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1809 KB - Gemeinde Emerkingen

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Lässt man die kalkulatorischen Kosten außer Acht, verbleibt nach Abzug der Einnahmen anlässlich des Betriebs<br />

der Halle im Jahr 2014 ein Abmangel in Höhe von voraussichtlich etwa 19.660 € (im Vorjahr 17.790 €).<br />

4. Die Realsteuer-Sätze (Hebesätze) betragen<br />

- bei der Grundsteuer A 330 v. H.<br />

- bei der Grundsteuer B 310 v. H.<br />

- bei der Gewerbesteuer 340 v. H.<br />

C) Vermögenshaushalt<br />

-----------------------------------------------------<br />

Die Gesamtsumme des Vermögenshaushalts liegt mit 305.600 € um 300.700 € unter dem Ansatz des Vorjahres.<br />

Im Jahr 2014 im Vermögenshaushalt veranschlagte Vorhaben und Maßnahmen:<br />

1. Für den Straßenbau des Baugebiets Stützen IV Bauabschnitt 2b und<br />

Teilausbau Bauabschnitt 3 sind noch 30.000 €<br />

zu finanzieren.<br />

2. Für den Straßenendausbau Stützen IV kann eine 1. Rate von 29.500 €<br />

bereitgestellt werden.<br />

3. Für die Maßnahme Wohnumfeldverbesserung Kirchstraße mit<br />

Gesamtkosten von 553.600 € sind im Haushaltsjahr 2014 noch 158.000 €<br />

zu finanzieren.<br />

4. Für die Kanalisation Stützen IV BA 2b und Teilausbau BA 3 sind noch 40.000 €<br />

zu veranschlagen.<br />

5. Für die Wasserleitung Stützen IV BA 2b und Teilausbau BA 3 sind noch 10.000 €<br />

zu finanzieren.<br />

6. Abzudecken ist im Vermögenshaushalt des Weiteren noch die<br />

Gesamtschuldentilgungsrate mit 38.100 €.<br />

__________<br />

Veranschlagte Vorhaben und Maßnahmen im Vermögenshaushalt 2014<br />

somit insgesamt 305.600 €.<br />

=========<br />

Als Deckungsmittel sind für den Vermögenshaushalt 2014 vorgesehen:<br />

a) Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts 100.000 €<br />

b) Grundstückserlöse insgesamt 205.300 €<br />

c) KAG-Beiträge 300 €<br />

Deckungsmittel insgesamt 305.600 €<br />

=========<br />

D) Finanzplanung 2015-2017<br />

--------------------------------------<br />

Die Finanzplanung ist nach § 85 Abs. 5 der GemO jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Zur Berechnung<br />

der Einnahmen und Ausgaben können nur teilweise die Orientierungsdaten zugrundegelegt werden. Meist<br />

sind eigene Schätzungen notwendig.<br />

Für die Folgejahre ist insbesondere die Resterschließung des Baugebiets Stützen IV enthalten.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> wird ihre Einnahmequellen wie bisher voll ausschöpfen müssen. Dies gilt insbesondere im Bereich der<br />

Gebührenhaushalte Wasser, Abwasser und Abfallbeseitigung.<br />

Munderkingen, den 08.12.2013<br />

Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen<br />

Fügner<br />

Fachbeamter für das Finanzwesen

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