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TOP 02 staatlich - IMK-Beschlüsse.pdf - Senator für Inneres - Bremen

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Der <strong>Senator</strong> für <strong>Inneres</strong> und Sport <strong>Bremen</strong>, <strong>02</strong>.01.2012<br />

Dr. Heinke<br />

Tel. 361-9003<br />

Vorlage für die Sitzung der<br />

STAATLICHEN Deputation für <strong>Inneres</strong> und Sport<br />

am 11.01.2012<br />

Vorlage Nr. 18/30<br />

Zu <strong>TOP</strong> 2 der Tagesordnung<br />

Bericht über die Beschlüsse der Innenministerkonferenz am 08./09.12.2011<br />

A. Innenministerkonferenz<br />

Am 08./09.12.2011 fand die 193. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -<br />

senatoren der Länder (Innenministerkonferenz – <strong>IMK</strong>) in Wiesbaden statt.<br />

Die vollständige Niederschrift der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der Innenministerkonferenz<br />

ist auf der Internetpräsenz des Bundesrates abrufbar. ∗<br />

Die bedeutsamsten Beschlüsse betreffen die folgenden Handlungsfelder:<br />

1. Bekämpfung von Rechtsterrorismus und gewalttätigem Rechtsextremismus<br />

Die Innenministerkonferenz sieht in der Bekämpfung und Ächtung des Rechtsextremismus<br />

für die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern eine Daueraufgabe von hoher Priorität, die<br />

eine besondere sicherheitspolitische Herausforderung darstellt. Deshalb sind sich die Innenminister<br />

und -senatoren darin einig, dass ein ebenso energisches und nachhaltiges wie<br />

koordiniertes und möglichst gleichmäßiges Vorgehen der Sicherheitsbehörden in Bund und<br />

Ländern gegen den gewaltbereiten Rechtsextremismus notwendig ist. Die <strong>IMK</strong> ist dabei der<br />

Auffassung, dass die Zusammenarbeit auch bei der Bekämpfung des gewalttätigen Rechtsextremismus<br />

optimiert werden muss. Bei der Bekämpfung des Rechtsterrorismus soll auf die<br />

bewährten föderalen Strukturprinzipien aufgebaut werden.<br />

Dabei soll die originäre Aufgabenerfüllung der Länder und des Bundes durch eine Intensivierung<br />

des Informationsaustausches und die Stärkung der Analysefähigkeiten unterstützt werden.<br />

Dies soll durch die Einrichtung eines Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus<br />

(GAR) erfolgen, an dem sich die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder<br />

beteiligen. Die jeweiligen originären Zuständigkeiten für operative Maßnahmen bleiben unberührt.<br />

Ergänzend hat sich die <strong>IMK</strong> dafür ausgesprochen, eine gemeinsame Verbunddatei<br />

Rechtsextremismus für Polizei und Verfassungsschutz (von Bund und Ländern) einzurichten,<br />

in der Informationen zu Gewaltbereiten, Gewaltbefürwortenden und Kontaktpersonen, Vereinigungen,<br />

Strukturen und sonstige Daten enthalten sind. Die Rahmenbedingungen einer solchen<br />

Datei befinden sich derzeit noch in der Beratung zwischen der Bundesregierung und<br />

den Ländern.<br />

Die Innenminister und -senatoren haben den Bundesinnenminister zudem erneut aufgefordert,<br />

unverzüglich ein Gesetz zur Änderung des § 6 Bundesverfassungsschutzgesetz<br />

(BVerfSchG) zu initiieren, das die bestehenden Schranken zur umfassenden Speicherung<br />

von Personenverbindungen zur Erkennung von Netzwerken aufhebt. Damit soll den Sicherheitsbehörden<br />

kurzfristig ermöglicht werden, gemeinsame Text- und multimediale Dateien zu<br />

∗ URL: http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_8780/DE/gremienkonf/fachministerkonf/imk/Sitzungen/11-12-09-termin.html?__nnn=true.


führen sowie den Umfang der Speicherbefugnis der Verfassungsschutzbehörden in gemeinsamen<br />

Dateien an die tatsächlich verschwimmenden Grenzen zwischen augenscheinlich<br />

gewaltfreiem und gewaltbereitem Extremismus anzupassen.<br />

Darüber hinaus hat sich die <strong>IMK</strong> auf der Grundlage des von <strong>Senator</strong> Mäurer vorgestellten<br />

„Bremer Modells“ für eine restriktivere Überprüfung rechtsextremistischer Kameradschaften,<br />

autonomer Nationalisten sowie der sonstigen rechtsextremistischen Szene im Hinblick auf<br />

Gewaltbereitschaft und Waffenbesitz ausgesprochen.<br />

2. NPD-Verbotsverfahren<br />

Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern sind sich<br />

darin einig, dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) eine Partei ist, die<br />

nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich<br />

demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und zu beseitigen. Ihre Ideologie ist menschenverachtend,<br />

fremdenfeindlich, antidemokratisch und antisemitisch.<br />

Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern streben<br />

daher ein Verbot der NPD an. Sie haben hierzu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter gemeinsamem<br />

Vorsitz Sachsen-Anhalts und des Bundesministers des Innern beauftragt, zeitnah<br />

einen Kriterienkatalog zu erarbeiten und entsprechendes Material zusammenzustellen.<br />

Erkenntnisse aus den Ermittlungsverfahren zu der rechtsterroristischen Gruppierung NSU<br />

sind hierbei einzubeziehen. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollen nach Bewertung<br />

den möglichen Antragstellern eines Verbotsverfahrens zur Verfügung gestellt werden.<br />

