“Besen“ - Adelsheim
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8. Bauliche Umsetzung Regenwasserbehandlungs-Anlagen im<br />
EZG der Gruppenkläranlage Seckachtal<br />
hier: Vergabe der Arbeiten zur technischen Ausrüstung<br />
9. Anträge, Anfragen, Anregungen<br />
Gramlich<br />
Bürgermeister<br />
Die Sitzungsunterlagen können von Freitag bis Montag im<br />
Rathaus, Zimmer 209 zu den bekannten Sprechzeiten eingesehen<br />
werden.<br />
Bundestagswahl am 22.9.2013<br />
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Wahlberechtigten nur bis Freitag, 20.9.2013, 18 Uhr,<br />
beim Bürgermeisteramt <strong>Adelsheim</strong>, Marktstraße 7, Bürgerbüro,<br />
mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im<br />
Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />
des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren<br />
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum<br />
Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.<br />
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein<br />
Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein<br />
nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der<br />
Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Ein<br />
entsprechender Antrag kann am Samstag, 21.9.2013 von 11.00<br />
bis 12.00 Uhr, unter der Telefonnummer 06291/647446 gestellt<br />
werden.<br />
Wahlbriefe müssen bis spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, beim<br />
Bürgermeisteramt <strong>Adelsheim</strong> eingegangen sein. Später eingehende<br />
Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
Fahrkarten-Automatenschulung<br />
Am Dienstag, 24. September 2013 um 9.30 Uhr treffen sich<br />
Interessierte am Bahnhof <strong>Adelsheim</strong> Ost zu einer praktischen<br />
Einweisung in den Fahrkartenautomaten. Diese Einweisung<br />
wird durch einen Fachmann der DB vorgenommen. Je nach<br />
Nachfrage hat eine zweite Gruppe ab 10.30 Uhr, ebenfalls am<br />
Bahnhof <strong>Adelsheim</strong> Ost, die Möglichkeit zur Teilnahme an<br />
dieser Einweisung.<br />
Eine Anmeldung bis zum 23. September ist unbedingt erforderlich.<br />
Anmeldungen bis zu diesem Termin unter Telefon<br />
06291/6200-42, im Rathaus <strong>Adelsheim</strong>, Zimmer 101, oder an<br />
andreas.wiltschko@adelsheim.de.<br />
Fundsachen<br />
Zum Saisonende im <strong>Adelsheim</strong>er Freibad aufgefundene Gegenstände<br />
wurden im Rathaus abgegeben.<br />
Nähere Auskünfte erhalten Sie in unserem Bürgerbüro.<br />
Sitzung des Kreistags am 25.9.2013<br />
Die nächste Sitzung des Kreistags findet am Mittwoch, dem<br />
25.9.2013, um 16.00 Uhr, im Lindensaal in 74722 Buchen-<br />
Hettingen, Schwedensteinstr. 27, statt.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Abfallwirtschaftsgesellschaft<br />
des Neckar-Odenwald-Kreises mbH<br />
(AWN)<br />
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2012<br />
b) Verwendung des Jahresergebnisses<br />
c) Entlastung des Aufsichtsrats<br />
(Vorlage K23/2013)<br />
2. Neckar-Odenwald-Kliniken gGmbH<br />
a) Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der<br />
5<br />
Neckar-Odenwald-Kliniken gGmbH:<br />
- Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Entlastung<br />
des Aufsichtsrats<br />
b) Verlustausgleich<br />
c) Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen<br />
(Vorlage K27/2013)<br />
3. Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Dienstleistungsgesellschaft<br />
des Neckar-Odenwald-Kreises gGmbH<br />
(DIGENO)<br />
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2012<br />
b) Verlustausgleich<br />
c) Entlastung der Geschäftsführung<br />
d) Wahl des Abschlussprüfers für 2013<br />
(Vorlage K25/2013)<br />
4. Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Energieagentur<br />
des NeckarOdenwald-Kreises GmbH (EAN)<br />
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2012<br />
b) Verwendung des Jahresergebnisses<br />
c) Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung<br />
d) Bestellung des Abschlussprüfers für 2013<br />
(Vorlage K24/2013)<br />
5. Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Bioenergie-Region<br />
Hohenlohe-Odenwald-Tauber GmbH (H-O-T)<br />
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2012<br />
b) Verwendung des Jahresergebnisses<br />
c) Entlastung des Aufsichtsrats<br />
(Vorlage K26/2013)<br />
6. Haushaltszwischenbericht 2013<br />
(Vorlage K15/2013)<br />
7. Unterrichtung des Kreistages über den Abschluss der allgemeinen<br />
Finanzprüfung des Neckar-Odenwald-Kreises für<br />
die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2010 sowie den Jahresabschluss<br />
2010<br />
(Vorlage K28/2013)<br />
8. Bekanntgabe einer Eilentscheidung<br />
9. Mitteilungen und Anfragen<br />
10. Fragestunde<br />
Dr. Achim BröteI (Landrat)<br />
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />
(ELR) für das Jahr 2014<br />
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes<br />
Baden-Württemberg hilft auch im Jahr 2014 wieder mit<br />
Fördermitteln. Ziel dieses Programms ist es, in Städten und<br />
Gemeinden, vor allem des ländlichen Raumes, die Lebens- und<br />
Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen<br />
zu erhalten und fortzuentwickeln. Das Jahresprogramm 2014<br />
fokussiert die Förderung entsprechend der Zielsetzung der<br />
ELR-Richtlinie auf eine nachhaltige Entwicklung der Ortskerne,<br />
durch Umnutzung bestehender Gebäude, Schließung von<br />
Baulücken, Altwohnhausmodernisierung sowie einer Verbesserung<br />
des Wärmeschutzes, mit denen ein belegbarer Beitrag zur<br />
Eindämmung des Landschaftsverbrauchs geleistet wird.<br />
Dabei wird die Förderung von Investitionen auf folgende<br />
Schwerpunkte konzentriert:<br />
Förderschwerpunkt“Wohnen“<br />
Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage<br />
durch Umnutzung vorhandener Gebäude und umfassende<br />
Modernisierungsmaßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer<br />
Wohnverhältnisse einschließlich Grunderwerb (bis zu einem<br />
Anteil von 10 v.H.) und vorbereitenden Maßnahmen wie Baureifmachung<br />
von Grundstücken. Bei der Modernisierung von<br />
Altgebäuden ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges<br />
Kriterium bei der Auswahl der Förderprojekte. Für diese privaten<br />
Maßnahmen beträgt der Fördersatz 30 %, höchstens<br />
jedoch 20.000 € je Wohnung und bei Umnutzung (z.B.<br />
Umbau ehem. landwirtschaftlich genutzte Scheune zu Wohnzwecken)<br />
bis zu 40.000 € je Wohnung.