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Tagesordnungspunkt 02 Anlage 03 - Bezirksregierung Köln

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Zusammenfassende Erklärung gem. § 11 Abs. 3 ROG<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

kohlenplanes durch den Braunkohlenausschuss gem. § 24 LPlG ist nicht erforderlich.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben sind unter Berücksichtigung<br />

von Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen nicht zu erwarten.<br />

Art, Maß und Ort dieser Maßnahmen sind im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren<br />

zu konkretisieren. Im Zuge dieser Detailplanung können ggf. erforderliche<br />

Überwachungsmaßnahmen durch den Träger der Bauleitplanung festgelegt werden.<br />

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