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Tagesordnungspunkt 02 Anlage 03 - Bezirksregierung Köln

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Zusammenfassende Erklärung gem. § 11 Abs. 3 ROG<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Suchraum Nord<br />

Im Suchraum Nord ist flächenhaft eine hohe Empfindlichkeit mehrerer Schutzgüter<br />

gegeben. Weite Teile des Suchraumes liegen im Bereich langfristig hoher Grundwasserstände.<br />

Diese Bereiche sind aus bautechnischer Sicht für eine Bebauung geeignet,<br />

allerdings sind besondere technische Maßnahmen (Bauen ohne Tiefgeschoss<br />

oder mit weißer Wanne) zu berücksichtigen. Der Überschwemmungsbereich<br />

des Ellebachs ist von einer Bebauung auszuschließen. Unter Berücksichtigung der<br />

Lärmbelastung durch den Schienenverkehr nachts wird eine Fläche von 23,2 ha als<br />

Umsiedlungsstandort empfohlen.<br />

Die wesentlichen verbleibenden Auswirkungen beziehen sich auf die Überbauung<br />

fruchtbarer und besonders schutzwürdiger Böden, Freiraumverlust durch Siedlungsneugründung,<br />

mögliche Konflikte mit dem Artenschutz und dem Bodendenkmalschutz.<br />

Gesamtbewertung<br />

In der Gesamtbewertung zeigt sich der Suchraum Ost aus Sicht der Schutzgutbetrachtung<br />

als am vergleichsweise konfliktärmsten. Aufgrund der Lärmvorbelastungen<br />

durch Windenergieanlagen, Gewerbelärm und Verkehrlärm kann jedoch nur eine<br />

Fläche von 9,2 ha empfohlen werden.<br />

Im Suchraum Süd besteht eine hohe Konfliktdichte. Unter Berücksichtigung der<br />

nächtlichen Lärmvorbelastung durch Gewerbenutzung und Windenergieanlagen verbleibt<br />

keine empfehlenswerte Fläche.<br />

Die Suchräume Ost und Süd bieten für die angestrebte Umsiedlung keine ausreichende<br />

Fläche.<br />

Der Suchraum Nord weist eine sehr hohe Konfliktdichte aus Umweltsicht auf. Werden<br />

jedoch die Auflagen zum Schutz des Grundwassers sowie die Anforderungen an<br />

die Bebauung bei Hochwasser beachtet, kann mit entsprechenden Schallschutzmaßnahmen<br />

eine Fläche von ca. 23 ha beplant werden. Eine mäßige Konfliktdichte<br />

besteht für die Standorte in den Suchräumen Nordost und West, wo sich vorbehaltlich<br />

der Ergebnisse ggf. weiterer artenschutzrechtlicher Betrachtungen insgesamt die<br />

größten konfliktarmen Bereiche abgrenzen lassen. Hier können Bereiche von 50,6 ha<br />

bzw. 32,8 ha empfohlen werden.<br />

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