An der B 8 - Teil 2 - Iphofen
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 31<br />
In <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> DB Netz AG Geschäftsbereich Netz ist um Aufnahme<br />
folgenden Hinweises gebeten worden:<br />
„<strong>An</strong>sprüche gegen die Deutsche Bahn AG aus dem gewöhnlichen Betrieb <strong>der</strong><br />
Eisenbahn in seiner jeweiligen Form sind ausgeschlossen. Alle Immissionen, die<br />
von Bahnanlagen und dem gewöhnlichem Bahnbetrieb ausgehen (einschl. dem<br />
digitanen Zugfunk SM-R), sind entschädigungslos hinzunehmen.<br />
Abwehrmaßnahme nach § 1004 in Verbindung mit § 904 BGB sowie dem<br />
Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG) sind vom Bauherren zutragen.<br />
Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Immissionen sind<br />
erfor<strong>der</strong>lichenfalls von <strong>der</strong> Gemeinde o<strong>der</strong> den einzelnen Bauwerbern auf eigene<br />
Kosten geeignete Schutzmaßnahmen (Schallschutz) vorzusehen bzw.<br />
vorzunehmen.“<br />
12. Grünordnerische Festsetzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />
Das Plangebiet umfasst weitestgehend eine landwirtschaftliche Nutzfläche.<br />
Der exakte Umfang <strong>der</strong> Pflanzmaßnahmen im Baugebiet (integrierter grünordnerische<br />
Begleitplan) ist dem Plan (<strong>Teil</strong> A) bzw. dem Punkt 4 dieser<br />
Begründung zu entnehmen.<br />
Des Weiteren gilt jedoch:<br />
Bis auf die notwendigen Zufahrten, Zugänge sowie Fahr- und Stellplatzflächen ist<br />
<strong>der</strong> gesamte Außenbereich des Baugrundstückes mit Rasenflächen, Bäumen und<br />
Sträuchern etc. gärtnerisch zu gestalten.<br />
In <strong>der</strong> speziell ausgewiesenen privaten Grünfläche sind die im Grünordnungsplan<br />
vorgegebenen Pflanzungen zwingend auszuführen.<br />
Höhenunterschiede, die sich aufgrund <strong>der</strong> Topographie bei <strong>der</strong> Straßenplanung<br />
ergeben, werden durch Böschungen ausgeglichen. Diese werden auf das<br />
zwingend notwendige Maß begrenzt.<br />
1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx