Arbeitskreissitzung 2013 BWL-Handel - DHBW Mosbach
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Bachelorarbeiten (StuPrO)<br />
§ 17 Bestehen und Wiederholung<br />
(1) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn sie mit mindestens der Note<br />
„ausreichend“ (4,0) bewertet wurde.<br />
(2) Der Studiengangsleiter zieht einen zweiten Prüfer hinzu, wenn der erste Prüfer<br />
die Bachelorarbeit schlechter als mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet hat. Bei<br />
unterschiedlicher Bewertung wird die Note als arithmetisches Mittel festgesetzt.<br />
(3) Wurde die Bachelorarbeit schlechter als mit der Note „ausreichend“ (4,0)<br />
bewertet, so kann sie einmal wiederholt werden. Das neue Thema wird spätestens<br />
drei Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vergeben.<br />
Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen.<br />
<strong>DHBW</strong> <strong>Mosbach</strong> // <strong>Arbeitskreissitzung</strong> <strong>2013</strong>// Prof. Dr. Petra Morschheuser 48