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Anlage 2: Muster Realisierungsvertrag Fasern - DB Netz AG

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§ 77e TKG Nutzungsbedingungen – <strong>Anlage</strong> 2, Stand 02.01.2014<br />

<strong>Realisierungsvertrag</strong><br />

(<strong>Muster</strong> für die Mitnutzung von <strong>Fasern</strong> nach § 77e TKG)<br />

Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> Aktiengesellschaft,<br />

vertreten durch den Vorstand,<br />

dieser vertreten durch I.NP-x-P<br />

- im Folgenden „<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>“ genannt -<br />

und<br />

der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsdienste, #####<br />

vertreten durch (…).<br />

- im Folgenden „BT“ genannt –<br />

schließen folgenden <strong>Realisierungsvertrag</strong>:<br />

1. Inhalt des <strong>Realisierungsvertrag</strong>s<br />

(1) Um<br />

auf der Relation ##<br />

vorhandene Glasfasern in Form unbelichteter Lichtwellenleiter (im Folgenden: <strong>Fasern</strong>)<br />

(##genaue Bezeichnung der <strong>Fasern</strong> und Anzahl)<br />

auf dem<br />

(## genaue Bezeichnung des Kabels) der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

zwischen den Übergabepunkten<br />

## und ##<br />

zum Auf- und Ausbau von <strong>Netz</strong>en der nächsten Generation zu nutzen und die Anbindung<br />

vom Kabel zu den erforderlichen Abschlusseinrichtungen zu führen, ist die Anbindung<br />

der <strong>Fasern</strong> an die Übertragungstechnik des BT erforderlich. Dieser Vertrag enthält<br />

die Regelungen zur Erstellung der Ausführungsplanung über die Abwicklung des Bauvorhabens<br />

bis zur Abnahme der Baumaßnahme durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> (Leistungsphase<br />

5-9 HOAI).<br />

(2) Die von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> auf Basis des Vorvertrags vom ##.##.#### erstellten und<br />

freigezeichneten Unterlagen über die Genehmigungsplanung sind Bestandteil dieses<br />

Vertrages und als <strong>Anlage</strong> 1 beigefügt.<br />

(3) Als Übergabepunkte werden definiert:<br />

(##genaue Beschreibung: bis einschließlich Muffe oder Kabelverzweiger an der<br />

Grundstücksgrenze der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>).<br />

2. Nutzungsbedingungen<br />

Für die Realisierung der Mitnutzung nach § 77e TKG gelten die Nutzungsbedingungen<br />

der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> in der jeweiligen Fassung (im Internet unter www.dbnetze.com/77e_tkg<br />

veröffentlicht).<br />

3. Ansprechpartner<br />

Die jeweiligen Ansprechpartner der Vertragsparteien für<br />

a) die Vertragsdurchführung,


2/3<br />

b) betrieblich-technische Fragen sowie (wenn nicht identisch)<br />

c) das Notfallmanagement<br />

ergeben sich aus <strong>Anlage</strong> 2 zu diesem Vertrag.<br />

4. Kosten<br />

(1) Der BT hat der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> sämtliche Kosten zu erstatten, die ihr durch Durchführung<br />

der Leistungsphasen 5-9 HOAI, des Baus und der Abnahme entstehen, einschließlich<br />

der Kosten für die Beauftragung Dritter mit der Erstellung der von diesem<br />

Vertrag erfassten Leistungsstufen oder mit sonstigen von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> nach diesem<br />

Vertrag zu erfüllenden Pflichten.<br />

(2) Für die Kostenermittlung und sind die in den Kostenvoranschlägen angegebenen<br />

Einzelpreise maßgeblich. Kostenvoranschläge enthalten jedoch keine Festpreise. Der<br />

BT ist verpflichtet, die Kosten in Höhe des tatsächlichen Aufwands zu tragen.<br />

