Anlage 2: Muster Realisierungsvertrag Fasern - DB Netz AG
Anlage 2: Muster Realisierungsvertrag Fasern - DB Netz AG
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§ 77e TKG Nutzungsbedingungen – <strong>Anlage</strong> 2, Stand 02.01.2014<br />
<strong>Realisierungsvertrag</strong><br />
(<strong>Muster</strong> für die Mitnutzung von <strong>Fasern</strong> nach § 77e TKG)<br />
Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> Aktiengesellschaft,<br />
vertreten durch den Vorstand,<br />
dieser vertreten durch I.NP-x-P<br />
- im Folgenden „<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>“ genannt -<br />
und<br />
der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsdienste, #####<br />
vertreten durch (…).<br />
- im Folgenden „BT“ genannt –<br />
schließen folgenden <strong>Realisierungsvertrag</strong>:<br />
1. Inhalt des <strong>Realisierungsvertrag</strong>s<br />
(1) Um<br />
auf der Relation ##<br />
vorhandene Glasfasern in Form unbelichteter Lichtwellenleiter (im Folgenden: <strong>Fasern</strong>)<br />
(##genaue Bezeichnung der <strong>Fasern</strong> und Anzahl)<br />
auf dem<br />
(## genaue Bezeichnung des Kabels) der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
zwischen den Übergabepunkten<br />
## und ##<br />
zum Auf- und Ausbau von <strong>Netz</strong>en der nächsten Generation zu nutzen und die Anbindung<br />
vom Kabel zu den erforderlichen Abschlusseinrichtungen zu führen, ist die Anbindung<br />
der <strong>Fasern</strong> an die Übertragungstechnik des BT erforderlich. Dieser Vertrag enthält<br />
die Regelungen zur Erstellung der Ausführungsplanung über die Abwicklung des Bauvorhabens<br />
bis zur Abnahme der Baumaßnahme durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> (Leistungsphase<br />
5-9 HOAI).<br />
(2) Die von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> auf Basis des Vorvertrags vom ##.##.#### erstellten und<br />
freigezeichneten Unterlagen über die Genehmigungsplanung sind Bestandteil dieses<br />
Vertrages und als <strong>Anlage</strong> 1 beigefügt.<br />
(3) Als Übergabepunkte werden definiert:<br />
(##genaue Beschreibung: bis einschließlich Muffe oder Kabelverzweiger an der<br />
Grundstücksgrenze der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>).<br />
2. Nutzungsbedingungen<br />
Für die Realisierung der Mitnutzung nach § 77e TKG gelten die Nutzungsbedingungen<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> in der jeweiligen Fassung (im Internet unter www.dbnetze.com/77e_tkg<br />
veröffentlicht).<br />
3. Ansprechpartner<br />
Die jeweiligen Ansprechpartner der Vertragsparteien für<br />
a) die Vertragsdurchführung,
2/3<br />
b) betrieblich-technische Fragen sowie (wenn nicht identisch)<br />
c) das Notfallmanagement<br />
ergeben sich aus <strong>Anlage</strong> 2 zu diesem Vertrag.<br />
4. Kosten<br />
(1) Der BT hat der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> sämtliche Kosten zu erstatten, die ihr durch Durchführung<br />
der Leistungsphasen 5-9 HOAI, des Baus und der Abnahme entstehen, einschließlich<br />
der Kosten für die Beauftragung Dritter mit der Erstellung der von diesem<br />
Vertrag erfassten Leistungsstufen oder mit sonstigen von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> nach diesem<br />
Vertrag zu erfüllenden Pflichten.<br />
(2) Für die Kostenermittlung und sind die in den Kostenvoranschlägen angegebenen<br />
Einzelpreise maßgeblich. Kostenvoranschläge enthalten jedoch keine Festpreise. Der<br />
BT ist verpflichtet, die Kosten in Höhe des tatsächlichen Aufwands zu tragen.<br />
(3) Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> ist berechtigt, je nach Baufortschritt monatliche Abschlagszahlungen<br />
