Tagesordnungspunkt 02 Anlage 03 - Bezirksregierung Köln
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Zusammenfassende Erklärung gem. § 11 Abs. 3 ROG<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
kohlenplanes durch den Braunkohlenausschuss gem. § 24 LPlG ist nicht erforderlich.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben sind unter Berücksichtigung<br />
von Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen nicht zu erwarten.<br />
Art, Maß und Ort dieser Maßnahmen sind im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren<br />
zu konkretisieren. Im Zuge dieser Detailplanung können ggf. erforderliche<br />
Überwachungsmaßnahmen durch den Träger der Bauleitplanung festgelegt werden.<br />
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