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An der B 8 - Teil 2 - Iphofen

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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 23<br />

6.2 Kanalisation<br />

Die Stadt <strong>Iphofen</strong> betreibt eine eigene Kläranlage, an die das Plangebiet<br />

angeschlossen wird.<br />

In <strong>der</strong> hydraulischen Überrechnung sowie <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Kanalisation durch<br />

das zuständige Planungsbüro wurde das Plangebietes als “Mischgebiet“<br />

berücksichtigt. Die erfor<strong>der</strong>lichen Reserven für den <strong>An</strong>schluss <strong>der</strong><br />

Schmutzwasserkanalisation sind in den Bauwerken <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung<br />

enthalten.<br />

Das Plangebiet wird aus hydraulischen Gründen im Trennsystem entwässert.<br />

Die Schmutzwasserkanalisation wird an die Kanalisation <strong>der</strong> Stadt <strong>Iphofen</strong> in <strong>der</strong><br />

Bahnhofstraße angeschlossen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> textlichen Festsetzungen wurde festgelegt, dass in den Parkplatzbereichen<br />

Zwischenspeicher für das anfallende Oberflächenwasser zu errichten<br />

sind. Die Notüberläufe sowie die Entleerungen sind an die Regenwasserkanalisation<br />

des Gebietes anzuschließen.<br />

Zur Entlastung <strong>der</strong> Kanalisation werden das Regenwasser <strong>der</strong> Erschließungsstraße<br />

sowie die <strong>An</strong>schlussleitungen aus den Grundstücken zuerst in einem<br />

Regenrückhaltebecken zwischengespeichert.<br />

Eine Nutzung des Oberflächenwassers <strong>der</strong> Dachflächen für die Bewässerung von<br />

Grünanlagen o<strong>der</strong> für eine Brauchwasserzisterne ist erwünscht, soll aber nicht<br />

zwingend vorgeschrieben werden.<br />

Der <strong>An</strong>schluss des Regenwasserkanals des Baugebietes erfolgt an das<br />

Vorflutersystem <strong>der</strong> Stadt <strong>Iphofen</strong>.<br />

Die Entwässerung des Straßengrundstücks (Bundesstraße B8) darf nicht<br />

beeinträchtigt werden. Die bestehende Straßenentwässerungsanlage ist<br />

unverän<strong>der</strong>t zu belassen.<br />

Oberflächen-, Dach- und sonstige Abwässer je<strong>der</strong> Art dürfen <strong>der</strong> Straße und ihren<br />

Nebenanlagen nicht zugeführt werden.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx

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