05.03.2014 Aufrufe

An der B 8 - Teil 2 - Iphofen

An der B 8 - Teil 2 - Iphofen

An der B 8 - Teil 2 - Iphofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

TEIL C<br />

Begründung zum Bebauungsplan<br />

GE “<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“<br />

mit integrierter Grünordnung<br />

S T A D T I P H O F E N<br />

(Landkreis Kitzingen)<br />

Aufgestellt:<br />

ARZ INGENIEURE GmbH & Co. KG<br />

Kühlenbergstraße 56<br />

97078 Würzburg<br />

Würzburg, den 22. Juli 2013<br />

................................<br />

geän<strong>der</strong>t 18. November 2013 (Unterschrift)<br />

in Zusammenarbeit mit:<br />

Thomas Struchholz<br />

Planungsbüro für Landschaftsarchitektur<br />

Eremitenmühlstraße 9<br />

97209 Veitshöchheim<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Räumlicher Geltungsbereich 4<br />

2. Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung 5<br />

3. Planungsrechtliche Voraussetzungen 6<br />

3.1 Landesplanerische Ziele 7<br />

3.2 Landschaftsplan 9<br />

4. Natur und Landschaft 10<br />

4.1 Rechtsgrundlagen und <strong>An</strong>lass 10<br />

4.2 Lage und Charakteristik des Plangebietes 11<br />

4.3 Eingriffsregelung in <strong>der</strong> Bauleitplanung 12<br />

4.4 Grünordnerische Maßnahmen 18<br />

4.5 Bilanzierung 20<br />

5. Fremdleitungen 21<br />

6. Erschließung 21<br />

6.1 Straßen und Wege 22<br />

6.2 Kanalisation 23<br />

6.3 Wasserversorgung 24<br />

6.4 Stromversorgung und Straßenbeleuchtung 24<br />

6.5 Gasversorgung 24<br />

6.6 Fernmeldeanlagen 25<br />

6.7 Abfallentsorgung 25<br />

6.8 Werbeanlagen 25<br />

7. Geplante bauliche Nutzung 26<br />

7.1 Art, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO 26<br />

7.2 Maß, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (1,2) und 4 BauNVO 26<br />

7.3 Vollgeschosse, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (3) und 4 BauNVO 26<br />

8. Bebauung § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 91 BayBO 27<br />

8.1 Dachform und Dachneigung <strong>der</strong> Hauptgebäude 27<br />

8.2 Fassaden 27<br />

8.3 Höheneinstellung 27<br />

8.4 Überbaubare Fläche 28<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 3<br />

9. Größe des Baugebietes 29<br />

10. Bodenordnende Maßnahmen 29<br />

11. Immissionen 30<br />

12. Grünordnerische Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 31<br />

13. Weitere Hinweise 32<br />

14. Überschlägig ermittelte Kosten für die Erschließung 32<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 4<br />

1. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Die Stadt <strong>Iphofen</strong> hat in ihrer Sitzung am 15.04.2013 den Aufstellungsbeschluss<br />

für das Gewerbegebiet „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ gefasst.<br />

Der Aufstellungsbeschluss wurde in den Iphöfer Nachrichten am 17.05.2013<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Grund zur Aufstellung ist die Absicht, an <strong>der</strong> B 8 ein Gewerbegebiet für den<br />

Einzelhandel auszuweisen, damit dem Einzelhandel und Dienstleistungsbetrieben<br />

die Möglichkeit geboten werden kann, die ortsnahe Versorgung <strong>der</strong> Bürger zu<br />

gewährleisten. Die innerorts vorhandenen Standorte sind zu beengt und lassen<br />

keine Erweiterungen o. ä. zu.<br />

Der zur frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung aufgestellte Plan umfasst<br />

eine Fläche von ca. 2,35 ha und ist als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 1990<br />

festgesetzt.<br />

Der Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong><br />

2“ liegt an <strong>der</strong> Bundesstraße B 8 und grenzt an ein bestehendes Son<strong>der</strong>- und<br />

Mischgebiet an.<br />

Das bestehende Mischgebiet begrenzt den Geltungsbereich im Norden, im Osten<br />

schließen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet an.<br />

Der Umgriff des Plangebietes umfasst die Flurstücke Nr. 3770, 3771 und 3772 auf<br />

<strong>der</strong> Gemarkung <strong>Iphofen</strong>.<br />

Das Gelände befindet sich nahezu vollständig im Besitz <strong>der</strong> Stadt <strong>Iphofen</strong>. Das<br />

Grundstück 3772 ist noch privat.<br />

Das geplante Baugebiet erstreckt sich von ca. 260,00 m ü. NN im Norden bis zu<br />

ca. 266,00 m ü. NN im Süden. Das mittlere Gefälle liegt im Baugebiet bei<br />

ca. 2 %. Die <strong>der</strong>zeit landwirtschaftlich genutzte Fläche wird im Süden von <strong>der</strong><br />

Bundesstraße B 8 sowie im Westen durch das bestehende Son<strong>der</strong>gebiet<br />

begrenzt. Im Norden und Osten schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 5<br />

2. Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung<br />

Das Unterzentrum <strong>Iphofen</strong> liegt im südöstlichen Bereich des Mittelzentrums<br />

Kitzingen, südlich des Verdichtungsraumes Würzburg, in ca. 11 km Entfernung<br />

zur Stadt Kitzingen.<br />

Die <strong>An</strong>bindungen an die überregionalen Verkehrs- und Entwicklungsachsen, d. h.<br />

die Bundesautobahnen BAB 3 Nürnberg - Würzburg und BAB 7 Ulm - Kassel, sind<br />

jeweils ca. 15 km von <strong>Iphofen</strong> entfernt.<br />

Würzburg, <strong>der</strong> Regierungssitz und das wirtschaftlich-kulturelle Zentrum<br />

Unterfrankens, liegt ca. 30 km südöstlich von <strong>Iphofen</strong> und ist über die<br />

Bundesstraße B 8 (Nürnberg - Würzburg) gut erreichbar.<br />

Parallel zur B 8 verläuft die Bahnlinie Fulda - Würzburg, die über den Bahnhof in<br />

<strong>Iphofen</strong> für die <strong>An</strong>wohner erreichbar ist.<br />

Der nächste ICE-Bahnhof liegt im ca. 30 km entfernten Würzburg.<br />

Die Ausweisung des Gewerbegebietes dient in letzter Konsequenz <strong>der</strong> Steigerung<br />

<strong>der</strong> Attraktivität des Wohnstandortes <strong>Iphofen</strong>.<br />

In erster Linie sorgt die Ausweisung des Gewerbegebietes für die Möglichkeit, die<br />

Versorgung <strong>der</strong> Einwohner mit allen für den täglichen Bedarf notwendigen Gütern<br />

sowie Dienstleistungen von Kleinunternehmen ortsnah zu gewährleisten, ohne die<br />

Attraktivität des denkmalgeschützten Ortskernes zu beeinträchtigen. Durch die<br />

Ausweisung geeigneter Flächen für den Einzelhandel und<br />

Dienstleistungsbetrieben wird auch den, unter wirtschaftlichen Aspekten<br />

getroffenen Entscheidungen des Einzelhandels (<strong>An</strong>dienung, Akzeptanz usw.)<br />

Rechnung getragen.<br />

Mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes soll die rechtliche Grundlage für die<br />

geordnete Bebauung des gesamten Gebietes geschaffen werden.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 6<br />

3. Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />

Planungsgrundlage ist die rechtswirksame 8. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

aus den Jahren 2002 bis 2012, in Kraft getreten am 08.06.2012.<br />

Da sich <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen und<br />

<strong>der</strong>en Ausweisung nicht mit dem geplanten Vorhaben decken, wird zeitgleich zum<br />

Bebauungsplan die 10. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplans durchgeführt, so<br />

dass sich <strong>der</strong> Bebauungsplan folgerichtig aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickeln kann.<br />

Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen <strong>der</strong> jeweiligen Bürgerversammlung frühzeitig<br />

über die Planung unterrichtet.<br />

Die Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand wie folgt statt:<br />

<strong>Iphofen</strong> am 23.05.2013<br />

Dornheim am 18.06.2013<br />

Possenheim am 27.06.2013<br />

Nenzenheim am 06.06.2013<br />

Mönchsondheim am 29.05.2013<br />

Hellmitzheim am 19.06.2013<br />

Birklingen am 24.06.2013<br />

Zeitgleich lief die Trägervorabstimmung (Scoping) gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1<br />

BauGB im Zeitraum vom 12.08.2013 bis 13.09.2013.<br />

Nach Einarbeitung <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Abwägung aus <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung<br />

beschlossenen Än<strong>der</strong>ungen / Ergänzungen wird <strong>der</strong> Planstand mit Datum vom<br />

18.11.2013 als Entwurf abgefasst und dem Stadtrat am 18.11.2013 zum<br />

Billigungs- und Auslegungsbeschluss vorgestellt.<br />

Die Bürger erhalten im Rahmen des Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs. 2<br />

BauGB ab dem 14.02.2014 bis zum 17.03.2014 erneut Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme. Diese öffentliche Auslegung läuft nach <strong>der</strong> ortsüblichen<br />

Bekanntmachung.<br />

Parallel zum vorgenannten Verfahren werden die Träger öffentlicher Belange im<br />

Rahmen <strong>der</strong> <strong>An</strong>hörung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gehört. Eine Liste <strong>der</strong> beteiligten<br />

Träger öffentlicher Belange ist als <strong>An</strong>lage 1 <strong>der</strong> Erläuterung beigefügt.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 7<br />

3.1 Landesplanerische Ziele<br />

Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (2013), vom 01.09.2013, wird das<br />

Stadtgebiet <strong>Iphofen</strong> als „ländlicher <strong>Teil</strong>raum, dessen Entwicklung nachhaltig<br />

gestärkt werden soll“ eingestuft.<br />

Gemäß § 2, <strong>An</strong>passung <strong>der</strong> Regionalpläne, LEP (2013), werden die<br />

bestehenden Kleinzentren, Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte bis zur<br />

<strong>An</strong>passung <strong>der</strong> Regionalpläne als Zentrale Orte <strong>der</strong> Grundversorgung einem<br />

Grundzentrum gleichgestellt.<br />

Die Stadt <strong>Iphofen</strong> ist in <strong>der</strong> Fortschreibung des Regionalplans 2 vom 22.04.2013<br />

(10. Verordnung) als Unterzentrum bestimmt.<br />

Gemäß den speziellen Zielen für die Unterzentren LEP A II 2.1.5.1 bis 2.1.5.4<br />

sollen Unterzentren die Bevölkerung größerer Nahbereiche mit Gütern und<br />

Dienstleistungen des qualifizierten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen<br />

Grundbedarfs versorgen. Sofern erfor<strong>der</strong>lich sollen sie auch für die Bevölkerung<br />

<strong>der</strong> Nahbereiche benachbarter Kleinzentren einzelne Funktionen wahrnehmen.<br />

„Die Gemeinden sollen so entwickelt und geför<strong>der</strong>t werden, dass sie in <strong>der</strong> Lage<br />

sind, die ihnen im Rahmen <strong>der</strong> angestrebten Raum-, Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsstruktur nach Maßgabe dieses Regionalplans übertragenen<br />

Funktionen voll wahrzunehmen.“<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 8<br />

Nach Regionalplan soll <strong>Iphofen</strong> folgende regionalplanerische Funktion erfüllen:<br />

− Mittelpunktsfunktionen; sie beinhalten gleichzeitig die Funktionen aus dem<br />

Bereich <strong>der</strong> Wohnsiedlungstätigkeit (WS) und aus dem Bereich <strong>der</strong><br />

gewerblichen Wirtschaft (GE)<br />

− Funktionen aus dem Bereich <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft<br />

− Funktionen aus dem Bereich des Fremdenverkehrs und <strong>der</strong> Tages- und<br />

Wochenen<strong>der</strong>holung<br />

Die Ausweisung des Gewerbegebietes bietet eine Verbesserung <strong>der</strong><br />

Einkaufsmöglichkeiten, ortsnahe Dienstleistungen, Kleinproduktion, Handwerk<br />

und ermöglicht die Schaffung von Arbeitsplätzen. Außerdem stärkt es die<br />

Attraktivität als Wohnstandort.<br />

Die raumordnerischen Ziele für die Errichtung von Einzelhandelsgroßprojekte<br />

gemäß LEP (2013), Punkt 5.3ff werden durch die Größe <strong>der</strong> Sortiments- und<br />

Verkaufsfläche des geplanten PENNY-Marktes von maximal 800 m² Fläche<br />

eingehalten.<br />

Sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Bebauungsplan wird bei den<br />

Festsetzungen <strong>der</strong> zulässigen GE-Nutzungen bestimmt, dass nur Einzelhandelsprojekte<br />

zulässig sind, für die im Rahmen einer landesplanerischen Überprüfung<br />

festgestellt worden ist, dass sie den Erfor<strong>der</strong>nissen des Bayerisches<br />

Landesplanungsgesetz (BayLplG) entsprechen.“<br />

Aufgrund <strong>der</strong> fehlenden landesplanerischen Überprüfung hat die Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

sich mit <strong>der</strong> Ausweisung auf den <strong>der</strong>zeit erfor<strong>der</strong>lichen Bedarf beschränkt.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 9<br />

Im Stadtgebiet <strong>Iphofen</strong> sind Vorbehaltsflächen für Gips und <strong>An</strong>hydrit<br />

ausgewiesen, die jedoch ausschließlich östlich außerhalb <strong>der</strong> bebauten Gebiete<br />

liegen.<br />

3.2 Landschaftsplan<br />

Für die Stadt <strong>Iphofen</strong> wurde im Zuge <strong>der</strong> 4. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplans<br />

ein Landschaftsplan aufgestellt.<br />

Der Landschaftsplan vom 5. 05. 2006 wurde am 12. 06. 2006 rechtswirksam<br />

gültig.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 10<br />

4. Natur und Landschaft<br />

4.1 Rechtsgrundlagen und <strong>An</strong>lass<br />

§ 1a BauGB (vgl. auch § 18 BNatSchG) sieht für die Bauleitplanung die<br />

<strong>An</strong>wendung <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vor, wenn auf Grund<br />

dieser Verfahren nachfolgend Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind.<br />

Nach <strong>der</strong> gesetzlichen Definition im Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe<br />

solche Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gestalt o<strong>der</strong> Nutzung von Grundflächen, die die<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts o<strong>der</strong> das Landschaftsbild erheblich o<strong>der</strong><br />

nachteilig beeinträchtigen können. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu<br />

unterlassen. Dabei ist zu prüfen, ob das Planungsziel mit einem geringeren<br />

Eingriff in Natur und Landschaft – quantitativ, qualitativ o<strong>der</strong> an an<strong>der</strong>en<br />

Standorten im Plangebiet – erreicht werden kann; das gemeindliche Planungsziel<br />

als solches kann durch das Vermeidungsgebot nicht in Frage gestellt werden. Die<br />

Gemeinden sind gehalten, Möglichkeiten <strong>der</strong> Vermeidung zu ermitteln und in die<br />

Abwägung einzustellen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen,<br />

soweit es zur Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege erfor<strong>der</strong>lich ist. Der Ausgleich zielt auf eine Kompensation des<br />

Eingriffs, im Wesentlichen durch eine ökologische Aufwertung.<br />

Die Stadt <strong>Iphofen</strong> plant die Ausweisung eines Gewerbegebietes „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong><br />

2“. Der Grünordnungsplan durchläuft die Genehmigungsphasen des Bebauungsplanes<br />

als beigeordnete Planung.<br />

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes mit dem integrierten Grünordnungsplan<br />

erhalten die grünordnerischen Festsetzungen verbindliche Rechtskraft.<br />

Die Begründung zum Grünordnungsplan ist verbindlicher Bestandteil des<br />

Bebauungsplanes.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 11<br />

4.2 Lage und Charakteristik des Plangebietes<br />

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand <strong>der</strong> Siedlungsflächen <strong>Iphofen</strong>s an <strong>der</strong><br />

Bundesstraße B8. Auf einer <strong>Teil</strong>fläche im Westen des Plangebietes befinden sich<br />

bereits Einzelhandelsbetriebe mit entsprechenden Gebäuden und Verkehrsflächen.<br />

Das Gelände des Plangebietes liegt weitgehend eben und wird im Süden durch<br />

die Bundesstraße B8 sowie im Westen durch das bestehende Son<strong>der</strong>- und<br />

Mischgebiet begrenzt. Im Norden und Osten schließen landwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen (Ackerflächen) an.<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Verlängerung <strong>der</strong><br />

bestehenden Erschließungsstraße.<br />

Das Plangebiet wird als Gewerbegebiet im Sinne des § 8 BauNVO ausgewiesen.<br />

Für das Vorhaben ergibt sich folgende Flächenbilanzierung:<br />

Fläche<br />

in ha<br />

Verkehrsfläche 0,169<br />

GE-Fläche 1,861<br />

Öffentliche Grünflächen 0,175<br />

Private Grünflächen 0,145<br />

gesamt 2,350<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 12<br />

4.3 Eingriffsregelung in <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

Der <strong>An</strong>wendung <strong>der</strong> Eingriffsregelung in <strong>der</strong> Bauleitplanung liegt <strong>der</strong> Leitfaden<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgruppe beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung<br />

und Umweltfragen mit Stand September 1999 bzw. erweiterte Auflage mit Stand<br />

Januar 2003 zugrunde.<br />

Gemäß dem Leitfaden steht je nach Planungsfall für die Bearbeitung <strong>der</strong><br />

Eingriffsregelung entwe<strong>der</strong> das vereinfachte Vorgehen o<strong>der</strong> das Vorgehen in vier<br />

Arbeitsschritten (Regelverfahren) zur Verfügung.<br />

Da gemäß <strong>der</strong> Checkliste zur vereinfachten Vorgehensweise (s. Leitfaden S. 6)<br />

nicht alle Fragen mit „ja“ beantwortet werden können (z.B. bei 1.1 Art <strong>der</strong><br />

baulichen Nutzung, 1.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung), wird das Regelverfahren<br />

angewendet.<br />

4.3.1 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft<br />

Das Plangebiet liegt im Naturraum 137 A Steigerwaldvorland.<br />

Zwischen dem Maintal und dem Steigerwald erstreckt es sich als flachwellige<br />

Lettenkeuperebene, die teilweise mit Sand o<strong>der</strong> Löss überdeckt ist.<br />

Auf den fruchtbaren Lössböden wird intensiver Ackerbau, auf den sandigen<br />

Böden überwiegend Feldgemüsebau betrieben. Durch die intensive Landnutzung<br />

sind große <strong>Teil</strong>e des Naturraums arm an glie<strong>der</strong>nden Strukturen.<br />

Das Plangebiet ist durch intensive Ackernutzung geprägt.<br />

Für das Plangebiet ergibt sich hinsichtlich <strong>der</strong> Lebensraumtypen folgende<br />

Flächenverteilung:<br />

Lebensraum<br />

ca. Eingriffsfläche<br />

in ha<br />

Acker 2,350<br />

Hinsichtlich des Vorkommens von beson<strong>der</strong>s o<strong>der</strong> streng geschützten Arten auf<br />

den Flächen des Plangebietes liegen keine Einträge in den einschlägigen<br />

Unterlagen (z.B. Artenschutzkartierung, Biotopkartierung, Arten- und Biotopschutzprogramm)<br />

vor. Auch seitens des Landratsamtes Kitzingen sind keine<br />

Vorkommen im Planungsbereich dokumentiert.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 13<br />

Gemäß Auskunft <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde handelt es sich bei <strong>der</strong><br />

Eingriffsfläche nicht um einen Lebensraum für den Feldhamster.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> geschützten Art Zauneidechse ist gemäß den vorliegenden<br />

Unterlagen und Kartierungen kein Vorkommen bekannt. Das Vorkommen <strong>der</strong><br />

Zauneidechse ist im Plangebiet bzw. im Umfeld des Plangebietes z.B. im Bereich<br />

<strong>der</strong> Gärten o<strong>der</strong> an Wegrän<strong>der</strong>n jedoch nicht auszuschließen.<br />

Die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Planflächen ist aber für bestehende o<strong>der</strong> potenzielle<br />

Populationen nicht erheblich, da in <strong>der</strong> Umgebung ausreichend geeignete<br />

Habitate vorhanden sind. Deshalb kann mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit davon<br />

ausgegangen werden, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können.<br />

Bei Durchführung <strong>der</strong> Baumaßnahmen während <strong>der</strong> Aufzuchtzeiten ist <strong>der</strong><br />

Eingriffsbereich vor Baubeginn auf aktuelle Vorkommen zu überprüfen.<br />

Der entsprechende Nachweis ist zu erbringen.<br />

Aufgrund des Fehlens von geeigneten Habitatstrukturen sowie infolge <strong>der</strong> Lage<br />

neben <strong>der</strong> Bundesstraße B8 und Gewerbeflächen mit entsprechenden Vorbelastungen<br />

und Störungen ist das Vorkommen von geschützten Vogelarten sehr<br />

unwahrscheinlich. Bei Durchführung <strong>der</strong> Baumaßnahmen während <strong>der</strong> Brut- und<br />

Aufzuchtzeiten ist <strong>der</strong> Eingriffsbereich vor Baubeginn auf aktuelle Vorkommen zu<br />

überprüfen, damit Beschädigungen o<strong>der</strong> Zerstörungen von Nestern (z.B. von<br />

Bodenbrütern wie z.B. Feldlerche, Schafstelze u.a.) sowie ein Verlust von Individuen<br />

ausgeschlossen werden kann. Der entsprechende Nachweis ist zu erbringen.<br />

Die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Planflächen ist aber für bestehende o<strong>der</strong> potenzielle<br />

Populationen nicht erheblich, da in <strong>der</strong> Umgebung ausreichend geeignete<br />

Habitate vorhanden sind. Deshalb kann mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit davon<br />

ausgegangen werden, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können.<br />

Um den Ausgleichsbedarf für das Plangebiet ermitteln zu können, ist das Gebiet<br />

zunächst - durch gemeinsame Betrachtung <strong>der</strong> wesentlich betroffenen Schutzgüter<br />

- in eine Kategorie gemäß seiner Bedeutung für Natur und Landschaft (s.<br />

Leitfaden Listen 1a bis 1c auf S. 25 und Matrix Abb. 7 auf S. 13) einzustufen.<br />

Die Lebensräume des Plangebietes werden infolge einer gemeinsamen<br />

Betrachtung <strong>der</strong> betroffenen Schutzgüter folgenden Kategorien zugeordnet:<br />

