TOP 02 staatlich - IMK-Beschlüsse.pdf - Senator für Inneres - Bremen
TOP 02 staatlich - IMK-Beschlüsse.pdf - Senator für Inneres - Bremen
TOP 02 staatlich - IMK-Beschlüsse.pdf - Senator für Inneres - Bremen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Der <strong>Senator</strong> für <strong>Inneres</strong> und Sport <strong>Bremen</strong>, <strong>02</strong>.01.2012<br />
Dr. Heinke<br />
Tel. 361-9003<br />
Vorlage für die Sitzung der<br />
STAATLICHEN Deputation für <strong>Inneres</strong> und Sport<br />
am 11.01.2012<br />
Vorlage Nr. 18/30<br />
Zu <strong>TOP</strong> 2 der Tagesordnung<br />
Bericht über die Beschlüsse der Innenministerkonferenz am 08./09.12.2011<br />
A. Innenministerkonferenz<br />
Am 08./09.12.2011 fand die 193. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -<br />
senatoren der Länder (Innenministerkonferenz – <strong>IMK</strong>) in Wiesbaden statt.<br />
Die vollständige Niederschrift der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der Innenministerkonferenz<br />
ist auf der Internetpräsenz des Bundesrates abrufbar. ∗<br />
Die bedeutsamsten Beschlüsse betreffen die folgenden Handlungsfelder:<br />
1. Bekämpfung von Rechtsterrorismus und gewalttätigem Rechtsextremismus<br />
Die Innenministerkonferenz sieht in der Bekämpfung und Ächtung des Rechtsextremismus<br />
für die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern eine Daueraufgabe von hoher Priorität, die<br />
eine besondere sicherheitspolitische Herausforderung darstellt. Deshalb sind sich die Innenminister<br />
und -senatoren darin einig, dass ein ebenso energisches und nachhaltiges wie<br />
koordiniertes und möglichst gleichmäßiges Vorgehen der Sicherheitsbehörden in Bund und<br />
Ländern gegen den gewaltbereiten Rechtsextremismus notwendig ist. Die <strong>IMK</strong> ist dabei der<br />
Auffassung, dass die Zusammenarbeit auch bei der Bekämpfung des gewalttätigen Rechtsextremismus<br />
optimiert werden muss. Bei der Bekämpfung des Rechtsterrorismus soll auf die<br />
bewährten föderalen Strukturprinzipien aufgebaut werden.<br />
Dabei soll die originäre Aufgabenerfüllung der Länder und des Bundes durch eine Intensivierung<br />
des Informationsaustausches und die Stärkung der Analysefähigkeiten unterstützt werden.<br />
Dies soll durch die Einrichtung eines Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus<br />
(GAR) erfolgen, an dem sich die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder<br />
beteiligen. Die jeweiligen originären Zuständigkeiten für operative Maßnahmen bleiben unberührt.<br />
Ergänzend hat sich die <strong>IMK</strong> dafür ausgesprochen, eine gemeinsame Verbunddatei<br />
Rechtsextremismus für Polizei und Verfassungsschutz (von Bund und Ländern) einzurichten,<br />
in der Informationen zu Gewaltbereiten, Gewaltbefürwortenden und Kontaktpersonen, Vereinigungen,<br />
Strukturen und sonstige Daten enthalten sind. Die Rahmenbedingungen einer solchen<br />
Datei befinden sich derzeit noch in der Beratung zwischen der Bundesregierung und<br />
den Ländern.<br />
Die Innenminister und -senatoren haben den Bundesinnenminister zudem erneut aufgefordert,<br />
unverzüglich ein Gesetz zur Änderung des § 6 Bundesverfassungsschutzgesetz<br />
(BVerfSchG) zu initiieren, das die bestehenden Schranken zur umfassenden Speicherung<br />
von Personenverbindungen zur Erkennung von Netzwerken aufhebt. Damit soll den Sicherheitsbehörden<br />
kurzfristig ermöglicht werden, gemeinsame Text- und multimediale Dateien zu<br />
∗ URL: http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_8780/DE/gremienkonf/fachministerkonf/imk/Sitzungen/11-12-09-termin.html?__nnn=true.
