Arbeitskreissitzung 2013 BWL-Handel - DHBW Mosbach
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Bachelorarbeiten (StuPrO)<br />
§ 15 Zweck und organisatorischer Ablauf<br />
(4) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt zwölf Wochen; dieser<br />
Zeitraum wird nicht durch die vorausgehende Erstellung einer Projektskizze zur<br />
Bachelorarbeit im Rahmen des wissenschaftlichen Arbeitens verkürzt.<br />
Der Studierende hat für die Erstellung der Bachelorarbeit einen Workload von<br />
mindestens 360 Stunden zu leisten. Beginn und Ende der Bearbeitungszeit werden<br />
von der Studienakademie festgelegt. Auf begründeten Antrag kann die<br />
Studienakademie die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um eine angemessene Frist<br />
verlängern. Der Antrag ist vor Ablauf der Bearbeitungsfrist einzureichen und von der<br />
Ausbildungsstätte mit einer Stellungnahme zu versehen.<br />
<strong>DHBW</strong> <strong>Mosbach</strong> // <strong>Arbeitskreissitzung</strong> <strong>2013</strong>// Prof. Dr. Petra Morschheuser 46