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Modelldokumentation Nutzungsplanung - Amt für Raumentwicklung

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Seite 23 / 72<br />

Code<br />

Kanton<br />

Zonentyp Kanton<br />

(Abkürzung Zonentyp)<br />

Code<br />

Gemeinde<br />

890102, 890103, …<br />

(Aufzählung nicht<br />

abschliessend)<br />

Zonentyp Gemeinde<br />

Konkrete Bezeichnung der<br />

weiteren punktbezogenen<br />

Festlegung<br />

Für den Aussichtsschutz gilt die Verbindlichkeit Nutzungsplanfestlegung (e). Bei den weiteren punktbezogenen<br />

Festlegungen ist die Verbindlichkeit im Einzelfall festzulegen.<br />

4.5.4 Inhaltliche Beschreibung der Hauptnutzungen Kanton<br />

Code Name Beschreibung<br />

1101 Wohnzonen ohne<br />

Gewerbeerleichterung<br />

1102 Quartiererholungszonen<br />

ohne Gewerbeerleichterung<br />

1103 Kernzonen ohne<br />

Gewerbeerleichterung<br />

1201 Industrie- und<br />

Gewerbezonen ohne<br />

Handels- und<br />

Dienstleistungsgewerbe<br />

1202 Industrie- und<br />

Gewerbezonen mit Handelsund<br />

Dienstleistungsgewerbe<br />

1301 Wohnzonen mit<br />

Gewerbeerleichterung<br />

PBG<br />

Wohnzonen umfassen Gebiete, die in erster Linie der<br />

Wohnnutzung vorbehalten sind. Unter Wohnzonen ohne<br />

Gewerbeerleichterung sind solche Zonen zu verstehen, in<br />

denen kein oder nur ein geringer Gewerbeanteil vorhanden ist.<br />

Der minimale Wohnanteil ist ≥ 50% und / oder der Wohnzone<br />

ist ES II zugewiesen.<br />

Quartiererhaltungszonen umfassen in sich geschlossene<br />

Ortsteile mit hoher Siedlungsqualität, die in ihrer<br />

Nutzungsstruktur oder baulichen Gliederung erhalten oder<br />

erweitert werden sollen. Unter Quartiererhaltungszonen ohne<br />

Gewerbeerleichterung sind solche Zonen zu verstehen, in<br />

denen kein oder nur ein geringer Gewerbeanteil vorhanden ist.<br />

Der minimale Wohnanteil ist ≥ 50% und / oder der<br />

Quartiererhaltungszone ist ES II zugewiesen.<br />

Kernzonen umfassen schutzwürdige Ortsbilder, wie Stadt- und<br />

Dorfkerne oder einzelne Gebäudegruppen, die in ihrer Eigenart<br />

erhalten oder erweitert werden sollen. Unter Kernzonen ohne<br />

Gewerbeerleichterung sind solche Zonen zu verstehen, in<br />

denen kein oder nur ein geringer Gewerbeanteil vorhanden ist.<br />

Der minimale Wohnanteil ist ≥ 50% und / oder der Kernzone ist<br />

ES II zugewiesen.<br />

Industrie- und Gewerbezonen sind in erster Linie <strong>für</strong> die<br />

Ansiedlung industrieller und gewerblicher Betriebe der<br />

Produktion der Gütergrossverteilung, der Lagerhaltung und des<br />

Transports bestimmt.<br />

Handels- und Dienstleistungsgewerbe ist nicht erlaubt.<br />

Industrie- und Gewerbezonen sind in erster Linie <strong>für</strong> die<br />

Ansiedlung industrieller und gewerblicher Betriebe der<br />

Produktion der Gütergrossverteilung, der Lagerhaltung und des<br />

Transports bestimmt.<br />

Handels- und Dienstleistungsgewerbe ist erlaubt.<br />

Wohnzonen umfassen Gebiete, die in erster Linie der<br />

Wohnnutzung vorbehalten sind. Unter Wohnzonen mit<br />

Gewerbeerleichterung sind solche Zonen zu verstehen, in<br />

denen ein erheblicher Gewerbeanteil vorhanden ist.<br />

Mässig störende Betriebe sind gestattet. Der maximale<br />

Wohnanteil ist ≤ 50% und / oder der Wohnzone ist ES III<br />

zugewiesen.<br />

ÖREB-Kataster, Umsetzung 1. Etappe Bund<br />

Weisung Daten- und Darstellungsmodelle (<strong>Modelldokumentation</strong>), Bereich <strong>Nutzungsplanung</strong>

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