An der B 8 - Teil 2 - Iphofen
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 13<br />
Gemäß Auskunft <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde handelt es sich bei <strong>der</strong><br />
Eingriffsfläche nicht um einen Lebensraum für den Feldhamster.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> geschützten Art Zauneidechse ist gemäß den vorliegenden<br />
Unterlagen und Kartierungen kein Vorkommen bekannt. Das Vorkommen <strong>der</strong><br />
Zauneidechse ist im Plangebiet bzw. im Umfeld des Plangebietes z.B. im Bereich<br />
<strong>der</strong> Gärten o<strong>der</strong> an Wegrän<strong>der</strong>n jedoch nicht auszuschließen.<br />
Die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Planflächen ist aber für bestehende o<strong>der</strong> potenzielle<br />
Populationen nicht erheblich, da in <strong>der</strong> Umgebung ausreichend geeignete<br />
Habitate vorhanden sind. Deshalb kann mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit davon<br />
ausgegangen werden, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können.<br />
Bei Durchführung <strong>der</strong> Baumaßnahmen während <strong>der</strong> Aufzuchtzeiten ist <strong>der</strong><br />
Eingriffsbereich vor Baubeginn auf aktuelle Vorkommen zu überprüfen.<br />
Der entsprechende Nachweis ist zu erbringen.<br />
Aufgrund des Fehlens von geeigneten Habitatstrukturen sowie infolge <strong>der</strong> Lage<br />
neben <strong>der</strong> Bundesstraße B8 und Gewerbeflächen mit entsprechenden Vorbelastungen<br />
und Störungen ist das Vorkommen von geschützten Vogelarten sehr<br />
unwahrscheinlich. Bei Durchführung <strong>der</strong> Baumaßnahmen während <strong>der</strong> Brut- und<br />
Aufzuchtzeiten ist <strong>der</strong> Eingriffsbereich vor Baubeginn auf aktuelle Vorkommen zu<br />
überprüfen, damit Beschädigungen o<strong>der</strong> Zerstörungen von Nestern (z.B. von<br />
Bodenbrütern wie z.B. Feldlerche, Schafstelze u.a.) sowie ein Verlust von Individuen<br />
ausgeschlossen werden kann. Der entsprechende Nachweis ist zu erbringen.<br />
Die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Planflächen ist aber für bestehende o<strong>der</strong> potenzielle<br />
Populationen nicht erheblich, da in <strong>der</strong> Umgebung ausreichend geeignete<br />
Habitate vorhanden sind. Deshalb kann mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit davon<br />
ausgegangen werden, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können.<br />
Um den Ausgleichsbedarf für das Plangebiet ermitteln zu können, ist das Gebiet<br />
zunächst - durch gemeinsame Betrachtung <strong>der</strong> wesentlich betroffenen Schutzgüter<br />
- in eine Kategorie gemäß seiner Bedeutung für Natur und Landschaft (s.<br />
Leitfaden Listen 1a bis 1c auf S. 25 und Matrix Abb. 7 auf S. 13) einzustufen.<br />
Die Lebensräume des Plangebietes werden infolge einer gemeinsamen<br />
Betrachtung <strong>der</strong> betroffenen Schutzgüter folgenden Kategorien zugeordnet:<br />
Lebensraum<br />
Acker<br />
Kategorie<br />
I<br />
1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx