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Stadtblatt - Hansestadt Greifswald

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Nr. 03/2014 – 3 – <strong>Greifswald</strong><br />

während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:<br />

Montag<br />

9:00 - 16:00 Uhr<br />

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr<br />

Mittwoch 9:00 - 16:00 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr<br />

Freitag<br />

9:00 - 12:00 Uhr<br />

Planausschnitt:<br />

Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />

gegeben. Von jedermann können während der Auslegungsfrist<br />

Anregungen zu dem Entwurf (2. Durchgang) des o. g. Bebauungsplans<br />

sowie dessen Begründung mit Umweltbericht schriftlich oder<br />

während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan Nr. 87 - Herrenhufen Nord -<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />

Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind folgende wesentliche,<br />

bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:<br />

• Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Ueckermünde<br />

zum Vorentwurf zum Belang des Umweltschutzes,<br />

• Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund<br />

zum Vorentwurf zu den Belangen Gräben und Altlasten,<br />

• Stellungnahmen des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Vorpommern zum Entwurf zum Belang des Immissionsschutzrechts,<br />

• Stellungnahme des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik<br />

der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Abt. Brandund<br />

Katastrophenschutz, Munitionsbergungsdienst zum Entwurf<br />

zum Belang möglicher Kampfmittelbelastungen,<br />

• Stellungnahmen der unteren Umweltbehörden der Universitätsund<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Greifswald</strong> zum Vorentwurf und Entwurf zu den<br />

Belangen Naturschutz, Immissionsschutz, Gefahrstoffe, Bodenschutz,<br />

Regenentwässerung, Schmutzwasserbeseitigung und Oberflächengewässer<br />

und<br />

• Stellungnahmen des Wasser- und Bodenverbandes Ryck-Ziese<br />

zum Vorentwurf und Entwurf zu den Belangen Gräben und Regenentwässerung.<br />

Die Begründung mit Umweltbericht des Entwurfs (2. Durchgang) des<br />

Bebauungsplans Nr. 87 - Herrenhufen Nord -, enthält als Anlagen beziehungsweise<br />

nimmt Bezug auf:<br />

a) die Biotoptypenkartierung mit Stand vom September 2009,<br />

b) den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Stand vom Dezember 2009,<br />

c) die Gutachten zu Altlastverdachtsflächen/Altlasten mit Stand von<br />

2009, 2010 und 2012,<br />

d) das Gutachten zu möglichen Kampfmittelbelastungen mit Stand<br />

vom Dezember 2010 und<br />

e) die Schalltechnische Untersuchung Bericht 2080E1/10 mit Stand<br />

vom 17.12.2012.<br />

Die Begründung einschließlich Umweltbericht und den Anlagen beinhaltet<br />

damit folgende Arten umweltbezogener Informationen:<br />

1. wesentliche Auswirkungen auf den Menschen:<br />

- Informationen, dass es zu keinen erheblichen Belästigungen<br />

durch Lärmimmissionen für die umliegenden Wohn- und<br />

schutzwürdigen Nutzungen als Folge weiterer gewerblicher<br />

Nutzungen kommen wird. Die Gewerbe- und Industriegebiete<br />

sind mit Lärmemissionskontingenten eingeschränkt.<br />

2. wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen:<br />

- Informationen zum Verzicht auf eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

in Auswertung der Biotypenkartierung September<br />

2009,<br />

- Informationen zur Brutvogelfauna und Fledermausvorkommen<br />

und zum potenziellen Vorkommen von Larven des Nachtkerzenschwärmers,<br />

- Informationen, dass es zu keinen relevanten Schädigungen<br />

oder Störungen der Tiere und Pflanzen bei Beachtung von geeigneten<br />

Ersatzmaßnahmen kommen wird.<br />

3. wesentliche Auswirkungen auf den Boden:<br />

- Informationen zu weiteren, allerdings gering zu bewertenden,<br />

Störungen durch Versiegelungen,<br />

- Informationen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Bodenfunktionen<br />

und Veränderungen der oberen Bodenstrukturen.<br />

4. wesentliche Auswirkungen auf das Wasser:<br />

- Informationen zur Öffnung des Grabens 25 und zur nachhaltigen<br />

Verbesserung des Boden-Wasserhaushaltes,<br />

- Informationen zum Regenwassersammler-Süd zur schadlosen<br />

Abführung von Regenwasser.<br />

5. wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft:<br />

- Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsbildes als Folge von Bebauung kommen wird.<br />

6. wesentliche Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter<br />

- Information über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen<br />

im Bereich des gekennzeichneten Bodendenkmals einer<br />

bronzezeitlichen Siedlung.<br />

Der am 25.02.2013 von der Bürgerschaft der Universitäts- und <strong>Hansestadt</strong><br />

<strong>Greifswald</strong> gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf<br />

(2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 87 - Herrenhufen Nord - überplant<br />

im nordöstlichen Bereich eine ca. 6.525 qm große Fläche des Bebauungsplans<br />

Nr. 6 - Technologiepark -. Die Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

Nr. 6 - Technologiepark - sollen durch die Festsetzungen des<br />

Bebauungsplans Nr. 87 - Herrenhufen Nord - ersetzt werden.<br />

Zu informatorischen Zwecken ist diese Bekanntmachung ab dem Tag ihrer<br />

ortsüblichen Veröffentlichung im „<strong>Greifswald</strong>er <strong>Stadtblatt</strong>“ auch im Internet<br />

unter der Adresse http://www.greifswald.de/ortsrecht.html aufrufbar.<br />

Zu informatorischen Zwecken ist die öffentliche Auslegung auch vom<br />

20.02. bis zum 24.03.2014 im Internet unter der Adresse http://www.<br />

greifswald.de/standort-greifswald/bauen-umwelt.html aufrufbar.<br />

<strong>Greifswald</strong>, den 30.01.2014<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Verlängerung Mietspiegel <strong>Greifswald</strong> 2012<br />

Die Arbeitsgruppe Mietspiegel in der Universitäts- und <strong>Hansestadt</strong><br />

<strong>Greifswald</strong> hat in der Sitzung am 26.11.2013 die Gültigkeit des Mietspiegel<br />

2012 auf Grundlage des § 558c Bürgerliches Gesetzbuch bis<br />

zum 31.12.2015 verlängert.<br />

Der Mietspiegel <strong>Greifswald</strong> 2012 steht im Internet unter www. greifswald.de<br />

zum Download zur Verfügung.

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