An der B 8 - Teil 2 - Iphofen
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 7<br />
3.1 Landesplanerische Ziele<br />
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (2013), vom 01.09.2013, wird das<br />
Stadtgebiet <strong>Iphofen</strong> als „ländlicher <strong>Teil</strong>raum, dessen Entwicklung nachhaltig<br />
gestärkt werden soll“ eingestuft.<br />
Gemäß § 2, <strong>An</strong>passung <strong>der</strong> Regionalpläne, LEP (2013), werden die<br />
bestehenden Kleinzentren, Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte bis zur<br />
<strong>An</strong>passung <strong>der</strong> Regionalpläne als Zentrale Orte <strong>der</strong> Grundversorgung einem<br />
Grundzentrum gleichgestellt.<br />
Die Stadt <strong>Iphofen</strong> ist in <strong>der</strong> Fortschreibung des Regionalplans 2 vom 22.04.2013<br />
(10. Verordnung) als Unterzentrum bestimmt.<br />
Gemäß den speziellen Zielen für die Unterzentren LEP A II 2.1.5.1 bis 2.1.5.4<br />
sollen Unterzentren die Bevölkerung größerer Nahbereiche mit Gütern und<br />
Dienstleistungen des qualifizierten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen<br />
Grundbedarfs versorgen. Sofern erfor<strong>der</strong>lich sollen sie auch für die Bevölkerung<br />
<strong>der</strong> Nahbereiche benachbarter Kleinzentren einzelne Funktionen wahrnehmen.<br />
„Die Gemeinden sollen so entwickelt und geför<strong>der</strong>t werden, dass sie in <strong>der</strong> Lage<br />
sind, die ihnen im Rahmen <strong>der</strong> angestrebten Raum-, Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsstruktur nach Maßgabe dieses Regionalplans übertragenen<br />
Funktionen voll wahrzunehmen.“<br />
1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx