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BUNTE NÄCHTE - Iphofen

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Iphöfer Nachrichten<br />

Nr. 34/13 3<br />

Anlage 5 zu § 20 Abs. 1 BWO<br />

Gemeinde<br />

<strong>Iphofen</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Iphofen</strong><br />

Zutreffendes bitte ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />

und die Erteilung von Wahlscheinen<br />

für die Wahl zum Deutschen Bundestag<br />

am 22. September 2013<br />

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die<br />

der Wahlbezirke der Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

wird in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013<br />

während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />

Dienststelle, Anschrift, Zimmer-Nr.) 1)<br />

in der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Iphofen</strong>, 97346 <strong>Iphofen</strong>, Am Bahnhof 3, Einwohnermeldeamt, barrierefrei<br />

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter<br />

die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen<br />

will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />

ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,<br />

für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden<br />

Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät<br />

möglich.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.<br />

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl,<br />

spätestens am<br />

(16. Tag vor der Wahl)<br />

06.09.2013 bis 12:00 Uhr bei<br />

(Dienststelle, Anschrift, Zimmer-Nr.)<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Iphofen</strong>, 97346 <strong>Iphofen</strong>, Am Bahnhof 3, Einwohnermeldeamt<br />

Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.<br />

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens zum 01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch<br />

gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben<br />

kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein<br />

und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 250 Schweinfurt<br />

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises<br />

oder<br />

durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

1) Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Wenn mehrere Einsichtsstellen eingerichtet<br />

sind, diese und die ihnen zugeteilten Ortsteile oder dgl. oder die Nummern der Wahlbezirke angeben.

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