01.03.2014 Aufrufe

Ehrenzeichen-Verleihungsbestimmungen - Steirischer ...

Ehrenzeichen-Verleihungsbestimmungen - Steirischer ...

Ehrenzeichen-Verleihungsbestimmungen - Steirischer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

IV. DIE FÖRDERERNADEL<br />

Mit der Förderernadel in Bronze, Silber und Gold sowie in<br />

Silber mit Stern und Gold mit Stern können Vereinsmitglieder,<br />

die nicht aktiv musizieren und keine aktive<br />

Funktion ausüben (z.B. Marketenderinnen, unterstützende<br />

Mitglieder) und vereinsaußenstehende Personen, die sich im<br />

Rahmen ihrer Möglichkeiten, sei es durch aktive Mithilfe im<br />

Verein oder in der Kapelle ohne musikalische Tätigkeit<br />

besonders um die Blasmusik verdient gemacht haben,<br />

ausgezeichnet werden.<br />

Für die Zuerkennung der Förderernadel in Bronze wird in<br />

der Regel eine Tätigkeit oder Mithilfe im Rahmen der Blasmusik<br />

ein Zeitraum von 5 Jahren vorausgesetzt. Für die Verleihung<br />

jeder weiteren Stufe soll in der Regel ein zeitlicher<br />

Abstand von jeweils 3 Jahren eingehalten werden.<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!