Ehrenzeichen-Verleihungsbestimmungen - Steirischer ...
Ehrenzeichen-Verleihungsbestimmungen - Steirischer ...
Ehrenzeichen-Verleihungsbestimmungen - Steirischer ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
IV. DIE FÖRDERERNADEL<br />
Mit der Förderernadel in Bronze, Silber und Gold sowie in<br />
Silber mit Stern und Gold mit Stern können Vereinsmitglieder,<br />
die nicht aktiv musizieren und keine aktive<br />
Funktion ausüben (z.B. Marketenderinnen, unterstützende<br />
Mitglieder) und vereinsaußenstehende Personen, die sich im<br />
Rahmen ihrer Möglichkeiten, sei es durch aktive Mithilfe im<br />
Verein oder in der Kapelle ohne musikalische Tätigkeit<br />
besonders um die Blasmusik verdient gemacht haben,<br />
ausgezeichnet werden.<br />
Für die Zuerkennung der Förderernadel in Bronze wird in<br />
der Regel eine Tätigkeit oder Mithilfe im Rahmen der Blasmusik<br />
ein Zeitraum von 5 Jahren vorausgesetzt. Für die Verleihung<br />
jeder weiteren Stufe soll in der Regel ein zeitlicher<br />
Abstand von jeweils 3 Jahren eingehalten werden.<br />
15