Bebauungsplanentwurf BPL 011b inklusive Anlagen - Hürth
Bebauungsplanentwurf BPL 011b inklusive Anlagen - Hürth
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Bebauungsplane 011 b „Kölnstraße Nord“<br />
Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans <strong>011b</strong> handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung.<br />
Es werden überwiegend bereits bebaute Grundstücke überplant, trotzdem<br />
ist zu prüfen, ob die bauliche Nutzung einen Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet.<br />
Im Rahmen des Bpl-Verfahrens muss geprüft werden, in welchem Umfang dieser Eingriff<br />
besteht, inwieweit er vermieden und minimiert werden kann und welche Maßnahmen für einen<br />
Ausgleich geeignet sein können.<br />
Die hier vorliegende Umweltvorprüfung gibt erste Hinweise auf die Umwelterheblichkeit der<br />
Planung. Es sind geringe negative Auswirkungen durch die Planung auf die die einzelnen<br />
Umweltfaktoren zu erwarten.<br />
Da es sich um einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />
handelt, wird es zum Bebauungsplan-Entwurf keinen Umweltbericht geben. Gleichwohl werden<br />
die Umweltbelange bewertet und für die Abwägung berücksichtigt. Um den Umfang des<br />
Eingriffs in Natur und Landschaft zu bemessen, wird eine Eingriffsbilanzierung erstellt. Ggf.<br />
werden Ausgleichsmaßnahmen benannt, z.B. die Erhaltung der alten Bestandsbäume.<br />
In der Vorprüfung zum Artenschutz (ASP Stufe I) wird deutlich, dass im Plangebiet planungsrelevante<br />
Arten potentiell zu erwarten sind, da im Umweltleitplan Teilflächen als Trittsteine<br />
mit hoher ökologischer Bedeutung eingestuft sind. Es können negative Auswirkungen<br />
hinsichtlich dieser Arten entstehen, so dass eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände<br />
erfolgen muss. Im Ergebnis wird eine Artenschutzprüfung Stufe II für bestimmte Arten im<br />
weiteren Verfahren empfohlen. Diese Prüfung muss vor Erstellung des Bpl-Entwurfs vorliegen<br />
und soll durch ein Fachbüro vorgenommen werden.