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Bebauungsplanentwurf BPL 011b inklusive Anlagen - Hürth

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Bebauungsplane 011 b „Kölnstraße Nord“<br />

Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans <strong>011b</strong> handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung.<br />

Es werden überwiegend bereits bebaute Grundstücke überplant, trotzdem<br />

ist zu prüfen, ob die bauliche Nutzung einen Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet.<br />

Im Rahmen des Bpl-Verfahrens muss geprüft werden, in welchem Umfang dieser Eingriff<br />

besteht, inwieweit er vermieden und minimiert werden kann und welche Maßnahmen für einen<br />

Ausgleich geeignet sein können.<br />

Die hier vorliegende Umweltvorprüfung gibt erste Hinweise auf die Umwelterheblichkeit der<br />

Planung. Es sind geringe negative Auswirkungen durch die Planung auf die die einzelnen<br />

Umweltfaktoren zu erwarten.<br />

Da es sich um einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />

handelt, wird es zum Bebauungsplan-Entwurf keinen Umweltbericht geben. Gleichwohl werden<br />

die Umweltbelange bewertet und für die Abwägung berücksichtigt. Um den Umfang des<br />

Eingriffs in Natur und Landschaft zu bemessen, wird eine Eingriffsbilanzierung erstellt. Ggf.<br />

werden Ausgleichsmaßnahmen benannt, z.B. die Erhaltung der alten Bestandsbäume.<br />

In der Vorprüfung zum Artenschutz (ASP Stufe I) wird deutlich, dass im Plangebiet planungsrelevante<br />

Arten potentiell zu erwarten sind, da im Umweltleitplan Teilflächen als Trittsteine<br />

mit hoher ökologischer Bedeutung eingestuft sind. Es können negative Auswirkungen<br />

hinsichtlich dieser Arten entstehen, so dass eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände<br />

erfolgen muss. Im Ergebnis wird eine Artenschutzprüfung Stufe II für bestimmte Arten im<br />

weiteren Verfahren empfohlen. Diese Prüfung muss vor Erstellung des Bpl-Entwurfs vorliegen<br />

und soll durch ein Fachbüro vorgenommen werden.

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