Bewertungsschritte detailliert<br />
hinterfragt, diskutiert und evtl. neu gewichtet werden. Die Zus<strong>am</strong>menarbeit
Verwaltung/Arbeitskreis Konzessionen war vorbildlich und konstruktiv. Das Arbeitsergebnis<br />
stellte eine sehr gute Arbeitsgrundlage für den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss<br />
dar. Die bun<strong>des</strong>weiten Gerichtsverfahren nach Neuvergaben von Konzessionen zeigen,<br />
dass die unterlegenen Energieversorgungsunternehmen durchaus die Bewertungsmatrix<br />
kritisch überprüfen (als Folge der Transparenzpflicht ist zu ver<strong>öffentliche</strong>n, wer gewonnen<br />
hat und warum) und sich oft nicht k<strong>am</strong>pflos ergeben; daher ist es bis zum Schluss <strong>des</strong><br />
Verfahrens von entscheidender Bedeutung, transparent, objektiv und ergebnisoffen<br />
gearbeitet zu haben.<br />
Der Vorsitzende verweist nochmals auf die Bedeutung der Entscheidung und die<br />
erforderliche Objektivität und Transparenz. Er erläutert nochmals ausführlich die<br />
Bewertungsaussagen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und verweist auf die ausführlichen<br />
Erläuterungen der E-Mail der Verwaltung zum Bewertungspunkt „Gewerbesteuer“, die allen<br />
Ratsmitgliedern <strong>am</strong> 21.08.2013 zugestellt wurde und Bestandteil der Niederschrift ist.<br />
RM U.-P. Schreiner (FWG) bedauert, dass ihm eine Teilnahme <strong>am</strong> Arbeitskreis<br />
Konzessionen leider nicht möglich war. Die FWG-Fraktion favorisiere nach Auswertung der<br />
Bewertungsmatrix die Pfalzwerke, Zudem habe die Gemeinde in den letzten 20 Jahren mit<br />
den Pfalzwerken eine gute Geschäftsbeziehung gehabt.<br />
RM Dr. Grau (Grüne) verweist nochmals auf die Vorteile <strong>des</strong> TWL-Angebot und führt aus<br />
dass es offensichtlich sei, dass der Gemeinde in Zukunft wirtschaftliche Nachteile entstehen,<br />
wenn die Konzession an die Pfalzwerke vergeben wird. Eine Festlegung auf die nächsten 20<br />
Jahre hat gravierende Folgen für eine Generation. Es sei für ihn rätselhaft, wie der<br />
Arbeitskreis bei der Bewertung zu einem anderen Ergebnis komme als die Verwaltung.<br />
RM Burlafinger (SPD) sieht ebenfalls Vorteile für die Pfalzwerke und befürwortet eine<br />
Vergabe der Konzession an die Pfalzwerke.<br />
RM Ilona Klauer spricht sich ebenfalls für die Vergabe an die Pfalzwerke AG aus und führt<br />
hierzu die bisher guten Geschäftsbeziehungen an. Zum Angebot der TWL AG, stelle sich ihr<br />
die Frage wer bspw. als Komplementär auftritt und wie die Geschäftsführung gestaltet ist.<br />
Weiterhin störe sie, dass die Gemeinde <strong>Altrip</strong> nicht an der Gesellschaft beteiligt sei.<br />
Der Vorsitzende verweist auf die E-Mail der Verwaltung wonach nochmals darauf<br />
hingewiesen wird, dass diese Gesellschaft kein Personal hat und dies bei der Bewertung<br />
keine Rolle zu spielen hat.<br />
Das RM Dr. Armin Grau beantragt aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung und der<br />
besonderen kommunalpolitischen und rechtlichen Verantwortung der Ratsmitglieder die<br />
n<strong>am</strong>entliche Abstimmung.<br />
Der Antrag wird nur von den 3 Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90 die Grünen und dem<br />
Vorsitzenden unterstützt. Das notwendige Antragsquorum (ein Viertel der Ratsmitglieder) ist<br />
daher nicht erreicht, der Antrag kommt daher nicht zur Abstimmung.<br />
Es wird abgestimmt die Konzession der Pfalzwerke Netz AG zu übertragen:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 12<br />
Nein-Stimmen 04<br />
Enthaltungen 00
TOP-Nummer: 9<br />
Austausch <strong>des</strong> Kanals und der Trinkwasserleitung vom Ludwigsplatz<br />
bis Schloßgasse - 5. BA - Ausbau der Straße Ludwigsplatz<br />
a) Annahme der Planung<br />
b) <strong>öffentliche</strong> Ausschreibung<br />
Am 13.03.2013 hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro ipr consult, Neustadt mit der<br />
Durchführung <strong>des</strong> 5. BA Ausbau der Straße „Ludwigsplatz“ beauftragt.<br />
Vertreter <strong>des</strong> Ingenieurbüros ipr consult, Neustadt haben in der <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Bau-, Werksund<br />
Umweltausschusses die Planung <strong>des</strong> Ausbaus der „Ludwigsplatz“ vorgestellt. Hierbei<br />
wurden wie vom Gemeinderat beschlossen, verschiedene Varianten für eine<br />
verkehrsberuhigende und barrierefreie Ausführung aufgezeigt.<br />
In der GR-<strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 03.07.2013 wurde beschlossen, dass für die Anordnung der<br />
barrierefreien Bushaltestelle noch weitere Varianten durch das Ingenieurbüro untersucht<br />
werden sollen.<br />
Aufgrund der zu erwartenden Baukosten ist die Baumaßnahme nach VOB/A öffentlich<br />
auszuschreiben.<br />
a) Die Verwaltung schlägt vor, den Ausbau der Straße „Ludwigsplatz“ anhand der<br />
vorgestellten Pläne <strong>des</strong> Ingenieurbüros ipr consult, Neustadt auszuführen.<br />
b) Die Verwaltung schlägt vor, den Ausbau der Straße „Ludwigsplatz“ öffentlich<br />
auszuschreiben.<br />
Der Vorsitzende gibt den erweiterten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bekannt.<br />
RM Toni Krüger erläutert den Antrag. Der Vorsitzende begründet die Notwendigkeit der<br />
geplanten Ausbaumaßnahme anhand der vorgegebenen Din Normen.<br />
Es erfolgt eine kontroverse Diskussion zum geplanten Ausbau und den begleitenden<br />
Maßnahmen.<br />
Es folgt die Abstimmung über den erweiterten Antrag:<br />
Das gemeindeeigene Gelände, welches der Nutzung als „naturnahes Spielgelände“ für die<br />
<strong>Altrip</strong>er Kinder der protestantischen Kindertagesstätte dient, wird der protestantischen<br />
Kindertagesstätte auch weiterhin zur Nutzung als „naturnahes Spielgelände“ kostenfrei zur<br />
Verfügung gestellt, solange die Kindertagesstätte besteht.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 04<br />
Nein-Stimmen 11<br />
Enthaltungen 01<br />
Es folgt die Abstimmung über die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante <strong>des</strong><br />
Ingenieurbüros ipr consult<br />
a) Der Ausbau der Straße „Ludwigsplatz“ wird anhand der Planung <strong>des</strong> Ingenieurbüros ipr<br />
consult, Neustadt ausgeführt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 07<br />
Nein-Stimmen 08
Enthaltungen 01<br />
Es erfolgt erneut eine kontroverse Diskussion um die Notwendigkeit der Nutzung der von der<br />
protestantischen Kindertagesstätte vereinnahmten Gemeindeeigenen Grundstücksfläche.<br />
Weitere Diskussionspunkte sind die geplante Verlegung der Haltestelle sowie die<br />
Fahrbahnverengung.<br />
Auf Antrag <strong>des</strong> RM Michael Schreiner wird als Kompromissvorschlag die Durchführung der<br />
Variante2 bei Beibehaltung der Ertüchtigung und behindertengerechtem Ausbau der<br />
Bushaltestelle und <strong>des</strong> Gehweges, jedoch ohne Fahrbahnverengung (unter Einhaltung der<br />
DIN- Norm Barrierefreies Bauen DIN 18024-1 auch im Bereich der hinteren<br />