Lebensraum<br />

Acker<br />

Kategorie<br />

I<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 14<br />

Das Plangebiet ist infolge einer gemeinsamen Betrachtung <strong>der</strong> betroffenen<br />

Schutzgüter <strong>der</strong> Kategorie I: Gebiete mit geringer Bedeutung für<br />

Naturhaushalt und Landschaftsbild zuzuordnen.<br />

4.3.2 Erfassung <strong>der</strong> Auswirkungen des Eingriffs und Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Planung im Hinblick auf Verbesserungen für Naturhaushalt und<br />

Landschaftsbild<br />

Beachtung des Vermeidungsgebotes<br />

Gemäß BNatSchG sind vermeidbare Eingriffe mit Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gestalt o<strong>der</strong><br />

Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts o<strong>der</strong><br />

das Landschaftsbild erheblich o<strong>der</strong> nachteilig beeinträchtigen können, zu<br />

unterlassen.<br />

Die Gemeinden sind nach § 1a Abs. 2 BauGB gehalten, Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

Vermeidung zu ermitteln.<br />

Beim Vorhaben wurde das Vermeidungsgebot durch die Stadt <strong>Iphofen</strong> insofern<br />

beachtet, dass keine gemäß § 30 BNatSchG geschützte Flächen in <strong>An</strong>spruch<br />

genommen werden. Kartierte Flächen <strong>der</strong> amtlichen Biotopkartierung werden<br />

ebenfalls nicht beeinträchtigt. Hinsichtlich des Landschaftsbildes und <strong>der</strong><br />

Erholungseignung bestehen im Plangebiet Vorbelastungen durch intensive<br />

landwirtschaftliche Nutzung sowie durch benachbarte Gewerbeflächen und<br />

Straßen (B8).<br />

Erfassung <strong>der</strong> Auswirkungen des Eingriffs<br />

Die Ausgestaltung <strong>der</strong> geplanten Bebauung beeinflusst die Intensität <strong>der</strong><br />

konkreten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Der Bebauungsplan legt<br />

die Art und das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung in Form eines äußeren<br />

Gesamtrahmens fest. Somit kann auch die Beschreibung <strong>der</strong> Auswirkungen auf<br />

Natur und Landschaft nur überschlägig aus dem Maß <strong>der</strong> vorgesehenen<br />

baulichen Nutzung abgeleitet werden.<br />

Im Wesentlichen dient dazu die festgelegte Grundflächenzahl (GRZ).<br />

Entsprechend dem Versiegelungs- und Nutzungsgrad ist das Gebiet gemäß dem<br />

Leitfaden (s. Matrix Abb. 7 auf S. 13) zu unterglie<strong>der</strong>n.<br />

Für die Bauflächen wurde die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgelegt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Grundflächenzahl des Baugebietes werden die Flächen dem<br />

Typ A: hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad zugeordnet.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 15<br />

4.3.3 Ermittlung des Umfangs erfor<strong>der</strong>licher Ausgleichsflächen<br />

Zur Ermittlung des Umfangs erfor<strong>der</strong>licher Ausgleichsflächen werden die in<br />

Kategorien hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung eingestuften<br />

Gebiete mit <strong>der</strong> Zuordnung des Gebietes im Hinblick auf die Eingriffsschwere<br />

überlagert. Durch die Überlagerung ergeben sich ein o<strong>der</strong> mehrere Gebiete mit<br />

einer homogenen Beeinträchtigungsintensität. Die Flächengrößen sind zu<br />

ermitteln und den weiteren Berechnungen zugrunde zu legen.<br />

In einer Matrix (s. Leitfaden Abb. 7 auf S. 13) sind den einzelnen Beeinträchtigungsintensitäten<br />

(Fel<strong>der</strong> A I bis B III) Spannen von Kompensationsfaktoren<br />

zugeordnet, aus denen in Abhängigkeit von Umfang und Qualität <strong>der</strong> am<br />

Eingriffsort durchgeführten Vermeidungsmaßnahmen <strong>der</strong> für den vorliegenden<br />

Planungsfall zutreffende Kompensationsfaktor bestimmt wird.<br />

Gemäß einer Abstimmung mit <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde im Jahr 2010 im<br />

Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum westlich angrenzenden Son<strong>der</strong>gebiet ist<br />

beim Planvorhaben die <strong>An</strong>wendung des Faktors 0,3 möglich, wenn eine<br />

Randeingrünung auf öffentlichen Grünflächen mit ausreichen<strong>der</strong> Breite am<br />

Ostrand des Gebietes erfolgt. Da am Ostrand des Plangebietes eine 10 m breite<br />

Randeingrünung auf öffentlichen Grünflächen erfolgt, wird <strong>der</strong> Faktor 0,3<br />

angesetzt.<br />

Eine weitere Eingrünung erfolgt am Südrand des Plangebietes entlang <strong>der</strong><br />

Bundesstraße B8 auf privaten Grünflächen.<br />

Aus den Ergebnissen <strong>der</strong> Bestandsaufnahme (Kategorie I) und <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen des Eingriffs (Typ A) wird für das Plangebiet folgen<strong>der</strong><br />

Kompensationsfaktor abgeleitet:<br />

Lebensraum Einstufung Feld Faktor<br />

Acker A I 0,3<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 16<br />

Berechnung des Ausgleichsbedarfs:<br />

<strong>Teil</strong>flächen des Plangebietes werden im Rahmen <strong>der</strong> Planung als öffentliche und<br />

private Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen Flächen wird infolge <strong>der</strong><br />

Ausweisung als Grünfläche und einer damit einhergehenden<br />

Nutzungsextensivierung eine Verbesserung <strong>der</strong> ökologischen Wertigkeit erreicht.<br />

Diese Flächen sind deshalb grundsätzlich nicht als Eingriffsflächen, son<strong>der</strong>n als<br />

Ausgleichsflächen zu werten.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Kompensationsberechnung wird deshalb nachfolgend nur die<br />

Eingriffsfläche im engeren Sinn (Baufläche auf <strong>der</strong> Erweiterungsfläche) mit dem<br />

Faktor 0,3 bewertet.<br />

Mit <strong>der</strong> Festlegung dieses Kompensationsfaktors sind grünordnerische<br />

Maßnahmen wie z.B. Randeingrünung bereits berücksichtigt, deshalb werden die<br />

Grünflächen neutral gewertet.<br />

Die Erweiterungsfläche umfasst eine Fläche von 2,351 ha.<br />

In den Erweiterungsflächen werden folgende Grünflächen ausgewiesen:<br />

Private Grünflächen<br />

Öffentliche Grünflächen<br />

gesamt<br />

0,145 ha<br />

0,175 ha<br />

0,320 ha<br />

Die Eingriffsfläche im engeren Sinn umfasst nach Abzug <strong>der</strong> öffentlichen und <strong>der</strong><br />

privaten Grünflächen in diesen Bereichen 2,03 ha (2,35 ha Gesamtfläche –<br />

0,145 ha private Grünfläche – 0,175 ha öffentliche Grünfläche = 2,03 ha).<br />

Der Ausgleichsbedarf errechnet sich demnach wie folgt:<br />

Fläche Faktor Ausgleichsbedarf<br />

in ha<br />

in ha<br />

Eingriffsfläche im engeren Sinn 2,030 0,3 0,609<br />

Für das Bauvorhaben wurde <strong>der</strong> folgende Bedarf an Ausgleichsflächen ermittelt:<br />

0,609 ha<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 17<br />

4.3.4 Auswahl geeigneter Flächen für den Ausgleich und naturschutzfachlich<br />

sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen als Grundlage für die<br />

Abwägung<br />

Die grundsätzliche Eignung einer potenziellen Ausgleichsfläche beurteilt sich vor<br />

allem danach, ob diese aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll aufgewertet und<br />

bei Bedarf verfügbar gemacht werden kann. Für die ökologische Aufwertung im<br />

Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme kommen beson<strong>der</strong>s Flächen mit einer<br />

möglichst großen ökologischen Entwicklungsfähigkeit in Betracht. Ein hoher<br />

naturschutzfachlicher Ausgangswert kann den Ausgleichsumfang erhöhen.<br />

Bereits ökologisch wertvolle Flächen sind nicht geeignet, es sei denn, ihre<br />

ökologischen Qualitäten können noch weiter aufgewertet werden. Im Regelfall ist<br />

eine Fläche dann zum Ausgleich geeignet, wenn durch die vorgesehenen<br />

Maßnahmen gegenüber dem ökologischen Ausgangswert eine Verbesserung um<br />

eine Stufe möglich ist (z.B. Aufwertung von Flächen mit geringer Bedeutung für<br />

Naturhaushalt und Landschaftsbild zu Flächen mittlerer Bedeutung; vgl. Leitfaden<br />

Listen 1a bis 1c). Abweichend davon kann <strong>der</strong> Ausgleich durch Wertverbesserung<br />

innerhalb einer Kategorie mittels Flächenzuschlag erreicht werden. Eine<br />

Wertverbesserung durch Überspringen einer Kategorie rechtfertigt einen<br />

Flächenabschlag. Zur Kompensation von Beeinträchtigungen eignen sich von den<br />

im Einzelfall in Frage kommenden Maßnahmen beson<strong>der</strong>s diejenigen<br />

Ausgleichsmaßnahmen, die einen möglichst engen räumlichen und funktionalen<br />

Zusammenhang mit den beeinträchtigten Werten und Funktionen des<br />

Naturhaushalts und des Landschaftsbildes herstellen.<br />

Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes steht die folgende<br />

Fläche als Ausgleichsfläche zur Verfügung:<br />

Fl.Nr. 1225/2 (Katasterfläche: 2,2899 ha), Gemarkung Hellmitzheim<br />

Für die <strong>Teil</strong>fläche 0,6090 ha <strong>der</strong> Fl.Nr. 1225/2 gilt:<br />

Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20 gilt für diese Fläche folgende Festsetzung:<br />

- Umgrenzung von Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Auf <strong>der</strong> Fläche wurden bereits mit <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde abgestimmte<br />

Maßnahmen (Entwicklung eines standortgerechten Laubwaldes, Entwicklung<br />

einer Hutung mit Einzelbäumen) durchgeführt und auf das Ökokonto <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Iphofen</strong> eingestellt. Die für das Bauvorhaben benötigte Fläche mit dem Umfang<br />

von 0,6090 ha wird deshalb vom Ökokonto abgebucht.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 18<br />

4.4 Grünordnerische Maßnahmen<br />

Bei Durchführung <strong>der</strong> Baumaßnahmen während <strong>der</strong> Brut- und Aufzuchtzeiten ist<br />

<strong>der</strong> Eingriffsbereich vor Baubeginn auf aktuelle Vorkommen streng o<strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>s geschützter Arten zu überprüfen, damit keine artenschutzrechtlichen<br />

Verbotstatbestände ausgelöst werden können. Der entsprechende Nachweis ist<br />

zu erbringen.<br />

Grünordnerische Maßnahmen auf öffentlichen Grünflächen<br />

Bestand: Acker<br />

Maßnahme:<br />

<strong>An</strong>lage von Feldgehölzen/Heckenstrukturen; Pflanzung von Obstbäumen;<br />

extensive Nutzung<br />

Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25a wird folgende Pflanzbindung festgesetzt:<br />

- <strong>An</strong>lage einer Randeingrünung am Ostrand des Plangebietes als Abgrenzung zur<br />

offenen Landschaft mit standortgerechten Gehölzen<br />

Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25a wird folgende Pflanzbindung festgesetzt:<br />

Pflanzung einer drei- bis fünfreihigen Hecke mit standortheimischen Gehölzen<br />

(Gehölzauswahl: Feldahorn, Hartriegel, Weißdorn, Haselnuss, Wildapfel,<br />

Wildbirne, Vogelbeere, Kornelkirsche, Holun<strong>der</strong>, Mispel, Weichsel, Liguster,<br />

Wildrosen). Pflanzabstand: 1,20 - 1,50 m.<br />

- Pflanzung von 6 Obstbäumen (z.B. Apfel, Birne, Zwetschge, Nussbaum);<br />

Mindestqualität: H. 3xv. m.Db. 10-12.<br />

Abstand zu Nachbargrundstücken: mindestens 6,0 m.<br />

- <strong>An</strong>saat <strong>der</strong> Flächen mit standortgerechten Saatgutmischungen<br />

(Regio-Saatgut)<br />

Die Pflege <strong>der</strong> Grünflächen ohne Gehölzanpflanzungen sollte durch extensive<br />

Grünlandnutzung (z.B. Wiesennutzung mit dem Schnittzeitpunkt ab 16. Juni)<br />

erfolgen; kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln; Düngung <strong>der</strong><br />

Baumscheiben <strong>der</strong> Obstbäume gemäß Abstimmung mit <strong>der</strong> unteren<br />

Naturschutzbehörde.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 19<br />

Grünordnerische Maßnahmen auf privaten Grünflächen<br />

Auf den privaten Grünflächen ist eine Randeingrünung durch Gehölzpflanzungen<br />

durchzuführen:<br />

Verwendung von standortgerechten Gehölzen auf privaten Grünflächen<br />

Unter folgenden Gehölzarten besteht u.a. Auswahl:<br />

Acer campestre, Feldahorn; Carpinus betulus, Hainbuche; Cornus mas,<br />

Kornelkirsche; Cornus sanguinea, Hartriegel; Corylus avellana, Haselnuss;<br />

Crataegus monogyna, Weißdorn; Cydonia oblonga, Quitte; Ligustrum vulgare,<br />

Liguster; Malus domestica, Apfel; Prunus padus, Traubenkirsche; Rosa canina,<br />

Hundsrose; Sorbus aucuparia, Vogelbeere; Obstbaum-Hochstämme (Apfel, Birne,<br />

Zwetschge). Die Liste ist erweiterbar!<br />

Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25a wird folgende Pflanzbindung festgesetzt:<br />

Baumpflanzung ohne Standortvorgabe<br />

Je 300 m² Grundstücksfläche wird die Pflanzung eines Laubbaum-Hochstammes<br />

(Mindestqualität H. 3xv. 14-16) festgesetzt (ohne Standortvorgabe)<br />

<strong>An</strong>lage von Stellplätzen und Wegen, die nicht von schweren LKW befahren<br />

werden, in versickerungsoffener Bauweise<br />

Die Stellplätze und Wege, die nicht von schweren LKW befahren werden, sind in<br />

versickerungsfähiger Bauweise anzulegen, z.B. Rasenfugenpflaster,<br />

Rasengittersteine, wassergebundene Decke u.ä.<br />

Es wird festgesetzt, dass je<strong>der</strong> Bauherr für die Gestaltung <strong>der</strong> privaten<br />

Grünfläche einen qualifizierten Bepflanzungsplan vorzulegen hat.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 20<br />

4.5 Bilanzierung<br />

Für das Plangebiet ergibt sich folgende Bilanzierung:<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Kompensationsberechnung gemäß Leitfaden „Eingriffs- und<br />

Ausgleichsregelung“ wurde für das Plangebiet ein Ausgleichsbedarf von 0,6090<br />

ha errechnet.<br />

Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes steht die folgende<br />

Fläche als Ausgleichsfläche zur Verfügung:<br />

Fl.Nr. 1225/2 (Katasterfläche: 2,2899 ha), Gemarkung Hellmitzheim<br />

Für die <strong>Teil</strong>fläche 0,6090 ha <strong>der</strong> Fl.Nr. 1225/2 gilt:<br />

Gemäß BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20 gilt für diese Fläche folgende Festsetzung:<br />

- Umgrenzung von Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Auf <strong>der</strong> Fläche wurden bereits mit <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde abgestimmte<br />

Maßnahmen (Entwicklung eines standortgerechten Laubwaldes, Entwicklung<br />

einer Hutung mit Einzelbäumen) durchgeführt und auf das Ökokonto <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Iphofen</strong> eingestellt.<br />

Die für das Bauvorhaben benötigte Fläche mit dem Umfang von 0,6090 ha wird<br />

deshalb vom Ökokonto abgebucht.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichsflächen werden somit von <strong>der</strong> Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

bereitgestellt.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 21<br />

5. Fremdleitungen<br />

Im Planbereich sind keine Ver- und Entsorgungsleitungen <strong>der</strong> Stadt <strong>Iphofen</strong> sowie<br />

weitere Fremdleitungen bekannt.<br />

Soweit im Planbereich Leitungen durch <strong>der</strong>en Betreiber angegeben wurden,<br />

wurden diese übernommen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Nutzung des Flurstückes als landwirtschaftliche Fläche ist mit<br />

Drainageleitungen zu rechnen. Inwieweit eine Verlegung von Drainageleitungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, kann erst im Rahmen <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Erschließung festgelegt<br />

werden.<br />

6. Erschließung<br />

Die Erschließungsplanung für den vorliegenden Bebauungsplan Gewerbegebiet<br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2" wird parallel zu dem Bebauungsplanverfahren, jedoch erst<br />

nach <strong>der</strong> frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.<br />

Um spätere Schwierigkeiten mit <strong>der</strong> Realisierung des Vorhabens zu vermeiden,<br />

ist <strong>der</strong> Planer für den Einzelhandel bereits im laufenden Verfahren eingebunden.<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen<br />

Beteiligung Empfehlungen für ihren Fachbereich ausgesprochen bzw. Richtlinien<br />

benannt, die bei <strong>der</strong> Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind.<br />

- Telekom AG<br />

- LKW Kitzingen GmbH<br />

- N-ERGIE Netz GmbH<br />

Die Versorgungsträger sind rechtzeitig in die Erschließungsplanung<br />

einzubeziehen.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 22<br />

6.1 Straßen und Wege<br />

Die <strong>An</strong>bindung des Plangebietes erfolgt ausschließlich die bestehende<br />

Erschließungsstraße. Ein <strong>An</strong>schluss einzelner Grundstücke an die Bundesstraße<br />

B 8 ist nicht vorgesehen.<br />

Die Zufahrt erfolgt über eine neue Erschließungsstraße, die bei einer späteren<br />

Erweiterung des Erschließungsgebietes bis auf die Dr.-Rudolph-Schnei<strong>der</strong>-Straße<br />

fortgeführt wird.<br />

Die Fahrbahnfläche wird für den Begegnungsfall Lkw – Lkw ausgelegt.<br />

Durch die <strong>An</strong>ordnung <strong>der</strong> Grundstücke wird außerdem beidseitig ein Fußweg<br />

mitgeführt. Die Gesamtbreite <strong>der</strong> Erschließungsfläche beträgt 10,00 m.<br />

Die exakte Festlegung <strong>der</strong> inneren Aufteilung des Verkehrsraumes sowie die<br />

Gestaltung <strong>der</strong> Oberfläche werden im Rahmen dieses Bebauungsplanes nicht<br />

vorgenommen. Hierdurch wird für die Erschließungsplanung – auch in<br />

gestalterischer Hinsicht – ein Spielraum gewährleistet.<br />

Der vorhandene Feldweg Flur-Nr. 3769 und 3778 bleibt erhalten.<br />

Oberboden aus dem Bereich öffentlicher Verkehrsflächen soll vorbehaltlich seiner<br />

Eignung zur Verbesserung landwirtschaftlicher Flächen verwendet werden (§ 202<br />

BauGB, DIN 18915, DIN 19731).<br />

Nach Beendigung <strong>der</strong> Bauarbeiten werden die öffentlichen Grünflächen nach Veranlassung<br />

durch die Stadt <strong>Iphofen</strong> gemäß den Vorgaben des Grünordnungsplanes<br />

und in Absprache mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt<br />

Kitzingen mit ortsüblichen Gehölzen und Sträuchern bepflanzt.<br />

Eine <strong>An</strong>bindung an die Außenbereiche erfolgt über die vorhandenen Straßen und<br />

Wege, ein eigenständiges Fußwegenetz ist nicht geplant.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 23<br />

6.2 Kanalisation<br />

Die Stadt <strong>Iphofen</strong> betreibt eine eigene Kläranlage, an die das Plangebiet<br />

angeschlossen wird.<br />

In <strong>der</strong> hydraulischen Überrechnung sowie <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Kanalisation durch<br />

das zuständige Planungsbüro wurde das Plangebietes als “Mischgebiet“<br />

berücksichtigt. Die erfor<strong>der</strong>lichen Reserven für den <strong>An</strong>schluss <strong>der</strong><br />

Schmutzwasserkanalisation sind in den Bauwerken <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung<br />

enthalten.<br />

Das Plangebiet wird aus hydraulischen Gründen im Trennsystem entwässert.<br />

Die Schmutzwasserkanalisation wird an die Kanalisation <strong>der</strong> Stadt <strong>Iphofen</strong> in <strong>der</strong><br />

Bahnhofstraße angeschlossen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> textlichen Festsetzungen wurde festgelegt, dass in den Parkplatzbereichen<br />

Zwischenspeicher für das anfallende Oberflächenwasser zu errichten<br />

sind. Die Notüberläufe sowie die Entleerungen sind an die Regenwasserkanalisation<br />

des Gebietes anzuschließen.<br />

Zur Entlastung <strong>der</strong> Kanalisation werden das Regenwasser <strong>der</strong> Erschließungsstraße<br />

sowie die <strong>An</strong>schlussleitungen aus den Grundstücken zuerst in einem<br />

Regenrückhaltebecken zwischengespeichert.<br />

Eine Nutzung des Oberflächenwassers <strong>der</strong> Dachflächen für die Bewässerung von<br />

Grünanlagen o<strong>der</strong> für eine Brauchwasserzisterne ist erwünscht, soll aber nicht<br />

zwingend vorgeschrieben werden.<br />

Der <strong>An</strong>schluss des Regenwasserkanals des Baugebietes erfolgt an das<br />

Vorflutersystem <strong>der</strong> Stadt <strong>Iphofen</strong>.<br />

Die Entwässerung des Straßengrundstücks (Bundesstraße B8) darf nicht<br />

beeinträchtigt werden. Die bestehende Straßenentwässerungsanlage ist<br />

unverän<strong>der</strong>t zu belassen.<br />

Oberflächen-, Dach- und sonstige Abwässer je<strong>der</strong> Art dürfen <strong>der</strong> Straße und ihren<br />

Nebenanlagen nicht zugeführt werden.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 24<br />

6.3 Wasserversorgung<br />

Der Stadt <strong>Iphofen</strong> wird über die Fernwasserversorgung Franken (FWF) versorgt.<br />

Die Ortsnetzleitung verläuft im Randbereich des Plangebietes.<br />

Bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Wasserleitung für das Baugebiet wird durch die <strong>An</strong>ordnung<br />

von Hydranten <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Grundschutz zur Löschwassersicherheit<br />

berücksichtigt.<br />

Alle Grundstücke erhalten entsprechende Hausanschlüsse.<br />

Die Planung erfolgt nach DVGW-Regelwerk sowie nach den gültigen DIN-Vorschriften.<br />

6.4 Stromversorgung und Straßenbeleuchtung<br />

Sowohl die Versorgung des Plangebietes mit elektrischem Strom als auch die<br />

Ausstattung mit den erfor<strong>der</strong>lichen Einrichtungen zur Straßenbeleuchtung wird im<br />

Auftrag <strong>der</strong> Stadt <strong>Iphofen</strong> durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen<br />

geplant und errichtet.<br />

Zwischen einer Bebauung und <strong>der</strong> vorhandenen 20kV-Kabeltrasse ist ein Abstand<br />

von 1,00 m einzuhalten.<br />

6.5 Gasversorgung<br />

Planung und Bau <strong>der</strong> gemeindlichen Gasversorgung liegen im Zuständigkeitsbereich<br />

<strong>der</strong> Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen.<br />

Ob eine Gasversorgung realisierbar und wirtschaftlich ist (Hausanschluss), ist mit<br />

dem Versorgungsträger im Rahmen <strong>der</strong> Erschließung zu klären.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 25<br />

6.6 Fernmeldeanlagen<br />

Planung und Bau <strong>der</strong> gesamten Fernmeldeanlagen liegen im<br />

Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Deutschen Telekom AG, NL Bayreuth, BBN 25<br />

Würzburg, Schürerstraße 9a, 97080 Würzburg.<br />

6.7 Abfallentsorgung<br />

Die Entsorgung <strong>der</strong> entstehenden Haus- und Son<strong>der</strong>abfälle wird durch die<br />

Satzung des Landkreises Kitzingen geregelt.<br />

6.8 Werbeanlagen<br />

Für Werbeanlagen sind von den Betreibern anhand von Detailplänen geson<strong>der</strong>t<br />

die Zustimmungen <strong>der</strong> Staatlichen Bauverwaltung einzuholen.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 26<br />

7. Geplante bauliche Nutzung<br />

Das Baugebiet liegt am Ortsrand <strong>der</strong> Wohnbebauung <strong>der</strong> Stadt <strong>Iphofen</strong> und bildet<br />

einen Lückenschluss zwischen GE-, MI- und sonstigen Son<strong>der</strong>flächen.<br />

Die Fläche ist <strong>der</strong>zeit eine landwirtschaftlich genutzte Fläche.<br />

Durch die Erschließung des Gewerbegebietes soll die Versorgung <strong>der</strong> Bürger<br />

(Einzelhandel und Dienstleistungen) verbessert werden.<br />

Die mit <strong>der</strong> Versiegelung <strong>der</strong> Flächen einhergehenden negativen Einflüsse auf<br />

Natur und Umwelt sollen durch die Verwendung geeigneter ökologischer<br />

Elemente so gering wie möglich gehalten werden.<br />

7.1 Art, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von<br />

ca. 2,350 ha.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches wird für die bauliche Nutzung ein<br />

Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt.<br />

7.2 Maß, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (1,2) und 4 BauNVO<br />

Festgesetzt ist eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine zulässige Geschossflächenzahl<br />

(GFZ) von 2,0.<br />

Zugelassen ist eine geschlossene Bebauung.<br />

7.3 Vollgeschosse,<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (3) und 4 BauNVO<br />

Zugelassen sind 2 Vollgeschosse.<br />

Die maximale zulässige Traufhöhe ab Oberkante <strong>der</strong> nächstgelegenen<br />

Erschließungsstraße beträgt 9,0 m.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 27<br />

8. Bebauung<br />

§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 91 BayBO<br />

8.1 Dachform und Dachneigung <strong>der</strong> Hauptgebäude<br />

Für betriebliche Gebäude sind Flachdächer o<strong>der</strong> Shed- und Satteldächer mit einer<br />

Dachneigung von 15° - 30° zugelassen.<br />

Selbständige Büro- und Verwaltungsgebäude sind mit geneigten Dachformen,<br />

Neigung 20° - 35°, auszuführen.<br />

Für die Dacheindeckung sind alle Materialien zugelassen. Ausgenommen sind<br />

glasierte Dachpfannen, -ziegel o<strong>der</strong> –steine.<br />

Zugelassene Farbtöne sind rot – rotbraun – braun sowie grau bis schwarz.<br />

Für Photovoltaikanlagen sind Einschränkungen hinsichtlich Ausführung und<br />

Material zu berücksichtigen.<br />

8.2 Fassaden<br />

Für die Fassadengestaltung ist keine Farbpalette vorgegeben.<br />

Es sind jedoch durch die Wahl unterschiedlicher Materialelemente gestalterisch<br />

anspruchsvolle Fassadengestaltungen auszuführen. Einzusetzen sind Elemente<br />

wie Holzverschalungen, Glasbereiche und filigrane Metallteile.<br />

8.3 Höheneinstellung<br />

Die Höheneinstellung ist in den Festsetzungen geregelt.<br />

Festgesetzt wurde ein maximal zulässiges Maß von 9,0 m über Geländeoberkante<br />

<strong>der</strong> nächstgelegenen Erschließungsstraße.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 28<br />

8.4 Überbaubare Fläche<br />

Die Bauwerke sind ausschließlich innerhalb <strong>der</strong> durch Baugrenzen als<br />

überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche zu errichten. Dabei ist eine<br />

Bebauung innerhalb <strong>der</strong> Baubeschränkungszone, jedoch außerhalb <strong>der</strong><br />

Bauverbotszone <strong>der</strong> Bundesstraße B 8 ausdrücklich gestattet.<br />

Die <strong>An</strong>bauverbotszone ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.<br />

In dem als Grünfläche ausgewiesenen Bereich sind bauliche <strong>An</strong>lagen<br />

weitestgehend unzulässig. Ausnahme sind notwendige Zufahrten.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 29<br />

9. Größe des Baugebietes<br />

Unter Zugrundelegung <strong>der</strong> im Bebauungsplan vorgeschlagenen Grundstückseinteilung<br />

ergeben sich folgende statistische Daten:<br />

Bruttobaufläche:<br />

= Gesamtfläche des Geltungsbereiches ca. 2,350 ha = 100,0 %<br />

./. Öffentliche Verkehrsfläche ca. 0,169 ha = 7,2 %<br />

./. Öffentliche Ausgleichsflächen<br />

innerhalb des Plangebietes ca. 0,175 ha = 7,4 %<br />

Nettobaufläche GE: ca. 2,006 ha = 85,4 %<br />

Von <strong>der</strong> Nettobaufläche<br />

lagemäßig festgesetzte Grünfläche<br />

ca. 0,145 ha<br />

10. Bodenordnende Maßnahmen<br />

Das Gelände im Geltungsbereich befindet sich nahezu vollständig im Besitz <strong>der</strong><br />

Stadt <strong>Iphofen</strong>. Das Grundstück 3772 ist noch privat.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 30<br />

11. Immissionen<br />

Das Plangebiet wird unmittelbar von <strong>der</strong> Bundesstraße B 8 und <strong>der</strong> Staatsstraße<br />

2240 begrenzt.<br />

Da im Gewerbegebiet <strong>An</strong>for<strong>der</strong>ungen hinsichtlich spezieller Ruhebedürfnisse<br />

nicht vorhanden sind (keine Wohnfunktion), ist mit Beeinträchtigungen infolge von<br />

Lärmimmissionen nicht zu rechnen.<br />

Lärmbelästigungen <strong>der</strong> angrenzenden MI- und SO-Bebauung aus dem<br />

Gewerbegebiet sind aufgrund <strong>der</strong> Betriebszeiten nicht zu erwarten.<br />

Desweiteren ist darauf zu achten, dass <strong>der</strong> Verkehr auf <strong>der</strong> Bundesstraße B 8<br />

nicht durch Beleuchtungsanlagen geblendet wird.<br />

Zur Information werden im Folgenden die Hinweise des Staatlichen Bauamtes,<br />

SG Straßenbau zum Thema Emissionen/Straßenverkehrslärm wie<strong>der</strong>gegeben:<br />

„Auf die von <strong>der</strong> Bundesstraße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Der<br />

Straßenbaulastträge kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch<br />

Einwirkung von Spritzwasser, Oberflächenwasser und Tausalz entstehen.<br />

Sollten vorgeschriebene Lärmschutzgrenzwerte gegenüber <strong>der</strong> Bundesstraße<br />

einzuhalten sein, muss dies durch entsprechende Schutzmaßnahmen im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Bauleitplanung gewährleistet sein. Lärmschutzmaßnahmen werden hier nicht<br />

vom Straßenbaulastträger übernommen (Verkehrslärmschutzverordnung – 16.<br />

BImSchV).“<br />

Nach <strong>der</strong> Straßenverkehrszählung 2010 betrugen die DTV-Werte (DTV = durchschnittl.<br />

tägl. Verkehrsmenge aller Tage des Jahres, Zählstelle 63279100), in<br />

Kfz/24 h<br />

Personenverkehr 6.621<br />

Güterverkehr 933<br />

Motorisierter Gesamtverkehr 5.688<br />

Der allgemeine Technische Umweltschutz wird nicht außer Kraft gesetzt.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 31<br />

In <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> DB Netz AG Geschäftsbereich Netz ist um Aufnahme<br />

folgenden Hinweises gebeten worden:<br />

„<strong>An</strong>sprüche gegen die Deutsche Bahn AG aus dem gewöhnlichen Betrieb <strong>der</strong><br />

Eisenbahn in seiner jeweiligen Form sind ausgeschlossen. Alle Immissionen, die<br />

von Bahnanlagen und dem gewöhnlichem Bahnbetrieb ausgehen (einschl. dem<br />

digitanen Zugfunk SM-R), sind entschädigungslos hinzunehmen.<br />

Abwehrmaßnahme nach § 1004 in Verbindung mit § 904 BGB sowie dem<br />

Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG) sind vom Bauherren zutragen.<br />

Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Immissionen sind<br />

erfor<strong>der</strong>lichenfalls von <strong>der</strong> Gemeinde o<strong>der</strong> den einzelnen Bauwerbern auf eigene<br />

Kosten geeignete Schutzmaßnahmen (Schallschutz) vorzusehen bzw.<br />

vorzunehmen.“<br />

12. Grünordnerische Festsetzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />

Das Plangebiet umfasst weitestgehend eine landwirtschaftliche Nutzfläche.<br />

Der exakte Umfang <strong>der</strong> Pflanzmaßnahmen im Baugebiet (integrierter grünordnerische<br />

Begleitplan) ist dem Plan (<strong>Teil</strong> A) bzw. dem Punkt 4 dieser<br />

Begründung zu entnehmen.<br />

Des Weiteren gilt jedoch:<br />

Bis auf die notwendigen Zufahrten, Zugänge sowie Fahr- und Stellplatzflächen ist<br />

<strong>der</strong> gesamte Außenbereich des Baugrundstückes mit Rasenflächen, Bäumen und<br />

Sträuchern etc. gärtnerisch zu gestalten.<br />

In <strong>der</strong> speziell ausgewiesenen privaten Grünfläche sind die im Grünordnungsplan<br />

vorgegebenen Pflanzungen zwingend auszuführen.<br />

Höhenunterschiede, die sich aufgrund <strong>der</strong> Topographie bei <strong>der</strong> Straßenplanung<br />

ergeben, werden durch Böschungen ausgeglichen. Diese werden auf das<br />

zwingend notwendige Maß begrenzt.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 32<br />

13. Weitere Hinweise<br />

Einzelne, mit <strong>der</strong> Ausführung von Erschließungsmaßnahmen (Telekommunikation,<br />

Strom, Gas) beauftragte Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen <strong>der</strong><br />

Erschließungsplanung mit eingebunden.<br />

Hierbei handelt es sich um:<br />

- Telekom AG<br />

- LKW Kitzingen GmbH<br />

- N-ERGIE Netz GmbH<br />

14. Überschlägig ermittelte Kosten für die Erschließung<br />

Bei den Kosten im Bereich „Befestigte Flächen“ sind ausschließlich die öffentlichen<br />

Verkehrsflächen enthalten. Eine Trennung hinsichtlich Erschließungsstraße,<br />

Gehwegen und Straßenbegleitgrün erfolgt nicht.<br />

Abwasser:<br />

- Regenwasserkanal<br />

ca. 180 m x 550,00 €/m ca. 99.000,00 €<br />

- Schmutzwasserkanal<br />

ca. 180 m x 425,00 €/m ca. 76.500,00 €<br />

Summe Abwasser ca. 175.500,00 €<br />

Wasserversorgung:<br />

- Wasserleitung DN 150 PE einschl. HA<br />

ca. 180 m x 250,00 €/m ca. 45.000,00 €<br />

Befestigte Flächen:<br />

- Fahrbahnen, Gehwege<br />

bituminös befestigt bzw. gepflastert<br />

ca. 1.690 m² x 105,00 €/m² ca. 177.450,00 €<br />

Entwässerung <strong>der</strong> befestigten Flächen:<br />

- Rinnen und Straßeneinläufe einschl. <strong>An</strong>schluss<br />

an den Kanal, pauschal ca. 25.000,00 €<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx


Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 33<br />

Grünfläche:<br />

- interner Ausgleich<br />

pauschal ca. 6.000,00 €<br />

- externer Ausgleich<br />

pauschal ca. 40.000,00 €<br />

Summe Grünfläche ca. 46.000,00 €<br />

----------------------------<br />

Summe Erschließungskosten (netto) ca. 468.950,00 €<br />

=================<br />

Von dieser Summe entfallen auf die Ver- und Entsorgung des Baugebietes<br />

ca. 220.500,00 € (netto), auf die sonstige Erschließung ca. 248.450,00 € (netto).<br />

Die Kosten <strong>der</strong> Ver- und Entsorgung regelt die Satzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Iphofen</strong>, von<br />

den Kosten <strong>der</strong> sonstigen Erschließung trägt die Stadt <strong>Iphofen</strong> im Regelfall 10 %.<br />

<strong>An</strong>teil Gemeinde<br />

<strong>An</strong>teil Bauherr<br />

Sonst. Erschließung: 248.450,00 € 24 .845,00 € 223.605,00 €<br />

Durch die Bauwilligen sind somit von den Erschließungskosten ohne Wasser und<br />

Kanal ca. 223.605,00 € (netto) zu tragen, umgerechnet auf den Quadratmeter<br />

Baugrund somit ca. 11,15 €/m² (netto).<br />

Kosten für die Straßenbeleuchtung, Versorgung mit elektrischem Strom, Gas<br />

sowie für die zugehörigen Hausanschlüsse und die Planung sind nicht enthalten.<br />

Sonstige Beipläne, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Tiefbauplanung, liegen noch nicht vor.<br />

Die Erschließungsplanung erfolgt nach <strong>der</strong> Genehmigung des Bebauungsplanes.<br />

Aufgestellt:<br />

Vorhabensträger:<br />

Arz Ingenieure GmbH & Co. KG<br />

Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Kühlenbergstraße 56 Marktplatz 28<br />

97078 Würzburg 97346 <strong>Iphofen</strong><br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!