Hauptprospekt - Hamburg Trust
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Rechtliche Grundlagen<br />
Kündigung bedarf, mit der Beendigung (Abschluss der Liquidation)<br />
der Fonds KG. Im Fall der Kündigung hat <strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> Anspruch auf<br />
Auslagenersatz. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichts -<br />
stand ist <strong>Hamburg</strong>.<br />
3. PLATZIERUNGSGARANTIE<br />
Die Fonds KG und <strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> haben am 9. März 2009 eine<br />
Platzierungsgarantievereinbarung geschlossen. Darin hat sich<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> unwiderruflich verpflichtet, für den Fall, dass bis zu<br />
dem von der Fonds KG gewählten Closing (30. September 2009 oder<br />
15. Dezember 2009, siehe dazu sogleich) die Mindest beteili -<br />
gungssumme von USD 12,5 Mio. entweder nicht rechtswirksam<br />
gezeichnet oder zwar zunächst gezeichnet, aber aufgrund eines<br />
Widerrufs der Beteiligung durch den Anleger nicht mehr gezeichnet<br />
sein sollte („Fehlender Betrag“), auf erstes schriftliches Anfordern<br />
der Fonds KG 93,5 % des Fehlenden Betrages („Garantieeinlage 1“)<br />
als Einlage zu übernehmen oder durch einen oder mehrere von<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> zu bestimmende Dritte übernehmen zu lassen. Für den<br />
Fall, dass Kommanditeinlagen zwar gezeichnet, aber zum Einzah -<br />
lungstermin nicht eingezahlt sind („Nichteingezahlter Betrag“), hat<br />
sich <strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> zusätzlich unwiderruflich verpflichtet, auf erstes<br />
schriftliches Anfordern der Fonds KG und Zug-um-Zug gegen<br />
Einräumung einer entsprechenden Kommanditbeteiligung an der<br />
Fonds KG einen als „Garantieeinlage 2“ bezeichneten und wie folgt<br />
zu berechnenden Betrag einzuzahlen bzw. einzahlen zu lassen: Den<br />
Nichteingezahlten Betrag zuzüglich der Abfindung, welche den<br />
betreffenden Kommanditisten im Fall ihres Ausschlusses aus der<br />
Fonds KG gesellschaftsvertraglich zusteht, abzüglich der an die<br />
Fonds KG zurückzuzahlenden Gebühren für die Vermittlung des<br />
gezeichneten Eigenkapitals der betreffenden Kommanditisten.<br />
Die Differenz der Garantieeinlage 1 zu 100 % des fehlenden Betrages<br />
zuzüglich Agio entspricht der Höhe der Gebühren für die<br />
Eigenkapitaleinwerbung, die dann nicht anfallen, wenn <strong>Hamburg</strong><br />
<strong>Trust</strong> selbst die Fondsanteile übernimmt bzw. übernehmen lässt.<br />
Ebenso berücksichtigt die Differenz der Garantieeinlage 2 zu 100 %<br />
des Nichteingezahlten Betrages zuzüglich Agio die Tatsache, dass die<br />
Gebühren für die Eigenkapitaleinwerbung nicht anfallen, sodass der<br />
Fonds KG auch in diesem Fall maximal 93,5 % des Nichteingezahlten<br />
Betrages zufließen. Im Garantiefall wird das Kommanditkapital der<br />
Fonds somit lediglich auf die Summe des von den Anlegern gezeichneten<br />
Kapitals (ohne Agio) und der Summe der Garantieeinlagen 1<br />
und 2 erhöht.<br />
Die Platzierung der Fonds KG soll entweder am 30. September 2009<br />
(Closing I) oder am 15. Dezember 2009 (Closing II) beendet sein. Es<br />
steht in der alleinigen Entscheidung der Fonds KG, zu welchem<br />
Closing sie ihre Ansprüche aus der Platzierungsgarantie gegenüber<br />
der <strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> geltend macht.<br />
Für die Übernahme der vorstehend genannten Verpflichtungen der<br />
Platzierungsgarantie erhält die <strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> eine Vergütung in<br />
Höhe von USD 233.657. Die Vergütung ist mit Abschluss der<br />
Platzierungsgarantievereinbarung entstanden und an dem von der<br />
Fonds KG gewählten Closing Date im Sinne des vorstehend beschriebenen<br />
Vertrages bzw. mit Erbringung der Garantieeinlagen 1<br />
und/oder 2 fällig; sie ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Ziffer 8 g) UStG.<br />
Die Fonds KG ist berechtigt, die Rechte und Ansprüche aus der<br />
Platzierungsgarantie an finanzierende Kreditinstitute abzutreten. Die<br />
Platzierungsgarantievereinbarung unterliegt deutschem Recht.<br />
Erfüllungsort für die Verpflichtung ist <strong>Hamburg</strong>. Der Gerichtsstand für<br />
sämtliche Streitigkeiten aus der Platzierungsgarantie ist <strong>Hamburg</strong>.<br />
4. GESELLSCHAFTSVERWALTUNGSVERTRAG<br />
Die Fonds KG hat mit der Geschäftsführenden Kommanditistin am<br />
9. März 2009 einen Vertrag über die Übernahme der allgemeinen<br />
Verwaltungsaufgaben der Fonds KG geschlossen. Nach dieser<br />
Vereinbarung ist die Geschäftsführende Kommanditistin unter anderem<br />
für Folgendes verantwortlich: Unterstützung bei Buchführung und<br />
Controlling der Fonds KG, die Vorbereitung der Jahresabschlüsse, die<br />
Vorbereitung und Unterstützung bei der Abgabe von Steuer erklä -<br />
rungen der Fonds KG in Deutschland und ggf. in den USA, die<br />
Aufteilung der Ausschüttungen und Auszahlungen von Auseinan -<br />
dersetzungsguthaben und aller sonstigen Ergebnisse, die Erstellung<br />
eines schriftlichen Berichts nach Vorliegen des geprüften Jahres -<br />
abschlusses der Fonds KG, die Unterrichtung der Kommanditisten in<br />
besonderen Fällen, die Vorbereitung und ggf. Durchführung von<br />
Verhandlungen und Korrespondenz mit Behörden und Gerichten, die<br />
Vorbereitung des Abschlusses von sonstigen Verträgen und Über -<br />
wachung der Vertragsdurchführung, die Vorbereitung und Einbe -<br />
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