Grundstücksgrenze der protestantischen Kindertagesstätte) zur Abstimmung gebracht.<br />
a) Der Ausbau der Straße „Ludwigsplatz“ wird anhand der abgewandelten Planung <strong>des</strong><br />
Ingenieurbüros ipr consult, Neustadt ausgeführt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 10<br />
Nein-Stimmen 05<br />
Enthaltungen 01<br />
b) Der Ausbau der Straße „Ludwigsplatz“ wird nach VOB/A öffentlich ausgeschrieben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 03<br />
TOP-Nummer: 10<br />
Prüfung der Jahresrechnung 2012<br />
Gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellung <strong>des</strong><br />
geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember <strong>des</strong> auf das Haushaltsjahr<br />
folgenden Jahres.<br />
Die Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss der<br />
Gemeinde. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 GemO ist der Jahresabschluss dahin gehend zu<br />
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>des</strong> Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung vermittelt.<br />
Nach Abs. 2 der Vorschrift ist der Rechenschaftsbericht (Anlage zum Jahresabschluss)<br />
darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen<br />
Erkenntnissen in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung<br />
von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Es ist auch zu<br />
prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat jeweils über Art und Umfang sowie über das<br />
Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss<br />
hat das Ergebnis seiner Prüfung jeweils zum Ende <strong>des</strong> Prüfungsberichts<br />
zus<strong>am</strong>menzufassen. In der Zus<strong>am</strong>menfassung sind insbesondere Gegenstand, Art und<br />
Umfang der Prüfung zu beschreiben, ferner ist eine abschließende Bewertung <strong>des</strong><br />
Ergebnisses der Prüfung vorzunehmen. Nach Stellungnahme <strong>des</strong> Bürgermeisters zum<br />
Prüfbericht gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfbericht und die Stellungnahme<br />
<strong>des</strong> Bürgermeisters beim Gemeinderat ab.
Vorsitzender <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsausschusses und somit auch Unterzeichner <strong>des</strong><br />
Prüfberichts ist Ratsmitglied Markus Hofacker.<br />
Der Vorsitzende übergibt die <strong>Sitzung</strong>sleitung an das älteste anwesende RM -RM Ingrid<br />
Burlafinger- , da auch die Beigeordneten den Bürgermeister im Jahr 2012 vertreten haben.<br />
Der Bürgermeister und die beiden Beigeordneten begeben sich in den Zuschauerbereich<br />
und nehmen an der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
RM Ingrid Burlafinger informiert über die Prüfung der Jahresrechnung <strong>am</strong> 08.08.2013 durch<br />
den Rechnungsprüfungsausschuss.<br />
a) Der Vorsitzende <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsausschusses -RM Markus Hofacker- erläutert<br />
seinen Bericht. Es wird keine Aussprache gewünscht. RM Michael Schreiner dankt der<br />
Finanzabteilung ausdrücklich für die geleistete Arbeit.<br />
b) Das Rechnungsergebnis wird wie folgt festgestellt:<br />
Gewinn 444.458,68 €<br />
Finanzmittelüberschuss 924.840,24 €<br />
Bilanzsumme 98.049.671,00 €<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
c) Zustimmung zur Entlastung <strong>des</strong> Bürgermeisters und der ihn vertretenden Beigeordneten<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
RM Ingrid Burlafinger übergibt die <strong>Sitzung</strong>sleitung wieder an Bürgermeister Jacob.<br />
