Hauptprospekt - Hamburg Trust
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Fonds KG auswirken kann. Dies kann zu einer Verfehlung der prognos -<br />
tizierten Ergebnisse der Fonds KG und zur Gefährdung der Ver -<br />
mögensanlage des Anlegers führen.<br />
23. Abhängigkeit von wichtigen Mitarbeitern<br />
Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft hängt wesentlich von einzelnen<br />
Führungskräften der Paramount-Gruppe ab. Falls eine oder mehrere<br />
dieser Personen nicht mehr für Zwecke der Beteiligungs gesell -<br />
schaft tätig sind, kann sich dies negativ auf die Ertragssituation der<br />
Beteiligungsgesellschaft und/oder der Fonds KG auswirken. Auf Ebene<br />
der Anleger besteht das Risiko, dass die prognostizierten Ergebnisse<br />
verfehlt werden oder die Vermögensanlage gefährdet wird.<br />
24. Beschränkte Haftung des General Partners<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
Die Fonds KG, der der Anleger als Kommanditist beitritt, ist als<br />
Limited Partner an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt. In dem<br />
Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft ist die Haftung des<br />
General Partners sowie seiner verbundenen Unternehmen auf Betrug,<br />
Bösgläubigkeit, vorsätzliche Pflichtverletzung, grobe Fahrlässigkeit<br />
und eine wesentliche Verletzung des US-amerikanischen und Cayman<br />
Islands Rechts sowie eine vorsätzliche Verletzung des Gesell schafts -<br />
vertrags der Beteiligungsgesellschaft beschränkt. Pflicht verletzungen<br />
des General Partners sowie seiner verbundenen Unternehmen, die<br />
nicht auf ein vorgenanntes vorwerfbares Verhalten zurückzuführen<br />
sind, lösen daher – auch soweit der Fonds KG ein Schaden entsteht<br />
– keinen Schadensersatzanspruch aus. Ein der Fonds KG entstehender<br />
Schaden kann die Vermögensanlage des Anlegers gefährden.<br />
25. Risiken aus der Bindungswirkung von<br />
Gesellschafterbeschlüssen<br />
Gesellschafterrechte innerhalb der Fonds KG werden in einzuberufenden<br />
Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Abstim -<br />
mungs verfahren wahrgenommen. Für den Fall, dass an den Gesell -<br />
schafterversammlungen oder Abstimmungen nur eine Minderheit der<br />
Gesellschafter teilnimmt (mindestens jedoch 20 % der Komman -<br />
ditisten gemäß § 10 Abs. 12 des Gesellschaftsvertrages), kann dies<br />
zu Beschlussfassungen führen, die die Mehrheit der Gesellschafter,<br />
die nicht anwesend oder vertreten waren bzw. – im schriftlichen<br />
Verfahren – nicht an der Beschlussfassung teilgenommen haben,<br />
gegen sich gelten lassen müssen. Ferner besteht das Risiko, auch bei<br />
Teilnahme an der Beschlussfassung durch eine beschlussfähige<br />
Mehrheit überstimmt zu werden und die Folgen dieser Entscheidung<br />
gegen sich gelten lassen zu müssen.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass der Fonds KG Großanleger als<br />
Kommanditisten beitreten. Sofern die Platzierungsgarantie zum<br />
Tragen kommt, kann auch die Platzierungsgarantin oder eine von ihr<br />
beauftragte Gesellschaft Mehrheitsgesellschafterin der Fonds KG<br />
werden und diese beherrschen. Es besteht dann die Möglichkeit,<br />
dass die Fonds KG von einem oder wenigen Anlegern beherrscht<br />
wird. Durch die Stimmenmehrheit dieses oder dieser Großanleger<br />
können Gesellschafterbeschlüsse auch gegen den Willen der weiteren<br />
Anleger gefasst werden. Diese weiteren Anleger müssen die so<br />
gefassten Gesellschafterbeschlüsse gegen sich gelten lassen.<br />
26. Möglichkeit des Ausschlusses aus der Fonds KG<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag der Fonds KG kann ein Anleger in<br />
bestimmten Fällen aus von ihm zu vertretenden Gründen aus der<br />
Fonds KG ausgeschlossen werden. In diesem Fall erhält er ein<br />
Abfindungsguthaben, welches nicht notwendigerweise dem wirk -<br />
lichen Wert der Beteiligung entspricht. Insoweit kann es zu Verlusten<br />
des Anlegers kommen.<br />
27. Risiko der langfristigen Bindung des Anlegers<br />
Bei der hier angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine<br />
Beteiligung mit langfristiger Ausrichtung. Bis zum geplanten Ende der<br />
Beteiligungsperiode zum 31. Dezember 2030 kann über die investierten<br />
Mittel grundsätzlich nicht verfügt werden. Der Anleger hat somit<br />
keine Möglichkeit, seine Investition vor Ende der Laufzeit zurückzu -<br />
fordern.<br />
28. Risiko der fehlenden freien Handelbarkeit der Anteile<br />
und des fehlenden geregelten Zweitmarktes<br />
Die vom Anleger erworbenen Kommanditanteile an der Fonds KG sind<br />
zwar grundsätzlich während der Laufzeit der Fonds KG auf andere<br />
Per sonen übertragbar. Die Übertragung setzt aber die Zustimmung<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin der Fonds KG voraus.<br />
Insoweit ist die freie Handelbarkeit der Kommanditanteile eingeschränkt.<br />
Für sie besteht kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer<br />
geregelter Zweitmarkt, sodass es für einen Anleger schwierig sein<br />
kann, einen Interessenten für den zu veräußernden Anteil zu finden.<br />
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