(3) Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> ist berechtigt, je nach Baufortschritt monatliche Abschlagszahlungen<br />

zu verlangen.<br />

5. Sicherheitsleistung<br />

Die Sicherheitsleistung gemäß Ziff. 12.2.1 der Nutzungsbedingungen beträgt [entsprechend<br />

der Höhe der voraussichtlichen Kosten auf Grundlage der Kostenberechnung<br />

nach Leistungsphase 3] ##### Euro.<br />

6. Laufzeit<br />

Der <strong>Realisierungsvertrag</strong> tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und endet mit Abschluss<br />

der Leistungsphase 9 HOAI (Dokumentation).<br />

7. Schlussbestimmungen<br />

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder<br />

aus Rechtsgründen undurchführbar sein oder werden, ohne dass damit die Aufrechterhaltung<br />

des Vertrages für eine Vertragspartei insgesamt unzumutbar wird, so berührt<br />

dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Das Gleiche gilt,<br />

falls sich eine Regelungslücke erweisen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke ist eine Bestimmung<br />

zu vereinbaren, die dem von den Parteien angestrebten Zweck wirtschaftlich und rechtlich<br />

möglichst nahe kommt.<br />

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem <strong>Realisierungsvertrag</strong> ist Frankfurt am Main.<br />

8. Vertragsausfertigungen, <strong>Anlage</strong>n<br />

(1) Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die vertragsschließende Stelle und der BT<br />

erhalten je eine Ausfertigung.<br />

(2) Folgende <strong>Anlage</strong>n sind Bestandteil dieses Vertrags:


3/3<br />

- <strong>Anlage</strong> 1: Unterlagen der Genehmigungsplanung<br />

- <strong>Anlage</strong> 2: Ansprechpartner<br />

, den<br />

Für die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>:<br />

Für den BT:<br />

Der BT hatte Gelegenheit, von den Nutzungsbedingungen sowie der derzeit gültigen<br />

Entgeltliste vor Vertragsschluss Kenntnis zu nehmen, und erklärt sich mit deren Einbeziehung<br />

in den Vorvertrag einverstanden.<br />

, den<br />

Für den BT:


§ 77e TKG Nutzungsbedingungen – <strong>Anlage</strong> 2, Stand 02.01.2014<br />

<strong>Realisierungsvertrag</strong><br />

(<strong>Muster</strong> für die Mitnutzung von <strong>Fasern</strong> nach § 77e TKG)<br />

Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> Aktiengesellschaft,<br />

vertreten durch den Vorstand,<br />

dieser vertreten durch I.NP-x-P<br />

- im Folgenden „<strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>“ genannt -<br />

und<br />

der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsdienste, #####<br />

vertreten durch (…).<br />

- im Folgenden „BT“ genannt –<br />

schließen folgenden <strong>Realisierungsvertrag</strong>:<br />

1. Inhalt des <strong>Realisierungsvertrag</strong>s<br />

(1) Um<br />

auf der Relation ##<br />

vorhandene Glasfasern in Form unbelichteter Lichtwellenleiter (im Folgenden: <strong>Fasern</strong>)<br />

(##genaue Bezeichnung der <strong>Fasern</strong> und Anzahl)<br />

auf dem<br />

(## genaue Bezeichnung des Kabels) der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong><br />

zwischen den Übergabepunkten<br />

## und ##<br />

zum Auf- und Ausbau von <strong>Netz</strong>en der nächsten Generation zu nutzen und die Anbindung<br />

vom Kabel zu den erforderlichen Abschlusseinrichtungen zu führen, ist die Anbindung<br />

der <strong>Fasern</strong> an die Übertragungstechnik des BT erforderlich. Dieser Vertrag enthält<br />

die Regelungen zur Erstellung der Ausführungsplanung über die Abwicklung des Bauvorhabens<br />

bis zur Abnahme der Baumaßnahme durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> (Leistungsphase<br />

5-9 HOAI).<br />

(2) Die von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> auf Basis des Vorvertrags vom ##.##.#### erstellten und<br />

freigezeichneten Unterlagen über die Genehmigungsplanung sind Bestandteil dieses<br />

Vertrages und als <strong>Anlage</strong> 1 beigefügt.<br />

(3) Als Übergabepunkte werden definiert:<br />

(##genaue Beschreibung: bis einschließlich Muffe oder Kabelverzweiger an der<br />

Grundstücksgrenze der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>).<br />

2. Nutzungsbedingungen<br />

Für die Realisierung der Mitnutzung nach § 77e TKG gelten die Nutzungsbedingungen<br />

der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> in der jeweiligen Fassung (im Internet unter www.dbnetze.com/77e_tkg<br />

veröffentlicht).<br />

3. Ansprechpartner<br />

Die jeweiligen Ansprechpartner der Vertragsparteien für<br />

a) die Vertragsdurchführung,


2/3<br />

b) betrieblich-technische Fragen sowie (wenn nicht identisch)<br />

c) das Notfallmanagement<br />

ergeben sich aus <strong>Anlage</strong> 2 zu diesem Vertrag.<br />

4. Kosten<br />

(1) Der BT hat der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> sämtliche Kosten zu erstatten, die ihr durch Durchführung<br />

der Leistungsphasen 5-9 HOAI, des Baus und der Abnahme entstehen, einschließlich<br />

der Kosten für die Beauftragung Dritter mit der Erstellung der von diesem<br />

Vertrag erfassten Leistungsstufen oder mit sonstigen von der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> nach diesem<br />

Vertrag zu erfüllenden Pflichten.<br />

(2) Für die Kostenermittlung und sind die in den Kostenvoranschlägen angegebenen<br />

Einzelpreise maßgeblich. Kostenvoranschläge enthalten jedoch keine Festpreise. Der<br />

BT ist verpflichtet, die Kosten in Höhe des tatsächlichen Aufwands zu tragen.<br />

(3) Die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong> ist berechtigt, je nach Baufortschritt monatliche Abschlagszahlungen<br />

zu verlangen.<br />

5. Sicherheitsleistung<br />

Die Sicherheitsleistung gemäß Ziff. 12.2.1 der Nutzungsbedingungen beträgt [entsprechend<br />

der Höhe der voraussichtlichen Kosten auf Grundlage der Kostenberechnung<br />

nach Leistungsphase 3] ##### Euro.<br />

6. Laufzeit<br />

Der <strong>Realisierungsvertrag</strong> tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und endet mit Abschluss<br />

der Leistungsphase 9 HOAI (Dokumentation).<br />

7. Schlussbestimmungen<br />

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder<br />

aus Rechtsgründen undurchführbar sein oder werden, ohne dass damit die Aufrechterhaltung<br />

des Vertrages für eine Vertragspartei insgesamt unzumutbar wird, so berührt<br />

dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Das Gleiche gilt,<br />

falls sich eine Regelungslücke erweisen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke ist eine Bestimmung<br />

zu vereinbaren, die dem von den Parteien angestrebten Zweck wirtschaftlich und rechtlich<br />

möglichst nahe kommt.<br />

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem <strong>Realisierungsvertrag</strong> ist Frankfurt am Main.<br />

8. Vertragsausfertigungen, <strong>Anlage</strong>n<br />

(1) Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die vertragsschließende Stelle und der BT<br />

erhalten je eine Ausfertigung.<br />

(2) Folgende <strong>Anlage</strong>n sind Bestandteil dieses Vertrags:


3/3<br />

- <strong>Anlage</strong> 1: Unterlagen der Genehmigungsplanung<br />

- <strong>Anlage</strong> 2: Ansprechpartner<br />

, den<br />

Für die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>:<br />

Für den BT:<br />

Der BT hatte Gelegenheit, von den Nutzungsbedingungen sowie der derzeit gültigen<br />

Entgeltliste vor Vertragsschluss Kenntnis zu nehmen, und erklärt sich mit deren Einbeziehung<br />

in den Vorvertrag einverstanden.<br />

, den<br />

Für den BT:

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