1809 KB - Gemeinde Emerkingen
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Lässt man die kalkulatorischen Kosten außer Acht, verbleibt nach Abzug der Einnahmen anlässlich des Betriebs<br />
der Halle im Jahr 2014 ein Abmangel in Höhe von voraussichtlich etwa 19.660 € (im Vorjahr 17.790 €).<br />
4. Die Realsteuer-Sätze (Hebesätze) betragen<br />
- bei der Grundsteuer A 330 v. H.<br />
- bei der Grundsteuer B 310 v. H.<br />
- bei der Gewerbesteuer 340 v. H.<br />
C) Vermögenshaushalt<br />
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Die Gesamtsumme des Vermögenshaushalts liegt mit 305.600 € um 300.700 € unter dem Ansatz des Vorjahres.<br />
Im Jahr 2014 im Vermögenshaushalt veranschlagte Vorhaben und Maßnahmen:<br />
1. Für den Straßenbau des Baugebiets Stützen IV Bauabschnitt 2b und<br />
Teilausbau Bauabschnitt 3 sind noch 30.000 €<br />
zu finanzieren.<br />
2. Für den Straßenendausbau Stützen IV kann eine 1. Rate von 29.500 €<br />
bereitgestellt werden.<br />
3. Für die Maßnahme Wohnumfeldverbesserung Kirchstraße mit<br />
Gesamtkosten von 553.600 € sind im Haushaltsjahr 2014 noch 158.000 €<br />
zu finanzieren.<br />
4. Für die Kanalisation Stützen IV BA 2b und Teilausbau BA 3 sind noch 40.000 €<br />
zu veranschlagen.<br />
5. Für die Wasserleitung Stützen IV BA 2b und Teilausbau BA 3 sind noch 10.000 €<br />
zu finanzieren.<br />
6. Abzudecken ist im Vermögenshaushalt des Weiteren noch die<br />
Gesamtschuldentilgungsrate mit 38.100 €.<br />
__________<br />
Veranschlagte Vorhaben und Maßnahmen im Vermögenshaushalt 2014<br />
somit insgesamt 305.600 €.<br />
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Als Deckungsmittel sind für den Vermögenshaushalt 2014 vorgesehen:<br />
a) Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts 100.000 €<br />
b) Grundstückserlöse insgesamt 205.300 €<br />
c) KAG-Beiträge 300 €<br />
Deckungsmittel insgesamt 305.600 €<br />
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D) Finanzplanung 2015-2017<br />
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Die Finanzplanung ist nach § 85 Abs. 5 der GemO jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Zur Berechnung<br />
der Einnahmen und Ausgaben können nur teilweise die Orientierungsdaten zugrundegelegt werden. Meist<br />
sind eigene Schätzungen notwendig.<br />
Für die Folgejahre ist insbesondere die Resterschließung des Baugebiets Stützen IV enthalten.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> wird ihre Einnahmequellen wie bisher voll ausschöpfen müssen. Dies gilt insbesondere im Bereich der<br />
Gebührenhaushalte Wasser, Abwasser und Abfallbeseitigung.<br />
Munderkingen, den 08.12.2013<br />
Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen<br />
Fügner<br />
Fachbeamter für das Finanzwesen