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Exportbericht Kenia 2013 - Aussenwirtschaftsportal Bayern

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Wechsel- und Scheckrecht<br />

Das Wechsel- und Scheckrecht basiert auf dem britischen „Bill of Exchange Act“ (1882).<br />

Insolvenzrecht<br />

Das Konkursrecht basiert auf dem britischen „Bankruptcy Act“ (1914).<br />

Vertretungsvergabe<br />

Es gilt die freie Vertragsgestaltung.<br />

Arten von Vertretern<br />

Alle Arten von Vertretungsverhältnissen sind zulässig.<br />

Vertretungsvertrag<br />

Dieser kann mündlich oder konklusiv geschlossen werden, jedoch wird eine schriftliche<br />

Festhaltung empfohlen.<br />

16<br />

Arbeits- & Sozialrecht<br />

Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen<br />

Sozialversicherung 5% vom Brutto-Einkommen.<br />

Bestimmungen für Montagearbeiten<br />

keine Einschränkungen, wenn Montage Teil eines Liefervertrages ist.<br />

Schiedsgerichtsbarkeit<br />

<strong>Kenia</strong> hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer<br />

Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die<br />

Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene<br />

Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.<br />

Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus<br />

historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.<br />

Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:<br />

"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under<br />

the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators<br />

appointed in accordance with the said Rules."<br />

Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.<br />

Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:<br />

die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);<br />

es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)<br />

die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................<br />

Detaillierte Auskünfte:<br />

ICC Deutschland, Internationale Handelskammer<br />

Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel: +49(0) 2 21 / 257 55<br />

71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: icc@icc-deutschland.de.<br />

Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

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