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An der B 8 - Teil 2 - Iphofen

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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />

Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 22<br />

6.1 Straßen und Wege<br />

Die <strong>An</strong>bindung des Plangebietes erfolgt ausschließlich die bestehende<br />

Erschließungsstraße. Ein <strong>An</strong>schluss einzelner Grundstücke an die Bundesstraße<br />

B 8 ist nicht vorgesehen.<br />

Die Zufahrt erfolgt über eine neue Erschließungsstraße, die bei einer späteren<br />

Erweiterung des Erschließungsgebietes bis auf die Dr.-Rudolph-Schnei<strong>der</strong>-Straße<br />

fortgeführt wird.<br />

Die Fahrbahnfläche wird für den Begegnungsfall Lkw – Lkw ausgelegt.<br />

Durch die <strong>An</strong>ordnung <strong>der</strong> Grundstücke wird außerdem beidseitig ein Fußweg<br />

mitgeführt. Die Gesamtbreite <strong>der</strong> Erschließungsfläche beträgt 10,00 m.<br />

Die exakte Festlegung <strong>der</strong> inneren Aufteilung des Verkehrsraumes sowie die<br />

Gestaltung <strong>der</strong> Oberfläche werden im Rahmen dieses Bebauungsplanes nicht<br />

vorgenommen. Hierdurch wird für die Erschließungsplanung – auch in<br />

gestalterischer Hinsicht – ein Spielraum gewährleistet.<br />

Der vorhandene Feldweg Flur-Nr. 3769 und 3778 bleibt erhalten.<br />

Oberboden aus dem Bereich öffentlicher Verkehrsflächen soll vorbehaltlich seiner<br />

Eignung zur Verbesserung landwirtschaftlicher Flächen verwendet werden (§ 202<br />

BauGB, DIN 18915, DIN 19731).<br />

Nach Beendigung <strong>der</strong> Bauarbeiten werden die öffentlichen Grünflächen nach Veranlassung<br />

durch die Stadt <strong>Iphofen</strong> gemäß den Vorgaben des Grünordnungsplanes<br />

und in Absprache mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt<br />

Kitzingen mit ortsüblichen Gehölzen und Sträuchern bepflanzt.<br />

Eine <strong>An</strong>bindung an die Außenbereiche erfolgt über die vorhandenen Straßen und<br />

Wege, ein eigenständiges Fußwegenetz ist nicht geplant.<br />

1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx

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