zu verlangen.<br />
5. Sicherheitsleistung<br />
Die Sicherheitsleistung gemäß Ziff. 12.2.1 der Nutzungsbedingungen beträgt [entsprechend<br />
der Höhe der voraussichtlichen Kosten auf Grundlage der Kostenberechnung<br />
nach Leistungsphase 3] ##### Euro.<br />
6. Laufzeit<br />
Der <strong>Realisierungsvertrag</strong> tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und endet mit Abschluss<br />
der Leistungsphase 9 HOAI (Dokumentation).<br />
7. Schlussbestimmungen<br />
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder<br />
aus Rechtsgründen undurchführbar sein oder werden, ohne dass damit die Aufrechterhaltung<br />
des Vertrages für eine Vertragspartei insgesamt unzumutbar wird, so berührt<br />
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Das Gleiche gilt,<br />
falls sich eine Regelungslücke erweisen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke ist eine Bestimmung<br />
zu vereinbaren, die dem von den Parteien angestrebten Zweck wirtschaftlich und rechtlich<br />
möglichst nahe kommt.<br />
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />
mit diesem <strong>Realisierungsvertrag</strong> ist Frankfurt am Main.<br />
8. Vertragsausfertigungen, <strong>Anlage</strong>n<br />
(1) Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die vertragsschließende Stelle und der BT<br />
erhalten je eine Ausfertigung.<br />
(2) Folgende <strong>Anlage</strong>n sind Bestandteil dieses Vertrags:
3/3<br />
- <strong>Anlage</strong> 1: Unterlagen der Genehmigungsplanung<br />
- <strong>Anlage</strong> 2: Ansprechpartner<br />
, den<br />
Für die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>:<br />
Für den BT:<br />
Der BT hatte Gelegenheit, von den Nutzungsbedingungen sowie der derzeit gültigen<br />
Entgeltliste vor Vertragsschluss Kenntnis zu nehmen, und erklärt sich mit deren Einbeziehung<br />
in den Vorvertrag einverstanden.<br />
, den<br />
Für den BT:
§ 77e TKG Nutzungsbedingungen – <strong>Anlage</strong> 2, Stand 02.01.2014<br />
<strong>Realisierungsvertrag</strong><br />
(<strong>Muster</strong> für die Mitnutzung von <strong>Fasern</strong> nach § 77e TKG)<br />
Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> Aktiengesellschaft,<br />
vertreten durch den Vorstand,<br />
dieser vertreten durch I.NP-x-P<br />
- im Folgenden „<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>“ genannt -<br />
und<br />
der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsdienste, #####<br />
vertreten durch (…).<br />
- im Folgenden „BT“ genannt –<br />
schließen folgenden <strong>Realisierungsvertrag</strong>:<br />
1. Inhalt des <strong>Realisierungsvertrag</strong>s<br />
(1) Um<br />
auf der Relation ##<br />
vorhandene Glasfasern in Form unbelichteter Lichtwellenleiter (im Folgenden: <strong>Fasern</strong>)<br />
(##genaue Bezeichnung der <strong>Fasern</strong> und Anzahl)<br />
auf dem<br />
(## genaue Bezeichnung des Kabels) der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />
zwischen den Übergabepunkten<br />
## und ##<br />
zum Auf- und Ausbau von <strong>Netz</strong>en der nächsten Generation zu nutzen und die Anbindung<br />
vom Kabel zu den erforderlichen Abschlusseinrichtungen zu führen, ist die Anbindung<br />
der <strong>Fasern</strong> an die Übertragungstechnik des BT erforderlich. Dieser Vertrag enthält<br />
die Regelungen zur Erstellung der Ausführungsplanung über die Abwicklung des Bauvorhabens<br />
bis zur Abnahme der Baumaßnahme durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> (Leistungsphase<br />
5-9 HOAI).<br />
(2) Die von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> auf Basis des Vorvertrags vom ##.##.#### erstellten und<br />
