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Tagesordnungspunkt 02 Anlage 03 - Bezirksregierung Köln

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Zusammenfassende Erklärung gem. § 11 Abs. 3 ROG<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Bei artenschutzrechtlichen Konflikten sind Minderungs-/vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festzulegen. Eine Anbaubeschränkungszone<br />

von 40 m zu Bundes- und Landstraßen und Bereiche mit verkehrsbedingten<br />

Lärmpegeln zwischen 55 dB(A) und 60 dB(A) tags in 4 m Höhe ohne<br />

Lärmschutzmaßnahme im Außenbereich sind zu berücksichtigen. Zur Einhaltung der<br />

Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete tags auch im Außenbereich<br />

sind verschiedene Schallschutzmaßnahmen (Wälle, Wände oder<br />

schallabschirmende Gebäudeausrichtung) erforderlich.<br />

4. Auf Eignungsflächen sind mit einer Bebauung keine oder nur geringe verbleibende<br />

Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen verbunden. Mögliche Auswirkungen<br />

können durch geeignete Maßnahmen gemindert werden. Artenschutzrechtliche<br />

Konflikte sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch geeignete<br />

Maßnahmen zu lösen. Mögliche Konflikte mit Bodendenkmalschutz werden durch<br />

systematische Prospektion zur Ermittlung archäologischer Funde gemindert.<br />

Lärmpegel nachts < 45 dB(A) bei Gewerbelärm in 4 m Höhe können mit Schallschutzmaßnahmen<br />

im Außenbereich eingehalten werden. Als nachteilige Auswirkung<br />

verbleibt die Überbauung schutzwürdiger Böden, die aber ebenfalls ausgleichbar<br />

ist.<br />

5. Auf Empfehlungsflächen wird der Schutz vor Lärm aufgrund der angestrebten<br />

Nutzung eines ruhigen Wohngebietes im Vergleich zu den sonstigen Auswirkungen<br />

auf die Umwelt höher gewichtet. Für die Umsiedlungsstandorte wird die Einhaltung<br />

der Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete auch nachts im<br />

Außenbereich angestrebt. Die Schallimmissionen aus Gewerbelärm im Außenbereich<br />

durch Windenergieanlagen im Süden des Untersuchungsgebietes sind nicht<br />

durch aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen zu mindern. Empfohlen werden<br />

Bereiche, wo durch Windenergieanlagen beeinflusste Lärmpegel den Orientierungswert<br />

von 40 dB(A) nachts und verkehrliche Lärmpegel die Orientierungswerte von 50<br />

dB (A) nachts auch im Außenbereich nicht überschreiten.<br />

Die Berücksichtigung der jeweiligen Kriterien zu den Ausschluss- und Restriktionsflächen<br />

und die wesentlichen verbleibenden Auswirkungen für jeden<br />

Suchraum lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

5

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