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Hauptprospekt - Hamburg Trust

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Rechtliche Grundlagen<br />

Kündigung bedarf, mit der Beendigung (Abschluss der Liquidation)<br />

der Fonds KG. Im Fall der Kündigung hat <strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> Anspruch auf<br />

Auslagenersatz. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichts -<br />

stand ist <strong>Hamburg</strong>.<br />

3. PLATZIERUNGSGARANTIE<br />

Die Fonds KG und <strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> haben am 9. März 2009 eine<br />

Platzierungsgarantievereinbarung geschlossen. Darin hat sich<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> unwiderruflich verpflichtet, für den Fall, dass bis zu<br />

dem von der Fonds KG gewählten Closing (30. September 2009 oder<br />

15. Dezember 2009, siehe dazu sogleich) die Mindest beteili -<br />

gungssumme von USD 12,5 Mio. entweder nicht rechtswirksam<br />

gezeichnet oder zwar zunächst gezeichnet, aber aufgrund eines<br />

Widerrufs der Beteiligung durch den Anleger nicht mehr gezeichnet<br />

sein sollte („Fehlender Betrag“), auf erstes schriftliches Anfordern<br />

der Fonds KG 93,5 % des Fehlenden Betrages („Garantieeinlage 1“)<br />

als Einlage zu übernehmen oder durch einen oder mehrere von<br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> zu bestimmende Dritte übernehmen zu lassen. Für den<br />

Fall, dass Kommanditeinlagen zwar gezeichnet, aber zum Einzah -<br />

lungstermin nicht eingezahlt sind („Nichteingezahlter Betrag“), hat<br />

sich <strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> zusätzlich unwiderruflich verpflichtet, auf erstes<br />

schriftliches Anfordern der Fonds KG und Zug-um-Zug gegen<br />

Einräumung einer entsprechenden Kommanditbeteiligung an der<br />

Fonds KG einen als „Garantieeinlage 2“ bezeichneten und wie folgt<br />

zu berechnenden Betrag einzuzahlen bzw. einzahlen zu lassen: Den<br />

Nichteingezahlten Betrag zuzüglich der Abfindung, welche den<br />

betreffenden Kommanditisten im Fall ihres Ausschlusses aus der<br />

Fonds KG gesellschaftsvertraglich zusteht, abzüglich der an die<br />

Fonds KG zurückzuzahlenden Gebühren für die Vermittlung des<br />

gezeichneten Eigenkapitals der betreffenden Kommanditisten.<br />

Die Differenz der Garantieeinlage 1 zu 100 % des fehlenden Betrages<br />

zuzüglich Agio entspricht der Höhe der Gebühren für die<br />

Eigenkapitaleinwerbung, die dann nicht anfallen, wenn <strong>Hamburg</strong><br />

<strong>Trust</strong> selbst die Fondsanteile übernimmt bzw. übernehmen lässt.<br />

Ebenso berücksichtigt die Differenz der Garantieeinlage 2 zu 100 %<br />

des Nichteingezahlten Betrages zuzüglich Agio die Tatsache, dass die<br />

Gebühren für die Eigenkapitaleinwerbung nicht anfallen, sodass der<br />

Fonds KG auch in diesem Fall maximal 93,5 % des Nichteingezahlten<br />

Betrages zufließen. Im Garantiefall wird das Kommanditkapital der<br />

Fonds somit lediglich auf die Summe des von den Anlegern gezeichneten<br />

Kapitals (ohne Agio) und der Summe der Garantieeinlagen 1<br />

und 2 erhöht.<br />

Die Platzierung der Fonds KG soll entweder am 30. September 2009<br />

(Closing I) oder am 15. Dezember 2009 (Closing II) beendet sein. Es<br />

steht in der alleinigen Entscheidung der Fonds KG, zu welchem<br />

Closing sie ihre Ansprüche aus der Platzierungsgarantie gegenüber<br />

der <strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> geltend macht.<br />

Für die Übernahme der vorstehend genannten Verpflichtungen der<br />

Platzierungsgarantie erhält die <strong>Hamburg</strong> <strong>Trust</strong> eine Vergütung in<br />

Höhe von USD 233.657. Die Vergütung ist mit Abschluss der<br />

Platzierungsgarantievereinbarung entstanden und an dem von der<br />

Fonds KG gewählten Closing Date im Sinne des vorstehend beschriebenen<br />

Vertrages bzw. mit Erbringung der Garantieeinlagen 1<br />

und/oder 2 fällig; sie ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Ziffer 8 g) UStG.<br />

Die Fonds KG ist berechtigt, die Rechte und Ansprüche aus der<br />

Platzierungsgarantie an finanzierende Kreditinstitute abzutreten. Die<br />

Platzierungsgarantievereinbarung unterliegt deutschem Recht.<br />

Erfüllungsort für die Verpflichtung ist <strong>Hamburg</strong>. Der Gerichtsstand für<br />

sämtliche Streitigkeiten aus der Platzierungsgarantie ist <strong>Hamburg</strong>.<br />

4. GESELLSCHAFTSVERWALTUNGSVERTRAG<br />

Die Fonds KG hat mit der Geschäftsführenden Kommanditistin am<br />

9. März 2009 einen Vertrag über die Übernahme der allgemeinen<br />

Verwaltungsaufgaben der Fonds KG geschlossen. Nach dieser<br />

Vereinbarung ist die Geschäftsführende Kommanditistin unter anderem<br />

für Folgendes verantwortlich: Unterstützung bei Buchführung und<br />

Controlling der Fonds KG, die Vorbereitung der Jahresabschlüsse, die<br />

Vorbereitung und Unterstützung bei der Abgabe von Steuer erklä -<br />

rungen der Fonds KG in Deutschland und ggf. in den USA, die<br />

Aufteilung der Ausschüttungen und Auszahlungen von Auseinan -<br />

dersetzungsguthaben und aller sonstigen Ergebnisse, die Erstellung<br />

eines schriftlichen Berichts nach Vorliegen des geprüften Jahres -<br />

abschlusses der Fonds KG, die Unterrichtung der Kommanditisten in<br />

besonderen Fällen, die Vorbereitung und ggf. Durchführung von<br />

Verhandlungen und Korrespondenz mit Behörden und Gerichten, die<br />

Vorbereitung des Abschlusses von sonstigen Verträgen und Über -<br />

wachung der Vertragsdurchführung, die Vorbereitung und Einbe -<br />

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