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FBP-A5 2013_Druckversion_Endfassung - Hochschule Anhalt

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Beschäftigtenlehrgang II<br />

Ziel:<br />

Der Beschäftigtenlehrgang II bereitet auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum<br />

Verwaltungsfachwirt nach dem Berufsbildungsgesetz vor. Er soll Beschäftigte<br />

in den Verwaltungsbereichen der Landesverwaltung befähigen, komplexere und<br />

verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad in der allgemeinen<br />

Verwaltung wahrzunehmen und die im Rahmen der Fortbildung erworbenen Methodenkenntnisse<br />

und Anwendungsfertigkeiten einzusetzen. Die Kenntnisse, die erworben<br />

werden, sind vergleichbar mit denen der Entgeltgruppen E 9 bis E 12 TV-L/TVÜ-L.<br />

Teilnehmerkreis:<br />

Die Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang II ist eine personalwirtschaftliche Maßnahme<br />

und erfordert unter den Gesichtspunkten der Personalentwicklung und der Wirtschaftlichkeit<br />

eine zielgerichtete Personalauswahl durch die personalbearbeitenden Stellen.<br />

Die Beschäftigten müssen die in der „Ordnung über die Zulassung, Ausbildung und<br />

Prüfung für die Beschäftigtenlehrgänge I und II in der allgemeinen Verwaltung des<br />

Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong>“ benannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt<br />

insbesondere die erfolgreiche Teilnahme an einem schriftlichen sowie mündlichen<br />

Eignungstest.<br />

Themen:<br />

Der Beschäftigtenlehrgang II umfasst 928 Stunden, der in 21 Fächern folgende Fachgebiete<br />

abdeckt:<br />

• Recht,<br />

• Haushalt und Finanzen,<br />

• Sozialwissenschaften,<br />

• Organisation und<br />

• Informationstechnik<br />

Weitere Informationen hierzu sind der „Ordnung über die Zulassung, Ausbildung und<br />

Prüfung für die Beschäftigtenlehrgänge I und II in der allgemeinen Verwaltung des<br />

Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong>“ sowie der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen<br />

zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt“ zu entnehmen.<br />

Hinweis:<br />

Die Lehrgänge finden in Vollzeitunterricht in Blankenburg statt. Unterkunft und Mittagsverpflegung<br />

können bereitgestellt werden. Für die Zubereitung des Frühstücks und des<br />

Abendessens stehen in allen Unterkünften Gemeinschaftsküchen zur Verfügung.<br />

Der Beschäftigtenlehrgang II schließt mit einer Fortbildungsprüfung nach § 56 Berufsbildungsgesetz<br />

ab.<br />

Die Anmeldung zu diesem Lehrgang erfolgt grundsätzlich über die obersten Landesbehörden<br />

an das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong>. Die hierzu<br />

erforderliche Bedarfsabfrage erfolgt jeweils bis zum Beginn des Fortbildungsjahres.

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