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Hauptprospekt - Hamburg Trust

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Fonds KG auswirken kann. Dies kann zu einer Verfehlung der prognos -<br />

tizierten Ergebnisse der Fonds KG und zur Gefährdung der Ver -<br />

mögensanlage des Anlegers führen.<br />

23. Abhängigkeit von wichtigen Mitarbeitern<br />

Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft hängt wesentlich von einzelnen<br />

Führungskräften der Paramount-Gruppe ab. Falls eine oder mehrere<br />

dieser Personen nicht mehr für Zwecke der Beteiligungs gesell -<br />

schaft tätig sind, kann sich dies negativ auf die Ertragssituation der<br />

Beteiligungsgesellschaft und/oder der Fonds KG auswirken. Auf Ebene<br />

der Anleger besteht das Risiko, dass die prognostizierten Ergebnisse<br />

verfehlt werden oder die Vermögensanlage gefährdet wird.<br />

24. Beschränkte Haftung des General Partners<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Fonds KG, der der Anleger als Kommanditist beitritt, ist als<br />

Limited Partner an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt. In dem<br />

Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft ist die Haftung des<br />

General Partners sowie seiner verbundenen Unternehmen auf Betrug,<br />

Bösgläubigkeit, vorsätzliche Pflichtverletzung, grobe Fahrlässigkeit<br />

und eine wesentliche Verletzung des US-amerikanischen und Cayman<br />

Islands Rechts sowie eine vorsätzliche Verletzung des Gesell schafts -<br />

vertrags der Beteiligungsgesellschaft beschränkt. Pflicht verletzungen<br />

des General Partners sowie seiner verbundenen Unternehmen, die<br />

nicht auf ein vorgenanntes vorwerfbares Verhalten zurückzuführen<br />

sind, lösen daher – auch soweit der Fonds KG ein Schaden entsteht<br />

– keinen Schadensersatzanspruch aus. Ein der Fonds KG entstehender<br />

Schaden kann die Vermögensanlage des Anlegers gefährden.<br />

25. Risiken aus der Bindungswirkung von<br />

Gesellschafterbeschlüssen<br />

Gesellschafterrechte innerhalb der Fonds KG werden in einzuberufenden<br />

Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Abstim -<br />

mungs verfahren wahrgenommen. Für den Fall, dass an den Gesell -<br />

schafterversammlungen oder Abstimmungen nur eine Minderheit der<br />

Gesellschafter teilnimmt (mindestens jedoch 20 % der Komman -<br />

ditisten gemäß § 10 Abs. 12 des Gesellschaftsvertrages), kann dies<br />

zu Beschlussfassungen führen, die die Mehrheit der Gesellschafter,<br />

die nicht anwesend oder vertreten waren bzw. – im schriftlichen<br />

Verfahren – nicht an der Beschlussfassung teilgenommen haben,<br />

gegen sich gelten lassen müssen. Ferner besteht das Risiko, auch bei<br />

Teilnahme an der Beschlussfassung durch eine beschlussfähige<br />

Mehrheit überstimmt zu werden und die Folgen dieser Entscheidung<br />

gegen sich gelten lassen zu müssen.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass der Fonds KG Großanleger als<br />

Kommanditisten beitreten. Sofern die Platzierungsgarantie zum<br />

Tragen kommt, kann auch die Platzierungsgarantin oder eine von ihr<br />

beauftragte Gesellschaft Mehrheitsgesellschafterin der Fonds KG<br />

werden und diese beherrschen. Es besteht dann die Möglichkeit,<br />

dass die Fonds KG von einem oder wenigen Anlegern beherrscht<br />

wird. Durch die Stimmenmehrheit dieses oder dieser Großanleger<br />

können Gesellschafterbeschlüsse auch gegen den Willen der weiteren<br />

Anleger gefasst werden. Diese weiteren Anleger müssen die so<br />

gefassten Gesellschafterbeschlüsse gegen sich gelten lassen.<br />

26. Möglichkeit des Ausschlusses aus der Fonds KG<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag der Fonds KG kann ein Anleger in<br />

bestimmten Fällen aus von ihm zu vertretenden Gründen aus der<br />

Fonds KG ausgeschlossen werden. In diesem Fall erhält er ein<br />

Abfindungsguthaben, welches nicht notwendigerweise dem wirk -<br />

lichen Wert der Beteiligung entspricht. Insoweit kann es zu Verlusten<br />

des Anlegers kommen.<br />

27. Risiko der langfristigen Bindung des Anlegers<br />

Bei der hier angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine<br />

Beteiligung mit langfristiger Ausrichtung. Bis zum geplanten Ende der<br />

Beteiligungsperiode zum 31. Dezember 2030 kann über die investierten<br />

Mittel grundsätzlich nicht verfügt werden. Der Anleger hat somit<br />

keine Möglichkeit, seine Investition vor Ende der Laufzeit zurückzu -<br />

fordern.<br />

28. Risiko der fehlenden freien Handelbarkeit der Anteile<br />

und des fehlenden geregelten Zweitmarktes<br />

Die vom Anleger erworbenen Kommanditanteile an der Fonds KG sind<br />

zwar grundsätzlich während der Laufzeit der Fonds KG auf andere<br />

Per sonen übertragbar. Die Übertragung setzt aber die Zustimmung<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin der Fonds KG voraus.<br />

Insoweit ist die freie Handelbarkeit der Kommanditanteile eingeschränkt.<br />

Für sie besteht kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer<br />

geregelter Zweitmarkt, sodass es für einen Anleger schwierig sein<br />

kann, einen Interessenten für den zu veräußernden Anteil zu finden.<br />

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