An der B 8 - Teil 2 - Iphofen
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 26<br />
7. Geplante bauliche Nutzung<br />
Das Baugebiet liegt am Ortsrand <strong>der</strong> Wohnbebauung <strong>der</strong> Stadt <strong>Iphofen</strong> und bildet<br />
einen Lückenschluss zwischen GE-, MI- und sonstigen Son<strong>der</strong>flächen.<br />
Die Fläche ist <strong>der</strong>zeit eine landwirtschaftlich genutzte Fläche.<br />
Durch die Erschließung des Gewerbegebietes soll die Versorgung <strong>der</strong> Bürger<br />
(Einzelhandel und Dienstleistungen) verbessert werden.<br />
Die mit <strong>der</strong> Versiegelung <strong>der</strong> Flächen einhergehenden negativen Einflüsse auf<br />
Natur und Umwelt sollen durch die Verwendung geeigneter ökologischer<br />
Elemente so gering wie möglich gehalten werden.<br />
7.1 Art, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von<br />
ca. 2,350 ha.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches wird für die bauliche Nutzung ein<br />
Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt.<br />
7.2 Maß, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (1,2) und 4 BauNVO<br />
Festgesetzt ist eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine zulässige Geschossflächenzahl<br />
(GFZ) von 2,0.<br />
Zugelassen ist eine geschlossene Bebauung.<br />
7.3 Vollgeschosse,<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (3) und 4 BauNVO<br />
Zugelassen sind 2 Vollgeschosse.<br />
Die maximale zulässige Traufhöhe ab Oberkante <strong>der</strong> nächstgelegenen<br />
Erschließungsstraße beträgt 9,0 m.<br />
1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx