Tagesordnungspunkt 02 Anlage 03 - Bezirksregierung Köln
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Zusammenfassende Erklärung gem. § 11 Abs. 3 ROG<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Suchraum Nord<br />
Im Suchraum Nord ist flächenhaft eine hohe Empfindlichkeit mehrerer Schutzgüter<br />
gegeben. Weite Teile des Suchraumes liegen im Bereich langfristig hoher Grundwasserstände.<br />
Diese Bereiche sind aus bautechnischer Sicht für eine Bebauung geeignet,<br />
allerdings sind besondere technische Maßnahmen (Bauen ohne Tiefgeschoss<br />
oder mit weißer Wanne) zu berücksichtigen. Der Überschwemmungsbereich<br />
des Ellebachs ist von einer Bebauung auszuschließen. Unter Berücksichtigung der<br />
Lärmbelastung durch den Schienenverkehr nachts wird eine Fläche von 23,2 ha als<br />
Umsiedlungsstandort empfohlen.<br />
Die wesentlichen verbleibenden Auswirkungen beziehen sich auf die Überbauung<br />
fruchtbarer und besonders schutzwürdiger Böden, Freiraumverlust durch Siedlungsneugründung,<br />
mögliche Konflikte mit dem Artenschutz und dem Bodendenkmalschutz.<br />
Gesamtbewertung<br />
In der Gesamtbewertung zeigt sich der Suchraum Ost aus Sicht der Schutzgutbetrachtung<br />
als am vergleichsweise konfliktärmsten. Aufgrund der Lärmvorbelastungen<br />
durch Windenergieanlagen, Gewerbelärm und Verkehrlärm kann jedoch nur eine<br />
Fläche von 9,2 ha empfohlen werden.<br />
Im Suchraum Süd besteht eine hohe Konfliktdichte. Unter Berücksichtigung der<br />
nächtlichen Lärmvorbelastung durch Gewerbenutzung und Windenergieanlagen verbleibt<br />
keine empfehlenswerte Fläche.<br />
Die Suchräume Ost und Süd bieten für die angestrebte Umsiedlung keine ausreichende<br />
Fläche.<br />
Der Suchraum Nord weist eine sehr hohe Konfliktdichte aus Umweltsicht auf. Werden<br />
jedoch die Auflagen zum Schutz des Grundwassers sowie die Anforderungen an<br />
die Bebauung bei Hochwasser beachtet, kann mit entsprechenden Schallschutzmaßnahmen<br />
eine Fläche von ca. 23 ha beplant werden. Eine mäßige Konfliktdichte<br />
besteht für die Standorte in den Suchräumen Nordost und West, wo sich vorbehaltlich<br />
der Ergebnisse ggf. weiterer artenschutzrechtlicher Betrachtungen insgesamt die<br />
größten konfliktarmen Bereiche abgrenzen lassen. Hier können Bereiche von 50,6 ha<br />
bzw. 32,8 ha empfohlen werden.<br />
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