Antrag auf zusätzliche Förderung - Internationales
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Anlage B3<br />
ERASMUS-ANTRAGSFORMULAR 2012/2013<br />
Geförderte Studierende mit Kind (SM)<br />
Die NA-DAAD fördert Studierende mit Kind/Kindern (SMS/SMP) über den nationalen Höchstsatz hinaus<br />
(300 EUR/SMS, 400 EUR/SMP). Grundlage für einen <strong>Antrag</strong> ist die Anlage B3a.<br />
Hochschulen/Konsortien sollten Eltern mit Kind auch aus eigenen ERASMUS-Mitteln fördern. Reichen<br />
diese nicht aus, kann bei der NA-DAAD der über den nationalen Höchstsatz hinausgehende Betrag mit<br />
dem Zwischenbericht beantragt werden. Förderobergrenze sind die Länderhöchstsätze des Gastlandes.<br />
<strong>Förderung</strong>en, die nach diesem Termin bekannt werden, werden mit dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Mehrbedarf<br />
zum 15.05.2013 geltend gemacht.<br />
Als Zuschuss für Studierende mit Kind können über den Höchstsatz hinaus pauschal gewährt werden:<br />
- ein Kind: 150 EUR/Monat<br />
- zwei Kinder: 200 EUR/Monat<br />
- drei oder mehr Kinder: 260 EUR/Monat.<br />
Rechenbeispiel für einen Studierenden (SMS) mit einem Kind für fünf Monate nach Spanien<br />
5 x 300 EUR = 1.500 EUR <strong>Förderung</strong> durch Heimathochschule<br />
5 x 150 EUR = 750 EUR <strong>zusätzliche</strong> kinderbezogene <strong>Förderung</strong><br />
Gesamtförderung 2.250 EUR (Länderhöchstsatz 625 EUR/Monat nicht überschritten).<br />
<strong>Antrag</strong> NA-DAAD: 5 x 150 EUR = 750 EUR<br />
Rechenbeispiel für einen Studierenden (SMS) mit zwei Kindern für fünf Monate nach Polen<br />
5 x 300 EUR = 1.500 EUR <strong>Förderung</strong> durch Heimathochschule<br />
5 x 200 EUR = 1.000 EUR <strong>zusätzliche</strong> kinderbezogene <strong>Förderung</strong><br />
Gesamtförderung theoretisch 2.500 EUR; da jedoch der Länderhöchstsatz von 493 EUR überschritten<br />
ist, können lediglich 5 x 493 EUR = 2.465 EUR gewährt werden.<br />
<strong>Antrag</strong> NA-DAAD: 5 x 193 EUR = 965 EUR (493 EUR Länderhöchstsatz Polen – 300 EUR Höchstsatz<br />
SMS = 193 EUR)<br />
Zur Abrechnung des pauschalen Zuschusses reicht die Hochschule einen Erfahrungsbericht des Geförderten<br />
innerhalb eines Monates nach Ende des Förderzeitraumes ein. Dazu wird der reguläre Studierendenbericht<br />
um Angaben zu besonderen Aspekten der Mobilität mit Kind ergänzt – ein gesonderter<br />
Bericht ist nicht notwendig. Die Sondermittel werden über den Zwischen- bzw. Abschlussbericht abgerechnet,<br />
Belege über die tatsächlichen Kosten vor Ort entfallen.<br />
Die Hochschule verpflichtet sich, Geburtsurkunde(n) in Kopie und Beweise des begleiteten Aufenthalts<br />
von Kindern im Ausland (z. B. Reiseunterlagen, Betreuungsnachweise vor Ort) zu Prüfungszwecken<br />
<strong>auf</strong>zubewahren.<br />
Die Anträge und Nachweise der Teilnehmer verbleiben an der Hochschule, die NA-DAAD behält sich<br />
vor, sich die Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. zum Zwischen- oder Abschlussbericht oder<br />
auch im Rahmen eines Audits) vorlegen zu lassen.<br />
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ANTRAGSTELLER<br />
NACHNAME / VORNAME:<br />
EMAIL:<br />
ERASMUS-ANTRAGSFORMULAR 2012/2013<br />
Geförderte Studierende mit Kind SMS SMP<br />
HEIMATHOCHSCHULE / KONSORTIUM:<br />
NAME DER GASTHOCHSCHULE/DES<br />
GASTUNTERNEHMENS:<br />
STUDIENFACH<br />
AUSLANDSAUFENTHALT VON... BIS...<br />
(TAG/MONAT/JAHR)<br />
Anlage B3a<br />
(zum Verbleib an der Hochschule)<br />
1. Hiermit bestätige ich, dass ich 1 Kind 2 Kinder 3 oder mehr Kinder während<br />
meines Auslands<strong>auf</strong>enthaltes mitnehme. Für das Kind/die Kinder bin ich erziehungsberechtigt.<br />
2. Ich beantrage einen pauschalen Zuschuss in folgender Höhe (bitte gemeinsam mit der<br />
Heimathochschule berechnen)<br />
300 € (SMS)<br />
400 € (SMP)<br />
Pauschale für<br />
Kind (€ 150)<br />
bzw. Kinder<br />
(€ 200/ € 260)<br />
mögliche monatliche <strong>Förderung</strong><br />
(Länderhöchstsatz<br />
nicht überschreiten)<br />
Länderhöchstsatz<br />
des Gastlandes<br />
(vgl. Anlage Eb<br />
zum Leitfaden)<br />
+ =<br />
mögliche mtl. <strong>Förderung</strong><br />
bzw. maximal<br />
Länderhöchstsatz<br />
Aufenthaltsdauer<br />
x =<br />
Bewilligte Gesamtförderung<br />
300 € (SMS)<br />
400 € (SMP)<br />
bewilligte Gesamtförderung<br />
Aufenthaltsdauer<br />
- ( x ) =<br />
maximal mögliche <strong>Antrag</strong>ssumme<br />
bei der NA-<br />
DAAD<br />
3. Mir ist bekannt, dass ich die Pauschale anteilig zurückzahlen muss, wenn mein Kind<br />
vorzeitig aus dem Ausland zurückkehrt bzw. ich meinen Aufenthalt vorzeitig beende.<br />
4. Mir ist bekannt, dass ich die Geburtsurkunde(n) meines Kindes/meiner Kinder an meiner<br />
Heimathochschule/meinem Konsortium in Kopie vorlegen muss.<br />
5. Mir ist bekannt, dass ich meiner Heimathochschule/meinem Konsortium binnen eines<br />
Monats nach Rückkehr Originalbelege vorlegen muss, die beweisen, dass mein Kind/<br />
meine Kinder mit im Ausland gewesen ist/sind (z. B. Flugtickets).<br />
6. Ich verpflichte mich, nach dem Abschluss meines ERASMUS-Auslands<strong>auf</strong>enthalts in<br />
meinem Bericht <strong>auf</strong> meine besondere Situation einzugehen.<br />
Ort, Datum, Unterschrift <strong>Antrag</strong>steller/in<br />
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