führen sowie den Umfang der Speicherbefugnis der Verfassungsschutzbehörden in gemeinsamen<br />
Dateien an die tatsächlich verschwimmenden Grenzen zwischen augenscheinlich<br />
gewaltfreiem und gewaltbereitem Extremismus anzupassen.<br />
Darüber hinaus hat sich die <strong>IMK</strong> auf der Grundlage des von <strong>Senator</strong> Mäurer vorgestellten<br />
„Bremer Modells“ für eine restriktivere Überprüfung rechtsextremistischer Kameradschaften,<br />
autonomer Nationalisten sowie der sonstigen rechtsextremistischen Szene im Hinblick auf<br />
Gewaltbereitschaft und Waffenbesitz ausgesprochen.<br />
2. NPD-Verbotsverfahren<br />
Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern sind sich<br />
darin einig, dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) eine Partei ist, die<br />
nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich<br />
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und zu beseitigen. Ihre Ideologie ist menschenverachtend,<br />
fremdenfeindlich, antidemokratisch und antisemitisch.<br />
Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern streben<br />
daher ein Verbot der NPD an. Sie haben hierzu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter gemeinsamem<br />
Vorsitz Sachsen-Anhalts und des Bundesministers des Innern beauftragt, zeitnah<br />
einen Kriterienkatalog zu erarbeiten und entsprechendes Material zusammenzustellen.<br />
Erkenntnisse aus den Ermittlungsverfahren zu der rechtsterroristischen Gruppierung NSU<br />
sind hierbei einzubeziehen. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollen nach Bewertung<br />
den möglichen Antragstellern eines Verbotsverfahrens zur Verfügung gestellt werden.<br />
3. Bleiberechtsregelung<br />
Einen Schwerpunkt der Beratungen stellte die Erörterung des Erfordernisses einer Verlängerung<br />
der so genannten Bleiberechtsregelung vom 04.12.2009 für geduldete ausländische<br />
Staatsangehörige dar. Im Ergebnis verständigten sich die Innenminister und -senatoren der<br />
Länder und der Bundesminister des Innern darauf, dass es einer weiteren Verlängerung der<br />
Bleiberechtsregelung nicht bedarf, weil die auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung vom<br />
04.12.2009 gemäß § 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 5 und 6 des Aufenthaltsgesetzes<br />
(AufenthG) erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe in Anwendung des § 8 Abs. 1 AufenthG<br />
verlängert werden, wenn eine günstige Integrationsprognose erstellt werden kann und<br />
die Begünstigten sich nachweislich um die Sicherung des Lebensunterhalts durch die Aufnahme<br />
einer Erwerbstätigkeit bemühen.<br />
<strong>Bremen</strong> hat dies bereits durch Erlass des <strong>Senator</strong>s für <strong>Inneres</strong> und Sport vom 12.12.2011 an<br />
die Ausländerbehörden im Land umgesetzt.<br />
Die Initiative von <strong>Senator</strong> Mäurer, diese Regelung für alle Menschen zu öffnen, die bereits<br />
seit vielen Jahren in Deutschland leben, hier integriert sind und sich um den eigenständigen<br />
Lebensunterhalt bemühen, blieb jedoch aufgrund des Widerstandes der CDU/CSU-geführten<br />
Innenressorts erfolglos. <strong>Senator</strong> Mäurer kündigte daher auf der Innenministerkonferenz an,<br />
gemeinsam mit den anderen SPD-geführten Ländern eine Bundesratsinitiative für eine stichtagsunabhängige<br />
Bleiberechtsregelung an, da es ist nicht zu verantworten sei, dass weiterhin<br />
viele Menschen, darunter auch Familien mit Kindern, in der Duldung und den damit verbundenen<br />
Unsicherheiten verbleiben müssen.<br />
4. Resettlement (Flüchtlingshilfe)<br />
Die Innenministerkonferenz hat erstmals ihre Bereitschaft an der Beteiligung am sogenannten<br />
Resettlement-Programm des UNHCR für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge erklärt.<br />
Hierzu wird unter <strong>TOP</strong> 3 der Sitzung der <strong>staatlich</strong>en Deputation für <strong>Inneres</strong> und Sport am 11.<br />
01.2012 gesondert berichtet.
5. Gewalt im Zusammenhang mit Fußball<br />
Ein weiterer zentraler Beratungspunkt war das Thema der Bewältigung künftiger polizeilicher<br />
Einsätze bei Fußballspielen. Die Innenministerkonferenz sieht in der jüngsten Entwicklung<br />
von Aggression und Gewalt sowie dem Missbrauch von Pyrotechnik im Zusammenhang mit<br />
Fußballspielen stetigen Handlungsbedarf der Vereine, Verbände aber auch der Sicherheitsbehörden<br />
und der weiteren Netzwerkpartner. Um die Sicherheit bei Fußballspielen weiter zu<br />
verbessern und die Gewalt wirksam einzudämmen, spricht sich die <strong>IMK</strong> ergänzend zu den<br />
aktuellen Initiativen und Konzepten unter anderem dafür aus, die Möglichkeiten, Stadionverbote<br />
zu verhängen, noch konsequenter zu nutzen und die Verbote unmittelbar nach den Ereignissen<br />
auszusprechen sowie in Gesprächen mit DFB und DFL auf eine bundesweit einheitliche<br />
Handhabung hinzuwirken, die Beendigung von Stadionverboten zukünftig von einer<br />
positiven Prognose abhängig zu machen, das Abbrennen von Pyrotechnik konsequent zu<br />
unterbinden und hierzu insbesondere die Zugangskontrollen durch qualifizierte Ordnungsdienste<br />
weiter zu verbessern, ein Zertifizierungsverfahren für Private Sicherheitsunternehmen<br />
einzuführen und zukünftig nur noch Kräfte von Privaten Sicherheitsunternehmen in den<br />
Stadien einzusetzen, wenn diese Unternehmen zertifiziert sind, um einen einheitlichen Standard<br />
zu erreichen und woe erforderlich veraltete Technik zur Videobeobachtung in Fußballstadien<br />
auf den erforderlichentechnischen Stand zu bringen.<br />
B. Rat der Europäischen Union für Justiz und <strong>Inneres</strong> (JI-Rat)<br />
<strong>Senator</strong> Mäurer ist von der Innenministerkonferenz als Beauftragter des Bundesrates in<br />
Ratstagungen der Europäischen Union in der Zusammensetzung der Minister bei Vorhaben,<br />
die im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betreffen, für den<br />
Rat Justiz und <strong>Inneres</strong> (JI-Rat), Bereich <strong>Inneres</strong>, vorgeschlagen worden. Der Bundesrat ist<br />
dieser Empfehlung gefolgt und hat Herrn <strong>Senator</strong> Mäurer am 16.12.2011 zum Beauftragten<br />
benannt. Die Benennung erfolgte für den Zeitraum 01.01.2012-31.12.2013.<br />
C. Beschlussvorschlag<br />
Die Staatliche Deputation für <strong>Inneres</strong> und Sport nimmt den Bericht des <strong>Senator</strong>s für <strong>Inneres</strong><br />
und Sport über die Beschlüsse der 193. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister<br />
und -senatoren der Länder zur Kenntnis.