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A N M E L D E B O G E N für Interessenten einer ... - Innerschwand

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GEMEINDEAMT INNERSCHWAND AM MONDSEE<br />

TELEFON 06232/2265, FAX 06232/2265-25<br />

5310 MONDSEE, WREDEPLATZ 2 E-MAIL: gemeinde@innerschwand.ooe.gv.at<br />

Bezirk Vöcklabruck / Oberösterreich UID ATU 2346 5907<br />

A N M E L D E B O G E N<br />

<strong>für</strong> <strong>Interessenten</strong> <strong>einer</strong> Badeplatz-Saisonkarte am<br />

Gemeindebadeplatz Auhof in <strong>Innerschwand</strong> am Mondsee<br />

<strong>für</strong> das Jahr 2012<br />

Haushaltsvorstand (Name): ……………………………………………..<br />

Anzahl der im Haushalt<br />

Lebenden Personen:<br />

……………………………………………..<br />

Adresse:<br />

……………………………………………..<br />

Telefon:<br />

……………………………………………..<br />

Preis:<br />

€ 150,-- pro Haushalt<br />

Die Ausgabe von Saisonbadekarten erfolgt nur an Privathaushalte, ist auf<br />

eine Karte pro Haushalt und auf 50 Stück insgesamt beschränkt. Aus<br />

diesem Grunde kann auch mit der Anmeldung der tatsächliche Erhalt<br />

<strong>einer</strong> Saisonkarte nicht garantiert werden. Die Vergabe der Karten erfolgt<br />

nach Einlangen der Anmeldebögen, die Schlüsselausgabe ab 15.05.2012.<br />

Der Betrag <strong>für</strong> die Saisonkarte von € 150,-- ist bar im Gemeindeamt bei<br />

Abholung der Saisonkarte im Gemeindeamt zu leisten.<br />

Je Haushalt und Saisonkarte wird ein Schlüssel <strong>für</strong> das Zugangstor zum<br />

Badeplatz ausgefolgt. Die Kaution <strong>für</strong> diesen Schlüssel beträgt € 100,--.<br />

Der Schlüssel ist bis 31.10.2012 wieder im Gemeindeamt abzugeben.<br />

Die Saisonkarten sind nicht übertragbar, werden auf den Namen der<br />

Haushaltvorstände ausgestellt und die Anzahl der im Haushalt lebenden<br />

Personen darauf vermerkt. Nur diese Personen sind berechtigt, den<br />

Badeplatz zu benützen.<br />

Mit der Unterschrift dieses Anmeldebogens werden folgende Benutzungsbedingungen<br />

akzeptiert:<br />

1. Der Badeplatz ist von den Nutzungsberechtigten pfleglich und unter größtmöglicher<br />

Schonung zu behandeln.


- 2 -<br />

2. Veränderungen bzw. Eingriffe am Badeplatz gleichgültig welcher Art, sind nicht<br />

gestattet, und aufgrund der 500 m Uferschutzzone auch unzulässig. Insbesondere<br />

dürfen keine Hütten, Kisten, Zelte und dergleichen zur Verwahrung von Gegenständen<br />

aufgestellt werden. Jedenfalls dürfen bei Verlassen des Badeplatzes, k<strong>einer</strong>lei<br />

Gegenstände zurück gelassen werden. Werden Gegenstände widerrechtlich am<br />

Badeplatz zurückgelassen, so werden diese seitens der Gemeinde entsorgt. Die Kosten<br />

da<strong>für</strong>, sind vom Eigentümer dieser Gegenstände zu tragen.<br />

Der Badeplatz und die baulichen Anlagen am Badegelände dürfen nur entsprechend<br />

ihrer Zweckbestimmung verwendet werden. Das Verhalten ist so anzupassen, dass<br />

andere Personen und Nutzer des Badeplatzes, vor allem in Hinblick auf<br />

Lärmentwicklung nicht gestört werden. Ein Befahren des Badeplatzes, des<br />

Grundstückes Nr. 2854/5, KG <strong>Innerschwand</strong> und 295/494, KG Mondsee mit<br />

Fahrzeugen aller Art ist unzulässig. Das Grillen, Zelten, Fischen und Campieren ist<br />

verboten. Am Badeplatz gilt generelles Hundehalteverbot.<br />

Jede Art von gewerblicher Tätigkeit und Nutzung des Badeplatzes oder Werbung am<br />

Badegelände ist untersagt. Bei vertragswidriger Verwendung steht der Gemeinde ein<br />

Unterlassungsanspruch zu.<br />

3. Die Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, die am Badeplatz befindliche WC-<br />

Anlage, zu benützen.<br />

4. Es besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge auf Grundstück 2558/18 (gegenüberliegende<br />

Straßenseite, Mondseestraße) abzustellen. Es besteht jedoch seitens der<br />

Nutzungsberechtigten kein Anspruch auf einen Parkplatz auf Grundstück 2858/18. Die<br />

Benutzung dieser Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Weder werden diese bewacht,<br />

noch sind diese von der Gemeinde zu warten, um Fahrzeuge vor etwaigen Schäden<br />

(durch Nägel, Glasscherben, Schlaglöcher, Vandalismusschäden) zu bewahren.<br />

5. Der ausgefolgte Schlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust wird<br />

den Nutzungsberechtigten im Gemeindeamt gegen Entrichtung von € 100,-- ein<br />

Ersatzschlüssel ausgehändigt. Das Zugangstor ist immer versperrt zu halten.<br />

6. Es wird darauf hingewiesen, dass weder ein Bademeister noch eine Aufsichtsperson<br />

anwesend ist und dass die Gemeinde keine Haftung <strong>für</strong> Unfälle, Badeunfälle von<br />

Personen die sich am Badeplatz aufhalten, übernimmt.<br />

Unterschrift: (Nutzungsberechtigter) …………………………………………………………

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