Stadtblatt - Hansestadt Greifswald
Stadtblatt - Hansestadt Greifswald
Stadtblatt - Hansestadt Greifswald
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Nr. 03/2014 – 3 – <strong>Greifswald</strong><br />
während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:<br />
Montag<br />
9:00 - 16:00 Uhr<br />
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr<br />
Mittwoch 9:00 - 16:00 Uhr<br />
Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr<br />
Freitag<br />
9:00 - 12:00 Uhr<br />
Planausschnitt:<br />
Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />
gegeben. Von jedermann können während der Auslegungsfrist<br />
Anregungen zu dem Entwurf (2. Durchgang) des o. g. Bebauungsplans<br />
sowie dessen Begründung mit Umweltbericht schriftlich oder<br />
während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan Nr. 87 - Herrenhufen Nord -<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind folgende wesentliche,<br />
bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:<br />
• Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Ueckermünde<br />
zum Vorentwurf zum Belang des Umweltschutzes,<br />
• Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund<br />
zum Vorentwurf zu den Belangen Gräben und Altlasten,<br />
• Stellungnahmen des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt<br />
Vorpommern zum Entwurf zum Belang des Immissionsschutzrechts,<br />
• Stellungnahme des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik<br />
der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V Abt. Brandund<br />
Katastrophenschutz, Munitionsbergungsdienst zum Entwurf<br />
zum Belang möglicher Kampfmittelbelastungen,<br />
• Stellungnahmen der unteren Umweltbehörden der Universitätsund<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Greifswald</strong> zum Vorentwurf und Entwurf zu den<br />
Belangen Naturschutz, Immissionsschutz, Gefahrstoffe, Bodenschutz,<br />
Regenentwässerung, Schmutzwasserbeseitigung und Oberflächengewässer<br />
und<br />
• Stellungnahmen des Wasser- und Bodenverbandes Ryck-Ziese<br />
zum Vorentwurf und Entwurf zu den Belangen Gräben und Regenentwässerung.<br />
Die Begründung mit Umweltbericht des Entwurfs (2. Durchgang) des<br />
Bebauungsplans Nr. 87 - Herrenhufen Nord -, enthält als Anlagen beziehungsweise<br />
nimmt Bezug auf:<br />
a) die Biotoptypenkartierung mit Stand vom September 2009,<br />
b) den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Stand vom Dezember 2009,<br />
c) die Gutachten zu Altlastverdachtsflächen/Altlasten mit Stand von<br />
2009, 2010 und 2012,<br />
d) das Gutachten zu möglichen Kampfmittelbelastungen mit Stand<br />
vom Dezember 2010 und<br />
e) die Schalltechnische Untersuchung Bericht 2080E1/10 mit Stand<br />
vom 17.12.2012.<br />
Die Begründung einschließlich Umweltbericht und den Anlagen beinhaltet<br />
damit folgende Arten umweltbezogener Informationen:<br />
1. wesentliche Auswirkungen auf den Menschen:<br />
- Informationen, dass es zu keinen erheblichen Belästigungen<br />
durch Lärmimmissionen für die umliegenden Wohn- und<br />
schutzwürdigen Nutzungen als Folge weiterer gewerblicher<br />
Nutzungen kommen wird. Die Gewerbe- und Industriegebiete<br />
sind mit Lärmemissionskontingenten eingeschränkt.<br />
2. wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen:<br />
- Informationen zum Verzicht auf eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />
in Auswertung der Biotypenkartierung September<br />
2009,<br />
- Informationen zur Brutvogelfauna und Fledermausvorkommen<br />
und zum potenziellen Vorkommen von Larven des Nachtkerzenschwärmers,<br />
- Informationen, dass es zu keinen relevanten Schädigungen<br />
oder Störungen der Tiere und Pflanzen bei Beachtung von geeigneten<br />
Ersatzmaßnahmen kommen wird.<br />
3. wesentliche Auswirkungen auf den Boden:<br />
- Informationen zu weiteren, allerdings gering zu bewertenden,<br />
Störungen durch Versiegelungen,<br />
- Informationen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Bodenfunktionen<br />
und Veränderungen der oberen Bodenstrukturen.<br />
4. wesentliche Auswirkungen auf das Wasser:<br />
- Informationen zur Öffnung des Grabens 25 und zur nachhaltigen<br />
Verbesserung des Boden-Wasserhaushaltes,<br />
- Informationen zum Regenwassersammler-Süd zur schadlosen<br />
Abführung von Regenwasser.<br />
5. wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft:<br />
- Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung<br />
des Landschaftsbildes als Folge von Bebauung kommen wird.<br />
6. wesentliche Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter<br />
- Information über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen<br />
im Bereich des gekennzeichneten Bodendenkmals einer<br />
bronzezeitlichen Siedlung.<br />
Der am 25.02.2013 von der Bürgerschaft der Universitäts- und <strong>Hansestadt</strong><br />
<strong>Greifswald</strong> gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf<br />
(2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 87 - Herrenhufen Nord - überplant<br />
im nordöstlichen Bereich eine ca. 6.525 qm große Fläche des Bebauungsplans<br />
Nr. 6 - Technologiepark -. Die Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
Nr. 6 - Technologiepark - sollen durch die Festsetzungen des<br />
Bebauungsplans Nr. 87 - Herrenhufen Nord - ersetzt werden.<br />
Zu informatorischen Zwecken ist diese Bekanntmachung ab dem Tag ihrer<br />
ortsüblichen Veröffentlichung im „<strong>Greifswald</strong>er <strong>Stadtblatt</strong>“ auch im Internet<br />
unter der Adresse http://www.greifswald.de/ortsrecht.html aufrufbar.<br />
Zu informatorischen Zwecken ist die öffentliche Auslegung auch vom<br />
20.02. bis zum 24.03.2014 im Internet unter der Adresse http://www.<br />
greifswald.de/standort-greifswald/bauen-umwelt.html aufrufbar.<br />
<strong>Greifswald</strong>, den 30.01.2014<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Verlängerung Mietspiegel <strong>Greifswald</strong> 2012<br />
Die Arbeitsgruppe Mietspiegel in der Universitäts- und <strong>Hansestadt</strong><br />
<strong>Greifswald</strong> hat in der Sitzung am 26.11.2013 die Gültigkeit des Mietspiegel<br />
2012 auf Grundlage des § 558c Bürgerliches Gesetzbuch bis<br />
zum 31.12.2015 verlängert.<br />
Der Mietspiegel <strong>Greifswald</strong> 2012 steht im Internet unter www. greifswald.de<br />
zum Download zur Verfügung.