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Genehmigungsbescheid der Firma Schwermetall Halbzeugwerk ...

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schutz und für die Prüfung des Tragwerks zu benennen, die/<strong>der</strong> darüber<br />

zu wachen hat, dass das genehmigte Brandschutzkonzept bzw. die geprüfte<br />

Statik während <strong>der</strong> Errichtung des Son<strong>der</strong>baus beachtet und umgesetzt<br />

werden. Eventuelle Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Ergänzungen des Brandschutzkonzeptes<br />

bzw. des Standsicherheitsnachweises bedürfen einer<br />

Baugenehmigung (Nachtrag). Als für die Fachbauleitung geeignet sind<br />

insbeson<strong>der</strong>e staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des<br />

Brandschutzes bzw. <strong>der</strong> Standsicherheit.<br />

5.20 Mit <strong>der</strong> Anzeige <strong>der</strong> abschließenden Fertigstellung sind dem Bauordnungsamt<br />

<strong>der</strong> Stadt Stolberg Bescheinigungen von staatlich anerkannten<br />

Sachverständigen o<strong>der</strong> sachverständigen Stellen einzureichen, wonach<br />

sie sich durch stichprobenhafte Kontrollen während <strong>der</strong> Bauausführung<br />

davon überzeugt haben, dass die baulichen Anlagen entsprechend den<br />

vorgenannten Nachweisen (Brandschutzkonzept und geprüfter Standsicherheitsnachweis)<br />

errichtet o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t worden sind.<br />

5.21 Spätestens zum Zeitpunkt <strong>der</strong> abschließenden Fertigstellung sind dem<br />

Bauordnungsamt <strong>der</strong> Stadt Stolberg Bescheinigungen <strong>der</strong> staatlich anerkannten<br />

Sachverständigen für den Brandschutz und für die Prüfung <strong>der</strong><br />

Standsicherheit vorzulegen, woraus die ordnungsgemäße Ausführung<br />

entsprechend <strong>der</strong> Prüfstatik bzw. dem Brandschutzkonzept hervorgeht.<br />

5.22 Der 5. Nachtrag zum Brandschutzkonzept Vorgang 05160 des Ingenieurund<br />

Sachverständigenbüros Heister und Ronkartz, Hückelhoven vom<br />

16.07.2013 ist Bestandteil dieses <strong>Genehmigungsbescheid</strong>s.<br />

5.23 Bis zur abschließenden Fertigstellung ist <strong>der</strong> Nachtrag gemäß § 9 Bauprüfverordnung<br />

(BauPrüfVO) zu ergänzen und fortzuschreiben. Dies gilt<br />

insbeson<strong>der</strong>e für Angaben zu Leitungsführungen sowie die Feuerwehrpläne.<br />

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