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DPD Paketschein Spezifikation 1.7 D

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<strong>DPD</strong> <strong>Paketschein</strong> <strong>Spezifikation</strong> Version <strong>1.7</strong> _ 2011-11-17<br />

5.6 Gefahrgut und Gefahrgut in begrenzten Mengen<br />

Die Beförderung von gefährlichen Gütern ist durch die Gefahrgutvorschriften GGVSEB / ADR<br />

geregelt. Bitte informieren Sie sich bei dem Depot, das Sie betreut, über die Transportmöglichkeiten<br />

gefährlicher Güter im <strong>DPD</strong> System.<br />

Die folgenden Informationen sollen dem selbstdruckenden Kunden helfen, seine Versandstücke<br />

richtig und vollständig den <strong>DPD</strong> System-Anforderungen und Gefahrgutvorschriften entsprechend zu<br />

kennzeichnen.<br />

5.6.1 Gefahrgut<br />

Gefahrgutpakete sind gemäß den Gefahrgutvorschriften mit den Pflichtangaben des<br />

Beförderungspapiers im Gefahrgutzusatzlabel zu kennzeichnen.<br />

Folgende Gefahrgutangaben sind im Gefahrgutzusatzlabel zu integrieren:<br />

■ „UN“ + UN-Nummer (4stellig)<br />

■ Stoffbezeichnung<br />

■ ADR-Klasse<br />

■ Nebengefahr<br />

■ Klassifizierungscode<br />

■ Verpackungsgruppe<br />

■ Gewicht<br />

■ TBC (Tunnelbeschränkungscode)<br />

Die Identifikation als Gefahrgut im <strong>DPD</strong> System erfolgt mit der Scannung des entsprechenden<br />

Barcodes und ist eine Voraussetzung für den Druck der Gefahrgutpapiere im System.<br />

Damit diese sogenannten Gefahrgutbeförderungspapiere im <strong>DPD</strong> System aus einem EDV Prozess<br />

heraus erstellt werden können, sind vom Kunden die erforderlichen Gefahrgutdaten mit dem Format<br />

HAZDATA (siehe Kapitel 3.2.3.2) zur Verfügung zu stellen.<br />

Ein Kunde, der mit Standard-<strong>Paketschein</strong>en (siehe Kapitel 3.1) ausgestattet ist, muss zusätzlich das<br />

Gefahrgutzusatzlabel aufbringen:<br />

DELICom<br />

Gerhard Lanzer, BA <strong>DPD</strong>_<strong>Paketschein</strong>spezifikation_V<strong>1.7</strong>_2011-11-17 Seite 46 / 101

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