01.03.2014 Aufrufe

ner egion. - Gemeinde Baiersbronn

ner egion. - Gemeinde Baiersbronn

ner egion. - Gemeinde Baiersbronn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1776 vom 26. April 2013<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Prüfung hat bereits stattgefunden. Die Bäume im ursprünglichen<br />

Bebauungsplan waren zur Gliederung und Begrünung der straßenbegleitenden<br />

Stellplätze vorgesehen. Weder die Stellplätze noch die<br />

Bäume wurden bis heute angelegt. Mit dem pla<strong>ner</strong>ischen Wegfall<br />

der Stellplätze entfallen auch die Bäume. Die Flächen in<strong>ner</strong>halb des<br />

Änderungsbereichs werden für die betriebliche Erweiterung benötigt.<br />

In der Abwägung soll im vorliegenden Fall auf die zwei Bäume<br />

verzichtet werden, um hier im Bestand wertvolle Bauflächen schaffen<br />

zu können, ohne Außenbereichsflächen in Anspruch zu nehmen.<br />

A.3 Landratsamt Freudenstadt – Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />

(gemeinsames Schreiben vom 06.02.2013)<br />

A.3.1 Abwasserbeseitigung<br />

Das Plangebiet ist in dem am 24.09.1998 genehmigten Teilkanalplan<br />

Mähderstraße enthalten. Die Entwässerung des von der Änderung<br />

betroffenen Bereichs ist nach dieser Planung im Trennsystem vorgesehen.<br />

Insofern wird den gesetzlichen Vorgaben des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltgesetz<br />

i.d.F. vom 31.07.2009 i.V. mit § 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes<br />

für Baden-Württemberg und der Verordnung des Ministeriums<br />

für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung von<br />

Niederschlagswasser vom 22.03.1999 nach ei<strong>ner</strong> getrennten Ableitung<br />

von nicht behandlungsbedürftigem Oberflächenwasser und<br />

Schmutzwasser grundsätzlich Rechnung getragen. Es ist jedoch zu<br />

prüfen, ob auch behandlungsbedürftige Niederschlagswässer anfallen.<br />

Diese wären dann in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten<br />

oder separat zu behandeln.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser wird fachgerecht<br />

entsorgt. Die Entwässerung des Bauvorhabens wird im Baugesuch<br />

behandelt und ist nicht Sache des Bebauungsplans.<br />

A.3.2 Bodenschutz, Altlasten<br />

Zwischen der Mähderstraße und der B 462 befindet sich eine Altablagerung,<br />

die unter der Nr. 998 im Zuge der flächendeckenden<br />

Erhebung altlastverdächtiger Flächen in das Altlastenkataster aufgenommen<br />

wurde.<br />

Im südlichen und mittleren Bereich der Ablagerung dürfte es sich im<br />

Wesentlichen um Erdaushub und Bauschutt handeln.<br />

Im nördlichen Bereich und somit im Bereich der Änderungsfläche<br />

dürfte der Anteil an Haus- und Gewerbemüll sowie Bauschutt deutlich<br />

erhöht sein. Bei Erdarbeiten in diesem Bereich ist der anfallende<br />

Erdaushub nicht frei verwertbar und muss gegebenenfalls entsorgt<br />

werden.<br />

Fer<strong>ner</strong> wird darauf hingewiesen, dass der Baugrund in Bezug auf<br />

seine Tragfähigkeit und sein Setzungsverhalten vor Baubeginn untersucht<br />

werden sollte.<br />

Es wird dringend empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den<br />

Bebauungsplan aufzunehmen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Anregung wird berücksichtigt, ein entsprechender Hinweis zu<br />

Altlasten und die Tragfähigkeit des Baugrunds wird in den Bebauungsplan<br />

aufgenommen.<br />

A.3.3 Wasserbau und Gewässerökologie<br />

In der 1. Änderung zum Bebauungsplan ist geplant, die bestehende<br />

Verdolung zu überbauen, was aus fachtechnischer Sicht grundsätzlich<br />

abzulehnen ist. Insofern bestehen Bedenken gegen die 1.<br />

Änderung.<br />

Wir verweisen hierzu auch auf die Stellungnahme zum Bebauungsplan<br />

Mähderstraße vom 04. Januar 1995.<br />

Eine eventuelle Gewässerverlegung ist in einem gesonderten Wasserrechtsverfahren<br />

vor Änderung des Bebauungsplans durchzuführen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die bestehende Verdolung des Gernbaches soll in ihrem Bestand<br />

erhalten bleiben. Da diese Leitung sehr tief liegt, ist eine Überbauung<br />

prinzipiell möglich. In die Festsetzungen wurde aufgenommen,<br />

dass die Leitung verlegt werden muss, sobald die Zugänglichkeit der<br />

Leitung nicht mehr gewährleistet ist. Sobald dies der Fall ist, wird<br />

die Leitung in die bereits dafür vorgesehenen Flächen verlegt. Ein<br />

gesondertes Wasserrechtsverfahren wird dann zu gegebe<strong>ner</strong> Zeit<br />

beantragt.<br />

A.4 Landratsamt Freudenstadt – Straßenbauamt<br />

(gemeinsames Schreiben vom 06.02.2013)<br />

A.4.1 Nach Vorlage und Abstimmung mit dem Referat 45 des Regierungspräsidiums<br />

Karlsruhe möchten wir auf folgendes hinweisen:<br />

Infolge der Ausdehnung der Baugrenze auf das Flurstück-Nr. 208/1<br />

soll eine Teilbebauung der bisherigen bewaldeten Böschungsfläche<br />

ermöglicht werden. Hierbei beträgt der Mindest-Abstand zur Fahrbahn<br />

der Bundesstraße ca. 21 m.<br />

Um mögliche Auswirkungen aufgrund der Geländeverhältnisse (Höhenunterschied,<br />

etc.) auf die Grundstücksfläche (Flurstück-Nr. 55)<br />

der B 462 auszuschließen, ist bei der Erstellung von baulichen Anlagen<br />

die Standsicherheit der verbliebenden Böschungsfläche nachzuweisen.<br />

Fer<strong>ner</strong> ist die Ableitung des im Bereich des Gernbaches (LR 1/2) anfallenden<br />

Niederschlagswassers jederzeit bis zur Zuleitung an den<br />

zur Murg führenden Entwässerungsgraben mit teilweiser Verdolung<br />

zu gewährleisten.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Es ist geplant, den beschriebenen Teilbereich des Flst. Nr. 208/1<br />

durch ein auskragendes Geschoss zu überbauen, so dass die Böschung<br />

an dieser Stelle nicht verändert wird. Dennoch ist eine Bebauung<br />

des Teilbereichs prinzipiell möglich. Aus diesem Grund wird<br />

ein Hinweis aufgenommen, dass bei Überbauung des betreffenden<br />

Grundstücksteils ein entsprechendes Gutachten zur Standsicherheit<br />

der verbleibenden Böschungsfläche nachzuweisen ist.<br />

Die fachgerechte Entsorgung des anfallenden Niederschlagswasser<br />

ist gewährleistet. Die Entwässerung des Bauvorhabens wird im Baugesuch<br />

behandelt und ist nicht Sache des Bebauungsplans.<br />

A.5 Landratsamt Freudenstadt – Untere Verkehrsbehörde<br />

(gemeinsames Schreiben vom 06.02.2013)<br />

A.5.1 Allgemeines<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes sieht eine Ausweitung der<br />

überbaubaren Fläche vor. Verkehrliche Belange werden dadurch<br />

tangiert, dass vorgesehen war, die öffentliche Verkehrsfläche der<br />

Mähderstraße als Stichstraße enden zu lassen und diese als Privatstraße<br />

auf einem Betriebsgelände fortzuführen. Durch die Änderung<br />

des Bebauungsplanes ändert sich daran grundsätzlich nichts.<br />

Es wird lediglich die öffentliche Straßenlänge der Mähderstraße<br />

gekürzt. Dies stellt keine wesentliche Veränderung gegenüber der<br />

bisherigen Situation dar, so dass der Änderung zugestimmt werden<br />

kann.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

A.5.2 Hinweise<br />

Zum Thema Privatstraße werden noch nachfolgende Hinweise gegeben.<br />

Verkehrsrechtlich ist es u<strong>ner</strong>heblich, in welchem Eigentum<br />

eine Straße steht. Dort wo tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet,<br />

greift auch das Verkehrsrecht und dort gelten auch die Bestimmungen<br />

der StVO. Verkehrszeichen müssen auch auf diesen Flächen<br />

durch die Verkehrsbehörde angeordnet werden, damit sie rechtlich<br />

gültig sind. Nichtöffentlicher Verkehrsraum liegt erst dann vor, wenn<br />

die Verkehrsfläche dem allgemeinen Verkehr nicht mehr zur Verfügung<br />

steht, also z.B. durch eine Schranke abgesperrt ist.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der in Gewerbefläche umgewandelte Teilbereich der Straße wird an<br />

die Firma Braun & Würfele veräußert und dem privaten Grundstück<br />

zugeschlagen. Das Betriebsgelände wird entsprechend als private<br />

Grundstücksfläche gekennzeichnet, so dass in diesem Bereich kein<br />

öffentlicher Verkehr stattfinden wird.<br />

A.6 Landratsamt Freudenstadt – Kreisbrandmeister<br />

(gemeinsames Schreiben vom 06.02.2013)<br />

A.6.1 Bei plan- und beschreibungsmäßiger Ausführung der Bebauungsplanänderung<br />

bestehen aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes<br />

keine Bedenken.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

A.6.2 Hinweis:<br />

Sollte sich im Bereich der bisherigen öffentlichen Verkehrsfläche und<br />

zukünftig privater Gewerbefläche ein Unterflurhydrant zur Löschwasserentnahme<br />

befinden, ist dieser dauerhaft zu erhalten bzw. alternativ<br />

in die weiterhin öffentliche Verkehrsfläche zu verlegen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im Bereich der bisherigen öffentlichen Verkehrsfläche befindet sich<br />

1 Unterflurhydrant zur Löschwasserentnahme. Da die bisher als öffentliche<br />

Straße im Bebauungsplan enthaltenen Flächen auch weiterhin<br />

zur betriebsinternen Erschließung verwendet werden, kann<br />

der vorhandene Unterflurhydrant im Bereich der bisherigen öffentlichen<br />

Verkehrsfläche erhalten werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!