Tagesordnungspunkt 02 Anlage 03 - Bezirksregierung Köln
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Zusammenfassende Erklärung gem. § 11 Abs. 3 ROG<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Bei artenschutzrechtlichen Konflikten sind Minderungs-/vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festzulegen. Eine Anbaubeschränkungszone<br />
von 40 m zu Bundes- und Landstraßen und Bereiche mit verkehrsbedingten<br />
Lärmpegeln zwischen 55 dB(A) und 60 dB(A) tags in 4 m Höhe ohne<br />
Lärmschutzmaßnahme im Außenbereich sind zu berücksichtigen. Zur Einhaltung der<br />
Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete tags auch im Außenbereich<br />
sind verschiedene Schallschutzmaßnahmen (Wälle, Wände oder<br />
schallabschirmende Gebäudeausrichtung) erforderlich.<br />
4. Auf Eignungsflächen sind mit einer Bebauung keine oder nur geringe verbleibende<br />
Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen verbunden. Mögliche Auswirkungen<br />
können durch geeignete Maßnahmen gemindert werden. Artenschutzrechtliche<br />
Konflikte sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch geeignete<br />
Maßnahmen zu lösen. Mögliche Konflikte mit Bodendenkmalschutz werden durch<br />
systematische Prospektion zur Ermittlung archäologischer Funde gemindert.<br />
Lärmpegel nachts < 45 dB(A) bei Gewerbelärm in 4 m Höhe können mit Schallschutzmaßnahmen<br />
im Außenbereich eingehalten werden. Als nachteilige Auswirkung<br />
verbleibt die Überbauung schutzwürdiger Böden, die aber ebenfalls ausgleichbar<br />
ist.<br />
5. Auf Empfehlungsflächen wird der Schutz vor Lärm aufgrund der angestrebten<br />
Nutzung eines ruhigen Wohngebietes im Vergleich zu den sonstigen Auswirkungen<br />
auf die Umwelt höher gewichtet. Für die Umsiedlungsstandorte wird die Einhaltung<br />
der Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete auch nachts im<br />
Außenbereich angestrebt. Die Schallimmissionen aus Gewerbelärm im Außenbereich<br />
durch Windenergieanlagen im Süden des Untersuchungsgebietes sind nicht<br />
durch aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen zu mindern. Empfohlen werden<br />
Bereiche, wo durch Windenergieanlagen beeinflusste Lärmpegel den Orientierungswert<br />
von 40 dB(A) nachts und verkehrliche Lärmpegel die Orientierungswerte von 50<br />
dB (A) nachts auch im Außenbereich nicht überschreiten.<br />
Die Berücksichtigung der jeweiligen Kriterien zu den Ausschluss- und Restriktionsflächen<br />
und die wesentlichen verbleibenden Auswirkungen für jeden<br />
Suchraum lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
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