An der B 8 - Teil 2 - Iphofen
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Stadt <strong>Iphofen</strong><br />
Bebauungsplan GE „<strong>An</strong> <strong>der</strong> B8 – <strong>Teil</strong> 2“ Seite 22<br />
6.1 Straßen und Wege<br />
Die <strong>An</strong>bindung des Plangebietes erfolgt ausschließlich die bestehende<br />
Erschließungsstraße. Ein <strong>An</strong>schluss einzelner Grundstücke an die Bundesstraße<br />
B 8 ist nicht vorgesehen.<br />
Die Zufahrt erfolgt über eine neue Erschließungsstraße, die bei einer späteren<br />
Erweiterung des Erschließungsgebietes bis auf die Dr.-Rudolph-Schnei<strong>der</strong>-Straße<br />
fortgeführt wird.<br />
Die Fahrbahnfläche wird für den Begegnungsfall Lkw – Lkw ausgelegt.<br />
Durch die <strong>An</strong>ordnung <strong>der</strong> Grundstücke wird außerdem beidseitig ein Fußweg<br />
mitgeführt. Die Gesamtbreite <strong>der</strong> Erschließungsfläche beträgt 10,00 m.<br />
Die exakte Festlegung <strong>der</strong> inneren Aufteilung des Verkehrsraumes sowie die<br />
Gestaltung <strong>der</strong> Oberfläche werden im Rahmen dieses Bebauungsplanes nicht<br />
vorgenommen. Hierdurch wird für die Erschließungsplanung – auch in<br />
gestalterischer Hinsicht – ein Spielraum gewährleistet.<br />
Der vorhandene Feldweg Flur-Nr. 3769 und 3778 bleibt erhalten.<br />
Oberboden aus dem Bereich öffentlicher Verkehrsflächen soll vorbehaltlich seiner<br />
Eignung zur Verbesserung landwirtschaftlicher Flächen verwendet werden (§ 202<br />
BauGB, DIN 18915, DIN 19731).<br />
Nach Beendigung <strong>der</strong> Bauarbeiten werden die öffentlichen Grünflächen nach Veranlassung<br />
durch die Stadt <strong>Iphofen</strong> gemäß den Vorgaben des Grünordnungsplanes<br />
und in Absprache mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt<br />
Kitzingen mit ortsüblichen Gehölzen und Sträuchern bepflanzt.<br />
Eine <strong>An</strong>bindung an die Außenbereiche erfolgt über die vorhandenen Straßen und<br />
Wege, ein eigenständiges Fußwegenetz ist nicht geplant.<br />
1825 Begründung zum BPL- Stand 18 11 2013.docx