Bürgermeister Jacob und die beiden Beigeordneten nehmen wieder an der weiteren<br />
Beratung und Abstimmung teil.<br />
TOP-Nummer: 11<br />
Unterrichtung <strong>des</strong> Gemeinderats nach § 33 Abs. 1 GemO; hier: Ergebnis der<br />
unvermuteten überörtlichen Prüfung der Gemeindekasse <strong>Altrip</strong> vom 16.05.2013<br />
Anlässlich der Prüfung ergaben sich nachstehende Feststellungen:<br />
‣ Erlass einer aktualisierten Dienstanweisung (Randnummer 1 und 2) und<br />
‣ Vornahme örtlicher Kassenprüfungen (Randnummer 3),<br />
die zum Prüfungszeitpunkt <strong>am</strong> 16.05.2013 noch nicht erledigt waren.<br />
Anmerkungen der Verwaltung:
‣ Die o.g. Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung wurde mittlerweile vom<br />
Bürgermeister erlassen.<br />
‣ Örtliche Kassenprüfungen der Gemeindekasse und der Zahlstelle wurden mittlerweile<br />
durchgeführt; es werden für die Folgejahre jährliche örtliche Prüfungen zugesagt.<br />
Des Weiteren wird im Prüfbericht mit den Randnummern 4 und 5 aufgeführt:<br />
‣ Die erforderlichen (Zahlstellen) Einrichtungsverfügungen für das Rathaus und das<br />
Fischerfest sind zu erlassen.<br />
‣ Es ist sicherzustellen, dass ein umfassender Abgleich zwischen den in den<br />
Fachprogr<strong>am</strong>men erbrachten Leistungen und den im Kassenprogr<strong>am</strong>m gespeicherten<br />
Daten anhand entsprechender Auswertungen vorgenommen und dokumentiert wird.<br />
Anmerkungen der Verwaltung:<br />
‣ Die o.g. Einrichtungsverfügungen sind mittlerweile erlassen.<br />
‣ Anhand entsprechender Auswertungen ist jederzeit ein umfassender Abgleich zwischen<br />
Fachprogr<strong>am</strong>m (TopCash) und Kassenprogr<strong>am</strong>m (CIP-Kommunal) sichergestellt.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Prüfungsmitteilungen und die entsprechende Stellungnahme der<br />
Verwaltung zur Kenntnis.<br />
TOP-Nummer: 12<br />
Bewerbung um eine generationsübergreifende Bewegungs- und Begegnungsanlage<br />
der Dietmar-Hopp-Stiftung<br />
Die Dietmar-Hopp-Stiftung spendet 18 generationsübergreifende Bewegungs- und<br />
Begegnungsanlagen an Städte und Gemeinden der Metropolregion Rhein-Neckar .<br />
alla hopp! heißt die neue Förderaktion der Dietmar-Hopp-Stiftung. Sie will Jung und Alt für<br />
Bewegung begeistern. Dazu spendet die Stiftung 18 Anlagen, um die sich Städte und<br />
Gemeinden der Metropolregion Rhein-Neckar bis 30. September 2013 bewerben können.<br />
alla hopp! ist ein einzigartiges, gemeins<strong>am</strong> mit Experten entwickeltes Konzept für<br />
Bewegung und Begegnung in der Region. Alle Generationen sollen sich in den frei<br />
zugänglichen Anlagen kostenfrei nach Lust und Laune bewegen, fit halten und erholen<br />
können. Jede alla hopp!-Anlage besteht aus drei bis vier Modulen, wie<br />
<br />
Bewegungsparcours für Jedermann<br />
Ausgewählte Geräte stärken Beweglichkeit, Koordination, Ausdauer und Kraft aller<br />
Generationen. Der Parcours folgt einem sportwissenschaftlichen Konzept.<br />
Schwierigkeitsstufen für Anfänger und Fortgeschrittene werden mit leicht verständlichen<br />
Anleitungen erläutert. So macht es Spaß, sich fit zu halten!<br />
<br />
Kinderspielplatz für die Jüngsten – bei jedem Wetter<br />
Spielmöglichkeiten fördern die Sinneswahrnehmung und die Bewegung kleiner Kinder (bis<br />
circa sechs Jahre). Das Konzept von alla hopp! sieht einen Pavillon vor, der Wetterschutz<br />
bietet, Sitzgelegenheiten und Sanitäranlagen beinhaltet. Einfach ein guter Treffpunkt.
Naturnaher Spiel- und Bewegungsplatz für Schulkinder<br />
Dieses Modul bietet Kindern und Jugendlichen von etwa sechs bis zwölf Jahren viel Raum<br />
für freies und kreatives Spielen, für Toben, Klettern, Hangeln und Balancieren. Das<br />
verbessert Motorik und Beweglichkeit.<br />
<br />
Bewegungsplatz für jugendliche Sportler<br />
Falls eine ausreichend große und geeignete Fläche verfügbar ist, kann optional ein Modul für<br />
jugendliche Sportler angeschlossen werden, zum Beispiel für Inliner, Skater oder Biker.<br />
Als Voraussetzung stellt die Kommune für die generationsübergreifende Bewegungs- und<br />
Begegnungsanlage ein möglichst zentral gelegenes Grundstück zur Verfügung, das von der<br />
Dietmar-Hopp-Stiftung bebaut und gestaltet werden kann. Idealerweise wird eine<br />
Grundstücksgröße von 5.000 m² vorausgesetzt. Die Fläche darf auch größer oder kleiner<br />
sein.<br />
Als Bewertungsrahmen für die Auswahl der begünstigten Städte/Gemeinden sind drei<br />
Aspekte festgelegt, unten denen die Bewerber betrachtet werden:<br />
<br />
<br />
<br />
Klare Positionierung der Kommune,<br />
Eignung <strong>des</strong> Grundstücks und<br />
bürgerschaftliches Engagement.<br />
Im zentralen Bereich der Gemeinde <strong>Altrip</strong> befindet sich nur ein gemeindeeigenes<br />
Grundstück, das eine entsprechende Größe aufweisen kann. Das Grundstück liegt<br />
im Bereich Schiller-, Beethoven- und Parkstraße und ist im Volksmund als „Alter Friedhof“<br />
bekannt. Jahrzehntelang befand sich dort auch ein Kinderspielplatz der mangels Zulauf vor 6<br />
Jahren aufgegeben wurde. Derzeit wird das Gelände als Grünfläche genutzt.<br />
Für das weitere Vorgehen bzw. um eine Bewerbung bei der Dietmar-Hopp-Stiftung<br />
einzureichen ist ein Grundsatzbeschluss der <strong>Gemeinderates</strong> erforderlich.<br />
Ohne Aussprache ergeht folgender Beschluss:<br />
Die Gemeinde <strong>Altrip</strong> bewirbt sich um eine generationsübergreifende Bewegungs- und<br />
Begegnungsanlage der Dietmar-Hopp-Stiftung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 15<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 01<br />
TOP-Nummer: 13<br />
Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde <strong>Altrip</strong>;<br />
Antrag <strong>des</strong> TuS <strong>Altrip</strong><br />
Im Jahr 2012 hatte die Verwaltung die in Anlage 3 der Vereinsförderrichtlinie<br />
festgeschriebenen Gebäude- und Geländeflächen überprüft und vor Ort nachgemessen bzw.<br />
durch Architektenpläne belegen lassen. Im Ergebnis wurden bei verschiedenen Vereinen<br />
Differenzen festgestellt die durch Beschluss <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> vom 29.08.2012 korrigiert<br />
wurden. Die Anlage 3 der Vereinsförderrichtlinie wurde mit der Beschlussfassung neu<br />
gefasst.
Nunmehr macht der TuS im Wege eines förmlichen Antrags eine Änderung der Anlage 3 der<br />
Förderrichtlinie geltend. Bei einem positiven Beschluss bedeutet der Antrag zusätzliche<br />
Fördermittel für den TuS in Höhe von rd. 3.160,-- €/Jahr.<br />
Da die Gemeinde in den letzten Jahren die Förderung gedeckelt hat würden sich hierdurch<br />
keine echten Mehraufwendungen für die Gemeinde ergeben, sondern allenfalls eine<br />
Verschiebung der Zuteilung von Fördermitteln zu Lasten der übrigen Antragsteller.<br />
Die Gemeindeverwaltung ist als „Vollzugsorgan“ der Vereinsförderrichtlinie in dieser<br />
Angelegenheit einem massiven Zielkonflikt ausgesetzt, der ohne Richtungsweisung durch<br />
den Gemeinderat nicht zu bewältigen ist.<br />
Zum einen ist die Verwaltung durch die Vereinsförderrichtlinie und insbesondere durch das<br />
bestehende Haushaltsrecht und die Beschlusskompetenz <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> gebunden.<br />
Zum anderen gebietet das Sportförderungsgesetz und die hierzu ergangenen Richtlinien,<br />
Vereine mit eigenen Sportanlagen so zu fördern, dass dies der Erfüllung eigener Aufgaben<br />
gleichkommt, da die Sportvereine hier eine wichtige Pflichtaufgabe für die Gemeinde<br />
wahrnehmen. Die vom Ministerium <strong>des</strong> Innern, für Sport und Infrastruktur empfohlene<br />
Förderung geht sogar so weit, dass selbst eine Gemeinde mit unausgeglichenem Haushalt<br />
unter obigem Gesichtspunkt eine adäquate Förderung auszusprechen hat.<br />
Da noch einige Punkte hinsichtlich <strong>des</strong> Antrages der Klärung bedürfen stellt der Vorsitzende<br />
den erweiterten Antrag die Vereinsförderung für den TuS <strong>Altrip</strong> nach dem Stand von 2012 zu<br />
gewähren um die Auszahlung an die anderen Vereine nicht zu verzögern. Der Antrag <strong>des</strong><br />
TuS <strong>Altrip</strong> wird bis zur Klärung der offenen Fragen zurückgestellt und danach separat<br />
behandelt.<br />
Hierzu ergeht folgender Beschluss:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 16<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 14<br />
Bericht über abschließende Entscheidungen der Ausschüsse<br />
Es wurden keine abschließenden Beschlüsse in den Ausschüssen gefasst!<br />
TOP-Nummer: 15<br />
Mitteilungen und Anfragen<br />
a) Der Vorsitzende informiert über die Änderungen im ÖPNV Linie 570 nach Ludwigshafen.<br />
b) Der Vorsitzende gibt nochmals die Informationen zum Tag der offenen Tür in der FF-Kita<br />
bekannt und lädt ein die Einrichtung zu Erkunden.<br />
c) RM Toni Krüger erkundigt sich nach dem Stand der Energiekarawane. Der Vorsitzende<br />
gibt den voraussichtlichen Start zum Februar 2014 bekannt.<br />
d) RM Uwe Peter Schreiner erkundigt sich nach dem Sachstand in der Maxstraße und fragt<br />
wann mit den Bescheiden für die Adriastraße zu rechnen ist. Der Vorsitzende gibt den
Baubeginn in der Maxstraße für den kommenden Montag bekannt, die Bescheide werden<br />
für die kommende <strong>Sitzung</strong> vorbereitet sein.<br />
e) RM Frank Darstein erkundigt sich, ob <strong>am</strong> Platz vor dem Reginozentrum durch die KFZ-<br />
Befahrung mit Schäden zu rechnen sei und nach den Abnahme Protokollen für die<br />
Wasser- und Abwasseranschlüsse. Der Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />
f) RM Markus Hofacker erkundigt sich nach dem Stand der Ausgleichsflächen <strong>des</strong><br />
Deichausbaues. Der Vorsitzende beantwortet die Frage.<br />
TOP-Nummer: 16<br />
Fragestunde für die Einwohner der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />
Die Leitung der protestantischen Kindertagesstätte Frau Mathes geht ebenfalls auf die unter<br />
Top 9 behandelte Fragen zur Gehölzentfernung auf den vom Kindergarten unentgeltlich<br />
genutzten Teilflächen der Gemeinde ein. Der Vorsitzende nimmt dazu Stellung.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende den<br />
<strong>öffentliche</strong>n <strong>Sitzung</strong>steil und verabschiedet die Zuhörer und die Presse aus dem<br />
<strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Im Anschluss fand eine nicht<strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong> statt, in der Bau- und<br />
Grundstücksangelegenheiten beraten wurden.<br />
<strong>Altrip</strong>, den 20.09.2013<br />
Gemeindeverwaltung <strong>Altrip</strong><br />
Jacob, Bürgermeister