FBP-A5 2013_Druckversion_Endfassung - Hochschule Anhalt
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Beschäftigtenlehrgang II<br />
Ziel:<br />
Der Beschäftigtenlehrgang II bereitet auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum<br />
Verwaltungsfachwirt nach dem Berufsbildungsgesetz vor. Er soll Beschäftigte<br />
in den Verwaltungsbereichen der Landesverwaltung befähigen, komplexere und<br />
verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad in der allgemeinen<br />
Verwaltung wahrzunehmen und die im Rahmen der Fortbildung erworbenen Methodenkenntnisse<br />
und Anwendungsfertigkeiten einzusetzen. Die Kenntnisse, die erworben<br />
werden, sind vergleichbar mit denen der Entgeltgruppen E 9 bis E 12 TV-L/TVÜ-L.<br />
Teilnehmerkreis:<br />
Die Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang II ist eine personalwirtschaftliche Maßnahme<br />
und erfordert unter den Gesichtspunkten der Personalentwicklung und der Wirtschaftlichkeit<br />
eine zielgerichtete Personalauswahl durch die personalbearbeitenden Stellen.<br />
Die Beschäftigten müssen die in der „Ordnung über die Zulassung, Ausbildung und<br />
Prüfung für die Beschäftigtenlehrgänge I und II in der allgemeinen Verwaltung des<br />
Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong>“ benannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt<br />
insbesondere die erfolgreiche Teilnahme an einem schriftlichen sowie mündlichen<br />
Eignungstest.<br />
Themen:<br />
Der Beschäftigtenlehrgang II umfasst 928 Stunden, der in 21 Fächern folgende Fachgebiete<br />
abdeckt:<br />
• Recht,<br />
• Haushalt und Finanzen,<br />
• Sozialwissenschaften,<br />
• Organisation und<br />
• Informationstechnik<br />
Weitere Informationen hierzu sind der „Ordnung über die Zulassung, Ausbildung und<br />
Prüfung für die Beschäftigtenlehrgänge I und II in der allgemeinen Verwaltung des<br />
Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong>“ sowie der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen<br />
zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt“ zu entnehmen.<br />
Hinweis:<br />
Die Lehrgänge finden in Vollzeitunterricht in Blankenburg statt. Unterkunft und Mittagsverpflegung<br />
können bereitgestellt werden. Für die Zubereitung des Frühstücks und des<br />
Abendessens stehen in allen Unterkünften Gemeinschaftsküchen zur Verfügung.<br />
Der Beschäftigtenlehrgang II schließt mit einer Fortbildungsprüfung nach § 56 Berufsbildungsgesetz<br />
ab.<br />
Die Anmeldung zu diesem Lehrgang erfolgt grundsätzlich über die obersten Landesbehörden<br />
an das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong>. Die hierzu<br />
erforderliche Bedarfsabfrage erfolgt jeweils bis zum Beginn des Fortbildungsjahres.