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Arbeitskreissitzung 2013 BWL-Handel - DHBW Mosbach

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Bachelorarbeiten (StuPrO)<br />

§ 17 Bestehen und Wiederholung<br />

(1) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn sie mit mindestens der Note<br />

„ausreichend“ (4,0) bewertet wurde.<br />

(2) Der Studiengangsleiter zieht einen zweiten Prüfer hinzu, wenn der erste Prüfer<br />

die Bachelorarbeit schlechter als mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet hat. Bei<br />

unterschiedlicher Bewertung wird die Note als arithmetisches Mittel festgesetzt.<br />

(3) Wurde die Bachelorarbeit schlechter als mit der Note „ausreichend“ (4,0)<br />

bewertet, so kann sie einmal wiederholt werden. Das neue Thema wird spätestens<br />

drei Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vergeben.<br />

Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen.<br />

<strong>DHBW</strong> <strong>Mosbach</strong> // <strong>Arbeitskreissitzung</strong> <strong>2013</strong>// Prof. Dr. Petra Morschheuser 48

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