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Antrag auf zusätzliche Förderung - Internationales

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Anlage B3<br />

ERASMUS-ANTRAGSFORMULAR 2012/2013<br />

Geförderte Studierende mit Kind (SM)<br />

Die NA-DAAD fördert Studierende mit Kind/Kindern (SMS/SMP) über den nationalen Höchstsatz hinaus<br />

(300 EUR/SMS, 400 EUR/SMP). Grundlage für einen <strong>Antrag</strong> ist die Anlage B3a.<br />

Hochschulen/Konsortien sollten Eltern mit Kind auch aus eigenen ERASMUS-Mitteln fördern. Reichen<br />

diese nicht aus, kann bei der NA-DAAD der über den nationalen Höchstsatz hinausgehende Betrag mit<br />

dem Zwischenbericht beantragt werden. Förderobergrenze sind die Länderhöchstsätze des Gastlandes.<br />

<strong>Förderung</strong>en, die nach diesem Termin bekannt werden, werden mit dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Mehrbedarf<br />

zum 15.05.2013 geltend gemacht.<br />

Als Zuschuss für Studierende mit Kind können über den Höchstsatz hinaus pauschal gewährt werden:<br />

- ein Kind: 150 EUR/Monat<br />

- zwei Kinder: 200 EUR/Monat<br />

- drei oder mehr Kinder: 260 EUR/Monat.<br />

Rechenbeispiel für einen Studierenden (SMS) mit einem Kind für fünf Monate nach Spanien<br />

5 x 300 EUR = 1.500 EUR <strong>Förderung</strong> durch Heimathochschule<br />

5 x 150 EUR = 750 EUR <strong>zusätzliche</strong> kinderbezogene <strong>Förderung</strong><br />

Gesamtförderung 2.250 EUR (Länderhöchstsatz 625 EUR/Monat nicht überschritten).<br />

<strong>Antrag</strong> NA-DAAD: 5 x 150 EUR = 750 EUR<br />

Rechenbeispiel für einen Studierenden (SMS) mit zwei Kindern für fünf Monate nach Polen<br />

5 x 300 EUR = 1.500 EUR <strong>Förderung</strong> durch Heimathochschule<br />

5 x 200 EUR = 1.000 EUR <strong>zusätzliche</strong> kinderbezogene <strong>Förderung</strong><br />

Gesamtförderung theoretisch 2.500 EUR; da jedoch der Länderhöchstsatz von 493 EUR überschritten<br />

ist, können lediglich 5 x 493 EUR = 2.465 EUR gewährt werden.<br />

<strong>Antrag</strong> NA-DAAD: 5 x 193 EUR = 965 EUR (493 EUR Länderhöchstsatz Polen – 300 EUR Höchstsatz<br />

SMS = 193 EUR)<br />

Zur Abrechnung des pauschalen Zuschusses reicht die Hochschule einen Erfahrungsbericht des Geförderten<br />

innerhalb eines Monates nach Ende des Förderzeitraumes ein. Dazu wird der reguläre Studierendenbericht<br />

um Angaben zu besonderen Aspekten der Mobilität mit Kind ergänzt – ein gesonderter<br />

Bericht ist nicht notwendig. Die Sondermittel werden über den Zwischen- bzw. Abschlussbericht abgerechnet,<br />

Belege über die tatsächlichen Kosten vor Ort entfallen.<br />

Die Hochschule verpflichtet sich, Geburtsurkunde(n) in Kopie und Beweise des begleiteten Aufenthalts<br />

von Kindern im Ausland (z. B. Reiseunterlagen, Betreuungsnachweise vor Ort) zu Prüfungszwecken<br />

<strong>auf</strong>zubewahren.<br />

Die Anträge und Nachweise der Teilnehmer verbleiben an der Hochschule, die NA-DAAD behält sich<br />

vor, sich die Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. zum Zwischen- oder Abschlussbericht oder<br />

auch im Rahmen eines Audits) vorlegen zu lassen.<br />

1


ANTRAGSTELLER<br />

NACHNAME / VORNAME:<br />

EMAIL:<br />

ERASMUS-ANTRAGSFORMULAR 2012/2013<br />

Geförderte Studierende mit Kind SMS SMP<br />

HEIMATHOCHSCHULE / KONSORTIUM:<br />

NAME DER GASTHOCHSCHULE/DES<br />

GASTUNTERNEHMENS:<br />

STUDIENFACH<br />

AUSLANDSAUFENTHALT VON... BIS...<br />

(TAG/MONAT/JAHR)<br />

Anlage B3a<br />

(zum Verbleib an der Hochschule)<br />

1. Hiermit bestätige ich, dass ich 1 Kind 2 Kinder 3 oder mehr Kinder während<br />

meines Auslands<strong>auf</strong>enthaltes mitnehme. Für das Kind/die Kinder bin ich erziehungsberechtigt.<br />

2. Ich beantrage einen pauschalen Zuschuss in folgender Höhe (bitte gemeinsam mit der<br />

Heimathochschule berechnen)<br />

300 € (SMS)<br />

400 € (SMP)<br />

Pauschale für<br />

Kind (€ 150)<br />

bzw. Kinder<br />

(€ 200/ € 260)<br />

mögliche monatliche <strong>Förderung</strong><br />

(Länderhöchstsatz<br />

nicht überschreiten)<br />

Länderhöchstsatz<br />

des Gastlandes<br />

(vgl. Anlage Eb<br />

zum Leitfaden)<br />

+ =<br />

mögliche mtl. <strong>Förderung</strong><br />

bzw. maximal<br />

Länderhöchstsatz<br />

Aufenthaltsdauer<br />

x =<br />

Bewilligte Gesamtförderung<br />

300 € (SMS)<br />

400 € (SMP)<br />

bewilligte Gesamtförderung<br />

Aufenthaltsdauer<br />

- ( x ) =<br />

maximal mögliche <strong>Antrag</strong>ssumme<br />

bei der NA-<br />

DAAD<br />

3. Mir ist bekannt, dass ich die Pauschale anteilig zurückzahlen muss, wenn mein Kind<br />

vorzeitig aus dem Ausland zurückkehrt bzw. ich meinen Aufenthalt vorzeitig beende.<br />

4. Mir ist bekannt, dass ich die Geburtsurkunde(n) meines Kindes/meiner Kinder an meiner<br />

Heimathochschule/meinem Konsortium in Kopie vorlegen muss.<br />

5. Mir ist bekannt, dass ich meiner Heimathochschule/meinem Konsortium binnen eines<br />

Monats nach Rückkehr Originalbelege vorlegen muss, die beweisen, dass mein Kind/<br />

meine Kinder mit im Ausland gewesen ist/sind (z. B. Flugtickets).<br />

6. Ich verpflichte mich, nach dem Abschluss meines ERASMUS-Auslands<strong>auf</strong>enthalts in<br />

meinem Bericht <strong>auf</strong> meine besondere Situation einzugehen.<br />

Ort, Datum, Unterschrift <strong>Antrag</strong>steller/in<br />

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