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FBP-A5 2013_Druckversion_Endfassung - Hochschule Anhalt

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Gerade im Hinblick auf den im Zuge der Reformen in der Landesverwaltung stattfindenden<br />

Umstrukturierungsprozess und dem damit einhergehenden Personalabbau ist es<br />

notwendig, die Beschäftigten frühzeitig für sich verändernde Aufgabenbereiche zu<br />

qualifizieren. Für diese Zielgruppe stehen unter den Kennziffern 1.1. und 1.2. fachbezogene<br />

Grundlagen- und Aufbauseminare im Fortbildungsprogramm zur Verfügung.<br />

Des Weiteren wurde - insbesondere für den vorgenannten Teilnehmerkreis - der in den<br />

vergangenen Jahren so erfolgreich durchgeführte Kompaktkurs „Öffentliche Verwaltung“<br />

(Kennziffer 5.03) wiederum in das Fortbildungsprogramm aufgenommen.<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle unmittelbaren und mittelbaren Bediensteten<br />

des Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong>. Das gilt auch für beurlaubte Bedienstete. Gegebenenfalls<br />

anfallende Entgelte entnehmen Sie bitte der aktuellen Entgeltordnung, die auf den<br />

Internetseiten des Aus- und Fortbildungsinstitutes des Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong>s und<br />

den Extranetseiten des Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong>s veröffentlicht ist.<br />

Die individuellen Teilnahmevoraussetzungen sind bei jeder Veranstaltung unter der<br />

Rubrik „Teilnehmerkreis” (ggf. auch „Teilnahmevoraussetzungen“) angegeben. Die<br />

Gleichstellungsbeauftragten können an allen Maßnahmen teilnehmen.<br />

Anmeldung<br />

Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch deren<br />

Dienststellen. Die Fortbildungssachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter der Dienststellen<br />

werden gebeten, spätestens acht Wochen vor Seminarbeginn eine Liste mit den<br />

Namen der Bediensteten, die an der betreffenden Fortbildungsmaßnahme teilnehmen<br />

sollen (aufsteigend nach Priorität), an das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes<br />

Sachsen-<strong>Anhalt</strong> zu senden. Dabei hat die anmeldende Dienststelle im Interesse<br />

eines größtmöglichen Seminarerfolgs zu prüfen, ob die vorgesehenen Bediensteten<br />

die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen (Bildung von homogenen Seminargruppen,<br />

d. h. es sollten keine Bediensteten mit Grundkenntnissen oder erweiterten Kenntnissen<br />

zu einem Grundlagenseminar bzw. Beschäftigte ohne Grundlagenkenntnisse zu<br />

einem Aufbauseminar angemeldet werden).

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