freigezeichneten Unterlagen über die Genehmigungsplanung sind Bestandteil dieses<br />
Vertrages und als <strong>Anlage</strong> 1 beigefügt.<br />
(3) Als Übergabepunkte werden definiert:<br />
(##genaue Beschreibung: bis einschließlich Muffe oder Kabelverzweiger an der<br />
Grundstücksgrenze der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>).<br />
2. Nutzungsbedingungen<br />
Für die Realisierung der Mitnutzung nach § 77e TKG gelten die Nutzungsbedingungen<br />
der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> in der jeweiligen Fassung (im Internet unter www.dbnetze.com/77e_tkg<br />
veröffentlicht).<br />
3. Ansprechpartner<br />
Die jeweiligen Ansprechpartner der Vertragsparteien für<br />
a) die Vertragsdurchführung,
2/3<br />
b) betrieblich-technische Fragen sowie (wenn nicht identisch)<br />
c) das Notfallmanagement<br />
ergeben sich aus <strong>Anlage</strong> 2 zu diesem Vertrag.<br />
4. Kosten<br />
(1) Der BT hat der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> sämtliche Kosten zu erstatten, die ihr durch Durchführung<br />
der Leistungsphasen 5-9 HOAI, des Baus und der Abnahme entstehen, einschließlich<br />
der Kosten für die Beauftragung Dritter mit der Erstellung der von diesem<br />
Vertrag erfassten Leistungsstufen oder mit sonstigen von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> nach diesem<br />
Vertrag zu erfüllenden Pflichten.<br />
(2) Für die Kostenermittlung und sind die in den Kostenvoranschlägen angegebenen<br />
Einzelpreise maßgeblich. Kostenvoranschläge enthalten jedoch keine Festpreise. Der<br />
BT ist verpflichtet, die Kosten in Höhe des tatsächlichen Aufwands zu tragen.<br />
(3) Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> ist berechtigt, je nach Baufortschritt monatliche Abschlagszahlungen<br />
zu verlangen.<br />
5. Sicherheitsleistung<br />
Die Sicherheitsleistung gemäß Ziff. 12.2.1 der Nutzungsbedingungen beträgt [entsprechend<br />
der Höhe der voraussichtlichen Kosten auf Grundlage der Kostenberechnung<br />
nach Leistungsphase 3] ##### Euro.<br />
6. Laufzeit<br />
Der <strong>Realisierungsvertrag</strong> tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und endet mit Abschluss<br />
der Leistungsphase 9 HOAI (Dokumentation).<br />
7. Schlussbestimmungen<br />
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder<br />
aus Rechtsgründen undurchführbar sein oder werden, ohne dass damit die Aufrechterhaltung<br />
des Vertrages für eine Vertragspartei insgesamt unzumutbar wird, so berührt<br />
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Das Gleiche gilt,<br />
falls sich eine Regelungslücke erweisen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke ist eine Bestimmung<br />
zu vereinbaren, die dem von den Parteien angestrebten Zweck wirtschaftlich und rechtlich<br />
möglichst nahe kommt.<br />
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />
mit diesem <strong>Realisierungsvertrag</strong> ist Frankfurt am Main.<br />
8. Vertragsausfertigungen, <strong>Anlage</strong>n<br />
(1) Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die vertragsschließende Stelle und der BT<br />
erhalten je eine Ausfertigung.<br />
(2) Folgende <strong>Anlage</strong>n sind Bestandteil dieses Vertrags:
3/3<br />
- <strong>Anlage</strong> 1: Unterlagen der Genehmigungsplanung<br />
- <strong>Anlage</strong> 2: Ansprechpartner<br />
, den<br />
Für die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>:<br />
Für den BT:<br />
Der BT hatte Gelegenheit, von den Nutzungsbedingungen sowie der derzeit gültigen<br />
Entgeltliste vor Vertragsschluss Kenntnis zu nehmen, und erklärt sich mit deren Einbeziehung<br />
in den Vorvertrag einverstanden.<br />
, den<br />
Für den BT: