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An der B 8 - Teil 2 - Iphofen

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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 28<br />

8.4 Überbaubare Fläche<br />

Die Bauwerke sind ausschließlich innerhalb <strong>der</strong> durch Baugrenzen als<br />

überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche zu errichten. Dabei ist eine<br />

Bebauung innerhalb <strong>der</strong> Baubeschränkungszone, jedoch außerhalb <strong>der</strong><br />

Bauverbotszone <strong>der</strong> Bundesstraße B 8 ausdrücklich gestattet.<br />

Die <strong>An</strong>bauverbotszone ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.<br />

In dem als Grünfläche ausgewiesenen Bereich sind bauliche <strong>An</strong>lagen<br />

weitestgehend unzulässig. Ausnahme sind notwendige Zufahrten.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx

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