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Genehmigungsbescheid der Firma Schwermetall Halbzeugwerk ...

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gen gegenüber dem Sollzustand festgestellt (z. B. Korrosionsschäden<br />

etc.) so sind diese umgehend zu beheben. Die Untersuchungsergebnisse<br />

und ggf. durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen sind zu dokumentieren<br />

und auf Verlangen <strong>der</strong> Überwachungsbehörde zur Einsichtnahme vorzulegen.<br />

5.16 Es sind Geräte und Hilfsmittel (z. B. Bindemittel, Behälter, Besen und<br />

Schaufeln) zur Aufnahme von ausgelaufenen wassergefährdenden Stoffen<br />

bereitzuhalten.<br />

Baurecht und Brandschutz<br />

5.17 Vor Baubeginn ist dem Bauordnungsamt <strong>der</strong> Stadt Stolberg ein Standsicherheitsnachweis<br />

vorzulegen. Dieser muss von einem staatlich anerkannten<br />

Sachverständigen für die Prüfung des Tragwerks o<strong>der</strong> einer<br />

sachverständigen Stelle geprüft sein. Der Standsicherheitsnachweis muss<br />

die Gründung, Maschinenfundamente, Schächte für den Strangguss sowie<br />

die Neugründung und Decken <strong>der</strong> Anlagenräume beinhalten.<br />

Die DIN 4149 Teil 1 – Bauten in deutschen Erdbebengebieten – ist hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Aufstellung und <strong>der</strong> Prüfung des Standsicherheitsnachweises<br />

zu beachten.<br />

Dem Bauordnungsamt <strong>der</strong> Stadt Stolberg ist eine Ausfertigung des Standsicherheitsnachweises<br />

in digitaler Form (z. B. CD) mit einer schriftlichen<br />

Erklärung des Erstellers zu überlassen, dass diese mit den genehmigten<br />

Planunterlagen übereinstimmt und dem Stand <strong>der</strong> Prüfstatik entspricht.<br />

5.18 Vor Baubeginn ist dem Bauordnungsamt <strong>der</strong> Stadt Stolberg <strong>der</strong> Bauleiter<br />

und <strong>der</strong> Fachbauleiter zu benennen.<br />

In <strong>der</strong> Baubeginnanzeige sind die Namen des Bauleiters und des Fachbauleiters<br />

und während <strong>der</strong> Bauausführung ein Wechsel dieser Personen<br />

mitzuteilen (§ 57 Abs. 5 BauO NRW).<br />

5.19 Spätestens zum Baubeginn ist für den Son<strong>der</strong>bau nach § 68 Abs. 1 Satz 3<br />

BauO NRW jeweils eine Fachbauleiterin/ein Fachbauleiter für den Brand-<br />

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