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Genehmigungsbescheid der Firma Schwermetall Halbzeugwerk ...

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5.24 Der Feuerwehrplan ist zu aktualisieren und <strong>der</strong> Feuerwache Stolberg<br />

(Brandschutzdienstelle) 4fach in Papierform sowie zusätzlich als PDF-<br />

Datei in digitaler Form zu übermitteln.<br />

5.25 Der Brandschutz ist auch während <strong>der</strong> Bauzeit durch die Vorhaltung geeigneter<br />

Löschmittel in ausreichen<strong>der</strong> Menge zu gewährleisten.<br />

5.26 Die Feuerwehrlaufkarten sind zu aktualisieren und auszutauschen.<br />

5.27 Eventuell verän<strong>der</strong>te Flucht- und Rettungswege sind mit kombinierten Zeichen<br />

gemäß <strong>der</strong> Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.3 aus<br />

Richtungsangabe und Rettungsweg/Notausgang neu auszuschil<strong>der</strong>n.<br />

Tiefbau<br />

5.28 Alle durch die nunmehr geplante Errichtung <strong>der</strong> Bauwerke anfallenden<br />

Abwässer (Schmutzwasser und Nie<strong>der</strong>schlagswasser von bebauten/befestigten<br />

Flächen) sind über den Anschluss an das vorhandene betriebliche<br />

Kanalsystem in den städt. Kanal einzuleiten.<br />

6. Hinweise<br />

6.1 Nach § 15 Abs. 1 BImSchG ist jede Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lage, <strong>der</strong> Beschaffenheit<br />

o<strong>der</strong> des Betriebs <strong>der</strong> Anlage <strong>der</strong> Überwachungsbehörde mindestens<br />

einen Monat vor Beginn <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung schriftlich anzuzeigen, wenn sich<br />

die Än<strong>der</strong>ung auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter auswirken<br />

kann.<br />

6.2 Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen, die sich nachteilig auf die Schutzgüter auswirken<br />

können, bedürfen gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG einer Genehmigung.<br />

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