A N M E L D E B O G E N für Interessenten einer ... - Innerschwand
A N M E L D E B O G E N für Interessenten einer ... - Innerschwand
A N M E L D E B O G E N für Interessenten einer ... - Innerschwand
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
GEMEINDEAMT INNERSCHWAND AM MONDSEE<br />
TELEFON 06232/2265, FAX 06232/2265-25<br />
5310 MONDSEE, WREDEPLATZ 2 E-MAIL: gemeinde@innerschwand.ooe.gv.at<br />
Bezirk Vöcklabruck / Oberösterreich UID ATU 2346 5907<br />
A N M E L D E B O G E N<br />
<strong>für</strong> <strong>Interessenten</strong> <strong>einer</strong> Badeplatz-Saisonkarte am<br />
Gemeindebadeplatz Auhof in <strong>Innerschwand</strong> am Mondsee<br />
<strong>für</strong> das Jahr 2012<br />
Haushaltsvorstand (Name): ……………………………………………..<br />
Anzahl der im Haushalt<br />
Lebenden Personen:<br />
……………………………………………..<br />
Adresse:<br />
……………………………………………..<br />
Telefon:<br />
……………………………………………..<br />
Preis:<br />
€ 150,-- pro Haushalt<br />
Die Ausgabe von Saisonbadekarten erfolgt nur an Privathaushalte, ist auf<br />
eine Karte pro Haushalt und auf 50 Stück insgesamt beschränkt. Aus<br />
diesem Grunde kann auch mit der Anmeldung der tatsächliche Erhalt<br />
<strong>einer</strong> Saisonkarte nicht garantiert werden. Die Vergabe der Karten erfolgt<br />
nach Einlangen der Anmeldebögen, die Schlüsselausgabe ab 15.05.2012.<br />
Der Betrag <strong>für</strong> die Saisonkarte von € 150,-- ist bar im Gemeindeamt bei<br />
Abholung der Saisonkarte im Gemeindeamt zu leisten.<br />
Je Haushalt und Saisonkarte wird ein Schlüssel <strong>für</strong> das Zugangstor zum<br />
Badeplatz ausgefolgt. Die Kaution <strong>für</strong> diesen Schlüssel beträgt € 100,--.<br />
Der Schlüssel ist bis 31.10.2012 wieder im Gemeindeamt abzugeben.<br />
Die Saisonkarten sind nicht übertragbar, werden auf den Namen der<br />
Haushaltvorstände ausgestellt und die Anzahl der im Haushalt lebenden<br />
Personen darauf vermerkt. Nur diese Personen sind berechtigt, den<br />
Badeplatz zu benützen.<br />
Mit der Unterschrift dieses Anmeldebogens werden folgende Benutzungsbedingungen<br />
akzeptiert:<br />
1. Der Badeplatz ist von den Nutzungsberechtigten pfleglich und unter größtmöglicher<br />
Schonung zu behandeln.
- 2 -<br />
2. Veränderungen bzw. Eingriffe am Badeplatz gleichgültig welcher Art, sind nicht<br />
gestattet, und aufgrund der 500 m Uferschutzzone auch unzulässig. Insbesondere<br />
dürfen keine Hütten, Kisten, Zelte und dergleichen zur Verwahrung von Gegenständen<br />
aufgestellt werden. Jedenfalls dürfen bei Verlassen des Badeplatzes, k<strong>einer</strong>lei<br />
Gegenstände zurück gelassen werden. Werden Gegenstände widerrechtlich am<br />
Badeplatz zurückgelassen, so werden diese seitens der Gemeinde entsorgt. Die Kosten<br />
da<strong>für</strong>, sind vom Eigentümer dieser Gegenstände zu tragen.<br />
Der Badeplatz und die baulichen Anlagen am Badegelände dürfen nur entsprechend<br />
ihrer Zweckbestimmung verwendet werden. Das Verhalten ist so anzupassen, dass<br />
andere Personen und Nutzer des Badeplatzes, vor allem in Hinblick auf<br />
Lärmentwicklung nicht gestört werden. Ein Befahren des Badeplatzes, des<br />
Grundstückes Nr. 2854/5, KG <strong>Innerschwand</strong> und 295/494, KG Mondsee mit<br />
Fahrzeugen aller Art ist unzulässig. Das Grillen, Zelten, Fischen und Campieren ist<br />
verboten. Am Badeplatz gilt generelles Hundehalteverbot.<br />
Jede Art von gewerblicher Tätigkeit und Nutzung des Badeplatzes oder Werbung am<br />
Badegelände ist untersagt. Bei vertragswidriger Verwendung steht der Gemeinde ein<br />
Unterlassungsanspruch zu.<br />
3. Die Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, die am Badeplatz befindliche WC-<br />
Anlage, zu benützen.<br />
4. Es besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge auf Grundstück 2558/18 (gegenüberliegende<br />
Straßenseite, Mondseestraße) abzustellen. Es besteht jedoch seitens der<br />
Nutzungsberechtigten kein Anspruch auf einen Parkplatz auf Grundstück 2858/18. Die<br />
Benutzung dieser Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Weder werden diese bewacht,<br />
noch sind diese von der Gemeinde zu warten, um Fahrzeuge vor etwaigen Schäden<br />
(durch Nägel, Glasscherben, Schlaglöcher, Vandalismusschäden) zu bewahren.<br />
5. Der ausgefolgte Schlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust wird<br />
den Nutzungsberechtigten im Gemeindeamt gegen Entrichtung von € 100,-- ein<br />
Ersatzschlüssel ausgehändigt. Das Zugangstor ist immer versperrt zu halten.<br />
6. Es wird darauf hingewiesen, dass weder ein Bademeister noch eine Aufsichtsperson<br />
anwesend ist und dass die Gemeinde keine Haftung <strong>für</strong> Unfälle, Badeunfälle von<br />
Personen die sich am Badeplatz aufhalten, übernimmt.<br />
Unterschrift: (Nutzungsberechtigter) …………………………………………………………