3. Bleiberechtsregelung<br />

Einen Schwerpunkt der Beratungen stellte die Erörterung des Erfordernisses einer Verlängerung<br />

der so genannten Bleiberechtsregelung vom 04.12.2009 für geduldete ausländische<br />

Staatsangehörige dar. Im Ergebnis verständigten sich die Innenminister und -senatoren der<br />

Länder und der Bundesminister des Innern darauf, dass es einer weiteren Verlängerung der<br />

Bleiberechtsregelung nicht bedarf, weil die auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung vom<br />

04.12.2009 gemäß § 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 5 und 6 des Aufenthaltsgesetzes<br />

(AufenthG) erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe in Anwendung des § 8 Abs. 1 AufenthG<br />

verlängert werden, wenn eine günstige Integrationsprognose erstellt werden kann und<br />

die Begünstigten sich nachweislich um die Sicherung des Lebensunterhalts durch die Aufnahme<br />

einer Erwerbstätigkeit bemühen.<br />

<strong>Bremen</strong> hat dies bereits durch Erlass des <strong>Senator</strong>s für <strong>Inneres</strong> und Sport vom 12.12.2011 an<br />

die Ausländerbehörden im Land umgesetzt.<br />

Die Initiative von <strong>Senator</strong> Mäurer, diese Regelung für alle Menschen zu öffnen, die bereits<br />

seit vielen Jahren in Deutschland leben, hier integriert sind und sich um den eigenständigen<br />

Lebensunterhalt bemühen, blieb jedoch aufgrund des Widerstandes der CDU/CSU-geführten<br />

Innenressorts erfolglos. <strong>Senator</strong> Mäurer kündigte daher auf der Innenministerkonferenz an,<br />

gemeinsam mit den anderen SPD-geführten Ländern eine Bundesratsinitiative für eine stichtagsunabhängige<br />

Bleiberechtsregelung an, da es ist nicht zu verantworten sei, dass weiterhin<br />

viele Menschen, darunter auch Familien mit Kindern, in der Duldung und den damit verbundenen<br />

Unsicherheiten verbleiben müssen.<br />

4. Resettlement (Flüchtlingshilfe)<br />

Die Innenministerkonferenz hat erstmals ihre Bereitschaft an der Beteiligung am sogenannten<br />

Resettlement-Programm des UNHCR für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge erklärt.<br />

Hierzu wird unter <strong>TOP</strong> 3 der Sitzung der <strong>staatlich</strong>en Deputation für <strong>Inneres</strong> und Sport am 11.<br />

01.2012 gesondert berichtet.


5. Gewalt im Zusammenhang mit Fußball<br />

Ein weiterer zentraler Beratungspunkt war das Thema der Bewältigung künftiger polizeilicher<br />

Einsätze bei Fußballspielen. Die Innenministerkonferenz sieht in der jüngsten Entwicklung<br />

von Aggression und Gewalt sowie dem Missbrauch von Pyrotechnik im Zusammenhang mit<br />

Fußballspielen stetigen Handlungsbedarf der Vereine, Verbände aber auch der Sicherheitsbehörden<br />

und der weiteren Netzwerkpartner. Um die Sicherheit bei Fußballspielen weiter zu<br />

verbessern und die Gewalt wirksam einzudämmen, spricht sich die <strong>IMK</strong> ergänzend zu den<br />

aktuellen Initiativen und Konzepten unter anderem dafür aus, die Möglichkeiten, Stadionverbote<br />

zu verhängen, noch konsequenter zu nutzen und die Verbote unmittelbar nach den Ereignissen<br />

auszusprechen sowie in Gesprächen mit DFB und DFL auf eine bundesweit einheitliche<br />

Handhabung hinzuwirken, die Beendigung von Stadionverboten zukünftig von einer<br />

positiven Prognose abhängig zu machen, das Abbrennen von Pyrotechnik konsequent zu<br />

unterbinden und hierzu insbesondere die Zugangskontrollen durch qualifizierte Ordnungsdienste<br />

weiter zu verbessern, ein Zertifizierungsverfahren für Private Sicherheitsunternehmen<br />

einzuführen und zukünftig nur noch Kräfte von Privaten Sicherheitsunternehmen in den<br />

Stadien einzusetzen, wenn diese Unternehmen zertifiziert sind, um einen einheitlichen Standard<br />

zu erreichen und woe erforderlich veraltete Technik zur Videobeobachtung in Fußballstadien<br />

auf den erforderlichentechnischen Stand zu bringen.<br />

B. Rat der Europäischen Union für Justiz und <strong>Inneres</strong> (JI-Rat)<br />

<strong>Senator</strong> Mäurer ist von der Innenministerkonferenz als Beauftragter des Bundesrates in<br />

Ratstagungen der Europäischen Union in der Zusammensetzung der Minister bei Vorhaben,<br />

die im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betreffen, für den<br />

Rat Justiz und <strong>Inneres</strong> (JI-Rat), Bereich <strong>Inneres</strong>, vorgeschlagen worden. Der Bundesrat ist<br />

dieser Empfehlung gefolgt und hat Herrn <strong>Senator</strong> Mäurer am 16.12.2011 zum Beauftragten<br />

benannt. Die Benennung erfolgte für den Zeitraum 01.01.2012-31.12.2013.<br />

C. Beschlussvorschlag<br />

Die Staatliche Deputation für <strong>Inneres</strong> und Sport nimmt den Bericht des <strong>Senator</strong>s für <strong>Inneres</strong><br />

und Sport über die Beschlüsse der 193. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister<br />

und -senatoren der Länder zur Kenntnis.

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